Schriftsatzmuster Der Bescheid
BESCHEID Ort, Datum Begründung: I. Sachverhaltsfeststellungen II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestände, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit Spruch: Rechtsmittelbelehrung Unterschrift Rechtsvorschriften 2
AMT 3
Geschäftszahl 4
Bescheidadressat 5
Vorname, Zuname Beruf (Geburtsdatum) Adresse 6
Ort, Datum 7
Ort, Datum BESCHEID 58 Abs 1 AVG ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid 8
Ort, Datum BESCHEID Spruch: 58 Abs 1 AVG Jeder Bescheid hat den Spruch zu enthalten. 9
Ort, Datum BESCHEID Einleitungssatz Spruch: 10
Ort, Datum BESCHEID Spruch: Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens 11
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ANTRAG 12
Ort, Datum BESCHEID In dem amtswegig eingeleiteten Verwaltungsverfahren ergeht Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ANTRAG von AMTS wegen ( 39 Abs 2 AVG) 13
Ort, Datum BESCHEID Im gemäß [Rechtsgrundlage] eingeleiteten Verwaltungsverfahren ergeht Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ANTRAG von AMTS wegen ( 39 Abs 2 AVG) 14
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht von [Behörde] Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bescheiderlassende Behörde 15
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht von [Behörde] als zuständiger Behörde I. Instanz Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bescheiderlassende Behörde Instanz (im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde) 16
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht von [Behörde] als zuständiger Behörde I. Instanz in [Funktion, Verwaltungsorganisation] Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bescheiderlassende Behörde Instanz (im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde) Funktion der Behörde 17
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht von [Behörde] als zuständiger Behörde I. Instanz in mittelbarer Bundesverwaltung Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bescheiderlassende Behörde Instanz (im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde) Funktion der Behörde 18
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht von [Behörde] als zuständiger Behörde I. Instanz in Landesverwaltung Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bescheiderlassende Behörde Instanz Funktion der Behörde 19
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht von [Behörde] als zuständiger Behörde I. Instanz im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Einleitungssatz Grund für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bescheiderlassende Behörde Instanz Funktion der Behörde 20
Ort, Datum BESCHEID Einleitungssatz Spruch: 58 Abs 1 AVG 59 Abs 1 AVG die in Verhandlung stehende Angelegenheit zur Gänze zu erledigen. 21
Ort, Datum BESCHEID Spruch = behördliche Anordnung Einleitungssatz Leistung (Rechts-)Gestaltung (Rechts-)Feststellung 22
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht folgender Spruch: Einleitungssatz Antrag ist unzulässig, weil zb verspätet, Verfahren nur amtswegig einzuleiten ist, usw. 23
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht folgender Spruch: Ihr Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Einleitungssatz Antrag ist unzulässig, weil zb verspätet, Verfahren nur amtswegig einzuleiten ist, usw. = keine Sachentscheidung 24
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht folgender Spruch: Einleitungssatz Antrag ist zulässig, in der Sache aber unbegründet 25
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht folgender Spruch: Ihr Antrag wird als unbegründet abgewiesen. Einleitungssatz Antrag ist zulässig, in der Sache aber unbegründet = Sachentscheidung 26
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht folgender Spruch: Einleitungssatz Antrag ist zulässig und in der Sache begründet 27
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag ergeht folgender Spruch: Ihrem Antrag wird stattgegeben UND die Bewilligung für [ ] erteilt. Einleitungssatz Antrag ist zulässig und in der Sache begründet = Sachentscheidung 28
ZURÜCKWEISUNG: Ihr Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Ihr Antrag wird als unbegründet abgewiesen. ABWEISUNG: Ihrem Antrag STATTGABE BEIM GESTALTUNGSBESCHEID: wird stattgegeben und [der Betrieb, das Haus] bewilligt. 29
Ort, Datum BESCHEID Über Ihren Antrag / Im amtswegig eingeleiteten Verwaltungsverfahren ergeht folgender Spruch: 59 Abs 1 AVG Der Spruch hat die Angelegenheit unter Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen zu erledigen. Rechtsvorschriften: 30
58 Abs 2 AVG: Bescheide sind zu begründen, wenn Begründung: 31
58 Abs 2 AVG: Bescheide sind zu begründen, wenn Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung 32
Ermittlungsverfahren 37 bis 55 AVG dient der Ermittlung des relevanten Sachverhalts Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung Verwaltungsbehörde muss nach Grundsatz der materiellen Wahrheit den relevanten Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. 33
45ff AVG Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel Urkunden Zeugen Beteiligtenvernehmung Sachverständige Augenschein Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Die Behörde hat Beweis erhoben durch: 34
Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Die Behörde hat Beweis erhoben durch: keine widersprechenden Beweisergebnisse Die aufgenommenen Beweise ergaben den Sachverhalt widerspruchsfrei. 35
Begründung: 45 ff AVG einander widersprechende Beweisergebnisse I. Sachverhaltsfeststellung II. Die Behörde hat Beweis erhoben durch: Beweiswürdigung => freie Beweiswürdigung 36
Begründung: freie Beweiswürdigung: Keine Bindung an förmliche Beweisregeln Wert eines Beweismittels nur nach innerem Wahrheitsgehalt, Plausibilität und Überzeugungskraft zu bemessen ( 45 Abs 2 AVG) I. Sachverhaltsfeststellung II. Die Behörde hat Beweis erhoben durch: Beweiswürdigung Verwaltungsbehörde muss Ergebnis nachvollziehbar und plausibel begründen 37
Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestand Auslegung Subsumtion Rechtsfolge Zuständigkeit 38
Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestand, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit 58 Abs 1 AVG 61 Abs 1 AVG Rechtsmittelbelehrung 39
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Beschwerde erheben. 40
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie an WEN? an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige Gericht] Bundesverwaltungsgericht oder zuständiges Landesverwaltungsgericht Beschwerde erheben. 41
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen [Beschwerdefrist?] ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. 42
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. 7 Abs 4 VwGVG: Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde beträgt vier Wochen 43
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls welchen Inhalt und welche Form dieses Rechtsmittel haben muss und bei welcher Behörde [Amt] und innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] einzubringen. 44
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls welchen Inhalt und welche Form dieses Rechtsmittel haben muss und bei welcher Behörde [Amt] und innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form - einzubringen. 45
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls welchen Inhalt und welche Form dieses Rechtsmittel haben muss und bei welcher Behörde [Amt] und innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. 9 Abs 1 VwGVG: Inhalt der Beschwerde Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form - einzubringen. Die Beschwerde hat [Inhalt der Beschwerde] 46
61 Abs 1 AVG: 9 Abs 1 VwGVG [Inhalt der Beschwerde]: Die Beschwerde hat zu enthalten: 1. Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde, 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtszeitig eingebracht ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat [Inhalt der Beschwerde] 47
61 Abs 1 AVG: 9 Abs 1 VwGVG [Inhalt der Beschwerde]: Die Beschwerde hat zu enthalten: 1. Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde zu bezeichnen; sowie Angaben zur rechtzeitigen Einbringung und einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. 48
61 Abs 1 AVG: 9 Abs 1 VwGVG [Inhalt der Beschwerde]: Die Beschwerde hat zu enthalten: 1. Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde, Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde zu bezeichnen; sowie Angaben zur rechtzeitigen Einbringung und einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. 49
61 Abs 1 AVG: 9 Abs 1 VwGVG [Inhalt der Beschwerde]: Die Beschwerde hat zu enthalten: 1. Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde, 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde zu bezeichnen; sowie Angaben zur rechtzeitigen Einbringung und einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. 50
61 Abs 1 AVG: 9 Abs 1 VwGVG [Inhalt der Beschwerde]: Die Beschwerde hat zu enthalten: 1. Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde, 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde zu bezeichnen; sowie Angaben zur rechtzeitigen Einbringung und einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. 51
61 Abs 1 AVG: 9 Abs 1 VwGVG [Inhalt der Beschwerde]: Die Beschwerde hat zu enthalten: 1. Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde, 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtszeitig eingebracht ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde zu bezeichnen; sowie Angaben zur rechtzeitigen Einbringung und einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. 52
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls welchen Inhalt und welche Form dieses Rechtsmittel haben muss und bei welcher Behörde [Amt] und innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen [Beschwerdefrist] ab Zustellung Beschwerde an das [zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige] Gericht erheben. Die Beschwerde ist bei [der Geschäftsstelle der belangten Behörde] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde zu bezeichnen; sowie Angaben zur rechtzeitigen Einbringung und einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. 53
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls welchen Inhalt und welche Form dieses Rechtsmittel haben muss und bei welcher Behörde [Amt] und innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Ausnahme: eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (idr Berufung an Gemeindebehörde II. Instanz) 54
61 Abs 1 AVG: Die Rechtsmittelbelehrung hat zu enthalten, ob gegen den Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden kann, bejahendenfalls welchen Inhalt und welche Form dieses Rechtsmittel haben muss und bei welcher Behörde [Amt] und innerhalb welcher Frist es einzubringen ist. Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Gegen diesen Bescheid können Sie binnen [Berufungsfrist] ab Zustellung der Berufung an die [zur Berufungsentscheidung zuständige Behörde] erheben. Die Berufung ist bei [der Geschäftsstelle Behörde I. Instanz] schriftlich in jeder technisch möglichen Form -einzubringen. Die Berufung hat den angefochtenen Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. 55
Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestand, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit Rechtsmittelbelehrung Fertigungsklausel Unterschrift 56
Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestand, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit Rechtsmittelbelehrung Der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (Dr. Josef Pühringer) 57
Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestand, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit Rechtsmittelbelehrung Für den Landeshauptmann Dr. Veronika Schuster (Dr. Veronika Schuster) 58
BESCHEID Ort, Datum Begründung: I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestände, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge Spruch: Rechtsmittelbelehrung Fertigungsklausel Rechtsvorschriften Unterschrift 59