Bericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung

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Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 372 S (zu Drs. 19/84 S) 20. 09. 16 Bericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung I. Bericht 1. Überweisung durch die Stadtbürgerschaft und Gegenstand des Bürgerantrags Die Stadtbürgerschaft hat den Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung (Drs. 19/84 S) in ihrer 8. Sitzung am 19. Januar 2016 zur weiteren Beratung und Berichterstattung an den städtischen Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) überwiesen. Die Stadtbürgerschaft hat den Antrag ferner an die städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie an die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft überwiesen und diese darum gebeten, dem federführenden städtischen Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten. Gegenstand des Bürgerantrags ist eine durch die Stadtbürgerschaft zu beschließende Aufforderung an den Senat, binnen sechs Monaten ab Beschlussfassung die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln der Stadt Bremen (z. B. für öffentliche Empfänge im Rathaus) komplett auf Produkte aus nachweislich artgerechter Tierhaltung umzustellen; binnen sechs Monaten ab Beschlussfassung einen Aktionsplan der Stadtbürgerschaft vorzustellen, wie bis zum Jahr 2020 die Beschaffung von Lebensmitteln für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen und Mensen) auf Produkte aus nachweislich artgerechter Tierhaltung umgestellt wird, einschließlich entsprechender Anpassung der Beschaffungsrichtlinien und Pachtverträge; bis Ende 2020 in der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln den Anteil von Milch- und Fleischprodukten aus der ökologischen Tierhaltung auf mindestens 25 % zu erhöhen. 2. Beratungsverfahren sowie Berichte und Anträge der beteiligten Deputationen Der Ausschuss hat den Antrag in seinen Sitzungen am 17. Februar und 16. September 2016 ausführlich beraten. Die städtischen Deputationen für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft haben zum Bürgerantrag Stellung mit Bericht vom 15. September 2016 genommen. Der städtische Haushalts- und Finanzausschuss hat die im Folgenden wiedergegebene gemeinsame Stellungnahme der städtischen Deputationen zur Kenntnis genommen und in seine Beratungen einbezogen. Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 19. Januar 2016 den Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung (Drs. 19/84 S) zur weiteren Beratung und Berichterstattung an den städtischen Haushalts- und Finanzausschuss (federführend), die städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie an die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft überwiesen. Der Antrag beinhaltet folgende Punkte: 1

binnen sechs Monaten ab Beschlussfassung die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln der Stadt Bremen (z. B. für öffentliche Empfänge im Rathaus) komplett auf Produkte aus nachweislich artgerechter Tierhaltung umzustellen. binnen sechs Monaten ab Beschlussfassung einen Aktionsplan der Stadtbürgerschaft vorzustellen, wie bis zum Jahr 2020 die Beschaffung von Lebensmitteln für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen und Mensen) auf Produkte aus nachweislich artgerechter Tierhaltung umgestellt wird, einschließlich entsprechender Anpassung der Beschaffungsrichtlinien und Pachtverträge. bis Ende 2020 in der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln den Anteil von Milch- und Fleischprodukten aus der ökologischen Tierhaltung auf mindestens 25 % zu erhöhen. Die städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz hat in ihrer Sitzung am 17. Mai 2016 eine Anhörung zum Thema Billigfleisch durchgeführt, um Anregungen für das weitere Verfahren zur Umsetzung des Bürgerantrags zu erhalten. Sie hat dem Bericht der Anhörung anhand der Vorlage S-22-19 am 9. Juni 2016 zugestimmt und darum gebeten, diesen dem federführenden städtischen Haushaltsund Finanzausschuss vorzulegen. Die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 11. August 2016 über den Bürgerantrag gegen Billigfleisch beraten, den Bericht der städtischen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 9. Juni 2016 zur Kenntnis genommen und darum gebeten, das Ergebnis der Beratung dem federführenden städtischen Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des federführenden städtischen Haushalts- und Finanzausschusses hat in Reaktion auf den Bericht der städtischen Deputation mit Schreiben vom 26. August 2016 darum gebeten, eine eindeutige Beschlussempfehlung für die Beratung im städtischen Haushaltsund Finanzausschuss abzugeben und die Empfehlung für die Beschlussfassung zu konkretisieren. Die städtischen Deputationen für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft und für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz geben ergänzend den folgenden Bericht ab: Die städtischen Deputationen für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft und für Gesundheit und Verbraucherschutz empfehlen dem federführenden städtischen Haushaltsund Finanzausschuss der Stadtbürgerschaft zu empfehlen, den Bürgerantrag abzulehnen und auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD an dessen Stelle Folgendes zu beschließen: Der Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung (Drs. 19/84 S) ist in seiner Intention richtig. Nach gründlichen Diskussionen in der städtischen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft sowie im städtischen Haushalts- und Finanzausschuss ist deutlich geworden, dass der komplexen Materie mit einem Antrag Rechnung getragen werden muss, der diese Komplexität widerspiegelt. Die Stadtbürgerschaft möge beschließen: Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, 1. binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung die öffentliche Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln für öffentliche Veranstaltungen der Stadt Bremen, welche diese unmittelbar selbst durchführt (z. B. für öffentliche Empfänge im Rathaus) auf Produkte umzustellen, die mindestens den Kriterien der Verordnung 2

(EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechend produziert werden. 2. binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft einen mehrstufigen Aktionsplan vorzustellen, der aufzeigt, wie aufwendungsneutral a) bis zum Jahr 2022 die Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen auf Produkte umgestellt werden kann, die mindestens den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechend produziert werden. Dies gilt für Kindertagesstätten und Schulen, soweit sie Dienststellen oder Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen sind, auf die die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. b) bis zum Jahr 2024 die Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern zu 75 % auf Produkte umgestellt werden kann, die mindestens den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechend produziert werden. Langfristig soll die komplette Umstellung erfolgen. Dies gilt für Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen, auf die die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. 3. zur Umsetzung des mehrstufigen Aktionsplans eine entsprechende Anpassung der öffentlichen Beschaffungsrichtlinien und der Pachtverträge für Kantinen in Dienststellen und Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen, auf die die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, zu überprüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. 4. bei der Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung nach Möglichkeit regionale Produkte zu bevorzugen. 3. Abschließende Beratung im städtischen Haushalts- und Finanzausschuss Eine abschließende Beratung des Bürgerantrags und der eingegangenen Stellungnahmen fand im städtischen Haushalts- und Finanzausschuss in der Sitzung am 16. September 2016 statt. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE begrüßen die Intention des Bürgerantrags und sehen in dieser ein weiteres Instrument zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Es sei Aufgabe des Senats, zur Erreichung dieses Ziels mit gutem Beispiel voranzugehen und in den öffentlichen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen zukünftig verstärkt Tierprodukte aus ökologischer Tierhaltung anzubieten. Während die Fraktion DIE LINKE dafür plädiert, dem Bürgerantrag unverändert zuzustimmen, weisen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass die komplexe Materie des Bürgerantrags ein spezielles Umsetzungsverfahren verlange, dass mit dem Antrag nicht ausreichend dargestellt werde. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen regen deshalb an, den Bürgerantrag in seiner ursprüngli- 3

chen Form abzulehnen und an dessen Stelle den von den Fachdeputationen erarbeiteten Alternativantrag zu beschließen. Auch die Fraktion der CDU sieht die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung artgerechter Tierhaltung. Dies dürfe jedoch nicht durch eine Pauschalverurteilung der konventionellen Landwirtschaft und unter Aufgabe der Entscheidungsfreiheit der Bürger geschehen. Es sei Sache des Konsumenten selbst zu entscheiden, was er essen wolle. Unter der Voraussetzung, dass diese Aspekte im Rahmen des Umsetzungsverfahrens Berücksichtigung finden, könne auch die Fraktion der CDU dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Der städtische Haushalts- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU und der FDP gegen die Stimme des Ausschussmitglieds der Fraktion DIE LINKE der Stadtbürgerschaft zu empfehlen, den Bürgerantrag abzulehnen. Der städtische Haushalts- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU und der FDP gegen die Stimme des Ausschussmitglieds der Fraktion DIE LINKE der Stadtbürgerschaft zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag der Fachdeputationen zu folgen. II. Antrag und Beschlussempfehlung Der städtische Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtbürgerschaft mehrheitlich, den Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung (Drs. 19/84 S) abzulehnen. Der städtische Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtbürgerschaft mehrheitlich, den Senat aufzufordern, 1. binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung die öffentliche Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln für öffentliche Veranstaltungen der Stadt Bremen, welche diese unmittelbar selbst durchführt (z. B. für öffentliche Empfänge im Rathaus) auf Produkte umzustellen, die mindestens den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechend produziert werden. 2. binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft einen mehrstufigen Aktionsplan vorzustellen, der aufzeigt, wie aufwendungsneutral a) bis zum Jahr 2022 die Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen auf Produkte umgestellt werden kann, die mindestens den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechend produziert werden. Dies gilt für Kindertagesstätten und Schulen soweit sie Dienststellen oder Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen sind, auf die die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. b) bis zum Jahr 2024 die Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern zu 75 % auf Produkte umgestellt werden kann, die mindestens den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechend produziert werden. Langfristig soll die komplette Umstellung erfolgen. Dies gilt für Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen, auf die die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. 4

3. zur Umsetzung des mehrstufigen Aktionsplans eine entsprechende Anpassung der öffentlichen Beschaffungsrichtlinien und der Pachtverträge für Kantinen in Dienststellen und Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen, auf die die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, zu überprüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. 4. bei der Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung nach Möglichkeit regionale Produkte zu bevorzugen. Jens Eckhoff (Vorsitzender) 5

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8 Druck: Hans Krohn Bremen