BVV-Mitgliederversammlungen 22. Juni 2012 in Berlin Herzlich willkommen!
TOP 4: Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen
Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/ Versicherungsbedingungen Materielle Änderungen Formale Änderungen 3
Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/ Versicherungsbedingungen Materielle Änderungen Formale Änderungen 4
Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 (Unisex Rs. C-236/09) Richtlinie 2004/113/EG* Art. 5 Abs. 1 Grundsätzliches Verbot der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Berechnung von Prämien und Leistungen von Versicherungsverträgen, die nach dem 21.12.2007 abgeschlossen wurden Art. 5 Abs. 2 Ausnahmeklausel für Mitgliedsstaaten, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts ein für die Risikobewertung zu bestimmender Faktor ist Entscheidung Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Gemäß EuGH widerspricht die Ausnahmeklausel der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung der Geschlechter, die Ausnahme ist daher mit Wirkung ab 21.12.2012 ungültig * Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.12.2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen 5
Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 (Unisex Rs. C-236/09) Auswirkungen auf den BVV Bei der überwiegenden Mehrzahl der Verträge des BVV (Grundversorgung) werden bereits Unisex-Tarife verwendet Lediglich bei den Tarifen ARLEP (reine Altersrentenabsicherung) und N ist zukünftig eine einheitliche Kalkulation notwendig Umsetzung muss bis Ende 2012 erfolgen Bisher sind nicht alle gesetzgeberischen Details für die Umsetzung bekannt: Bedeutung der Entscheidung für die betriebliche Altersversorgung Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Auswirkungen auf den Bestand oder Geltung ab Stichtag für die Zukunft Mindestdauer der Rentenleistung (Rentengarantiezeit) wird im Tarif ARLEP von 5 auf 15 Jahre verlängert Anpassung der Beitragskalkulation und Verlängerung der Rentengarantiezeit erfolgen bis zum 21.12.2012 6
BVV intern Beitragssplit im Alttarif ( Halbdynamik ) Beschluss der Mitgliederversammlungen 2009 Anpassung der Dynamisierung der BVV-Beitragsbemessungsgrenze Zukünftig alle 4 Jahre Aufstockung der obersten Beitragsklasse Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Voraussetzung: gesetzliche BBG steigt jährlich um rund 1 % (bzw. um 200 innerhalb von 4 Jahren) Nach BaFin-Vorabstimmung Fortführung der Beitragsdynamik oberhalb der derzeitigen Höchstbeitragsklasse nur im Neutarif Aufstockung oberhalb der derzeitigen Höchstbeitragsklasse 43 nur im Neutarif möglich Beiträge bis zur derzeitigen Höchstbeitragsklasse weiterhin im Alttarif 7
BVV intern Beitragssplit im Alttarif ( Halbdynamik ) Umsetzung Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Aufgrund der BBG-Entwicklung wird die Zuwendungsbemessungsgrenze gemäß Satzung BVV ab 01.01.2013 auf monatlich 5.001 erhöht. Neuer Höchstbeitrag: 320,58 monatlich (Klasse 44) 325,07 monatlich (klassenunabhängig) Beiträge, die den monatlichen Höchstbeitrag der Tarifgemeinschaft A (316,75 bzw. 312,40 ) übersteigen (Differenzbetrag), werden in den Neutarif (DN 2012 bzw. RN 2012) geführt 8
BVV intern Beitragssplit im Alttarif ( Halbdynamik ) Umsetzung Rechtlich eigenständiger Vertrag in der Tarifgemeinschaft N Grundversorgung Es gelten die Versicherungsbedingungen im Neutarif (Tarif DN 2012 bzw. RN 2012) Neue Versorgungsbestätigung bzw. neuer Versicherungsschein Jährliche Information über die Anwartschaft in der Renteninformation Invalidität und Zurechnungszeit gemäß Tarifgemeinschaft N Für den Differenzbetrag ist die Erwerbsminderung versichert (Tarifgemeinschaft A = Berufsunfähigkeit) Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Für die Zurechnungszeit wird die Hälfte des Beitrages des Kalenderjahres herangezogen 9
Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/ Versicherungsbedingungen Materielle Änderungen Formale Änderungen 10
Materielle Änderungen Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen Erhöhung der Rentengarantiezeit im Leistungsplan ARLEP/mGH sowie in den Tarifen ARLEP/mGH und R-ARLEP/mGH Leistung bei Tod nach Rentenbeginn: Zahlung der in der Rentengarantiezeit noch nicht ausgezahlten Altersrenten an den Bezugsberechtigten Dafür geltende Rentengarantiezeit: bislang 5 Jahre, künftig 15 Jahre Verlängerung der Rentengarantiezeit wird Marktstandard (u. a. zur Angleichung der durchschnittlichen Leistungsdauer für Männer und Frauen in Verbindung mit Unisex) 11
Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen Altersversorgung Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/ Versicherungsbedingungen Materielle Änderungen Formale Änderungen 12
Formale Änderungen Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen Elektronisches Vollmachtsverfahren Erteilung der Vollmachten/Untervollmachten zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung künftig auch im Rahmen eines gesicherten elektronischen Verfahrens Änderungen anlässlich der 10. VAG-Novelle Verweise auf Normen im Versicherungsaufsichtsgesetz sind zu aktualisieren und werden künftig allgemeingültig gefasst Erweiterung des Anwendungsbereichs des Leistungsplans N (BU/HR) sowie der Tarife RN (BU/HR) und RN (BU/HR-F) Absicherung durch diesen Tarif nicht nur bei Berufsunfähigkeit, künftig ist alternativ auch der Einschluss eines Erwerbsminderungsschutzes möglich 13
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