Externe Sicht zur Umsetzung des GeoIG TG 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 1
Ziel der Präsentation Standortbestimmung aus externer Sicht zu Beginn der Umsetzung des kantonalen Gesetzes über Geoinformation (GeoIG TG) und der zugehörigen Verordnungen im Thurgau, inklusive einem Vergleich mit benachbarten Kantonen 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 2
Zweck des GeoIG gemäss Bund und Kanton Geodaten den Behörden des Kantons und der Gemeinden, der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität, zu angemessenen Kosten zur Verfügung stellen 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 3
Was verändert sich NICHT durch das GeoIG? Fachgesetzgebung und deren Vollzug auf allen Verwaltungsstufen Fachliche Zuständigkeiten Aufgabenteilung Bund Kanton Gemeinden Was ist NEU als Folge des GeoIG? Geodienste (für GBD des Bundesrechts gemäss ech-0056) ÖREB-Kataster Leitungskataster Was ist zu beachten? Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (Termin: Überarbeitung Rahmennutzungspläne innert 5 Jahren und der Sondernutzungspläne innert 15 Jahren nach Inkrafttreten, mögliches Referendum) 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 4
Nicht Bestandteil der heutigen Ausführungen Datensätze mit alleiniger Zuständigkeit bei Ämtern des Bundes oder der Kantone Koordination zwischen Bund und Kantonen Gliederung der Betrachtungen 1. Vorgaben Bund / Kanton 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenmodelle und Daten 4. GIS-Organisation Kanton / Gemeinden / Private 5. Zusammenfassung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 5
Gliederung 1. Vorgaben Bund / Kanton 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenmodelle und Daten 4. GIS-Organisation Kanton / Gemeinden / Private 5. Zusammenfassung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 6
Vorgaben Bund / Kanton 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 7
Gliederung 1. Vorgaben Bund / Kanton 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenmodelle und Daten 4. GIS-Organisation Kanton / Gemeinden / Private 5. Zusammenfassung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 8
Stand rechtliche Grundlagen im kantonalen Vergleich (17.11.2011) 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 9
Beurteilung Stand rechtliche Grundlagen im TG Sigi Heggli GeoDL TG erster der mittleren und grossen Kantone mit rechtskräftigem GeoIG, inklusive Verordnungen Mittlere Regelungsdichte (inklusive ÖREB- und Leitungskataster) Vorher nur Kantone mit Monopol-Charakter (AI, OW) oder Verzicht auf Gesetz (BL, SZ) Zügige Bearbeitung und hohe Akzeptanz bei Gemeinden dank guten, langjährigen Vorarbeiten des GIV TG SG: Fehlende GIS-Strategie blockiert seit Jahren GeoIG. Unterschiedliche Ansichten Kanton und Vorstand der St.Galler Gemeindepräsident(inn)en VSGP. IG GIS AG deckt nur 50% der Gemeinden ab. Kanton sucht nun Lösung alleine. ZH: Sehr lange Bearbeitungszeit im Kantonsrat (RR hat Botschaft im Juni 2010 zugestellt, zweite Lesung erst am 24.10.2011). 4 Verordnungsentwürfe in Vernehmlassung bis 29.9.2011(AV, Leitungskataster, ÖREBK, Geoinformation). Kein direkter Dialog mit Gemeinden und Werken. 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 10
Gliederung 1. Vorgaben Bund / Kanton 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenmodelle und Daten 4. GIS-Organisation Kanton / Gemeinden / Private 5. Zusammenfassung + 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 11
Daten- und Darstellungsmodelle am Beispiel Nutzungsplanung Gemeinde bzw beauftragte Büros Erfassungs- und Nachführungsmodell Detailierung Stufe Gemeinde Heutige Modelle müssen ev. ergänzt werden (neues Planungs- und Baugesetz) Transfermodell Gemeinde / Kanton Aggregation 1 Heute: Datenmodell GIV Zukunft: Minimalmodell ARE, ergänzt durch GIV Kanton (ARP) Kantonale Standarddarstellung Transfermodell Kanton / Bund Aggregation 2 Zukunft: Minimalmodell ARE Bund (ARE) Darstellung Bund bis Stufe Hauptnutzung Aggregierung muss automatisiert ohne manuelle Eingriffe eindeutig möglich sein (Regelwerk) Von Bund und Kanton geforderter Detaillierungsgrad muss verfügbar sein Aggregation 1 und 2 für ÖREB-Kataster nicht verwendbar! 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 12
Beispiel der Aggregierung des Nutzungsplanes Gemeinde Kanton Bund Zonen Baureglement (Bsp Frauenfeld 22) Datenmodell GIV TG (33 Typen in Bauzone) Hauptnutzungen (9 in Bauzonen) A SK V K D Altstadtzone Stadtkernzone 3-5 Geschosse Vorstadtzone 3-5 Geschosse Kernzone Kurzdorf Dorfzone A Altstadtzone Z2 Zentrumszone 2 Z3 Zentrumszone 3 Z4 Zentrumszone 4 D2 Dorfzone 2 Zentrumszonen WS Wohnzone mit Umgebungs- und Bauschutz WE1 Wohnzone für Einfamilienhäuser WE2a/b Wohnzone für Zweifamilienhäuser W2 Wohnzone 2 Geschosse W3 Wohnzone 3 Geschosse W4 Wohnzone 4 Geschosse. W1 Wohnzone 1 W2a Wohnzone 2 tiefere Dichte W2b Wohnzone 2 mittlere Dichte W3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 W5+ Wohnzone 5+.?? Neues Planungs- und Baugesetz TG und zugehörige Umsetzungsvorgaben?? Wohnzonen Arbeitszonen Mischzonen Zonen für öffentl. Nutzungen eingeschränkte Bauzonen Tourismus- und Freizeitzonen Verkehrszonen innerh. Bauz. weitere Bauzonen 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 13
Beurteilung Datenmodelle im TG Sigi Heggli GeoDL Gute Vorarbeiten und bereits erfolgte Harmonisierung der Daten dank frühen Datenmodellen des GIV und Datenbereinigungen durch kantonale Stellen Beispiel: Nutzungsplanung, Verkehrszonen innerhalb Bauzonen SG: zum Teil übriges Gemeindegebiet TG: einheitlich ausgeschieden dank Datenmodell GIV TG ZH: keine Ausscheidung von Verkehrszonen Aber: GIV-Datenmodelle müssen von allen Gemeinden und Werken und deren Beauftragten in der Praxis verstanden und täglich eingesetzt werden 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 14
Bemerkungen zu den digitalen Geobasisdaten Flächendeckende Datenverfügbarkeit im ganzen Kanton, Aktualität, Vollständigkeit, Struktur und Austauschbarkeit Daten mit grösstem volkswirtschaftlichen Nutzen sind oft in Zuständigkeit der Gemeinden (AV, Nutzungsplanung, Leitungskataster, Waldgrenzen, Abstandslinien, Lärmbelastungskataster, etc) Mit der Erfassung, Datenhaltung und Nachführung sind meist private Büros beauftragt (Geometer, Planer, Gemeindeingenieure, etc) Die besten Daten nützen nichts, wenn die Datennutzer nicht einfach und schnell auf diese zugreifen, sie mit anderen Daten kombinieren und sich auf deren Richtigkeit verlassen können ÖREB-Kataster und Leitungskataster stellen erhöhte Anforderungen an Datenaktualität und Vollständigkeit ÖREB-Kataster stellt hohe rechtliche Anforderungen an Datengültigkeit Die Datensammelstellen (gemäss Art. 33 GeoIV-TG) bekommen eine zentrale Bedeutung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 15
Beurteilung Verfügbarkeit digitaler DatenTG Amtliche Vermessung: Daten liegen grossmehrheitlich in AV93 oder PN digital vor Nutzungsplanung: Sigi Heggli GeoDL Kantonale Standarddarstellung durch das Amt für Raumplanung im Datenmodell GIV, zum Grossteil neu digitalisiert ab Papier, deckt sich nicht immer mit überarbeiteter AV, zur Zeit Genauigkeit dm bis m. Nur bei wenigen Gemeinden direkter Transfer digitaler NP-Daten mit Interlis. Heutiger Prozess für ÖREB-Kataster nicht verwendbar. Aufgabe für ALLE Gemeinden und der von ihnen beauftragten Büros Wegen ÖREB-Kataster müssen Arbeitsabläufe überprüft und angepasst werden. Sondernutzungspläne und Rechtsvorschriften sind ebenfalls digital verfügbar zu machen. Grosser Koordinations- und Umsetzungsbedarf. Übrige Geobasisdatensätze mit Zuständigkeit Gemeinden: Im Detail zu prüfen, vermutlich besteht ebenfalls Handlungsbedarf 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 16
Gliederung 1. Vorgaben Bund / Kanton 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenmodelle und Daten 4. GIS-Organisation Kanton / Gemeinden / Private 5. Zusammenfassung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 17
GIS Organisationen Kantone/Gemeinden/Werke/Private In anderen Kantonen keine Strukturen mit Einbezug von Gemeinden, Werken und Privaten 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 18
GIS Organisationen Kantone/Gemeinden/Werke/Private Kanton Organisation TG GIV TG Verein Zweck KOORDINIEREND: Schaffung und Aufrechterhaltung einer Koordinationsplattform Kanton, Gemeinden und Private bei der Umsetzung des GeoIG-TG gemäss Art. 2 und 3 der kantonalen Geoinformationsverordnung (Leistungsauftrag). Vorstand: 2 Kanton, 2 Gemeinden, 2 Private. Geschäftsstelle: 150 Stellenprozente. Verwendet Infrastruktur des Kantons. Neutral, vertritt keine Geschäftsinteressen Dritter. LU Raumdatenpool Verein AI/AR/SG IG GIS AG OPERATIV: Kostengünstige und effiziente Schaffung und Betrieb einer Plattform für die Koordination, den Austausch und die Zugänglichkeit raumbezogener Daten auf dem Gebiet des Kantons Luzern zwischen Kanton, allen Einwohnergemeinden und Werken. Jedes Mitglied hat einen GIS-Koordinator, total 14 Personen im wesentlichen von Geometerbüros. Steuerungsorgan: 3 Gemeinden, 2 Kanton, 2 Werke. Ein hauptamtlicher Geschäftsführer. Verwendet Infrastruktur des Kantons (rawi). Startfinanzierung durch Kanton. OPERATIV: Die Gesellschaft bezweckt die Sicherstellung eines effizienten, kostengünstigen und bedarfsgerechten Betriebs eines GIS im Auftrag der beteiligten Kantone sowie deren Gemeinden. VR: 2 Kt SG, 1 Kt AR, 1 Kt AI, 2 Gemeinden SG, 1 Gemeinden AR. IG GIS AG hat Privatfirma Geoinfo AG mit Entwicklung und Betrieb beauftragt. 1 hauptamtlicher Geschäftsführer. Alle Rechte am Produkt sind bei der Privatfirma. 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 19
GIS-Organisation: Spezialfall Kt. Zürich OPERATIV, für Bearbeitung des Tagesgeschäftes Mehranforderungen der Amtlichen Vermessung haben seit Jahren enthalten: Nutzungszonen Sondernutzungen (optional) Grundwasserschutz Abstandslinien Damit sind diese Daten heute bereits weitgehend harmonisiert. Web-Datenportal der Amtlichen Vermessung DAV ZH in Betrieb Baut auf drei regionalen GeoShops auf (2 Privatwirtschaft, 1 Kanton) Jede Gemeinde beteiligt sich bei einem der drei Geoshops Sigi Heggli GeoDL Zusätzlich Kompetenzzentrum Geoinformation beim ARV (analog ThurGIS Zentrum) Berät, prüft und koordiniert GIS-Tätigkeiten und Geodaten der kantonalen Amtsstellen Stellt zentrale Infrastruktur für Geodaten und Geodienste von kantonalem Interesse bereit und betreibt diese In Zukunft Zentrale Geodatenhaltung beim Kanton. Einheitliches, zentrales Portal für alle ÖREB-Daten. Entsprechendes Projekt gestartet. Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich fordert Verankerung eines Geoinformations-Ausschusses Kanton Gemeinden in der kantonalen Geoinformationsverordnung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 20
Beurteilung GIS Organisation TG Sigi Heggli GeoDL Einzige funktionierende kostengünstige Struktur Kanton/Gemeinden /Werke/Private mit neutraler, rein koordinierender und informierender Zielsetzung in der Schweiz Frühzeitige Erarbeitung gemeinsamer Datenmodellen Nutzungsplanung und Leitungskataster führt zu bereits harmonisierten Datenbeständen Praktische Erfahrung mit digitalem Austausch und Prüfung von Geodaten sowie Bereitstellung entsprechender Infrastrukturen bei Kanton und einigen Gemeinden und Privatbüros Frühe Sensibilisierung der Entscheidungsträger bei Gemeinden und Werken über Bedeutung der Geoinformation und damit problemlose Behandlung von Gesetz und Verordnungen in Regierung und Kantonsrat Aufgabe und Rolle des GIV als Koordinationsorgan in Verordnung über Geoinformation festgehalten Frage: Wie und von wem können Vorgaben von Gesetz und Verordnung bei ALLEN Gemeinden und Werken termingerecht durchgesetzt werden? 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 21
Gliederung 1. Vorgaben Bund / Kanton 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenmodelle und Daten 4. GIS-Organisation Kanton / Gemeinden / Private 5. Zusammenfassung 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 22
Zusammenfassung Sigi Heggli GeoDL Der Kanton Thurgau verfügt im Vergleich mit allen anderen Kantonen über sehr gute Voraussetzungen zur raschen Erreichung der Zielsetzungen des GeoIG, insbesondere dank den bereits umgesetzen Vorarbeiten des GIV TG. Die Geodatenkoordination zwischen Kanton, Gemeinden, Werken und Privaten wird partnerschaftlich gelebt und zeigt erste gute Resultate. Bei den digitalen Daten in der Verantwortung der Gemeinden besteht einiger Handlungsbedarf. Der Nutzen entsteht nur mit flächendeckend vollständigen und aktuellen digitalen Daten und Prozessabläufen. Dies ist auch wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des ÖREB-Katasters. Mit den verfügbaren rechtlichen Grundlagen auf Stufe Kanton ist der erste wichtige Schritt gemacht. Bis zur Erreichnung der Zielsetzung des GeoIG müssen aber auf allen Stufen noch weitere wichtige Schritte folgen. Die Voraussetzungen dazu sind aber im Vergleich zu anderen Kantonen sehr gut. Besten Dank für ihre Aufmerksamkeit 24.11.2011 Externe Sicht Umsetzung GeoIG TG 23