Praxis der UK-Beratungsstellen in unterschiedlicher Anbindung

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Transkript:

Praxis der UK-Beratungsstellen in unterschiedlicher Anbindung Vortrag auf dem 2. Symposium der BAG BKOM und der DVfR am 11. September 2009 in Frankfurt/Main Christiane Francois Fachliche Leitung Praxis für Ergotherapie der Heinrich-Haus ggmbh, Mitglied in der Bundes und Landesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfen in Rheinland-Pfalz

in Trägerschaft der Josefs-Gesellschaft Angebote: Heinrich Haus ggmbh www.heinrich-haus.de Wohnen (unterschiedlichste Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen und für Senioren) Schulen (ganzheitliche, motorische Entwicklung und Berufsschule) Arbeit und Beschäftigung (Ausbildung, Qualifizierung, Beschäftigung, Integrationsfirmen) Medizinisch-therapeutische Angebote (MVZ mit verschiedenen Fachärzten, Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, BUK, Ambulanter Pflegedienst) an verschiedenen Standorten, in überregionaler Tätigkeit im Großraum nördliches Rheinland-Pfalz

Die BUK Neuwied Entstehung interdisziplinäres Team aus Pädagogik, Ergotherapie, Logopädie und Technik mit Rückgriff auf weitere Fachgebiete in enger Anbindung an den medizinisch-therapeutischen Bereich (Diagnose-Förder-Zentrum)

Leistungen der BUK Neuwied Beratung Diagnostik & Therapie Auswahl einer Kommunikationshilfe individuelle Anpassungen technischer und nichttechnischer Hilfen Einweisung und Training Information & Fortbildung Offenes Beratungsangebot: für Betroffene, Bezugspersonen, Fachleute, Einrichtungen und Dienste im nördlichen Rheinland- Pfalz

Leistungsrechtliche Grundlagen im Bereich der Unterstützten Kommunikation SGB III: 97 ff Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben SGB V: 27 ff Leistungen bei Krankheit SGB XI: 36 ff Leistungen bei Pflegebedürftigkeit SGB VII: 26 ff Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles Arbeitsunfall oder Berufskrankheit SGB VI: Leistungen der medizinischen Rehabilitation SGB IX + XII: Rehabilitation u.teilhabe/eingliederungshilfe Für alle diese Sozialleistungen gilt die Regel ( 2 Abs. 1 Satz 2 SGB I), dass Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden können, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile des SGB im Einzelnen bestimmt sind.

Landesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfen (LAGBKOM) in Rheinland-Pfalz Zusammenschluss von 5 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz mit verschiedenen Standorten im Land - Entwicklung einer Rahmenkonzeption - Beratung für alle Zielgruppen und regionale Abdeckung - Vernetzung der Beratungsstellen im Land - Verhandlungen mit den Kostenträgern zur Sicherstellung einer Finanzierung der Beratungsstellen Vgl. LAGBKOM Rh.-Pfl. 2008

Finanzierungsansätze für die Landesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfen (LAGBKOM) in Rheinland-Pfalz - Zulassung als Heilmittelerbringer für die Bereiche der Logopädie und der Ergotherapie, evtl. auch Physiotherapie nach 124,125 SGB V - Abrechnungserlaubnis als Hilfsmittelerbringer nach 126 SGB V für die Produktgruppen 2 und 16 des Hilfsmittelverzeichnisses - Entwicklung einer Rahmen- und Vergütungsvereinbarung für den Bereich der Teilhabeleistungen gemäß 53 ff SGB XII i. V. m. SGB IX und der Eingliederungshilfeverordnung Vgl. LAGBKOM Rh.-Pfl. 2008

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit