Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung
Abschluss des Vertrages Geregelt in 10 ff. BBiG Zwischen Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und Auszubildenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze des Arbeitsrechtes gelten Bei Auszubildenden unter 18 Jahren müssen gesetzliche Vertreter unterzeichnen Muss schriftlich niedergelegt werden, und zwar unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bzw. spätestens vor Beginn der Berufsausbildung Elektronische Form ist ausgeschlossen
Mindestinhalt des Vertrages 11 BBiG Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung Beginn und Dauer der Berufsausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubes Voraussetzungen für die Kündigung des Vertrages Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
weiteres zum Vertrag Nach Unterzeichnung ist dem Auszubildenden eine unterzeichnete Niederschrift auszuhändigen Nichtige Vereinbarungen: Beschränkung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit nach Ende der Ausbildung Zahlung einer Entschädigung für die Berufsausbildung Vertragsstrafe Ausschluss oder Beschränkung von Schadensersatzansprüchen Festsetzung der Höhe eines pauschalen Schadensersatzes
zu beachtende Gesetze Bundesurlaubsgesetz: Jährlich mindestens 24 Werktage voller Urlaubsanspruch nach 6 Monaten Vertrag Teilurlaub: für Kalenderjahr im Zeitraum der Wartezeit Bei Ausscheiden vor Ende der Wartezeit Bei Ausscheiden in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres Jugendarbeitschutzgesetz - Urlaubsanspruch Bis 16 Jahre: 30 Werktage Bis 17 Jahre: 27 Werktage Bis 18 Jahre: 25 Werktage möglichst während Berufsschulferien
Probezeit - 20 BBiG Dient der Erprobung für beide Seiten Dauer: Mindestens: 1 Monat Höchstens: 4 Monate 22 I BBiG gilt für Kündigung: Jederzeit möglich Keine Kündigungsfrist
Vergütungsanspruch Muss angemessen sein (branchenabhängig) nach Lebensalter zu bemessen, muss jährlich ansteigen Sachleistungen bis 75 % der Brutto-Vergütung möglich Beschäftigung über die vereinbarte Ausbildungszeit hinaus: Gesonderte Vergütung Freizeitausgleich Berechnet sich nach Monaten Fällig am letzten Tag des Monats
Abmahnungen möglich bei pflichtwidrigem Verhalten des Auszubildenden Pflichten aus 13 BBiG Bemühen um berufliche Handlungsfähigkeit Teilnahme am Berufsschulunterricht/Prüfungen Sorgfältige Ausführung aufgetragener Aufgaben Befolgung von Weisungen Beachtung der für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnung Pflegliche Behandlung von Werkzeug, Maschinen und sonstigen Einrichtung Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Abmahnungen Auch andere Gründe möglich, zum Beispiel unentschuldigtes Fehlen Selbst herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit Nichtvorlage von Unterlagen Abmahnung erfolgt möglichst innerhalb von 2 Wochen Pflichtverstoß aber im Ausbildungsverhältnis kein Rechtsgrund für ordentliche Kündigung Jedoch bei außerordentlicher Kündigung oder anderer Beendigung ggf. mit zu berücksichtigen
Kündigungsmöglichkeiten Nach Probezeit nur Aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Vom Auszubildenden mit 4 Wochen Kündigungsfrist bei Aufgabe der Berufsausbildung Wechsel in andere Berufsausbildung Immer: schriftlich (nicht per Fax oder e-mail!) Angabe der Kündigungsgründe Unwirksame fristlose Kündigung, wenn Grund länger als 2 Wochen her
Andere Beendigungsmöglichkeiten Bei Insolvenz des Ausbildungsbetriebes greift ggf. 113 InsO: Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Monatsende Aber: Aufhebungsvertrag nicht entgegen 22 BBiG möglich Jedoch als außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Jederzeit möglich, wenn sich Parteien einig sind Muss aber schriftlich erfolgen
Folgen der Beendigung Bei vorzeitiger Beendigung nach Probezeit Schadensersatzanspruch möglich, wenn Andere Seite Grund für Auflösung zu vertreten hat Muss innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden Weiterarbeit im Anschluss an Berufsausbildungsverhältnis ohne Vereinbarung führt zu Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
Vielen Dank! WAGNER RECHTSANWÄLTE Alexander Wagner Rechtsanwalt Otto-Schill-Straße 1 04109 Leipzig Telefon: 0341 9136790 Telefax: 0341 9136797 E-Mail: kanzlei@anwalt-wagner.de www.anwalt-wagner.de