Anlagespiegel Anlagebuchhaltung Einführung

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Anlagespiegel Anlagebuchhaltung Einführung SGV-Forum vom 16. Juni 2011 in Wattwil Departement des Innern

Inhalt 1. Begriffe 2. Umsetzung HRM2 im 3. Vor- und Nachteile 4. Empfehlung 5. Auszüge aus der Empfehlung 6. Umsetzung 7. Fragen Seite 2

1. Begriffe Anlagespiegel Auswertung aus der Anlagebuchhaltung oder anderen Aufzeichnungen Anlagebuchhaltung Systematische Erfassung der Anlagen und deren Veränderungen mittels EDV-Unterstützung oder in tabellarischer Form ohne EDV-Unterstützung Seite 3

2. Umsetzung HRM2 im Einführung des neuen Anhangs für Gemeinden (Art. 22 ff. FHGV) Vorläufiger Verzicht auf die Umsetzung des Kontenrahmens nach HRM2 Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen erschwert Finanzdepartement prüft die Umsetzung des gesamten HRM2 für die Staatsbuchhaltung Seite 4

3. Vor- und Nachteile Vorteile der Anlagenbuchhaltung Auflistung des gesamten Anlagewertes als wichtige betriebswirtschaftliche Grösse; Grundlage für die mittel- bis langfristige Finanzplanung; Wesentlicher Bestandteil der Gemeindebewertung und somit wichtig für die Fremdfinanzierung; Wichtiger Datenlieferant bei Ersatzbeschaffungen; Stellt die Datengrundlage für versicherungsrelevante Entscheide; Erstellung der Abschreibungstabelle über das System; Verbuchen der ordentlichen Abschreibungen über das System auf Knopfdruck. Seite 5

3. Vor- und Nachteile Nachteile der Anlagenbuchhaltung Ersterfassung (Zeitaufwand) Pflege und Nachführung der Daten jedoch in der Regel nur wenige Mutationen jährlich Seite 6

4. Empfehlung Umsetzung der FHGV ist Sache der Gemeinde! Die von der Projektgruppe erarbeitete und vom Amt für Gemeinden überarbeitete Hilfestellung ist eine Empfehlung. Seite 7

4. Empfehlung Vorteil bei Anwendung der Empfehlung: Im Anhang kann auf die Empfehlung verwiesen werden. Nur in wenigen Fällen sind ergänzende Angaben erforderlich. Bei Nichtanwendung der Empfehlung Ausführungen über die angewendeten Regeln sind im Anhang notwendig. Gemeinde muss eigene gesetzeskonforme Regeln ausarbeiten. Seite 8

4. Empfehlung Empfehlung Hinweise zur Ersterfassung Vereinheitlichung der Anlagekategorien Festlegung der Aktivierungsgrenze Umsetzungshilfen bei verschiedenen Anlagengeschäfte Beispiel einer Anlagebuchhaltung in Tabellenform Seite 9

5. Auszug aus den Empfehlungen Hinweise zur Ersterfassung Alle Anlagen, welche die Aktivierungsgrenze erreichen sind aufzunehmen. Anlagen mit Buchwert (Fibu) Anlagen ohne Buchwert (Fibu), jedoch in Nutzung Anlagen, welche über keine theoretische Nutzungsdauer verfügen, jedoch weiterhin im Einsatz sind Seite 10

5. Auszug aus den Empfehlungen Hinweise zur Ersterfassung Notwendige Daten (nicht abschliessend): Anlagenbezeichnung Anschaffungsjahr Anschaffungskosten bei Anlagen mit unterschiedlichen Komponenten und Nutzungsdauern Kosten pro Komponente Abschreibungsmodalitäten Seite 11

5. Auszug aus den Empfehlungen Hinweise zur Ersterfassung Nach der Datenerhebung: Zuordnung der Anlagen zu den Anlagekategorien Festlegung der Abschreibungsmodalitäten für die Anlagebuchhaltung Erfassung der Anlagen in einem EDV-System oder in einer Tabelle Seite 12

5. Auszug aus den Empfehlungen Hinweise zur Ersterfassung Herausforderung: Alle relevanten Anlagen erfassen Anschaffungskosten einzelner Anlagen feststellen Sinnvoller Detaillierungsgrad wählen Seite 13

5. Auszug aus den Empfehlungen Finanzvermögen Bereich: Sachgruppe 102 Anlagen Aktivierungsgrenze: Alle wesentlichen Anlagen Anlagekategorien: Analog Verwaltungsvermögen Nutzungsdauern: Keine Bewertung: Marktwert (Verkehrswert) i.d.r. jährlich, Grundstücke und Liegenschaften alle 3 5 Jahre Seite 14

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen Bereich: Aktivierungsgrenze: Sachgruppe 11 ord. VV mind. gem. Art. 13 FHGV a) in Gemeinden mit weniger als 2'000 Einwohnern 30'000. b) in Gemeinden mit 2'000 bis 5'000 Einwohnern 75'000. c) in Gemeinden mit 5'001 bis 10'000 Einwohnern 150'000. d) in Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern 200'000. Fr. Seite 15

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen Aktivierungsgrenze: mind. gem. Art. 13 FHGV Tiefere Aktivierungsgrenzen sind erlaubt! (Hinweis im Anhang erforderlich) z.b.: Aktivierungsgrenze bei 50 % der Werte gemäss Art. 13 FHGV oder Aktivierungsgrenze bei Fr. 10'000. Seite 16

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen (Aktivierungsgrenze) Grundsatz: Was in der Investitionsrechnung erfasst wird, ist auch in der Anlagebuchhaltung zu berücksichtigen! Begründung: Der Anlagespiegel zeigt den betriebswirtschaftlichen Wert Marktwert/Nutzwert der Anlagen. Die Finanzbuchhaltung zeigt einen finanzpolitischen Wert der Anlagen basierend auf dem Vorsichtsprinzip ( überhöhte Abschreibungen). Wert im Anlagespiegel >/= Wert in der Bestandesrechnung! Seite 17

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen Anlagekategorien / Nutzungsdauer: Anlagekategorie Seite 18 Nutzungsdauer Abschreibungssatz linear degressiv Gebäude, Hochbauten 33 Jahre 3.03 % 12.00 % Tiefbauten (Strassen, Plätze, Friedhof etc.) 40 Jahre 2.50 % 10.00 % Wald, Alpen und übrige Sachanlagen 40 Jahre 2.50 % 10.00 % Kanal- und Leitungsnetze, Gewässerverbauungen 50 Jahre 2.00 % 8.00 % Orts- und Regionalplanungen sowie übrige Planungen 10 Jahre 10.00 % 35.00 % Mobilien, Ausstattungen, Maschinen und allgemeine Motorfahrzeuge 8 Jahre 12.50 % 40.00 % Spezialfahrzeuge (Feuerwehr, Strassenreinigung etc.) 15 Jahre 6.67 % 25.00 % Informatik- und Kommunikationssysteme 4 Jahre 25.00 % 60.00 % Immaterielle Güter 5 Jahre 20.00 % 50.00 %

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen Bewertung: gemäss Nutzungsdauer, sofern Marktwert (Verkehrswert) oder Nutzwert nicht tiefer ist i.d.r. jährlich, Grundstücke und Liegenschaften alle 3 5 Jahre Seite 19

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen Gemischte Nutzung von Anlagen Investitionsbeiträge Erwerb von gebrauchtem Verwaltungsvermögen Erstbewertung Folgebewertung Bewertung mit Wiederbeschaffungswerten Seite 20

5. Auszug aus den Empfehlungen Verwaltungsvermögen Übertrag vom Verwaltungs- in Finanzvermögen bzw. vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Erste Abschreibungsquote Abschreibungen von Grundstücken Zusätzliche Abschreibungen / Wertberichtigungen Seite 21

5. Auszug aus den Empfehlungen Anlagespiegel Muster (SGV-Forum vom 9.9.2010) Seite 22

6. Umsetzung Vorstoss : Verschiebung der Umsetzung des neuen Anhangs um zwei Jahre (Umsetzung mit dem Abschluss 2013 im Jahr 2014). Beschluss der Regierung noch ausstehend! Seite 23

6. Umsetzung Empfehlung: 1. Review der bereinigten Empfehlung durch VSGF und Experten 2. Bereinigung nach Review 3. Die Aufschaltung im Internet erfolgt im Anschluss! www.gemeinden.sg.ch - Downloads Seite 24

6. Umsetzung Vorgehen zur Umsetzung in den Gemeinden (Beispiel): Entscheid des Rates über die Anwendung der Empfehlung Alternative: eigene rechtskonforme Regeln aufstellen Festlegung der Aktivierungsgrenzen durch den Rat Erhebung der Anzahl zu erfassenden Anlagen Entscheid über die Führung der Anlagebuchhaltung (manuell oder EDV-unterstützt) Erhebung der Daten für die Ersterfassung Seite 25

7. Fragen Ihre Fragen Ihr zuständiger Revisor steht Ihnen bei Fragen in der Umsetzung gerne zur Verfügung. Seite 26

weitere Informationen zum IKS-Tool und der Anlagebuchhaltung Seite 27

Fragen zum heutigen Anlass Seite 28

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen einen genüsslichen Umtrunk und eine gute Heimreise! Seite 29