Partnerschaftsvereinbarung zwischen (nachfolgend als Partner bezeichnet)

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Transkript:

Naturpark Beverin Wergenstein, 27.02.2014 1

Partnerschaftsvereinbarung zwischen (nachfolgend als Partner bezeichnet) und dem Verein Naturpark Beverin 1. Einführung a) Kategorie: A. Lebensmittel Nationale Anforderungen: A. Die Lebensmittel erfüllen die in den geltenden und vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannten Richtlinien für Regionalmarken (alpinavera) festgelegten Anforderungen. Als bestimmende Region für das Produktelabel gilt das Parkgebiet des Naturpark Beverin. b) Sortiment: Wildkräuter, Kräuter und Gewürze 2. Anforderungen Naturpark an das Sortiment Kräuter und Gewürze a) Die Wildkräuter, Kräuter und Gewürze stammen von Produzenten, deren Betriebszentrum im Parkperimeter liegt. b) Die Wildkräuter, Kräuter und Gewürze werden im Park angebaut oder gesammelt. c) Die Kräuter und Gewürze werden innerhalb des Naturpark Beverin verarbeitet. d) Der Wildkräuter-, Kräuter- oder Gewürzlieferant erbringt Leistungen im Bereich des ökologischen Ausgleichs, die über den ökologischen Leistungsnachweis gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes hinausgehen. Möglichkeiten dazu bieten Vernetzungsprojekte gemäss Ökoqualitätsverordnung des Bundes, vom Bund anerkannte gleichwertige kantonale Programme, die Biodiversitätsprogramme von IP-Suisse und Bio Suisse, Aktivitäten lokaler oder kantonaler Naturschutzorganisationen oder die Projekte der Parkträgerschaft. e) Der Partner nimmt jährlich an einem von der Parkträgerschaft durchgeführten Erfahrungsaustausch oder Ausbildungstag teil (Dauer: ½ Tag). 1

3. Verpflichtungen, welcher der Partner gegenüber der Parkträgerschaft eingeht Der Partner verpflichtet sich: a) Die nationalen Anforderungen für die entsprechende Kategorie zu erfüllen; b) die Anforderungen Naturpark für das entsprechende Sortiment zu erfüllen; c) der OIC als Zertifizierungsstelle (Zertifizierung erfolgt über alpinavera) Name und Adresse der Person, die für die Einhaltung der nationalen Anforderungen sowie aller diesbezüglichen Änderungen zuständig ist, innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitzuteilen; d) der OIC als Zertifizierungsstelle sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die als Nachweis für die Konformität der Ware mit den nationalen Anforderungen erforderlich sind; den Mitarbeitenden und Beauftragten der Zertifizierungsstelle Zugang zu seinen Anlagen zu gewähren; die Zertifizierungsstelle zu ermächtigen, bei den betreffenden Stellen alle für die Kontrollen und die Zertifizierung erforderlichen Informationen einzuholen; e) der Parkträgerschaft nach bestandener Zertifizierung und jeder Nachkontrolle eine Kopie des Formulars zu zusenden f) der Parkträgerschaft alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die als Nachweis für die Konformität der Ware mit den Anforderungen Naturpark erforderlich sind; g) der Parkträgerschaft jährlich für allgemeine Werbeaktivitäten in Zusammenhang mit Regionalprodukten aus dem Naturpark zur Verfügung zu stehen (Dauer: maximal ½ Tag); h) Mitglied im Verein Naturpark Beverin zu sein; i) Sich in angemessener Art und Weise über den Naturpark, seine Ziele und die Projekte der Parkträgerschaft zu informieren. 4. Verpflichtungen, welche die Parkträgerschaft gegenüber dem Partner eingeht Die Parkträgerschaft verpflichtet sich: a) den Partner aktiv bei der Vermarktung von Wildkräuter-, Kräuter und Gewürzprodukten zu unterstützen; sowie die Betreuung und Beratung der Produzenten in Belangen des Produktelabels zu gewährleisten; 2

b) den Partner mit dem Gewerbe, dem Gastgewerbe sowie den agrotouristischen Anbietern im Naturpark Beverin zu vernetzen; dies mit dem Ziel, Vermarktung und Verkauf von Wildkräuter-, Kräuter und Gewürzprodukten der Region zu fördern; c) dem Partner das Produktelabel Naturpark Beverin sowie das Produktelabel Schweizer Pärke des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) für Marketingaktivitäten und Verkauf zur Verfügung zu stellen; d) dem Partner Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des jährlichen Erfahrungsaustausches und Printprodukte der Parkträgerschaft für die Präsentation in den Verkaufslokalitäten anzubieten; e) den Absatz der zertifizierten Produkte zu fördern; f) das zertifizierte Produkt oder die zertifizierten Produkte in der Kommunikation (Naturpark Drucksachen und Internetseite) zu bevorzugen. 5. Betriebsspezifische Ergänzungen Folgende Produkte werden mit dem Produktelabel Naturpark Beverin und dem Produktelabel Schweizer Pärke ausgezeichnet: 6. Individuelle Bemühungen des Partners a) Der Partner stellt den Kontakt zwischen Parkträgerschaft und allfälligen weiteren Wildkräuter-, Kräuter und Gewürzprodukten her. b) Der Partner legt in seinen Verkaufslokalitäten in Absprache mit der Parkträgerschaft permanent 2-4 verschiedene Printprodukte des Naturparks auf. 7. Zertifizierungs- und Kontrollgebühren a) Die Zertifizierungs- und Kontrollgebühren werden zu gleichen Teilen vom Verein Naturpark Beverin und vom Partner getragen. Änderungen können vom Verein Naturpark Beverin vorgenommen werden. 3

8. Inkraftsetzung, Änderung, Gültigkeit und Kündigung a) Die vorliegende Partnerschaftsvereinbarung wurde durch die Labelkommission am 27.02.2014 erstellt und durch die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark Beverin am 24.03.2013 erlassen. b) Der Verein Naturpark Beverin kann unter Berücksichtigung einer einjährigen Anpassungsfrist die Partnerschaftsvereinbarung vervollständigen oder ändern. c) Diese Vereinbarung ist in Analogie zum verliehenen Zertifikat der Zertifizierungsstelle OIC bis zum 20 gültig. d) Die Partnerschaftsvereinbarung kann gegenseitig auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Auflösung des Vertrags verpflichtet sich der Partner, die Produkte nicht mehr mit dem Produktelabel Naturpark Beverin sowie dem Produktelabel Schweizer Pärke des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) auszuzeichnen. 9. Ergänzende Bestimmungen a) Das Produktelabel darf nur für die Kennzeichnung und die Vermarktung derjenigen Produkte verwendet werden, für die es verliehen worden ist. b) Für die Verwendung des Produktelabels gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Sie sind in der Richtlinie zur Verleihung und Verwendung des Produktelabels festgehalten. c) Für die Verwendung des Produktelabels auf Etiketten und anderen grafischen Erzeugnissen gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie die Vorgaben der Marke graubünden. Sie sind im Design Manual Produktelabel (BAFU) sowie im Corporate Design Manual (Marke graubünden) festgehalten. Ort, Datum Antragssteller Ort, Datum Präsident Verein Naturpark Beverin 4

Unternehmen Herr Frau (Ansprechperson im Unternehmen) Name/Vorname Strasse/Nr. Adresszusatz PLZ/Ort Telefon/Mobile E-Mail/Website Das Unternehmen ist bereits Mitglied im Verein Naturpark Beverin Das Unternehmen erklärt hiermit den Beitritt zum Verein Naturpark Beverin Ort, Datum Unterschrift Antragssteller Beilagen: Unterschriebenes Dokument an folgende Adresse senden: Verein Naturpark Beverin Center da Capricorns 7433 Wergenstein E-Mail: info@naturpark-beverin.ch Tel: 081 650 70 10 5