EU-FONDS INFOBRIEF Ausgabe 01/2012 EU-Fonds: Integrationsfonds Flüchtlingsfonds Rückkehrfonds Mit diesem Infobrief unterrichtet die EU-Fondsverwaltung (Zuständige Behörde) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den aktuellen Stand der EU-SOLID-Fonds (EIF, EFF, RF). 1. Auswahlverfahren zu den Anträgen 2011...2 2. Ausschreibung 2012 (EIF / EFF / RF)...2 3. Informationsveranstaltungen...4 4. Regionaltagung Bayern...4 5. Förderhinweise...4
1. Auswahlverfahren zu den Anträgen 2011 Das Auswahlverfahren der Projektanträge 2011 steht vor dem Abschluss. Antragsteller, deren Projekt eine hohe Förderpriorität genießt, haben bereits eine Zusicherung bzw. einen Zuwendungsbescheid erhalten. Eine Entscheidung zur Förderung der übrigen Anträgeist in dennächsten3-4wochenvorgesehen. Die Verzögerung liegt in der Feinabstimmung der Antragsinhalte und Finanzansätze begründet. 2. Ausschreibung 2012 (EIF / EFF / RF) Die Ausschreibungen (Förderjahr 2012) für alle drei EU-SOLID-Fonds sind im I. Quartal 2012 (voraussichtlich Ende Febraur 2012) geplant. Die Jahresprogramme befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren mit der EU-Kommission. Förderschwerpunkte für 2012 sind: EIF: Vorintegration Integration durch Bildung Integration durch gesellschaftliche Teilhabe Interkultureller Dialog Interkulturelle Öffnung Monitoring, Evaluierung, Indikatoren Kommunikation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten Förderungen aus Mitteln des EIF 2012 sind nur im Rahmen einjähriger Projektmaßnahmen (ca. 12 Monate) möglich. Das Fördervolumen 2012 beträgt insgesamt ca. 16 Mio EUR. Im Zuge gebundener Mittel für mehrjährige Projekte stehen für 2012 effektiv ca. 3 Mio EUR für Fördermaßnahmen zur Verfügung. EFF: Verbesserung der Aufnahmebedingungen Verbesserung der Aufnahmebedingungen für besonders schutzbedürftige Asylsuchende Verbesserung der Integrationsbedingungen Verbesserung der Integrationsbedingungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Monitoring, Evaluierung und Indikatoren Strukturverbesserungen in Asylpolitik/-verfahren/-verwaltung/-rechtsprechung Verbesserung der Kapazität und Qualität des europäischen Asylverfahrens Förderungen aus Mitteln des EFF 2012 sind nur im Rahmen einjähriger Projektmaßnahmen (ca. 12 Monate) möglich. Seite 2
Das Fördervolumen 2012 beträgt insgesamt ca. 10 Mio EUR. Die Höhe der für neue Fördermaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel steht noch nicht fest. RF: Maßnahme zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr sowie der Wiedereingliederung im Herkunftsland zur Förderung des Entschlusses, freiwillig auszureisen Besonders innovative Projekte der Rückkehr- und Reintegrationsunterstützung Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit westafrikanischen Staaten Unterstützung für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Rückkehrmanagement Zusammenarbeit mit der französischen Partnerbehörde Office Français de l Immigration et de l`integration (OFII) Herstellung einer größeren Komplementarität bestehender Onlineplattformen im Bereich der Rückkehrförderung und -beratung Nationale best Practices im Bereich des Rückkehrmangements Behördliches Netzwerk für internationale Projektarbeit im Bereich Rückkehr und Reintegration (BNIP) Förderungen aus Mitteln des RF 2012 sind im Rahmen ein- und zweijähriger Projektmaßnahmen möglich. Das Fördervolumen 2012 beträgt insgesamt ca. 5 Mio EUR. Die Ankündigung der Veröffentlichung der Ausschreibung 2012 erfolgt mit einem gesonderten Infobrief. Die Ausschreibungsfrist (Abgabe der Anträge) beträgt ca. 8 Wochen. Zusatzhinweis für 2012: Partnerschaften in Projekten weisen Synergieeffekte und bessere Fördermöglichkeiten für die Zielgruppen auf. Erfahrungen einzelner Organisationen/Institutionen lassen sich dadurch besser bündeln und effektiver nutzen. Zwei oder mehrere Partner führen gemeinsam ein Projektvorhaben durch, in dem die Aufgaben der Partner eindeutig festgelegt sind. Ein Partnerschaftsvertrag regelt insbesondere Zweck, Leistungsumfang und Ressourceneinsatz für das Projekt. Die Verfahrensabwicklung und Finanzierung erfolgt über den Antragsteller, der federführend die Projektmaßnahme durchführt. Er ist insoweit auch für alle Projektpartner verantwortlicher und alleiniger Ansprechpartner gegenüber der Zuständigen Behörde. Höhere Fördervolumen (unter Einsatz eines höheren Ressourceneinsatzes) führen regelmäßig zu besseren Projektergebnissen. Deshalb gelangen insbesondere Projekte mit einem höheren Volumen in die engere Auswahl. Seite 3
3. Informationsveranstaltungen Begleitend zu den Ausschreibungen 2012 findet für den Europäischen Integrationsfonds am 02. März 2012 eine Informationsveranstaltung statt, in der das Jahresprogramm EIF 2012 sowie Förderschwerpunkte näher erläutert werden. Für den Europäischen Rückkehrfonds ist eine Informationsveranstaltung am 13. März 2012 geplant. Die Zusatzinformationen können damit bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Voraussichtlich im Mai 2012 findet eine Fachtagung zum Europäischen Flüchtlingsfonds statt. Veranstaltungsort ist jeweils im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg (gr. Konferenzsaal). 4. Regionaltagung Bayern Am 14./15. Februar 2012 findet die Regionaltagung bayerischer Projektträger in Tutzing (Evangelische Akademie) statt. An dieser Tagung nehmen auch Vertreter des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales teil. Themen sind u.a.: - aktuelle Durchführungsbestimmungen (ab Förderjahr 2011) - Ausblick auf die geplante neue EU-Förderperiode 2014 2020 - Vorstellung einzelner geförderter Projekte. Die Regionaltagung bietet zudem die Möglichkeit zum fachlichen Erfahrungsaustausch. 5. Förderhinweise a) Eigenbelege Bei der Anerkennung von Ausgaben gilt der EU-Grundsatz: Keine Anerkennung von Ausgaben ohne Beleg. Ausgaben müssen in der Regel durch offizielle Rechnungen (z.b. Quittungen, Lieferscheine, Bestellungen) nachgewiesen sein. Wenn dies nicht möglich ist, kommen Buchungsnachweise / Belege von gleichem Beweiswert in Betracht, wobei die EU-KOM dabei strenge Voraussetzungen fordert. Bei Verlust von offiziellen Rechnungen muss eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Eigenbelege stellen keinen Buchungsnachweis / Beleg von gleichem Beweiswert (Art. 33 II Basisrechtsakt EIF; Art. 35 II Basisrechtsakte EFF / RF; Durchführungsbestimmungen, Anhang 11, Art. I.5. Nr. 2)dar. Seite 4
Eine Anerkennung von Ausgaben erfolgt ausschließlich nach dem Realkostenprinzip, d.h. es muss ein tatsächlicher und unmittelbarer Geldfluss nachweisbar sein; bei Eigenbelegen ist ein Geldfluss nicht gegeben. b) Zeitnachweise Die EU-KOM verlangt den Nachweis von Zeiterfassungsbögen für jeden Projektmitarbeiter. Diese sind mit der Abgabe der Verwendungsnachweise vorzulegen. Zu dokumentieren ist der für das Projekt angefallene Zeitumfang, der gleichzeitig als Grundlage der förderfähigen Personalausgaben dient. Die monatlichen Zeiterfassungsbögen sind vom Mitarbeiter und dem Projektleiter/Vorgesetzten zu unterzeichnen. Ein beispeilhafter Vordruck wird in Kürze im Internet verfügbar sein. Alternativ können auch Einzelbestätigungen über den geleisteten Zeitumfang im Projekt vorgelegt werden. Diese sollen enthalten: Tag, Beginn/Ende des Dienstes, Ist-Stunden im Projekt, Wochenstunden im Projekt. c) Abscheibungen Zu den Förderjahren 2010 und 2011 bestehen auf Grund geänderter Rechtsvorschriften durch die EU-KOM unterschiedliche Regelungen zur Höhe der Abschreibungssätze: Förderjahr 2010: Es bestehen 2 Wege für eine Abschreibung. Der Endbegünstigte muss am Anfang eines (Kalender)-Jahres die Abschreibungsform festlegen. I) ohne Pool-Abschreibung - geringwertige Wirtschaftgüter bis 410,00 EUR (ohne UST) sind in einer Summe abschreibefähig. - Wirtschaftsgüter ab 410,01 EUR (ohne UST) sind nach Afa Tabelle abzuschreiben. II) mit Pool-Abschreibung - geringwertige Wirtschaftgüter bis 150,00 EUR (ohne UST) sind in einer Summe abschreibefähig. - Wirtschaftsgüter ab 150,01 EUR bis 1.000,00 EUR (ohne UST) sind mittels Poolabschreibung linear auf 5 Jahre abschreibefähig. - Wirtschaftsgüter ab 1000,01 EUR (ohne UST) sind nach Afa-Tabelle abschreibefähig. Seite 5
Förderjahr 2011: Einzelne Wirtschaftsgüter unter 20.000,00 EUR sind in voller Höhe förderfähig, sofern der Ausrüstungsgegenstand in den letzten drei Monaten vor Ende der Projektlaufzeit erworben wird. Ist jedoch ein abschreibefähiger Gegenstand im Kalenderjahr 2010 angeschafft worden, gelten für das Förderjahr 2011 die Abschreibungssätze des Förderjahres 2010 fort (keine Verbesserung der Abschreibungshöhe). Weitere Hinweise zu den Europäischen Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de/eu-solid-fonds Impressum Herausgabedatum: Februar 2012 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge EU-Fondsverwaltung (EU - Zuständige Behörde) Verantwortlich: Romy Bartels E-Mail: romy.bartels@bamf.bund.de Postanschrift: Postfach 44 01 25 90206 Nürnberg Hausanschrift: Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Seite 6