Ziel und Zweck Diese Regularien stellen die einheitliche Qualifikation unserer Ausbilder sicher. Somit ist der Grundstock für eine gesicherte Qualität der Ausbildung gelegt. Mit den ergänzenden Maßnahmen wie unser Mentorensystem in unserem Kreisverband sichern wir die Erfüllung der Kundenerwartungen. Geltungsbereich Siehe Manual Punkt 2. Verfahrensbeschreibung I. Qualifikationskriterien Richtlinien zur Erteilung eines Lehrauftrages in den Bereichen EH, SAN und EH am Kind Qualifikationskriterium 1. Fachliche Voraussetzung Erreichbarkeit des Kriteriums (fett = Regelweg im BRK) 1.1. Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung Teilnahme an einer EH- und einer SAN- Ausbildung mit Qualifikationsnachweis Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung bei einer anderen Hilfsorganisation (HiOrg) oder Institution (z. B. Bundeswehr) Rettungssanitäter (RS) Rettungsassistent (RettAss) Vorgaben BG mindestens EH- und SAN-Ausbildung mit dokumentierter Prüfung (mind. 48 UE) Vorgaben FeV mindestens EHund SAN- Ausbildung mit dokumentierter Prüfung (mind. 48 UE) Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 1 von 8
2. Pädagogische und fachdidaktische Qualifikation 2.1. Grundlagen der Methodik und Didaktik Lehrgang Grundlagen der Methodik und Didaktik Pädagogikstudium IHK-Ausbildereignung (AdA) vergleichbare Ausbildung (Inhalt, Dauer) Unteroffiziers- oder Offizierslehrgang der Bundeswehr 2.2. Fachdidaktik Erste Hilfe Lehrgang Fachdidaktik Erste Hilfe (bisher: Ausbilder Erste Hilfe ) mind. 55 UE mind. 55 UE gültige Lehrberechtigung einer anderen Hilfsorganisation (HiOrg) Anerkennung einer anderen gleichwertigen Ausbildung Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 2 von 8
2.3. Fachdidaktik SAN A und B + SAN C - Katastrophenschutz (KatS), Bereitschaften (BER) oder - Wasserwacht (WW) oder - Bergwacht (BW) Lehrgang Fachdidaktik San A und B + C - Katastrophenschutz (KatS), Bereitschaften (BER) oder - Wasserwacht (WW) oder - Bergwacht (BW) (bisher: Ausbilder SAN ) gültige Lehrberechtigung einer anderen Hilfsorganisation (HiOrg) Anerkennung einer anderen gleichwertigen Ausbildung 2.4. Fachdidaktik Erste Hilfe am Kind Lehrgang Fachdidaktik Erste Hilfe am Kind (bisher: Ausbilder Erste Hilfe am Kind ) gültige Lehrberechtigung einer anderen Hilfsorganisation (HiOrg) Anerkennung einer anderen gleichwertigen Ausbildung 2.5. weitere Sonderprogramme Lehrgang Fachdidaktik Sonderprogramm gültige Lehrberechtigung einer anderen Hilfsorganisation (HiOrg) Anerkennung einer anderen gleichwertigen Ausbildung 3. Praktische Erfahrung im Sanitäts- oder Rettungsdienst Regelmäßige nachgewiesene Tätigkeit im Sanitäts- oder Rettungsdienst Einsatzerfahrung im Sanitäts- oder Rettungsdienst Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 3 von 8 Einsatzerfahrung im Sanitäts- oder Rettungsdienst
4. Einführung in das Aufgabengebiet und laufende Betreuung berufliche Tätigkeit im Betriebssanitätsdienst individuelle Einführung und Betreuung im Aufgabengebiet Hospitation an mehreren Lehrgängen geleitete Praxisphase mit mehrfachen Hospitationen und Assistenzen in Kursen für unterschiedliche Zielgruppen unter Betreuung erfahrener Mentoren geleitete Praxisphase mit mehrfachen Hospitationen und Assistenzen in Kursen für unterschiedliche Zielgruppen unter Betreuung erfahrener Mentoren Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 4 von 8
5. Fortbildung 5.1. Pädagogisch Fortbildungsseminar nach Vorgabe des BRK- Bezirksverbandes und auf Grundlage der Lehrunterlagen erstellt durch die Landeslehrgruppe EH (LLGEH) bzw. Landeslehrgruppe MD (LLGMD) 5.2. Fachlich pädagogische Fortbildung z.b. an der Akademie Dillingen Anerkennung von gleichwertigen Fortbildungen durch den Instruktor EH / SAN des Kreisverbandes 5.2.1. Breitenausbildung allgemein Fortbildungsseminar nach Vorgabe des BRK- Bezirksverbandes und auf Grundlage der Lehrunterlagen erstellt durch die Landeslehrgruppe EH (LLGEH) Anerkennung von gleichwertigen Fortbildungen durch den Instruktor EH des Kreisverbandes mindestens 8 UE innerhalb von 3 Jahren mindestens 8 UE innerhalb von 3 Jahren mindestens 8 UE innerhalb von 3 Jahren mindestens 8 UE innerhalb von 3 Jahren Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 5 von 8
5.2.2. Speziell SAN A und B ggf. + C entweder KatS (BER) oder WW oder BW Fortbildungsseminar nach Vorgabe des BRK- Bezirksverbandes bzw. Bezirksausschusses und auf Grundlage der Ausbildungsunterlagen erstellt durch die Landeslehrgruppe SAN (LLGSAN) Anerkennung von gleichwertigen Fortbildungen durch den Instruktor SAN des Kreisverbandes 5.2.3. Speziell Erste Hilfe am Kind Fortbildungsseminar nach Vorgabe des BRK- Bezirksverbandes und auf Grundlage der Ausbildungsunterlagen erstellt durch die Landeslehrgruppe EH am Kind (LLGEHK) Anerkennung von gleichwertigen Fortbildungen durch den BRK- Bezirksverband 5.2.4. weitere Sonderprogramme Fortbildungsseminar nach Vorgabe des BRK- Bezirksverbandes Anerkennung von gleichwertigen Fortbildungen durch den BRK- Bezirksverband Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 6 von 8
II. Voraussetzungen zur Erteilung eines Lehrauftrages Die Erteilung eines Lehrauftrages kann nur durch für den jeweiligen Bereich ermächtigte Stellen (Kreisverband) erfolgen. Die Gültigkeit des Lehrauftrages ist auf maximal 3 Jahre zu beschränken. 1 2 5 5.2 3 4 1.1 1.2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 5.1 5.2. 5.2. 5.2. 1 2 3 Erste Hilfe / LSM x x x x x x x x 5.2. 4 Erste Hilfe, beschränkt auf Schulen x x x x x x SAN A und B x x x x x x x x x SAN C x x x x x x x x Erste Hilfe am Kind x x x x x x x Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 7 von 8
Mitgeltende Unterlagen Ausbildungsnachweisheft der Ausbilder Lehrberechtigung Version: 1.1 Ersteller: Freigegeben: Seite: 8 von 8