Schüpfen. Schule. Grossaffoltern. und. Wengi. Integration. Rapperswil

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Transkript:

Schüpfen Schule Grossaffoltern und Wengi Integration Rapperswil

Es geht nicht darum festzustellen, wie leistungs- und funktionsfähig ein Kind ist, damit es als integrierbar gelten kann, sondern um die Frage, wie eine Schule beschaffen ist, ausgestattet und organisiert sein muss, damit sie in der Lage ist ein Kind zu integrieren. Bless, Kronig, Eckhard 2002

Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Lektionenpool für die Besonderen Massnahmen 3. Was ist integrativer Unterricht 4. Angebote der Besonderen Massnahmen 4.1. Integrative Förderung 4.2. Logopädie 4.3. Psychomotorik 4.4. Kurzzeitintervention 4.5. Rhythmik 4.6. Einschulung ohne Einschulungsklassen 4.7. Hochbegabtenförderung 4.8. Deutsch als Zweitsprache 5. Individuelle Lernziele 6. Lernbüro 7. Schlusswort

Sehr geehrte Eltern In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Informationen über die Umsetzung der Integration und die Angebote der Besonderen Massnahmen Volkschule an den Schulen Ihrer Gemeinde. 1. Ausgangslage Die Schulen der Besonderen Massnahmen Volksschule Seeland Südost (BMV SSO) sind für alle da. Alle Kinder werden in ihrer Entwicklung unterstützt. Unsere Schulen haben sich für die Integration entschieden und befinden sich auf dem Weg, gemeinsam eine Schule zu realisieren, welche Vielfalt nicht nur als Chance anerkennt, sondern deren Potential ins Zentrum der Pädagogik stellt. 2. Lektionenpool für die Besonderen Massnahmen Die zur Verfügung stehenden Lektionen für das ganze Gebiet BMV Seeland Südost werden von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern aufgrund der Schülerzahlen und eines Sozialindexes festgelegt. Die Speziallehrkräfte arbeiten mit einer bestimmten Lektionenzahl in den Schulen der einzelnen Gemeinden und sind der Schulleitung BMV Seeland Südost unterstellt. Die Lektionen werden nach Absprache mit der Standortschulleitung, den Speziallehrkräften und dem Kollegium eingesetzt. 3. Was heisst integrativer Unterricht? Alle Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich in den Regelklassen unterrichtet. Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen wird durch besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung und individuelle Lernziele unterstützt.

4. Angebote der besonderen Massnahmen Eltern, die für ihre Kinder ein entsprechendes Angebot in Erwägung ziehen, wenden sich als erstes an die Kindergarten- oder Klassenlehrperson. Mit ihr werden die weiteren Schritte, z.b. Beurteilung und Abklärung durch eine Fachperson oder durch eine Fachstelle besprochen. Auch Lehrpersonen können für Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Angebot als notwendig erachten. Sie werden in jedem Fall mit den Eltern Kontakt aufnehmen. 4.1. Integrative Förderung (IF) Die IF ist ein Angebot der besonderen Massnahmen, das auf allen Schulstufen besteht. Die IF Lehrerperson unterstützt in Zusammenarbeit mit der Regellehrkraft Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung benötigen, um dem Unterricht in der Regelklasse zu folgen. Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, besonderen Begabungen, schwierigen Sozialverhalten, leichten geistigen oder körperlichen können durch die IF Lehrperson unterstützt werden. Die IF von Schülerinnen und Schülern aller Stufen und Klassen orientiert sich am Unterricht der Klasse und an den Kindern und Jugendlichen. IF-Lehrpersonen (in der Regel schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen) helfen mit, den Unterricht integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten. Ihr Auftrag erfordert deshalb einen engen Bezug zur Regelklasse. Dabei werden die Zusammensetzung der Klasse, die Ressourcen und die Belastung aller beteiligter Personen berücksichtigt.

4.2.Logopädie Logopädie befasst sich mit der Sprachentwicklung und Kommunikation. Die Logopäden und die Logopädinnen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten oder Störungen in der mündlichen und schriftlichen Sprache, im Redefluss und in der Stimme. Beratungen von Bezugspersonen sind ein wichtiger Bestandteil der Logopädie. Integrativ arbeiten die Logopädinnen vor allem im Kindergarten im Bereich der phonologischen Bewusstheit. Damit ist der Aufbau von sprachlichem Bewusstsein über die Zusammensetzung von Wörtern und Sätzen gemeint. Es geht zum Beispiel darum zu erfassen, was der erste Laut eines Wortes ist, wie es endet und dass manche Wörter sich reimen. 4.3. Psychomotorik Psychomotorik geht davon aus, dass Körper- und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sind. Der Psychomotorikunterricht fördert und unterstützt die motorische (der Bewegung dienende), sensorische (Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesempfindungen), emotionale (gefühlsmässige), kognitive (Denkfähigkeit: verstehen, einordnen, speichern, analysieren) und soziale (die menschliche Gemeinschaft betreffende) Entwicklung. Der Unterricht findet in einem speziell zur Verfügung stehenden Raum in Lyss statt. Von den Psychomotoriklehrpersonen werden auch Klassenprojekte im Bereich Feinund Grafomotorik angeboten.

4.4. Kurzzeitintervention Die Kurzzeitintervention ist eine Arbeitsform der Speziallehrkräfte. Sie dient der kurzfristigen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schul-, Lern- oder Verhaltensproblemen. Die Lehrperson für Spezialunterricht begleitet Unterrichtssequenzen oder beobachtet und beurteilt Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf deren weitere Förderung. Sie berät Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. 4.5. Rhythmik Rhythmik ist ein Gruppenangebot. Sie unterstützt durch Bewegung und Sinneswahrnehmungen im rhythmisch-musikalischen Bereich die physische, emotionale, soziale und kognitive Entwicklung. 4.6. Einschulung ohne Einschulungsklassen (Integrierte zweijährige Einschulung IZE) Einschulungsklassen werden in den Gemeinden BMV Seeland Südost nicht mehr geführt. Die Möglichkeit für Kinder mit partieller Entwicklungsverzögerung, den Stoff der ersten Klasse in zwei Schuljahren zu erwerben, besteht nach wie vor. Die Kinder werden in einer Regelklasse ihrer Gemeinde integriert unterrichtet. Sie erhalten Unterstützung durch die IF Lehrkraft. Die zweijährige integrative Einschulung in der Regelklasse wird auf Antrag der Fachinstanz von der Schulleitung BMV bewilligt. Ein drittes Kindergartenjahr kann in Ausnahmefällen nach sorgfältiger Abklärung durch eine Fachinstanz von der Schulleitung bewilligt werden.

4.7. Hochbegabtenförderung Hochbegabtenförderung ist für intellektuell ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler. Von Hochbegabung wird dann gesprochen, wenn der Entwicklungsstand in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. Hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden ihren Interessen, Stärken und Fähigkeiten entsprechend innerhalb des Unterrichts, sowie in Pullout-Angeboten (Unterricht in einer Kleingruppe) gefördert. Nach der Abklärung durch eine Fachinstanz bewilligt die Schulleitung BMV die Teilnahme an integrativen Förderprojekten oder Pullout-Programmen. 4.8. Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die auf zusätzliche Sprachförderung angewiesen sind, weil ihre Erstsprache von der Unterrichtssprache abweicht. Im DAZ-Unterricht können die Kinder ihre Deutschkompetenz so aufbauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können. Dieses Angebot unterstützt die sprachliche und kulturelle Integration. Katze mačka pisică chat 5. Individuelle Lernziele - reduzierte individuelle Lernziele (rilz) Für Schülerinnen und Schüler, welche die Lernziele wiederholt und in erheblichem Masse nicht erreichen. - erweiterte individuelle Lernziele (eilz) Für Schülerinnen und Schüler, welche dauernd und erheblich mehr leisten, als die Lernziele es verlangen.

6. Lernbüro Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler vom 1. bis 6. Schuljahr mit vorübergehenden Schwierigkeiten. Das Lernbüro wird von zwei Heilpädagoginnen betreut. Es werden stoffliche Lücken (z.b. durch krankheitsbedingte Abwesenheiten) oder Unterrichtsinhalte, die nicht verstanden wurden, aufgearbeitet. Die Klassenlehrperson oder die Heilpädagogin empfehlen den Besuch des Lernbüros. Das Einverständnis der Eltern und die Motivation der Schülerinnen und Schüler bilden die Voraussetzungen für den Besuch des Unterrichts im Lernbüro. Die Ziele und Dauer des Lernbüros werden mit den Schülerinnen und Schülern festgelegt. 7. Schlusswort Wir hoffen, Ihnen mit dieser Broschüre einen Überblick und Einblick in die Angebote des BMV Seelands Südost gegeben zu haben. Alle diese Angebote sind für Sie kostenlos. Wenden Sie sich bei Fragen, Unklarheiten oder persönlichen Anliegen direkt an die zuständige Speziallehrperson in Ihrer Gemeinde oder an die Schulleitung BMV Seeland Südost. Schulleitung BMV Seeland Südost Sibylle Huggenberger Schulstrasse 15 3054 Schüpfen 079 285 96 84 schulleitung.bmv@schuepfen.ch Schüpfen, August 2016