Alte Hansestadt Lemgo Aktualisierung Radverkehrskonzept 2007 Baustein Leitfaden Radverkehrsanlagen Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Alte Hansestadt Lemgo Planungsgemeinschaft Verkehr Große Barlinge 72 a D - 30171 Hannover Telefon 0511 220601-80 Telefax 0511 220601-990 E-Mail pgv@pgv-hannover.de www.pgv-hannover.de Dankmar Alrutz Alexandra Böttcher Elke Willhaus Hannover, im Mai 2008 (Aktualisierung im Januar 2009) RN37-Bericht Lemgo-Baustein Leitfaden- 070109.doc
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen Inhalt Vorbemerkung...1 Führungsmöglichkeiten des Radverkehrs Übersicht...2 1 Bauliche Radwege (innerorts)...3 2 Radfahrstreifen...9 3 Schutzstreifen...11 4 Gemeinsame Geh-/Radwege; Regelung Gehweg, Radfahrer frei" (innerorts)...13 5 Fahrradstraßen...15 RN37-Bericht Lemgo-Baustein Leitfaden- 070109.doc
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 1 Vorbemerkung Bei der Realisierung von Radverkehrsanlagen in Lemgo soll eine weitgehend einheitliche bauliche und verkehrstechnische Ausführung zum Tragen kommen. Dies dient sowohl der besseren Akzeptanz und Verständlichkeit der Radverkehrsführungen für alle Verkehrsteilnehmer als auch der Vereinfachung der Planungsund Abstimmungsprozesse. Darüber hinaus wirkt eine einheitliche Ausbildung auch im Sinne eines "corporate design" öffentlichkeitswirksam als Zeichen der Förderung des Radverkehrs. Aufbauend auf einem entsprechenden Leitfaden des Radverkehrskonzeptes von 1996 werden nachfolgend Einsatzbereiche und Ausbildungsanforderungen ausgewählter Aspekte der Radverkehrsführung in Form von Musterblättern skizziert Der Leitfaden orientiert sich an den aktuellen fachlichen Regelwerken 1 sowie den Aussagen der StVO 2 und spezifiziert das umfangreiche Entwurfsrepertoire zu Radverkehrsanlagen auf Lemgo-relevante Aufgabenstellungen. Die Anordnung ermöglicht es, bei Bedarf thematische Ergänzungen vorzunehmen oder Musterblätter zu aktualisieren und auszutauschen. 1 Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06); Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95 mit Entwurf Neufassung 2008) 2 Berücksichtigt werden auch die vorgesehenen Änderungen der StVO und der Verwaltungsschrift zur StVO (voraussichtlich 2008)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 2 Führungsmöglichkeiten des Radverkehrs - Übersicht Führungsmöglichkeit Erläuterung Kennzeichnung Mischverkehr auf der Fahrbahn Straßenbegleitender Radweg Radfahrstreifen Schutzstreifen Busfahrstreifen, Radfahrer frei Gemeinsamer Geh- und Radweg Gehweg/Radfahrer frei Öffnung von Einbahnstraßen Fahrradstraße Fußgängerbereich Selbständig geführte Radverkehrsanlage Fahrbahn mit gemeinsamer Nutzung durch Kfz-Verkehr und Radfahrer Baulich durch einen Bord oder einen Trennstreifen von der Fahrbahn getrennter Sonderweg für Radfahrer (bei Kennzeichnung benutzungspflichtig). Auf der Fahrbahn durch Markierung (durchgehender Breitstrich) gekennzeichneter Sonderweg für Radfahrer (benutzungspflichtig). Auf der Fahrbahn durch Markierung (unterbrochener Schmalstrich) gekennzeichneter "optischer Schonraum" für Radfahrer. Sonderfahrstreifen für den Busverkehr mit Freigabe für Radfahrer Straßen begleitender Weg zur gemeinsamen Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer (benutzungspflichtig). Mischverkehr mit Wahlmöglichkeit der Benutzung von Fahrbahn oder Seitenraum. Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung auf der Fahrbahn (z.b. unechte Einbahnstraße) oder auf Sonderweg (Radfahrstreifen/Radweg) Als Sonderweg für Radfahrer ausgewiesene Fahrbahn, ggf. mit Freigabe für den Kfz-Verkehr. Dem Fußgängerverkehr gewidmete Fläche mit generell oder zeitlich befristet zugelassenem Radverkehr Nicht im Zuge von Straßen verlaufender Radweg oder gemeinsamer Geh-/Radweg. --- Z 237 StVO/ Z 241 StVO Z 237 StVO Z 340 StVO (Leitlinie) Z 245 + 1022-10 StVO Z 240 StVO Z 239 + 1022-10 StVO Z 267 + 1022-10 StVO/ Z 220 + 1000-31 StVO mit Sinnbild "Radfahrer" Z 244/ Z 244 astvo, ggf. Zusatzzeichen "Kfz frei" Z 242 + 1022-10 StVO/ Z 240 StVO (ggf. mit Z 1040 StVO) Z 237/Z 240/ Z 239 + 1022-10 StVO
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 3 1 Bauliche Radwege (innerorts) Einsatzbereiche Kfz-Verkehrsstärke Zweirichtungsradverkehr Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen über 5.000 Kfz/Tag; hohe Schwerverkehrsanteile, ab 10.000 Kfz/Tag in der Regel mit Benutzungspflicht (Z 237/Z 241 StVO) Innerorts nur in Ausnahmefällen Breiten Einrichtungsradweg 1,60 2,00 m für benutzungspflichtige Radwege (Mindestmaß für nicht benutzungspflichtige Radwege 1,25 m) Zweirichtungsradweg 2,50 m (Mindestmaß 2,00 m) Sicherheitstrennstreifen 0,75 m (Mindestmaß 0,50 m) Bauliche Ausbildung (Strecke) Regelausbildung innerorts Ortsrandlage Grundstückszufahrten (Abb. 1-1 bis 1-3) Beton-Rechteckpflaster 20/10/8 ohne Fase längsverlegt, rot Sicherheitstrennstreifen: Rechteckpflaster (anthrazit) Gehweg: Rechteckpflaster hellgrau Bituminöse Decke mit begrüntem Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn (Ausweisung i. d. R. als gemeinsamer Geh-/Radweg (Z 240 StVO)) - Belag und Farbgebung des Radweges und des angrenzenden Gehweges werden über die Grundstückszufahrt hinweggeführt. - Bestehende Radwege ohne ausreichende Erkennbarkeit können an Grundstückszufahrten durch Furtmarkierung (mit Piktogrammen) gekennzeichnet werden. - Absenkungen sollen vollständig im Bereich des Sicherheitstrennstreifens untergebracht werden. - Verwendet werden sollen bei Trennstreifenbreiten bis 1 m Breite spezielle Einfahrtsteine oder (bei sehr schmalen Trennstreifen) abgeschrägte Borde. Ausnahmen sind stark befahrene Zufahrten (z.b. an Tankstellen). - Bordhöhen über 10 cm erfordern u.u. zusätzlich eine moderate Anpassung des Seitenraumes/Radweges im Längsprofil. Einfahrtsteine haben Sicherheitsvorteile, da sie von Kfz nur mit geringen Geschwindigkeiten befahren werden können und besser auf den Vorrang der Radfahrer und Fußgänger aufmerksam machen. Neben dem Komfortgewinn für Radfahrer führen sie bei Neuanlage auch zu bautechnischen Vereinfachungen, da Rad- und Gehweg mit gleich bleibendem Längs- und Quergefälle über die Zufahrt geführt werden.
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 4 Abb. 1-1: Prinzipskizze Radweg an einer Grundstückszufahrt Abb. 1-2: Detaildarstellung eines Einfahrtsteines für Grundstückszufahrten Abb. 1-3: Beispiele zur Ausbildung von Grundstückszufahrten unter Verwendung von Formsteinen (Beispiele: Soltau, links; OD Belle (B 239), rechts)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 5 Bauliche Ausbildung (Knotenpunkte) Entwurfsgrundsätze Generell müssen die bekannten Grundanforderungen Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit, Befahrbarkeit bei der Ausbildung der Radverkehrsanlagen an Knotenpunkten beachtet werden. Radwege hinter Grünstreifen oder Längsparkständen sollen vor den Knotenpunkten so vorgezogen werden, dass sie fahrbahnnah verlaufen Standardbauweise (Abb. 1-4, 1-5) Rampenlösung (Abb. 1-6, 1-7) Radwegüberfahrt (Abb. 1-8 bis 1-10) Einsatz: In der Regel bei Einmündungen untergeordneter Straßen - Stufenlose Absenkung bis auf Fahrbahnniveau in voller Breite des Radweges. - Verwendung von Rinnensteinen statt Bordsteinen. - Im Gehwegbereich Bordstein als Hänger auf Bordhöhe 3 cm. - Summe der gegenläufigen Neigungen im Absenkungs- und Rinnenbereich soll nicht mehr als 6 % betrage. Bituminöser Fahrbahnbelag darf gegenüber Rinnensteinen nicht hervorstehen, ggf. Abfräsung erforderlich. Einsatz: In der Regel an signalisierten Knotenpunkten - Absenkung von Radweg und Sicherheitstrennstreifen bereits vor der kreuzenden Fußgängerfurt. - Gehweg bleibt auf seinem Niveau, d. h. Bordstein zwischen Radweg und Gehweg im Rampen- und Absenkungsbereich. - Rampenneigung 6 %. - Bituminöser Fahrbahnbelag darf gegenüber Rinnnsteinen nicht hervorstehen, ggf. Abfräsung erforderlich. Einsatz: Bei Einmündungen untergeordneter Straßen mit besonderem Konfliktpotenzial (z. B. Zweirichtungsradverkehr, weit abgesetzte Radwegführung, nicht vermeidbare Sichteinschränkungen) oder als Einfahrtsituation zu Tempo 30-Zonen - Durchführung von Rad- und Gehweg in einem Niveau und im Material der angrenzenden Strecke über die einmündende Straße. - Verlängerung der Teilaufpflasterung um 5 6 m in die einmündende Straße, damit wegen bevorrechtigter Radfahrer wartende Kfz nicht im Bereich der Rampe anhalten müssen. - Verwendung von Rampenformsteinen mit ausgerundeten Neigungswechseln.
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 6 Abb. 1-4: Prinzipskizze Radwegabsenkung in Standardbauweise Abb. 1-5: Beispiel Radwegabsenkung in Standardbauweise (Hannover) Abb. 1-6: Prinzipskizze Radwegabsenkung als Rampenlösung Abb. 1-7: Beispiel Radwegabsenkung als Rampenlösung mit vorgezogener Haltlinie für Radfahrer (Hannover)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 7 Abb. 1-8: Prinzipskizze einer Radwegüberfahrt Abb. 1-9: Detaildarstellung eines Rampensteines Abb. 1-10: Beispiel einer Radwegüberfahrt mit Rampensteinen
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 8 Markierung (Knotenpunkte) Radfahrerfurt Einrichtungsradweg Radfahrerfurt Zweirichtungsradweg (Abb. 1-11, 1-12) - Beidseitig unterbrochener Breitstrich (B 0,50/0,20 m). - Radfahrerpiktogramm. - Keine Roteinfärbung. - Bei Absetzung des Radweges 1 m von der Fahrbahn Verzicht auf die Fahrbahnrandmarkierung - Furtmarkierung wie oben. - Radfahrerpiktogramme mit Richtungspfeilen. - Grundsätzlich Roteinfärbung. - Bei ungünstigen Sichtverhältnissen Z 206 StVO ( Stop ). - Zusatzschild unter Z 205 oder 206 mit Radfahrersinnbild und gegenläufigen Pfeilen. Abb. 1-11: Prinzipskizze Furtmarkierung im Zuge von Zweirichtungsradwegen Abb. 1-12: Beispiel Furtmarkierung im Zuge eines Zweirichtungsradweges (Lemgo, Detmolder Weg)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 9 2 Radfahrstreifen Einsatzbereiche Kfz-Verkehrsstärke Zul. Höchstgeschwindigkeit Fahrbahnbreite Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung bis etwa 25.000 Kfz/Tag. 70 km/h ab 8,50 m Breiten Regelmaß (Mindestmaß) Sicherheitstrennstreifen verbleibende Fahrgassenbreite 1,85 m (Mindestmaß 1,50 m); jeweils incl. Breitstrichmarkierung Zu (längs-)parkenden Fahrzeugen: 0,75 m (Mindestmaß 0,50 m) Bei Linienbusverkehr und starkem Schwerverkehr: 6,50 m (Mindestmaß bei geringem Schwerverkehr: 5,50 m) Markierung (Strecke) Begrenzung (Abb. 2-1, 2-3) Piktogramm (Abb. 2-2) Roteinfärbung Durchgehender Breitstrich (b = 0,25 m); einseitig (innen) vor Hochbord, beidseitig im Bereich angrenzender Parkstände. Unterbrechung der Radfahrstreifenmarkierung bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn durch unterbrochene Zick-Zack-Linie gemäß RMS. Im Kreis in 50-100 m-abständen zur Verdeutlichung der Zweckbestimmung. Nur in kritischen Bereichen. Markierung (Knotenpunkte) Verflechtungsbereich (z. B. zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegestreifen) (Abb. 2-2) Aufstellbereich Furtmarkierung (Knoteninnenbereich) (Abb. 2-2) Beidseitig unterbrochene Breitstrichmarkierung (B 0,5/0,5 m), ggf. mit Roteinfärbung in besonders kritischen Bereichen. Durchgehende Breitstrichmarkierung (b = 0,25 m); einseitig (innen) vor Hochbord, beidseitig bei Lage des Radfahrstreifens zwischen zwei Kfz-Fahrstreifen; Haltlinie des Radfahrstreifens 2-3 m vor der des Kfz-Verkehrs. Alternativ: Markierung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens, Haltlinie für den Kfz-Verkehr um 4-5 m zurückversetzt. Beidseitig unterbrochene Breitstrichmarkierung (B 0,5/0,2 m), ggf. mit Roteinfärbung.
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 10 Abb. 2-1: Prinzipskizze Radfahrstreifen zwischen Kfz-Fahrstreifen und Längsparken Abb. 2-2: Kennzeichnung von Radfahrstreifen Abb. 2-3: Beispiel Radfahrstreifen (Lemgo, Leopoldstraße)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 11 3 Schutzstreifen Einsatzbereiche Kfz-Verkehrsstärke Zul. Höchstgeschwindigkeit Fahrbahnbreite (ohne Parken) Zweistreifige Straßen mit Kfz-Verkehr unter 18.000 Kfz/Tag und Schwerverkehr max. 1.000 Kfz/Tag 50 km/h Ab 7,00 m bis 9,50 m Breiten Regelmaß 1,50 m (Mindestmaß 1,25 m) Sicherheitstrennstreifen verbleibende Fahrgassenbreite Zu parkenden Fahrzeugen: 0,50 m Außerhalb der Schutzstreifen: 4,50 m - 6,50 m Markierung (Strecke) Begrenzung (Abb. 3-1, 3-3) Piktogramm (Abb. 3-2) Roteinfärbung Fahrstreifentrennung Unterbrochener Schmalstrich (S 1,0/1,0 m); einseitig vor Hochbord (ohne Parken), beidseitig im Bereich von Parkständen Radfahrerpiktogramm ohne Kreis in 50-100 m-abständen zur Verdeutlichung der Zweckbestimmung Grundsätzlich keine Keine Leitlinie bei verbleibenden Fahrgassenbreiten unter 5,50 m Markierung (Knotenpunkte) Verflechtungsbereich (Abb. 3-2) Aufstellbereich (Abb. 3-2) Furtmarkierung (Knoteninnenbereich) Schutzstreifen in inneren Fahrstreifen: innen: Schutzstreifenmarkierung außen: unterbrochene Fahrstreifenmarkierung (B 1,5/1,5 m) Schutzstreifen in inneren Fahrstreifen: innen: Schutzstreifenmarkierung außen: durchzogene Fahrstreifenmarkierung Schutzstreifen am Fahrbahnrand: innen: Schutzstreifenmarkierung außen: Fahrbahnrandmarkierung (B 1,5/15 m)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 12 Abb. 3-1: Prinzipskizze Schutzstreifen neben Längsparken Abb. 3-2: Kennzeichnung von Schutzstreifen Abb. 3-3: Beispiel Schutzstreifen (Lemgo, Paulinenstraße)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 13 4 Gemeinsame Geh-/Radwege; Regelung Gehweg, Radfahrer frei" (innerorts) Einsatzbereiche Gemeinsame Geh- und Radwege Gehweg, Radfahrer frei Fußgänger- und Radverkehr Weitere Randbedingungen Regelfall ab 10.000 Kfz/Tag innerorts sowie auf anbaufreien Straßen. Bei Kfz-Stärken unter 10.000 Kfz/Tag auf angebauten Straßen zu favorisieren. Gering; nicht in Streckenabschnitten mit regelmäßiger Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (Behinderte, Kinder, ältere Menschen). Nicht auf Gefällestrecken über 3 % Längsneigung. Nicht in Straßen mit einer dichten Aufeinanderfolge untergeordneter Zufahrten bzw. Grundstückszufahrten In Straßen mit unmittelbar auf den Gehweg führenden Hauseingängen nur bei Regelbreiten Breiten Regelmaß (Abb. 4-1 bis 4-3) 3,00 4,00 m (je nach Intensität des Rad- und Fußgängerverkehrs) (Mindestmaß 2,50 m) Bei der Regelung Gehweg, Radfahrer frei kann in Ausnahmefällen sehr geringer Frequentierung das Mindestmaß von 2,50 m bis zu einem Wert von 2,00 m unterschritten werden. Bauliche Ausbildung (Knotenpunkte) Absenkungsbereiche Stufenlose Absenkung auf Fahrbahnniveau auf voller Breite des Geh- und Radweges. Vor dem Bord mind. 0,50 m breiter Streifen aus Natursteinpflaster als Warnhinweis für Blinde und Sehbehinderte auf den Übergang zur Fahrbahn. Alternativ: Stufenlose Absenkung nur fahrbahnseitig auf etwa 1,00 1,50 m Breite des Geh- und Radweges; anschließend Bordausbildung mit 3 cm Kante. Warnpflasterung für Blinde und Sehbehinderte mit Hinführung auf den Bereich mit 3 cm Bord. Markierung (Knotenpunkte) Radfahrerfurt (Abb. 4-1, 4-2) - Markierung als Radfahrerfurt bei beiden Regelungen. - Z 205/Z 206 jeweils aus Sicht der wartepflichtigen Fahrzeuge vor dem Seitenraum anbringen. - Bei Zweirichtungsradverkehr entsprechend Zusatzzeichen an Z 205/Z 206 - Roteinfärbung des Furtbereiches im Zuge von gemeinsamen Geh- und Radwegen bei Zweirichtungsradverkehr (bei der Regelung Gehweg, Radfahrer frei in der Regel keine Roteinfärbung).
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 14 Abb. 4-1: Beispiel eines gemeinsamen Geh- und Radweges mit Roteinfärbung der Furt (Dessau) Abb. 4-2: Beispiel der Regelung Gehweg/Radfahrer frei mit Gehwegüberfahrt (Marklohe) Abb. 4-3: Beispiel der Regelung Gehweg/Radfahrer frei für Zweirichtungsradverkehr (Lemgo, E.-Kaempfer-Str.)
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 15 5 Fahrradstraßen Einsatzbereiche Radverkehr Kfz-Verkehr Zul. Höchstgeschwindigkeit Radverkehrsverbindungen mit starkem Radverkehr Erschließungsstraßen mit vorrangig Anliegerverkehr 30 km/h (nach StVO-Novelle 2009) Breiten Regelmaß (zwischen baul. Begrenzung) (Abb. 5-1) 4,50 m (Mindestmaß 3,50 mit Aufweitungen) Hinweis: Bei breiteren Fahrbahnen wird die Überbreite für Gehwegnasen, Baumstandorte, Buskaps (jeweils punktuell) bzw. ein- oder beidseitiges Parken genutzt. Markierte Fahrgasse 3,50 m (Mindestmaß 3,00 m) Markierungen Fahrgasse (Abb. 5-2) Piktogramm (Abb. 5-2) Unterbrochener Breitstrich (B 1,00/1,00 m) Radfahrerpiktogramm ohne Kreis an Einmündungen bzw. etwa alle 50 m für beide Fahrtrichtungen (jeweils in Fahrtrichtung) Bauliche Ausbildung Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung Bei Erfordernis (Geschwindigkeitsmessung) Plateauaufpflasterung etwa alle 100-150 m.
PGV Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 16 Abb. 5-1: Beispiel des Regelquerschnittes einer Fahrradstraße Abb. 5-2: Beispiel Fahrradstraße (Lemgo, Pideritstraße)