Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten



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Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug der Rente oder des Kapitals 6 Aufgeschobene Pensionierung Aufschub der Rente oder des Kapitalbezugs 8 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV 10 Informationen 12

Planen Sie Ihre Pensionierung Pensionskasse: Rente oder Kapital? Die Planung Ihrer Pensionierung muss früh beginnen. Nur so können Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt realisieren. Je nach Situation wählen Sie zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen und der aufgeschobenen Pensionierung. Machen Sie sich Gedanken darüber, wann Sie sich pensionieren lassen möchten und was Ihnen dabei wichtig ist, damit Sie rechtzeitig alle wichtigen Entscheide fällen können. Neben der Wahl von Rente oder Kapital bei der Pensionskasse sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Planung Pensionierung Immaterielle Aspekte Gesundheit Familiäre Situation Ziele/Wünsche/Pläne Materielle Aspekte Einnahmen/Ausgaben Vermögen/Schulden Nachlass Sie bestimmen, in welcher Form Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse ausbezahlt haben wollen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation ab. Rente Lebenslängliche Altersrente Keine Verantwortung für die Kapitalanlage Kapital Vorteile: Kapital ist frei verfügbar Kapital kann nach eigenem Willen angelegt werden Im Todesfall: Rente für Partner und Erbvorbezüge sind möglich unterhaltspflichtige Kinder Restkapital bleibt für Erben erhalten Nachteile: Rente ist zu 100 % als Einkommen zu versteuern Partner erhält im Todesfall nur 60 % der Altersrente, Restkapital steht den Erben nicht zu Schwankende Vermögenserträge auf dem Kapital Kein lebenslanges Einkommen garantiert Kapitalauszahlung ist zu versteuern Beachten Sie beim Bezug des Kapitals: Eine schriftliche Mitteilung muss bis spätestens 6 Monate vor der Pensionierung bei der GastroSocial Pensionskasse eingereicht werden. Sie kann innert 30 Tagen nach Eingang bei uns schriftlich widerrufen werden, danach nicht mehr. Der Ehepartner/eingetragene Partner muss schriftlich sein Einverständnis geben. Bezüger einer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf die Kapitalauszahlung. 2 3

Ordentliche Pensionierung AHV (1. Säule) Pensionskasse (2. Säule) Rentenalter Das ordentliche Pensionierungsalter (Rentenalter) liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Rente Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag. Bei der 1. Säule werden Altersleistungen immer als Rente ausbezahlt. Die für die AHV-Rente muss spätestens 4 Monate vor der Pensionierung bei der Ausgleichskasse eingereicht werden. Richten Sie das Formular an diejenige Ausgleichskasse, bei welcher zuletzt die AHV- Beiträge eingezahlt wurden bzw. welche bereits eine Rente an den Partner ausrichtet. Sie können Ihre Rente im Voraus provisorisch berechnen lassen. Die Vorgehensweise für diesen Antrag ist dieselbe wie für die der AHV-Rente. Rentenalter Das ordentliche Pensionierungsalter (Rentenalter) liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Rente oder Kapital Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag. Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Altersleistungen als Rente oder als Kapital beziehen. Die für die Altersrente der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Sie sollte spätestens 1 Monat vor der Pensionierung an diejenige Pensionskasse eingereicht werden, bei welcher zuletzt Ihre Pensionskassenbeiträge eingezahlt wurden. Der Kapitalbezug muss spätestens 6 Monate vor dem Bezug schriftlich angemeldet werden (siehe Seite 3). 4 5

Vorzeitige Pensionierung Vorbezug der Rente oder des Kapitals AHV (1. Säule) Pensionskasse (2. Säule) Vorbezug der Rente Die Altersrente kann um 1 oder 2 Jahre vorbezogen werden. Sie wird dabei lebenslänglich gekürzt: Beim Vorbezug um 1 Jahr um 6.8 %, beim Vorbezug um 2 Jahre um 13.6 %. Beitragspflicht Die AHV-Beiträge sind bei einem Rentenvorbezug bis zum ordentlichen Pensionierungsalter weiter zu bezahlen. Richten Sie die für den Vorbezug der Rente bis spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem Sie das entsprechende Alter erreichen, an die Ausgleichskasse. Wird dieser Termin verpasst, ist eine für den Vorbezug der Rente erst ab dem nächsten Geburtstag wieder möglich. Eine rückwirkende ist ausgeschlossen. Vorbezug der Rente oder des Kapitals Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Rente, das ganze oder einen Teil Ihres Kapitals bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter vorbeziehen. Die lebenslange Rente fällt dabei kleiner aus, weil die Kapitalbildung vorzeitig gestoppt wird und das Vermögen nicht mehr weiter wachsen kann. die Verzinsung des Kapitals wegfällt (in den Jahren vor der Pensionierung können die Zinsgutschriften sehr hoch ausfallen). der Umwandlungssatz gekürzt wird (Ausnahme: Auf dem BVG-Guthaben von Versicherten, welche dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes unterstellt sind). Für den Rentenvorbezug ist keine Frist einzuhalten. Der Kapitalvorbezug muss spätestens 6 Monate vor dem Bezug schriftlich angemeldet werden (siehe Seite 3). 6 7

Aufgeschobene Pensionierung Aufschub der Rente oder des Kapitalbezugs AHV (1. Säule) Pensionskasse (2. Säule) Aufschub der Rente Sie können die AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre aufschieben. Ein Rentenaufschub macht Sinn, wenn die Rente nicht sofort benötigt wird. Ein Aufschub hat zur Folge, dass die Rente lebenslänglich erhöht wird. Bei einem Aufschub um 1 Jahr beträgt die Erhöhung 5.2 %. Je länger der Aufschub dauert, desto höher ist der Rentenzuschlag (31.5 % bei der maximalen Aufschubsdauer von 5 Jahren). Während des Rentenaufschubs kann die Rente auf einen von Ihnen bestimmten Monat abgerufen werden. Aufschub der Rente oder des Kapitalbezugs Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Vorsorge weiterführen, wenn Sie nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erwerbstätig bleiben. Die Weiterversicherung ist möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr. Der Wunsch zur Weiterversicherung muss der Pensionskasse vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters gemeldet werden. Altersleistung Die für die Altersrente der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Sie sollte spätestens 1 Monat vor der Pensionierung eingereicht werden. Der Kapitalbezug muss spätestens 6 Monate vor dem Bezug schriftlich angemeldet werden (siehe Seite 3). 8 9

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen können auch bei einem Rentenvorbezug beantragt werden. Ausrichtung Ergänzungsleistungen werden durch den Kanton ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 5.01 «Ergänzungsleistungen zur AHV und IV». Die für Ergänzungsleistungen muss bei der AHV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde eingereicht werden. Anspruch Der Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die eingereicht worden ist, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Anspruch innert 6 Monaten nach einem Heim- oder Spitaleintritt mittels geltend gemacht und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt, werden die Ergänzungsleistungen ab Eintritt ins Heim oder Spital bezahlt. 10 11

Informationen Ausführliche Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie auf unserer Website. Ebenfalls können Sie Unterlagen bei uns bestellen. GastroSocial Pensionskasse Postfach 2304 5001 Aarau www.gastrosocial.ch info@gastrosocial.ch Telefon 062 837 71 71 Impressum Inhalt und Layout: Fotografie: GastroSocial, Aarau Alex Kaeslin, we shoot u Fotografie, Allschwil BL Die Drucksachen erscheinen in Deutsch, Französisch und Italienisch und sind auf der Website www.gastrosocial.ch abrufbar. 2013, GastroSocial, 5001 Aarau ISO 9001: 2008 / GoodPriv@cy

Institution GastroSuisse GastroSocial Postfach 5001 Aarau T 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch www.gastrosocial.ch