Arbeitszeugnis Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Nach der einschlägigen Norm, 630 BGB, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistung und Führung im Dienste zu erstrecken. Hiernach besteht somit der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Anerkannt ist aber, dass aus triftigen Gründen auch während des Arbeitsverhältnisses ein so genanntes Zwischenzeugnis verlangt werden kann, so z.b. bei Versetzung innerhalb des eigenen Unternehmens, bei Ablauf der Probezeit, nach Ausspruch der Kündigung oder bei Einberufung zum Wehrdienst. Auf die Erteilung des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen. Er kann auch auf die Korrektur eines schon erteilten Zeugnisses klagen. Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Zeugniserteilung gem. 195 BGB erst nach 3 Jahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts soll aber schon vor Ablauf dieser Verjährungsfrist der Anspruch auf Zeugniserteilung in bestimmten Fällen verwirkt sein, und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit seinen Anspruch nicht geltend macht und so den Eindruck beim Arbeitgeber erweckt, er wolle kein Zeugnis haben. Wie schon aus 630 BGB hervorgeht, richtet sich der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses entweder auf die Erteilung eines so genannten einfachen Zeugnisses, welches lediglich Angaben über das Dienstverhältnis und dessen Dauer bzw. Art und Dauer enthält; beim so genannten qualifizierten Zeugnis ist auf Verlangen des Arbeitnehmers dieses auch auf die Leistungen und die Führungen im Dienst zu erstrecken. Insofern hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Grundsätzlich ist das Arbeitszeugnis schriftlich zu erteilen und es ist zwischenzeitlich auch anerkannt, dass der Arbeitnehmer verlangen kann, dass dieses mindestens maschinenschriftlich erstellt wird. Ganz wichtig ist, dass das Arbeitszeugnis auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers zu erstellen ist. Auch darf der Arbeitgeber keine so genannten Geheimzeichen und Merkmale verwenden. Dies kann z.b. der Fall sein, wenn hinter einer Aussage ein Ausrufezeichen gesetzt wird, obwohl an dieser Stelle mit einem Ausrufezeichen nicht zu rechnen ist. Anzugeben sind immer die Person des Arbeitnehmers mit vollständigem Namen und Beruf. Die Anschrift des Arbeitnehmers hat im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Arbeitszeugnis ist mit einem Ausstellungsdatum und der Unterschrift des Arbeitgebers zu versehen. In der Praxis wird zwar immer wieder abgestritten, dass es eine so genannte Zeugnissprache gibt. Dies ist aber nach den Erfahrungen der Praktiker und Juristen sehr wohl der Fall. Durch die Verwendung von auf den ersten Blick positiven Formulierungen wird eine versteckte Botschaft übermittelt. So kann der Satz Sie war bei ihren Kollegen und Vorgesetzten sehr beliebt bedeuten, sie hat während der Arbeitszeit ständig mit den Kollegen geschwatzt. Da in Arbeitszeugnissen keine Noten entsprechend den Schulnoten enthalten sind, haben sich anerkannte Formulierungen herausgebildet, die auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechen. 1
Die folgenden Formulierungen sind nur beispielhaft und entsprechen von 1 bis 6 den Schulnoten 1 bis 6: 1. Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. 2. Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. 3. Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. 4. Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. 5. Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. 6. Er (Sie) bemühte sich, die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. Hier bleibt insbesondere noch darauf hinzuweisen, dass selbst bei einer auf den ersten Blick sehr guten Bewertung unbedingt das Wort stets enthalten sein muss, weil nur hierdurch eine durchgehend der Beurteilung entsprechenden Leistung gekennzeichnet wird. Auch die Schlussfloskel kann sehr wichtig für die Beurteilung des Arbeitszeugnisses sein. So sind z.b. gute Wünsche für die private Zukunft nicht einklagbar, drücken aber eine besondere Wertschätzung durch den Arbeitgeber aus, ebenso wenn ausdrücklich dem Arbeitnehmer nochmals gedankt und sein Ausscheiden bedauert wird. Aber auch Dank und Bedauern sind nicht einklagbar. Alles in allem bleibt festzuhalten dass ein Zeugnis nur in seiner Gesamtheit beurteilt werden kann und die oben genannten Beispiele nur Anhaltspunkte bei der Beurteilung geben können. Gekürzt und verändert nach: Karin Hummes-Flörke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bremen, 09.09.2002 (BV) www.arbeitsrecht.de 1.1 (Niveau B 1) Wovon handelt der Text schwerpunktmäßig? Bitte kreuzen Sie nur eine Lösung an. Der Text beschreibt, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verweigern kann. Der Text beschreibt, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis bekommen kann und was dieses Arbeitszeugnis inhaltlich enthalten muss. Der Text beschreibt, wie ein Arbeitszeugnis sprachlich gestaltet sein muss, damit es nicht zu einer Klage des Arbeitnehmers vor Gericht kommt. 1.2 (Niveau B 2) Geben Sie dem Text eine neue Überschrift. 2.1 (Niveau B 1/2) Unterteilen Sie den Text in vier Abschnitte und geben Sie dafür die entsprechenden Zeilennummern (Abschnittsbeginn und Abschnittsende) an. Ordnen Sie dann die folgenden Zwischenüberschriften den Abschnitten des Textes zu. [je nach beabsichtigtem Schwierigkeitsgrad kann man die Textabschnitte auch vorgeben oder das Erkennen der Abschnittsgrenzen durch das Text-Layout/den Satz erleichtern] 2
a) Geheime und offizielle Zeugnissprache b) Zeugnisarten und formale Bedingungen c) Der Zeugnis-Anspruch d) Einschränkungen des Zeugnis-Anspruchs 2.2 (Niveau B 2) Unterteilen Sie den Text in vier Abschnitte und geben Sie dafür die entsprechenden Zeilennummern (Abschnittsbeginn und Abschnittsende) an. Formulieren Sie dann für die einzelnen Textabschnitten Überschriften. 2.3 (Niveau B 2) Unterteilen Sie den Text in vier Abschnitte und geben Sie dafür die entsprechenden Zeilennummern (Abschnittsbeginn und Abschnittsende) an. Fassen Sie das Thema der einzelnen Textabschnitte jeweils kurz in 1 2 Sätzen zusammen. 3.0 (Niveau B 2) An wen richtet sich die Autorin in ihrem Text Ihrer Meinung nach, und mit welcher Absicht tut sie dies? 4.0 (Niveau B 1/B 2) Überlegen Sie sich drei Fragen an den Text, zu denen der Text die Antwort gibt. Schreiben Sie Ihre Fragen auf und geben Sie sich selbst darauf die Antworten aus dem Text. [abgetestetes Leseverstehen je nach Frage unterschiedlich] 5.0 (Niveau A 1/2) Zu welchem Zeitpunkt wird im Normalfall ein Arbeitszeugnis ausgestellt? 6.1 (Niveau A 2) Ein Arbeitnehmer erhält erst dann ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Nur in Ausnahmen hat er ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis. Nennen Sie die [vier im Text genannten] Ausnahmen. 6.2 (Niveau A 2) Erklären Sie, was ein Zwischenzeugnis im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis ist. 7.0 (Niveau A 2) Im Text steht der Satz: Anerkannt ist, dass aus triftigen Gründen` auch während des Arbeitsverhältnisses ein so genanntes Zwischenzeugnis verlangt werden kann. Wer kann dieses Zeugnis von wem verlangen? 8.0 (Niveau A 2) Kreuzen Sie die richtigen Lösungen an. [Mehrere richtige Antworten sind möglich.] Ein Arbeitnehmer kann vor Gericht klagen, weil der Arbeitnehmer das Ausscheiden des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis nicht bedauert. auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses klagen. zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses die Erteilung eines Zwischenzeugnisses einklagen. vor Gericht klagen, wenn ihm nach Ende des Dienstverhältnisses kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, obwohl er es sofort verlangt. 3
nicht wegen des Fehlens guter Wünsche für die private Zukunft klagen. vor Gericht klagen, weil ihm im Arbeitszeugnis kein Dank ausgesprochen wird. darauf klagen, dass ein Arbeitszeugnis korrigiert wird. 9.0 (Niveau A 2) Warum haben sich für Arbeitszeugnisse bestimmte Standardformulierungen herausgebildet? 10.0 (Niveau A 2) Ein Arbeitgeber bewertet seinen Angestellten mit der Schulnote 3. Welche Formulierung muss er in ein Arbeitszeugnis für diesen Angestellten schreiben? 11.0 (Niveau A 2) Welche Angabe darf nicht in einem Arbeitszeugnis auftauchen? 12.1 (Niveau B 1) Welche Angaben muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auf jeden Fall enthalten? Erstellen Sie eine Liste mit allen notwendigen Angaben. 12.2 (Niveau A 2) Kreuzen Sie die richtigen Antworten an. [Mehrere richtige Antworten sind möglich.] Jedes Arbeitszeugnis muss immer die Unterschrift des Arbeitgebers enthalten. immer eine der Schulnoten von 1 6 als Zahl enthalten. immer Angaben zu Leistungen und Führungen des Arbeitnehmers im Dienst enthalten. [auch wenn der Arbeitnehmer dies nicht ausdrücklich verlangt] immer die Anschrift des Arbeitnehmers enthalten. immer versteckte Geheimzeichen enthalten. immer schriftlich, mindestens maschinenschriftlich, erstellt sein. immer auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers stehen. immer in der extra entwickelten Zeugnissprache geschrieben sein. 12.3 (Niveau B 1) Welche Angaben müssen in jedem Arbeitszeugnis unbedingt auftauchen? 13.0 (Niveau A 1 B 1) Welche Aussagen treffen zu? Kreuzen Sie an: [ggf. die Schüler die entsprechende Textstelle angeben lassen] Trifft zu Trifft nicht zu Steht nicht im Text a) Ein Arbeitnehmer kann durch eine Klage vor Gericht erreichen, dass ein ihm schon erteiltes Arbeitszeugnis geändert wird. b) Ein Arbeitnehmer kann durch Klage vor Gericht erreichen, dass ihm der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis für die geleistete Arbeit dankt. 4
c) Es reicht in jedem Fall immer aus, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis selber per Hand auf sein Geschäftspapier schreibt. d) Ein Arbeitnehmer, der zur Bundeswehr einberufen wird, hat keinen Anspruch auf ein Zeugnis. e) Ein Arbeitszeugnis muss immer das Datum des 1., 15. oder 30./31. eines Monats tragen. f) Wenn der Arbeitgeber zeigen möchte, dass der Angestellte sehr unordentlich war, macht er einen kleinen Strich oder ein Ausrufezeichen hinter seine Unterschrift. g) Jede Beurteilung auf einem Arbeitszeugnis muss das Wort stets enthalten. h) Grundsätzlich und ausnahmslos hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. 14.1 (Niveau B 2) Was bedeutet der folgende Satz aus dem Text: Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Zeugniserteilung gem. 195 BGB erst in drei Jahren.? 14.2 (Niveau B 1) Was bedeutet der folgende Satz aus dem Text: Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Zeugniserteilung gem. 195 BGB erst in drei Jahren.? Kreuzen Sie die richtige Lösung an: Ab dem Jahre 2009 haben Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis. Ein Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer erst drei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen. Ein Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber innerhalb von drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses um ein Arbeitszeugnis bitten; tut er dies später, hat er keinen Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugniszeugnis. 15.1 (Niveau B 1/2) Formulieren Sie den Satz Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts er wolle kein Zeugnis haben um, indem Sie das Wort verwirken durch ein anderes Wort oder eine Umschreibung ersetzen. 15.2 (Niveau B 1/2) Setzen Sie den Satz Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts er wolle kein Zeugnis haben vom Passiv ins Aktiv. 16.0 (Niveau B 1/2) Ersetzen Sie den Ausdruck seinen Anspruch nicht geltend macht im selben Satz durch einen anderen oder eine Umschreibung. 5
17.0 (Niveau B 1/2) Was bedeutet der Ausdruck Verjährungsfrist im selben Satz und welcher Zeitraum ist hier konkret gemeint? 18.0 (Niveau B 1) Erläutern Sie, was man laut Text unter dem Begriff Zeugnissprache versteht. 19.0 (Niveau B 1/2) Formulieren Sie den Satz Aber auch Dank und Bedauern sind nicht einklagbar um, indem Sie das Wort einklagbar durch ein anderes Wort oder eine Umschreibung ersetzen. 20.0 Von welchen Wörtern sind z.b. und bzw. die Abkürzungen? 21.0 Was ist ein Arbeitnehmer, was ein Arbeitgeber? Erklären Sie die Begriffe. 22.0 Kreuzen Sie die richtige Antwort an. Was bedeutet der Ausdruck aus triftigen Gründen? wenn unverständliche Gründe vorliegen. wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. wenn keine speziellen Gründe vorliegen. wenn überhaupt irgendwelche Gründe vorliegen. 23.0 Welches Ihnen bekannte Wort versteckt sich in dem Wort verjährt? [Sehen Sie sich dafür den Rest des Satzes an, in dem das Wort steht.] 24.1 (Niveau B 1/2) In welchem Fall hat ein Arbeitgeber das Recht, einem Angestellten nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu verweigern? 24.2 (Niveau B 1/2) Warum sollte ein Arbeitnehmer, wenn er ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen möchte, dies seinem ehemaligen Arbeitgeber möglichst schnell sagen? 25.0 (Niveau B 1) Ihr Freund, Karl Müller, erhält von seinem Arbeitgeber ein Zeugnis mit dem Satz: Herr Karl Müller war bei allen Mitarbeitern und Vorgesetzten sehr beliebt. Kann sich Ihr Freund über diesen Satz freuen? Begründen Sie Ihre Antwort. 26.0 (Niveau B 2)Muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, wenn dieser es verlangt, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, oder reicht ein einfaches Zeugnis? 27.0 (Niveau B 1/2) Verbinden Sie jeden Teilsatz links mit einem Teilsatz rechts mit einem Strich so, dass sie zusammen einen inhaltlich und grammatisch richtigen Satz ergeben. [ggf. einen bereits eingezeichneten Pfeil als Beispiel und Hilfe vorgeben] 6
Obwohl der Satz Sie war bei ihren Kollegen beliebt auf den ersten Blick positiv klingt, Stellt ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis handschriftlich aus, Ein Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Arbeitszeugnis verlieren, Wenn man wissen möchte, wie ein Arbeitnehmer beurteilt wird, Arbeitszeugnisse enthalten oft feste, anerkannte Formulierungen, Ein Arbeitszeugnis kann so viele Fehler enthalten, Zwar wird oft geleugnet, dass es eine geheime Zeugnissprache gibt, Ein Arbeitnehmer kann nicht nur deswegen gegen ein Zeugnis klagen, weil der Dank für seine geleistete Arbeit im Zeugnis fehlt. aber die Wirklichkeit zeigt, dass sie dennoch existiert. weil es in ihnen keine Schulnoten gibt. dass der Arbeitnehmer auf Erteilung eines neuen Zeugnisses klagen darf. kann der Arbeitnehmer verlangen, dass das Zeugnis in ein maschinenschriftliches geändert wird. kann er als heimliche Information über die Geschwätzigkeit einer Person gedacht sein. wenn er lange Zeit nicht darum gebeten hat. muss man das Arbeitszeugnis in seiner Gesamtheit lesen und bewerten. Firma Pseudo Arbeitszeugnis für Frau Muster Frau Muster hat in unserer Firma in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31.10.2005 die Tätigkeit einer Assistentin der Geschäftsführung ausgeübt. In ihrem Aufgabenbereich lag vor allem die Organisation von Besprechungen und Konferenzen. Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Auftreten im Dienst war jederzeit tadellos. Wir bedanken uns bei Frau Muster für ihre Arbeit und bedauern, dass sie unsere Firma verlässt. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute. Max Mustermann - Geschäftsführer - 7
28.0 (Niveau A 2) Welche Schulnote hätte Herr Mustermann Frau Muster gegeben? 29.0 (Niveau B 1/2) Enthält das Zeugnis alle Angaben, die auf jeden Fall auf einem Arbeitszeugnis stehen müssen? Falls Angaben fehlen, welche sind dies? [ggf. weitere unabdingliche Angaben weglassen, bspw. die Unterschrift] 30.0 (Niveau B 1) Handelt es sich bei dem oben abgedruckten Zeugnistext um ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis? Begründen Sie Ihre Antwort. 31.0 (Niveau B 1/2) Hat der Geschäftsführer Frau Muster auch über ihre Arbeit hinaus geschätzt? Begründen Sie Ihre Antwort. 8