Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01 / 2013 (1) Diese AGB gilt für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften und ähnlichen zwischen der (Auftragnehmer) und ihrem Auftraggeber aus dem kaufmännischen und nicht kaufmännischen Verkehr. Geschuldet wird seitens des Auftragnehmers die Leistung, nicht der Erfolg. (2) Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. (3) Alleingültigkeit hat die jeweils aktuelle Fassung der AGB`s. 1 Allgemeine Dienstdurchführung Die ist ein zugelassenes Wach- und Sicherheitsunternehmen. Der Tätigkeitsbereich umfasst Revierdienst, Personenschutz, Objektschutz, Veranstaltungsschutz und Detektei. Alle Tätigkeiten werden als Dienstleistung erbracht. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und der EUNOMIA Security GmbH werden in gesonderten Verträgen vereinbart, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden. 2 Begehungsvorschrift Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift maßgeblich. Sie enthält, den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. 3 Beanstandungen Beanstandungen jeglicher Art sind der unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gemeldete Beanstandungen werden von der in angemessener Frist -bis spätestens innerhalb von 7 Werktagen -beseitigt. 4 Unterbrechung der Bewachung Wird durch höhere Gewalt oder Streik die Ausführung des Wachdienstes unmöglich gemacht, ruhen für die Dauer dieser Behinderung die beiderseitigen Verpflichtungen. Der Vertrag bleibt aber weiterhin in seiner festgelegten Form bestehen.
5 Haftung und Haftungsgrenzen Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet die nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden (leichte und grobe Fahrlässigkeit des Personals oder sich selbst) bis zu folgenden Summen: Personenschäden: 2.000.000,00 je Sachschaden: 2.000.000,00 abhanden gekommene Sachen: 2.000.000,00 reine Vermögensschäden: 2.000.000,00 Schlüsselverlust: 2.000.000,00 6 Haftungsausschluss Für andere als in 5 aufgeführte Schäden Haftet die nicht. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird. 7 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Gleichzeitig muss er der sofort Gelegenheit geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. 8 Haftungsnachweise Die ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus 5 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. 9 Rechtsfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod sonstiger Rechtsnachfolger oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt. 10 Ausführung durch andere Unternehmen Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer, gemäß 34a GewO zugelassener und zuverlässiger, Unternehmen zu bedienen. 11 Zahlung des Entgelts Zahlungen sind direkt an die oder einen hierfür ausdrücklich Bevollmächtigten zu leisten. Sind die Zahlungen in bar vereinbart, so sind diese unverzüglich nach Dienstausführung zu zahlen. Im Falle einer vereinbarten Zahlung per Banküberweisung, liegt das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsstellung. Jegliche Abweichungen hierzu bleiben einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vorbehalten. Für Dienste an gesetzlichen Feiertagen sowie zum Jahreswechsel sind Aufschläge von 100% des Nettobetrages automatisch Vertragsbestandteil und bedürfen keiner gesonderten Erwähnung. Die behält sich vor, etwaige Zuschläge auf Nacht -, Sonn und Feiertagsarbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
12 Preisänderung Im Falle der Änderung von Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch Abschluss neuer Lohn-, Mantel-, oder Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben. In Fällen, in denen der Auftragnehmer über aufgeschaltete Gefahrenmeldeanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, gilt dies sinngemäß für die vom Auftragnehmer zur Aufschaltung an die Deutsche Telekom AG zu entrichtenden Entgelte für die Leistungsbereitstellung. 13 Bonitätsauskünfte (1) Der Auftraggeber willigt ein, dassdie bei der für ihn zuständigen SCHUFA- Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG und BÜRGELAuskünfte über ihn und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter einholt. Fallen auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.b. beantragte Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassene Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen) Daten an, darf sie diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten. (2)Die teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, ob und an welche der in Absatz 1 genannten Organisationen sie Auskünfte übermittelt hat, und wie deren Anschriften lauten. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch unmittelbar gegen die genannten Organisationen zu, welche Daten dort über ihn gespeichert sind. 14 Ausfallschäden Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn ist die EUNOMIA Security GmbH berechtigt eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% des Auftragsvolumens zu verlangen. Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen. Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an Stornogebühren erhoben. Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten Auftragsbeginns erfolgen, so ist die berechtigt, dass Entgelt in Höhe von 100% des Auftragsvolumens zu verlangen. 15 Datenschutz (1) Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die 27ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. (2) Insbesondere gilt 5 BDSG (Datengeheimnis). (3) Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Haftungsregelungen des 4 Anwendung. 16 Abwerbung von Mitarbeitern Der Auftraggeber darf Personal, dass ihm von der gestellt wird, während der Dauer des Auftrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst oder durch Dritte für Sicherheitsbelange beschäftigen, oder für solche Aufgaben einstellen, die die gemäß des geschlossenen Vertrages durchgeführt hat oder die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, das Zehnfache des Betrages des Auftragsvolumens, nicht aber mehr als die zehnfache Monatsgebühr an die zu zahlen.
17 Vorzeitige Vertragsauflösung Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur wirksam nach schriftlicher Kündigung und unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag ausdrücklich festgelegten Kündigungsfristen. 18 Vertragsänderung Eine vom Inhalt des ursprünglich geschlossenen Vertrages abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Form. 19 Hausrecht Das Personal der hat während der Dienstzeit das Hausrecht in gleichem Umfang wie der Auftraggeber. 20 Personal Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf bestimmte Mitarbeiter der. Die EUNOMIA Security GmbH ist jederzeit berechtigt, Mitarbeiter von Objekten abzuziehen oder diesen zuzuweisen, sofern interne Gründe dies verlangen und die mit dem Auftraggeber vereinbarte Personalstärke dadurch nicht, ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber, erhöht oder verringert wird. 21 Salvatorische Klausel Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind sie derart auszulegen, dass der mit der ursprünglichen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt. 22 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth (Bayern), soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.