Herzlich willkommen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ihre Anlaufstelle für Gleichbehandlung

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Transkript:

Herzlich willkommen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Ihre Anlaufstelle für Gleichbehandlung

Vorwort Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, liebe Interessierte, wenn ich als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterwegs bin, höre ich oft: Ich bin noch nie diskriminiert worden! oder Ich behandle alle gleich! Viele Menschen kommen zu dieser Einschätzung, weil sie nicht genau wissen, was Diskriminierung ist. Diskriminierung geschieht nicht immer bewusst und gewollt. Manchmal sind es Vorurteile und Klischees, die dazu führen, dass Menschen benachteiligt werden. Umso wichtiger ist es, dass allen bewusst ist: Kein Mensch darf wegen seiner ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Motiven, wegen der sexuellen Identität, Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung diskriminiert werden. Dieser Schutz ist seit 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. Seither hat sich einiges verändert. Die Gesellschaft ist in weiten

Vorwort Teilen für das Thema sensibilisiert, viele Unternehmen betrachten Vielfalt als Gewinn und immer mehr Menschen lassen sich Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen nicht länger gefallen. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorstellen und anhand von Beispielen aufzeigen, was Diskriminierung nach dem Gesetz bedeutet und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre. Herzliche Grüße Christine Lüders Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

1 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Diskriminierung?... 6 Beispiele für Diskriminierung... 8 2. Wen betrifft Diskriminierung?... 10 3. Wann gilt der Schutz vor Diskriminierung?... 12 4. Was können Sie tun, wenn Sie Diskriminierung erleben?... 14 5. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes... 16 5.1 Betroffene beraten... 18 5.2 Menschen informieren... 20 5.3 Forschungslücken schließen... 22 6. Nützliche Adressen und Informationen... 24

Kapitel I 1. Was ist Diskriminierung? Nicht immer ist das, was Menschen als diskriminierend empfinden, auch eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Deshalb ist es wichtig, sich die Definition im AGG genau anzusehen. Das Gesetz nennt sechs Gründe, aus denen niemand benachteiligt werden darf: Ethnische Herkunft und Rassismus Geschlecht Religion und Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität

Kapitel I Diskriminierungen können auch aus mehreren Gründen stattfinden. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitgeber eine ältere Frau mit Migrationshintergrund nicht einstellen will. Hier spielen Alter und ethnische Herkunft eine Rolle. Beratung bei Diskriminierung Hotline der Antidiskriminierungs stelle des Bundes 030 18 555-1865 / beratung@ads.bund.de Eine Person wird diskriminiert, wenn sie aus den genannten Gründen nachteilig behandelt wird, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt. Ein solcher Grund kann zum Beispiel der Jugendschutz sein: Dass unter 18-Jährigen kein Alkohol verkauft wird, stellt keine Diskriminierung von Jugendlichen dar.

Kapitel I Beispiele für Diskriminierung Ein paar offensichtliche Fälle von Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Eine Frau verdient bei gleicher Qualifikation in der gleichen Position weniger als ihr männlicher Kollege. Ein Minijobber bewirbt sich bei seinem Arbeitgeber um eine feste Stelle. Der lehnt ab, weil der Mann eine Schwerbehinderung hat. Ein Mann wird nicht in eine Discothek eingelassen, der Türsteher sagt: Keine Ausländer! Doch nicht immer ist diskriminierendes Verhalten auf den ersten Blick zu erkennen. Auch bei den folgenden Fällen handelt es sich um Diskriminierungen, die das Gesetz verbietet:

Kapitel I Unternehmen bieten Fortbildungen nur für Angestellte an, die in Vollzeit arbeiten. Da meist Frauen in Teilzeit arbeiten, werden sie durch diese betriebliche Regelung diskriminiert. Für eine Stelle als Reinigungskraft werden perfekte Deutschkenntnisse verlangt. Da sie für den Arbeitsplatz nicht notwendig sind, handelt es sich um eine Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund. Das AGG schützt auch vor Situationen, in denen Menschen aus den im Gesetz genannten Gründen erniedrigt, angefeindet und entwürdigt werden. Wenn es gelingt, eine Diskriminierung nachzuweisen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung.

Kapitel II 2. Wen betrifft Diskriminierung? Grundsätzlich können alle Menschen von Diskriminierung betroffen sein, denn jeder Mensch hat ein Alter, ein Geschlecht, eine ethnische Herkunft, eine Religion oder Weltanschauung sowie eine sexuelle Identität. Allein Behinderung ist ein Merkmal, das nicht alle betrifft. Gleichzeitig ist niemand frei von Vorurteilen und Stereotypen. Vermutlich hat jede und jeder zumindest schon einmal Bemerkungen gemacht, die andere ausgrenzen. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht.

Kapitel II Es gibt keine zuverlässigen Angaben darüber, wie häufig Menschen aufgrund bestimmter Merkmale Diskriminierung erleben, da viele Fälle nicht gemeldet werden. Allerdings wissen wir aus Umfragen: Jeder dritte Mensch in Deutschland gibt an, bereits wegen eines der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale benachteiligt oder diskriminiert worden zu sein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt das diskriminierungsfreie Zusammenleben von Menschen untereinander. Geht es um eine Benachteiligung durch staatliche Stellen, greift der Diskriminierungsschutz des Grund gesetzes (Artikel 3 GG).

Kapitel III 3. Wann gilt der Schutz vor Diskriminierung? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Benachteiligungen in zwei Bereichen: bei sogenannten Alltagsgeschäften und im Arbeitsleben. Im Arbeitsleben gilt das AGG bei der Bewerbung, während der Be schäftigung, bei Beförderungen und auch bei Kündigungen. Beispiele für Diskriminierung im Arbeitsleben: In einer Stellenanzeige wird eine Sekretärin zwischen 20 und 35 Jahren gesucht. Frauen, die älter oder jünger sind, und Männer jeden Alters werden hier ausgeschlossen. Eine Frau wird bei einer Beförderung nicht berücksichtigt, weil sie schwanger ist. Ein 50-jähriger Mann wird aus dem Job gemobbt, weil der Arbeitgeber lieber einen Jüngeren einstellen will, um Kosten zu sparen.

Kapitel III Das Gesetz gilt außerdem im Zivilrecht, also bei Alltagsgeschäften wie dem täglichen Einkauf oder dem Besuch von Restaurants. Auch dürfen Menschen bei der Wohnungssuche grundsätzlich nicht benachteiligt werden. Das Gesetz gilt zudem beim Abschluss von privaten Versicherungen. Beispiele für Benachteiligungen bei Alltagsgeschäften: Der Vermieter erzählt einer Frau mit Kopftuch bei der Wohnungsbesichtigung, dass die Wohnung bereits vergeben sei. Am nächsten Tag erhält eine anrufende Testperson einen Besichtigungstermin. Ein Hotelier verweigert einem schwulen Paar ein Hotelzimmer. Ein Mobilfunkanbieter lehnt Kundinnen und Kunden ohne deutschen Pass ab, obwohl sie einen festen Wohnsitz und eine Anstellung in Deutschland haben.

Kapitel IV 4. Was können Sie tun, wenn Sie Diskriminierung erleben? Wurden Sie beleidigt, übergangen, unfair behandelt? Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diskriminiert wurden und dagegen vorgehen können, sollten Sie eine Anlaufstelle aufsuchen, die sich mit dem Thema gut auskennt. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie nachweislich diskriminiert wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelten jedoch kurze Fristen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall müssen Sie Ansprüche schriftlich geltend machen. Also lassen Sie sich nicht zu viel Zeit.

Kapitel IV Es ist oft nicht einfach, eine Diskriminierung zu beweisen. Wir bieten daher Informationen darüber, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen diskriminierenden Vorfall belegen wollen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gern. Beratung bei Diskriminierung: Tel.: 030 18 555-1865 (Montag bis Freitag, 9 12 und 13 15 Uhr) E-Mail: beratung@ads.bund.de Unsere Anschrift und weitere Anlaufstellen finden Sie im Anhang dieser Broschüre.

Kapitel V 5. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Erste Anlaufstelle zum Thema Diskriminierung Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist für alle Menschen und Organisationen in Deutschland da, die Fragen zum Thema Diskriminierung haben oder Beratung für einen konkreten Fall suchen. Sie wurde 2006 auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet und ist in ihrer Arbeit unabhängig. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat drei Aufgaben: 1. Beratung 2. Forschung 3. Öffentlichkeitsarbeit

Kapitel V

Kapitel V 5.1 Betroffene beraten Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist für Nichtjuristen oftmals schwer verständlich. Vielleicht haben Sie etwas erlebt und wissen nicht, wie Sie das einschätzen oder was Sie tun sollen? Wenn Sie professionellen Rat suchen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir bieten eine kostenlose und unbürokratische Erstberatung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Team geben Ihnen eine vertrauliche Einschätzung zu Ihrem Fall, damit Sie über das weitere Vorgehen entscheiden können.

Kapitel V Unser Beratungsangebot: Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche und die geltenden Fristen. Wenn Sie wünschen, holen wir in geeigneten Fällen eine Stellungnahme der Gegenseite ein, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Wir können helfen, die passenden Expertinnen und Experten in Ihrer Nähe zu finden. Kontaktieren Sie uns: Per Telefon: 030 18 555-1865 (Montag bis Freitag von 9 12 und 13 15 Uhr) Per E-Mail: beratung@ads.bund.de Per Post: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 11018 Berlin Oder Sie kommen persönlich vorbei, nachdem Sie einen Termin mit uns vereinbart haben.

Kapitel V 5.2 Menschen informieren Viele wissen nicht, dass es ein Gesetz gibt, das sie vor Benachteiligung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften schützt. Oder sie wissen nicht, wo sie Anlaufstellen finden, wenn sie Fragen haben. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat den gesetzlichen Auftrag, Menschen über ihre Rechte zu informieren. Wir bieten Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, organisieren Veranstaltungen und geben Orientierung, zum Beispiel mit einer Beratungsstellensuche für Hilfe vor Ort. Alle Menschen sollen wissen: Der Rechtsstaat nimmt Benachteiligungen nicht hin, Diskriminierung ist in Deutschland ausdrücklich verboten.

Kapitel V @ Um den Diskriminierungsschutz auch im Alltag durchzusetzen, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Projekte ins Leben gerufen, die möglichst viele Menschen erreichen. Einen Überblick finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de/projekte. Besuchen Sie uns im Internet! Auf unserer überwiegend barrierefrei gestalteten Homepage www.antidiskriminierungsstelle.de erfahren Sie alles über unsere Arbeit. Finden Sie die passende Beratungsstelle vor Ort! www.antidiskriminierungsstelle.de/beratungsstellen Alle Publikationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Sie kostenlos bestellen oder herunterladen unter www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen.

Kapitel V 5.3 Forschungslücken schließen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist noch jung. Es gibt wenig Gerichtsurteile zu Diskriminierungen und daher ist die Auslegung des AGG in einigen Bereichen noch unklar. Deshalb arbeiten wir daran, mehr Erkenntnisse zu gewinnen und Forschung voranzutreiben. In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Untersuchungen in Auftrag gegeben und wichtige Gerichtsurteile zum Thema gesammelt. Unsere Studien und Rechtsprechungsübersichten können Sie im Internet herunterladen. Viele davon stehen auch gedruckt zur Verfügung und können kostenlos bestellt werden unter www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen.

Kapitel V Sie suchen Studien oder wollen Gerichtsurteile und Medien berichte der vergangenen Jahre zum Thema Diskriminierung finden? Wir haben eine umfassende Informationsdatenbank erstellt, in der Sie Forschungs beiträge, Veranstaltungsdokumentationen, Gesetzes texte, Urteile und Medienberichte finden. www.antidiskriminierungsstelle.de/info Publikationen und Informationen erhalten Sie auch in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Russisch, Polnisch und Arabisch sowie in leichter Sprache und in Gebärden sprache.

Kapitel VI 6. Nützliche Adressen und Informationen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Postanschrift: 11018 Berlin Tel.: Zentrale: 030 18 555-1855 Fax Zentrale: 030 18 555-41855 E-Mail Zentrale: poststelle@ads.bund.de Beratung: Telefonhotline: 030 18 555-1865 (Mo. bis Fr. 9 12, 13 15 Uhr) Fax: 030 18 555-41865 E-Mail: beratung@ads.bund.de Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de Before e. V. Mathildenstr. 3c 80336 München www.before-muenchen.de

Kapitel VI Amt für Chancengleichheit Heidelberg Bergheimerstr. 69 69115 Heidelberg Tel.: 06221 58-15500 Fax: 06221 58-49160 E-Mail: chancengleichheit@heidelberg.de Internet: www.heidelberg.de/chancengleichheit Amt für multikulturelle Angelegenheiten Frankfurt am Main Lange Straße 25 27 60311 Frankfurt am Main Tel.: 069 21238765 Fax: 069 21237946 E-Mail: information.amka@stadt-frankfurt.de Internet: www.stadt-frankfurt.de/amka Anti-Diskriminierungsbüro Berlin Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Tel.: 030 2042511 Fax: 030 2042511 E-Mail: adb_berlin@gmx.de Internet: www.adb-berlin.org Antidiskriminierungsbüro Köln Berliner Str. 97 99 51063 Köln Tel.: 0221 96476300 Fax: 0221 96496709 E-Mail: info@oegg.de Internet: www.oegg.de

Kapitel VI Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. Kochstr. 14 04275 Leipzig Tel.: 0341 3039492 Fax: 0341 3039971 E-Mail: info@adb-sachsen.de Internet: www.adb-sachsen.de Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg Tempelhofer Ufer 21 10963 Berlin Tel.: 030 61305328 Fax: 030 61304310 E-Mail: adnb@tbb-berlin.de Internet: www.adnb.de Antidiskriminierungsstelle Brandenburg, im Büro der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331 866-5954 Fax: 0331 8665108 E-Mail: integrationsbeauftragte@masf.brandenburg.de Internet: www.masf.brandenburg.de

Kapitel VI Antidiskriminierungsstelle Hannover Neues Rathaus Trammplatz 2 30159 Hannover Tel.: 0511 168-41235 Fax: 0511 168-40142 Internet: www.hannover.de/integration/antidisk Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Tel.: 06131 16-0 E-Mail: poststelle@mifkjf.rlp.de Internet: www.ads.rlp.de Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. Zum Brook 4 24143 Kiel Tel.: 0431 560277 E-Mail: vorstand@advsh.de Internet: www.advsh.de

Kapitel VI Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) Tempelhofer Ufer 21 10963 Berlin E-Mail: info@antidiskriminierungsverband.org Internet: www.antidiskriminierung.org Anti-Rassismus Informations-Centrum ARIC-NRW e. V. Friedenstr. 11 47053 Duisburg Tel.: 0203 284873 Fax: 0203 9357466 E-Mail: kontakt@aric-nrw.de Internet: www.aric-nrw.de basis & woge e. V. Antidiskriminierungsberatung und Rechtsberatung Steindamm 11 20099 Hamburg Tel.: 040 398426-0 Fax: 040 398426-26 E-Mail: info@basisundwoge.de Internet: www.basis-projekt.de Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland (BDB e. V.) Trautenaustr. 5 10717 Berlin Tel.: 030 2168884 Fax: 030 2167926 E-Mail: bdb@bdb-germany.de Internet: www.bdb-germany.de

Kapitel VI Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e. V. Bonngasse 10 53111 Bonn Tel.: 0228 249993-0 Fax: 0228 249993-20 E-Mail: kontakt@bagso.de Internet: www.bagso.de Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin Tel.: 030 185272944 Fax: 030 185271871 E-Mail: buero@behindertenbeauftragter.de Internet: www.behindertenbeauftragter.de Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Tel.: 030 18400-1640 Fax: 030 18400-1606 E-Mail: integrationsbeauftragte@bk.bund.de Internet: www.integrationsbeauftragte.de

Kapitel VI Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Alt-Moabit 101 10559 Berlin Tel.: 030 18681-0 Fax: 030 18681-2926 E-Mail: BABergner@bmi.bund.de Internet: www.aussiedlerbeauftragter.de Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg Detlev Janetzek Hans-Sachs-Platz 2 90403 Nürnberg Tel.: 0911 231-5029 Fax: 0911 231-3040 E-Mail: detlev.janetzek@stadt.nuernberg.de Internet: www.menschenrechte.nuernberg.de Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030 22738100 Fax: 030 22738283 E-Mail: wehrbeauftragter@bundestag.de Internet: www.wehrbeauftragter.de

Kapitel VI Deutscher Behindertenrat c/o Sozialverband VdK Deutschland e. V. In den Ministergärten 4 10177 Berlin Tel.: 030 72629-0404 Fax: 030 72629-0499 E-Mail: info@deutscher-behindertenrat.de Internet: www.deutscher-behindertenrat.de Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3 10178 Berlin Tel.: 030 40040-400 Fax: 030 40040-422 E-Mail: info@dbjr.de Internet: www.dbjr.de Deutscher Frauenrat Axel-Springer-Str. 54a 10117 Berlin Tel.: 030 204569-0 Fax: 030 204569-44 E-Mail: kontakt@frauenrat.de Internet: www.frauenrat.de

Kapitel VI Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstraße 26/27 10969 Berlin Tel.: 030 259359-0 Fax: 030 259359-59 E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de Gleichbehandlungsbüro Aachen Mariahilfstr. 16 52062 Aachen Tel.: 0241 49000 0241 4017778 Fax: 0241 49004 E-Mail: info@gleichbehandlungsbuero.de Internet: www.gleichbehandlungsbuero.de IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und für Beratung e. V. Klävemannstraße 16 26122 Oldenburg Tel.: 0441 884016 Fax: 0441 9849606 E-Mail: info@ibis-ev.de Internet: www.ibis-ev.de

Kapitel VI Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung Antidiskriminierungsstelle des Berliner Senats Oranienstr. 106 10969 Berlin Tel.: 030 9028-1866 E-Mail: antidiskriminierungsstelle@senias.berlin.de Internet: www.berlin.de/lb/ads Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. Postfach 10 34 14 50474 Köln Tel.: 0221 925961-0 Fax: 0221 925961-11 E-Mail: lsvd@lsvd.de Internet: www.lsvd.de TransInterQueer e. V. Glogauerstr. 19 10999 Berlin Tel.: 030 616752916 E-Mail: triq@transinterqueer.org Internet: www.transinterqueer.org Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Bremeneckgasse 2 69117 Heidelberg Tel.: 06221 981101 Fax: 06221 981190 E-Mail: zentralrat@sintiundroma.de Internet: http://sintiundroma.de

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeberin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 11018 Berlin www.antidiskriminierungsstelle.de Kontakt Beratung: Tel.: 030 18 555-1865 (Mo. bis Fr., 9 12 Uhr und 13 15 Uhr) Fax: 030 18 555-41865 E-Mail: beratung@ads.bund.de Besuchszeiten nach Vereinbarung Kontakt Zentrale: Tel.: 030 18 555-1855 Fax: 030 18 555-41855 E-Mail: poststelle@ads.bund.de Gestaltung: www.avitamin.de Fotos: Titelseite: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bild links unten: Lighthouse und Ashley; S. 7, 9, 11, 13: Antidiskriminierungsstelle des Bundes; S. 18: IStockphoto; S. 19: www.fotolia.com/ Vanessa; www.fotolia.com/ mopsgrafik; S. 20: Neumann und Rodtmann Stand: Juni 2012 Druck: Druckerei Arnold, Großbeeren