Förderkonzept der Primarschule Rüthi erstellt im April 2008

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Transkript:

Führungshandbuch Seite 1 der erstellt im April 2008 Die Pädagogische Kommission Büchel Doris Giger Beatrice Häusle Markus Lüchinger Miriam Mungo Serino Naef Christoph Schneider Tanja

Führungshandbuch Seite 2 Abkürzungsverzeichnis ISF SHP LP SR SL SPD ILZ Integrative Schulungsform Schulischer Heilpädagoge / Schulische Heilpädagogin Lehrperson Schulrat Schulleitung Schulpsychologischer Dienst Individuelle Lernziele

Führungshandbuch Seite 3 1. Einleitung Integration in der Schule bedeutet die des Rechtes auf Unterschiedlichkeit und zugleich das Miteinander des Verschiedenen im Alltag. Seit dem Schuljahr 2005/2006 leben wir diesen Grundsatz in der Form der Integrativen Beschulung. Aus pädagogischer und ideologischer Überzeugung gereift, pflegen wir eine Förderung, die Kinder mit verschiedensten Lernbedürfnissen berücksichtigt. Mit Unterstützung unserer Heilpädagogen, unserem internen und externen Therapiepersonal soll es allen Kindern ermöglicht werden, den Unterricht in der Regelklasse zu besuchen. Und doch werden wir auch an Grenzen stossen: an die Grenzen der Integrationsmöglichkeit beim Kind und an die Grenzen der Möglichkeiten unserer Schule. Eine externe Beschulung ausserhalb unserer Schulgemeinde soll deshalb nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Institution Sonderschule hat ihren festen Platz in unserem Bildungssystem und soll je nach Situation als Möglichkeit überprüft werden. 2. Leitideen Zu Beginn der Konzeptarbeit stellte sich für die Pädagogische Kommission die Frage, was wir mit unserem erreichen wollen. Es sollte nicht nur eine Anpassung des bestehenden ISF-Konzeptes sein. Vielmehr wollen wir mit dem vorliegenden unseren schuleigenen Charakter bezüglich Integration zum Ausdruck bringen, unsere Erfahrungen der vergangenen drei Jahre einfliessen lassen, sowie wirkliche Qualitätsarbeit und Qualitätssicherung bewirken. Wie kommen wir nun zu einer hohen Qualität im Förderbereich? Während der vergangenen Jahre stellten wir immer wieder fest, dass die Anzahl Lektionen für unsere Fördermassnahmen durch den Pensenpool sehr knapp bemessen sind. Zudem war uns die Wirkung einzelner Fördermassnahmen zu wenig bekannt und die Standards für eine hohe Qualität wurden dem Zufall, respektive dem Engagement und den Fähigkeiten der Therapie-/Lehrkräfte, überlassen. Für uns ergaben sich aus diesem Bild zwei Schwerpunkte für die Konzeptarbeit: 1. Die Förderung soll bedarfsorientiert sein. 2. Die Förderung soll zielorientiert sein. Mit einer hohen Partizipation aller Beteiligten wurden Qualitätsleitsätze zu diesen beiden Zielen definiert (siehe 2.1.).

Führungshandbuch Seite 4 2.1. Qualitätsleitsätze Zu den übergeordneten Leitsätzen des vom Kantons St. Gallen erlassenen Konzeptes Fördernde Massnahmen vom 9. Februar 2006 setzen wir an unserer Schule folgende Schwerpunkte: Qualitätsleitsätze zur Bedarfsorientierung Wir nutzen vorhandene Instrumente (Module, Noten, Lernzielkontrollen, Minimalziele, Beobachtungen), um den Förderbedarf zu erkennen. Wir leiten die Massnahmen nach Erkennen des Förderbedarfes rasch ein. zur Zielorientierung Wir fördern zielgerichtet und geben dem Kind die Lernziele bekannt. Wir nutzen die Ressourcen des Kindes und setzen erreichbare Lernziele. Wir prüfen die Förderung regelmässig auf ihre Wirksamkeit. Wir Lehrpersonen sind uns bewusst, dass wir Kinder mit unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten unterrichten. Mit Differenzierungen und unterschiedlichen Leistungserwartungen tragen wir diesem Umstand Rechnung. In einem positiven Lernklima wecken wir die Neugierde und Freude für das Lernen. zur internen Zusammenarbeit Wir klären die Verantwortlichkeiten und nehmen sie wahr. Wir tauschen regelmässig Informationen auf allen Ebenen aus. Wir nutzen nach Möglichkeit verschiedene Unterrichtsformen, welche die Zusammenarbeit der Lehrpersonen ermöglichen. Wir definieren gemeinsam Ziele und schaffen somit die Verbindung vom Klassenunterricht zur Förderung. zur Zusammenarbeit mit den Eltern Wir informieren transparent und frühzeitig über einen festgestellten Förderbedarf des Kindes und ziehen sie von Beginn an mit ein. Wir bauen ein Vertrauensverhältnis zu den Eltern auf, indem wir regelmässigen Kontakt pflegen, sie in Entscheidungen miteinbeziehen und sie über die Lernziele informieren. Wir informieren die Eltern über den Sinn, den Bedarf und die Form der individuellen Fördermassnahme für das Kind. Wir zeigen den Eltern auf, wo die Ressourcen und Stärken ihres Kindes sind und bieten ihnen konkrete Massnahmen für eine positive, lernbeeinflussende Haltung.

Führungshandbuch Seite 5 3. Rahmenbedingungen 3.1. Pensenverteilung Das Amt für Volksschule regelt den Pensenpool der Schulgemeinden. Die Weisungen über die fördernden Massnahmen des Kantons St.Gallen vom 9.Februar 2006 sind diesem Konzept übergeordnet und geben die Rahmenbedingungen vor. Die uns zur Verfügung stehenden Lektionen verteilen wir aufgrund des Bedarfs der Kinder und Klassen. Den Schwerpunkt der Förderung setzen wir im Kindergarten und in den Übertritt in die erste Klasse. Eine gezielte, prophylaktische Frühförderung soll die Kinder bereits im Kindergarten unterstützen und die Einschulungsproblematik bei Integrationskindern entschärfen. Die Aufteilung des Pensenpools richtet sich an den ungefähren Werten: Psychomotorik Logopädie Rhythmik ISF Kindergarten ISF Einschulung ISF Mittelstufe ISF Unterstufe Die Pensenverteilung in der Integrativen Schulungsform setzen wir gemäss folgender Prioritätenordnung: 1. 3.Kindergartenjahr Kinder mit verfügten, individuellen Lernzielen Zeit für Beratung (nach kantonalen Vorgaben) 2. Kinder mit langfristigen / mittelfristigen Massnahmen 3. Klassenstunden im Kindergarten und in der 1.Klasse 4. Klassenstunden in der 2. 6.Primarklasse Die Pensenverteilung wird durch die Pädagogische Kommission überwacht und laufend angepasst. Kein Giesskannenprinzip, keine starren Vorgaben sondern der Bedarf der Kinder soll uns dabei wegweisend sein.

Führungshandbuch Seite 6 4. Förderangebote 4.1. Integrative Schulungsform 4.1.1. Beschreibung der Angebote Die Integrative Schulungsform beinhaltet die nachfolgend beschriebenen Angebote, die durch den Schulischen Heilpädagogen abgedeckt werden. Sämtliche Abläufe und Zuweisungen werden mittels kurz-, mittel- und langfristiger Massnahmen unterschieden. Klassenunterstützung durch die Schulische Heilpädagogin / durch den Schulischen Heilpädagogen Beschreibung des Angebots Die Lehrkraft für Heilpädagogik hat für die einzelnen Klassen je nach Pensenpoolsituation Lektionen zur Verfügung. In diesen Lektionen können Kinder gefördert werden, die noch nicht in einer kurz-, mittel- oder langfristigen Massnahme sind. Sobald ein Kind während einem Zeitraum von 10 Wochen andauernde Unterstützung beansprucht, wird die kurzfristige Massnahme eingeleitet. Ziele der Unterstützung Der Förderbedarf eines Kindes kann frühzeitig festgestellt werden. Arbeitsweise Die Förderung kann im Klassenzimmer oder im Kleingruppenunterricht erfolgen. Zusätzliches Kindergartenjahr mit heilpädagogischen Förderlektionen Zielgruppe: Das dritte Kindergartenjahr richtet sich an Kinder, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, des familiären und sozialen Hintergrunds und der Lernbedingungen und Anforderungen in der Schule nur teilweise schulfähig sind oder in bestimmten Bereichen Teilleistungsschwächen aufweisen. Ziele der Unterstützung: Aufgrund der zusätzlichen Angebote können Kinder individuell erfasst und gefördert werden. Ziel ist das Erreichen der Schulfähigkeit und somit die Eingliederung in die Regelklasse.

Führungshandbuch Seite 7 Schulische Heilpädagogik als integrierte Schülerinnen und Schülerförderung Beschreibung des Angebots: In der integrativen Schulungsform besuchen Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten die Regelklasse oder den Kindergarten und werden durch den Heilpädagogen zusätzlich unterstützt. Bei Kindern mit individuellen Lernzielen kann die integrative Schulungsform den Besuch der Kleinklasse ersetzen. Zielgruppe: In der integrativen Schulungsform werden Kinder mit Schwierigkeiten im Lern- Leistungs- und Sozialbereich unterstützt. Arbeitsweise: Die Arbeit erfolgt integriert in der Klasse, in kleinen Gruppen oder mit einzelnen Kindern. Nachhilfeunterricht Beschreibung des Angebots: Im Nachhilfeunterricht werden Schülerinnen und Schüler bei schulischen Schwierigkeiten, zusätzlich zum Klassenunterricht, gefördert und unterstützt. Zielgruppe: Der Nachhilfeunterricht unterstützt Kinder, die wegen Migrationshintergrundes, wegen Krankheit, Wohnortwechsels, besonderer familiärer Verhältnisse oder aus ähnlichen Gründen Schulschwierigkeiten haben. Ziele der Unterstützung: Ziel des Nachhilfeunterrichts ist das Aufarbeiten von schulischen Lücken und Rückständen, um die Lernziele der entsprechenden Klasse wieder zu erreichen. Legasthenietherapie Beschreibung des Angebots: In der Legasthenietherapie werden Kinder mit einer umschriebenen Störung im Erlernen des Lesens und der Schriftsprache gefördert. Es wird gezielt an den Wahrnehmungsfunktionen gearbeitet und es werden Lernstrategien und Arbeitstechniken vermittelt. Je nach Bedarf werden der Leselehrgang oder die Grundlagen der Rechtschreibung aufgearbeitet oder vertieft. Das Kind wird auf der emotionalen Ebene und in seinem Selbstvertrauen unterstützt. Zielgruppe: Die Legasthenietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten

Führungshandbuch Seite 8 in den Grundlagen der geschriebenen oder gelesenen Sprache aufweisen (Rückstand auf die Schulstufe mindestens 1 Jahr), die Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne, in der Konzentrationsfähigkeit oder im Arbeitstempo haben. Ziele der Unterstützung: Das Kind wird auf verschiedenen Ebenen gefördert (Lese- oder Rechtschreibkompetzent, Basisfunktionen, Wahrnehmung, Denk- und Lernstrategien). Der Heilpädagoge vermittelt dem Kind auch praktische Hinweise, wie es mit seinen Schwierigkeiten umgehen kann. Dyskalkulietherapie Beschreibung des Angebots: In der Dyskalkulietherapie werden Kinder mit einer umschriebenen Störung in den mathematischen Grundlagen und Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung gefördert. Es wird gezielt an den Wahrnehmungsfunktionen gearbeitet, Lernstrategien und Arbeitstechniken werden erarbeitet. Je nach Bedarf werden die Grundlagen des Mathematikunterrichts aufgearbeitet oder vertieft. Das Kind wird auf der emotionalen Ebene und in seinem Selbstvertrauen unterstützt. Zielgruppe: Die Dyskalkulietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten in den mathematischen Grundlagen aufweisen (Rückstand auf die Schulstufe mindestens 1 Jahr), die Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne, in der Konzentrationsfähigkeit oder im Arbeitstempo haben. Ziele der Unterstützung: Das Kind wird auf verschiedenen Ebenen gefördert (Grundlagen des Mathematikunterrichts, Rechenfertigkeiten, Basisfunktionen, Wahrnehmung, Denkund Lernstrategien). Der Heilpädagoge vermittelt dem Kind auch praktische Hinweise, wie es mit seinen Schwierigkeiten umgehen kann.

Führungshandbuch Seite 9 4.1.2. Beschreibung der Abläufe und Zuweisungen Nachfolgend werden sämtliche Abläufe und Zuweisungen in tabellarischer Form beschrieben. Sie gelten für alle Fördermassnahmen innerhalb der Integrativen Schulungsform. Die Zeitspanne einer Förderung wird in kurz-, mittel- und langfristig unterteilt. Dabei ist zu beachten, dass ein Kind keineswegs alle Massnahmen durchlaufen muss, um eine langfristige Förderung zu erhalten. Wird bei einem Kind ein Förderbedarf festgestellt, bei dem von einer längeren Massnahme ausgegangen werden muss, so ist direkt die langfristige Massnahme einzuleiten.

Führungshandbuch Seite 10 Kurzfristige Massnahme Kriterien: Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme Weiterführende Massnahme Dokumentation max. 10 Lektionen Das Kind kann dem aktuellen Unterrichtsstoff nicht folgen. - Klassenlehrperson bespricht Situation mit SHP - gemeinsamer Entscheid über Art der Massnahme - Elterninformation durch Klassenlehrkraft - Mit dem Einverständnis der Eltern wird Massnahme eingeleitet Die Unterstützung erfolgt im Kleingruppenunterricht während des Unterrichts. (Mittelstufe: Clubunterricht) Das Kind kann dem Unterrichtsstoff wieder folgen. Mittelfristige Massnahmen werden eingeleitet. SHP führt eine Liste der Kinder. Mittelfristige Massnahme Kriterien: Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme: Weiterführende Massnahme: Dokumentation: max. 40 Lektionen Einzelunterricht: max. 40 Lektionen oder ein halbes Jahr - Das Kind kann dem Unterrichtsstoff über längere Zeit nicht folgen. - Die Noten liegen im knapp genügenden oder ungenügenden Bereich. - siehe Zielgruppe der beschriebenen Angebote - Klassenlehrperson bespricht Situation mit SHP - gemeinsamer Entscheid über Art der Massnahme - Elterninformation über Absicht des Antrages an SL - Klassenlehrperson und SHP stellen Antrag an SL - SHP erstellt Förderplanung Die erfolgt im Einzel- oder Kleingruppenunterricht während des Unterrichts (Mittelstufe: Clubunterricht) Das Kind erreicht die Lernziele der Förderplanung Clubunterricht: das Kind kann selbständig eine genügende Note erzielen. Abklärung durch den SPD (Anmeldung bei 35 Lektionen!) Einleiten der langfristigen Massnahmen SL und SHP führen Liste der Kinder in mittelfristigen Massnahmen; SHP und Klassenlehrperson überprüfen das Beenden / Verlängern der Massnahme regelmässig (mind. halbjährlich) aufgrund der Förderplanung; Diese wird mit der Standortbestimmung / dem Antrag an die SL weitergeleitet.

Führungshandbuch Seite 11 Langfristige Massnahmen a) ILZ - Individuelle Lernziele Kriterien: Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme: Weiterführende Massnahme: Dokumentation: mehr als 40 Lektionen Das Kind erreicht die Lernziele über einen längeren Zeitraum nicht und weist in einem oder mehreren Fachbereichen ungenügende Promotionsnoten auf. - Klassenlehrperson bespricht Situation mit SHP - Eltern werden durch Klassenlehrperson informiert. - Mit elterlicher Zustimmung Anmeldung SPD - Antrag SPD an SL - SHP und LP setzen ILZ und Förderplanung fest - Antrag auf ILZ durch die SL an SR (inkl. Förderplanung) - SR verfügt ILZ; SL informiert SHP und Klassenlehrperson - SR informiert Eltern (Kopie an SL) Die Unterstützung erfolgt im Kleingruppenunterricht, wenn möglich während des entsprechenden Faches der Klasse. Für das Zeugnis wird ein Lernbericht erstellt. Das Kind erreicht die Minimalziele. Das Beenden der Massnahme wird halbjährlich mittels Standortbestimmung überprüft. Bereits an der Abklärung durch den SPD wird der Zeitpunkt der Standortbestimmung festgelegt. Sonderbeschulung SHP und SL führen Liste der Kinder SHP und SL führen in einem Schülerdossier sämtliche Dok. b) weitere Unterstützung in Kleingruppen Kriterien: Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme: mehr als 40 Lektionen - Das Kind kann dem Unterrichtsstoff über längere Zeit nicht folgen. - Klassenlehrperson bespricht Situation mit SHP - Eltern werden durch Klassenlehrperson informiert. Mit deren Zustimmung wird die Abklärung beim SPD eingeleitet. - Antrag des SPD an SL - SL / SR bewilligt Antrag und teilt Eltern den Entscheid schriftlich mit; - SHP führen mit Eltern Gespräch bezüglich Förderplanung - Förderplanung geht an Eltern, Kind, SL Die Unterstützung erfolgt im Kleingruppenunterricht; Auf Empfehlung des SPD ist Einzelunterricht zu prüfen. -nach beantragter Dauer des SPD -wenn das Kind dem Unterrichtsstoff ohne Förderung folgen kann. Das Beenden der Massnahme wird halbjährlich mittels Standortbestimmung überprüft. Bereits an der Abklärung durch

Führungshandbuch Seite 12 4.2. Logopädie Beschreibung des Angebots Die logopädischen Massnahmen unterstützen Kinder im Vorschul- und Schulalter mit Sprech- und Spracherwerbsstörung-, Störungen der Stimme und des Stimmklangs sowie Kommunikations- und Redeflussstörungen. Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, in den Bewegungsfunktionen oder im psychischen Bereich können diesen Störungen zu Grunde liegen. Eine Spracherwerbsstörung hat Auswirkung auf das Sprachverständnis, den sprachlichen Ausdruck, den Erwerb des Lesens und Schreibens sowie auf das Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Zielgruppe Die Logopädie-Therapie richtet sich an Kinder, die in ihrem Sprachverhalten und damit in ihren Kommunikations- und Beziehungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Ihre persönliche Entwicklung im Lern-, Leistungsund Sozialbereich ist dadurch erschwert. Sie haben Schwierigkeiten beim Sprachverständnis, bei der Sprachproduktion oder beim Lesen und Schreiben. Zur individuellen Bedarfserhebung finden jährlich im Rahmen des Unterrichts Reihenuntersuche im ersten Kindergartenjahr sowie gegebenenfalls Kontrollen im zweiten Kindergartenjahr statt. Diese werden durch die Logopädin organisiert und koordiniert. Abläufe und Zuweisungen Kurzfristige Massnahme Kriterien: Einleiten d. Massnahme: Beenden d. Massnahme Weiterführende Massnahme Dokumentation max. 10 Lektionen - Auffälligkeit beim Sprechen, Lesen wird erkannt - Leichte Sprachauffälligkeiten - Aufgrund der Reihenuntersuchung - Aufgrund einer Kontrolle - Klassenlehrperson bespricht Situation mit Logopädin - Elterninformation durch Klassenlehrkraft (Kindergarten: durch Logopädin) - Klassenlehrkraft meldet mit Einverständnis der Eltern zur logopädischen Abklärung an - Auf der Grundlage der logopädischen Abklärung wird ggf. eine Therapie bei der SL beantragt. Die Unterstützung erfolgt in Einzel- oder Kleingruppentherapie Ziele der Therapie sind erreicht Mittelfristige Massnahmen werden eingeleitet. Logopädin führt eine Liste der Kinder.

Führungshandbuch Seite 13 Mittelfristige Massnahme Einleiten / Beenden der Massnahme Weiterführende Massnahme: Dokumentation: max. 40 Lektionen Einzelunterricht: max. 40 Lektionen oder ein halbes Jahr siehe kurzfristige Massnahme Verlängerung der Therapie Abklärung durch den SPD (Anmeldung bei 35 Lektionen!) Logopädin führt Liste der Kinder mit mittelfristigen Massnahmen SL führt in einem Schülerdossier sämtliche Berichte Langfristige Massnahme mehr als 40 Lektionen Einleiten der -Klassenlehrperson bespricht Situation mit Logopädin Massnahme: -Eltern werden durch Klassenlehrperson (Kindergarten: Logopädin) informiert. Mit deren Zustimmung wird die Abklärung durch die Logopädin beim SPD eingeleitet. -Antrag durch den SPD an SL -SL bespricht beantragte Massnahme mit Logopädin -Entscheid über Massnahme durch SL / SR : Die erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie Beenden der Das Kind erreicht die Therapieziele. Der Entwicklungsstand Massnahme: wird halbjährlich mittels Standortbestimmung überprüft. Bereits an der Abklärung durch den SPD wird die Standortbestimmung festgelegt. Weiterführende Massnahme: Verlängern der Therapie und evtl. erneute Abklärung durch die Logopädin beim SPD (nach Absprache mit SPD und Logopädin) Dokumentation: Logopädin führt Liste der Kinder in langfristigen Massnahmen SL führt in einem Schülerdossier sämtliche Berichte

Führungshandbuch Seite 14 4.4. Deutsch für Fremdsprachige Beschreibung Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt. Zielgruppe Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund fördert und unterstützt aus dem Ausland zugezogene Kinder ohne Kenntnisse der deutschen Sprache oder Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen. Abläufe und Zuweisungen Die Lektionen für den Deutschunterricht gehen nicht zu Lasten des Pensenpools. Die Zuweisung bedarf keiner schulpsychologischen Abklärung und wird deshalb nicht in kurz-, mittel- oder langfristige Massnahmen unterteilt. - jeweils bewilligt für ein Semester; grundsätzlich ist der Deutschunterricht auf zwei Jahre befristet. Kriterien: - Defizite im sprachlichen Bereich bei Kindern mit Migrationshintergrund Einleiten der Massnahme: - Klassenlehrperson bespricht Situation mit Therapeutin - gemeinsamer Entscheid über Art der Massnahme und Festlegen der Ziele anhand diagnostischer Testinstrumente - Elterninformation durch Deutschlehrkraft - Mit dem Einverständnis der Eltern wird Antrag an SL gestellt - SL informiert Klassenlehrperson und Deutschlehrkraft; Deutschlehrkraft informiert Eltern - Einleiten der Massnahme Die Unterstützung erfolgt im Kleingruppenunterricht Beenden der Massnahme Ziele der Förderung sind erreicht Berichterstattung Standortbestimmung Dokumentation Die Deutschlehrkraft führt halbjährlich Standortbestimmungen durch. Aufgrund dieser entscheidet die SL über eine Weiterführung bzw. Beendigung der Massnahme. Die Standortbestimmung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft und den Eltern. Deutschlehrkraft führt eine Liste der Kinder. SL führt ein Schülerdossier mit sämtlich Berichten.

Führungshandbuch Seite 15 4.5. Psychomotorik Beschreibung In der Psychomotoriktherapie werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die in ihrem Bewegungsverhalten und damit in ihren Beziehung- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind. Sie haben Schwierigkeiten, sich angemessen zu bewegen/ auszudrücken und fallen in ihrem (Sozial-) Verhalten und/ oder Bewegungsverhalten (z.b. beim Turnen und beim Schreiben) auf. Dadurch kann ihre Entwicklung und auch ihr Lernen in anderen Bereichen erschwert sein. Ablauf: von der Bedarfserkennung zur Therapie Kriterien: Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme Berichterstattung Standortbestimmung Dokumentation mittelfristige Massnahme: bis 40 Lektionen langfristige Massnahme: mehr als 40 Lektionen (Sowohl bei einer mittel- als auch bei einer langfristigen Massnahme geht der Psychomotoriktherapie die Abklärung Das Kind zeigt Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens oder Sozialverhaltens (aggressiv, hyperaktiv, depressiv, sozial isoliert, ängstlich, emotionale Labilität, traumatisiert, hyperaktiv, /antriebsarm, entwicklungsverzögert etc.). Ursachen hierfür könnten in der Wahrnehmung, der Motorik, der Kognition, der Emotion oder in den Wechselwirkungen zwischen diesen vier Bereichen liegen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Berücksichtigung der Lebensumstände des Kindes (psychosoziale Faktoren), die Einfluß auf die Entwicklung haben. - Klassenlehrperson bespricht Situation mit SHP - gemeinsamer Entscheid über Art der Massnahme - mit Einverständnis der Eltern Abklärung durch den SPD - Antrag SPD an SL (gleichzeitig meldet SPD das Kind bei Therapiestelle an) - SL / SR bewilligt die Massnahme bzw. stellt den Antrag zurück - SL informiert SPD - SL informiert die Eltern und die Klassenlehrkraft - Schulsekretariat benachrichtigt Therapiestelle über Kostengutsprache gemäss Entscheid SL Das Einleiten einer Psychomotoriktherapie kann auch auf Grund eines Antrages des Kinderarztes erfolgen. Die erfolgt im Einzelunterricht, in Zweiergruppen oder in der Kleingruppe je nach individuellen Auffälligkeiten und Förderschwerpunkten Das Kind erreicht die Therapieziele (bzw. zeigt deutliche Fortschritte in der Gesamtpersönlichkeitsentwicklung und findet sich seinen Möglichkeiten entsprechend in seiner Umwelt zurecht). Die Beendigung erfolgt in Absprache und enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern, SPD, Arzt etc. Kurzbericht durch die Therapeutin mit Kopie an die Schulleitung bei Ablauf der Kostengutsprache. Gegebenenfalls inklusive Antrag auf Verlängerung an die Schulleitung (Kopie an SPD). Schulleitung führt in einem Schülerdossier sämtl. Dokumente

Führungshandbuch Seite 16 4.6. Begabtenförderung Besondere Begabung: Von besonderer Begabung soll gesprochen werden, wenn Schülerinnen und Schüler in einem oder mehreren Bereichen ihrer Entwicklung der Altersgruppe deutlich voraus sind. In der Begabtenförderung werden Kinder und Jugendliche mit besonderen Fähigkeiten oder Begabungen unterstützt. Begabtenförderung ist der Sammelbegriff für alle Massnahmen zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler. Begabtenförderung hat zum Ziel, im schulischen Lernprozess Unterforderung zu vermeiden. Die Begabtenförderung setzt früh ein und trägt dazu bei, Fehlentwicklungen zu vermeiden (Prävention). Die Lernenden erkennen und erweitern ihre persönlichen Interessen und Begabungen durch eine ihren Fähigkeiten entsprechenden Förderung. Persönliche Schwächen sollen dadurch ausgeglichen werden (Förderung der Stärken). Die Förderung soll ganzheitlich sein (fächerübergreifend). Die Begabtenförderung kann innerhalb der Klasse, ausserhalb der Klasse oder als Beschleunigung stattfinden. Innerhalb der Klasse: besondere Anregung, Erhöhung des Arbeitstempos, Erweiterung der Lerninhalte, eigene Projekte. Beschleunigung: vorgezogene Einschulung, Überspringen einer Klasse, Besuch einer speziellen Schule. Ausserhalb der Klasse: In Form eines Gruppenangebotes unter der Leitung einer Fachlehrperson. Beschreibung unten. Ablauf des Gruppenangebotes Kriterien: Die Förderung erfolgt in 2 Wochenlektionen und wird für mind. 1 Semester bewilligt. -Die Lernziele werden ohne Üben, wenigstens in einem Promotionsfach, ausserordentlich gut erreicht. und -Motivation, Interesse, grosse Eigeninitiative und eine selbständige Arbeitsweise sind vorhanden. und -Das Kind weist hohe Leistungsreserven auf, die den Besuch ohne Leistungseinbussen in den verpassten Lektionen ermöglichen oder es ist bereit, den verpassten Lernstoff selbständig aufzuarbeiten. oder

Führungshandbuch Seite 17 Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme Berichterstattung Standortbestimmung Dokumentation -Der Schulpsychologische Dienst beantragt eine Förderung. -Auswahl der Kinder gemäss Kriterien durch LP, SHP, falls nötig SPD -LP initiiert ein Gespräch mit Kind, Eltern, Fachlehrkraft. bei Einverständnis aller Beteiligten: Antrag an SL - Aufnahme in die Fördergruppe auf Semesterbeginn bei Unsicherheit: Antrag auf Abklärung durch SPD und ev. -Aufnahme in die Fördergruppe auf Semesterbeginn -Die Begabtenförderung findet während den Blockzeiten statt. -Es wird mit einer altersdurchmischten Gruppe gestartet. -Gruppengrösse max. 8 Kinder. -Projektunterricht mit Zielvereinbarungen und Förderung der Kompetenzen. -Schüler erhalten Gelegenheit zur Präsentation. -LP arbeitet als Lerncoach. -Es wird ein Schnuppertag angeboten. Flexibel / bei Warteliste nach 1 Semester Das Kind ist überfordert oder zeigt kein Interesse und Engagement in der Förderung: In einem, von der Fachlehrkraft initiierten Gespräch wird die frühzeitige Beendigung besprochen. Die Fachlehrkraft verfasst einen kurzen Bericht über die Ziele und deren Erreichung zuhanden des Kindes/Eltern/LP/SL. Bei Notwendigkeit wird in einem Gespräch der weitere Verlauf festgelegt. SL führt ein Schülerdossier mit sämtlichen Berichten.

Führungshandbuch Seite 18 4.7. Förderunterricht: Englisch / Französisch Beschreibung Im Förderunterricht Französisch / Englisch werden Schülerinnen und Schüler unterstützt, die im Erlernen von Fremdsprachen im mündlichen und/oder schriftlichen Bereich Mühe haben. Das Ziel dieses Unterrichts ist eine weitere Vertiefung des aktuellen Schulstoffs, die dem Kind das Erreichen der Note 4 ermöglicht. Jeder Klasse steht pro Sprache eine halbe Lektion zur Verfügung. Wenn möglich, wird der Unterricht durch die Fachlehrkraft selbst erteilt. Kriterien: Einleiten der Massnahme: Beenden der Massnahme Berichterstattung Standortbestimmun g Kommunikation Fachlehrperson - Förderlehrperson Dokumentation unbegrenzt / Bewilligung jeweils für 1 Semester Das Kind bekundet Mühe im schriftlichen und/oder mündlichen Bereich. Es erreicht die Note 4 nur knapp und nicht ohne zusätzliche Unterstützung. Das Kind ist motiviert, die Leistungen zu verbessern. Das Kind wird nicht bereits durch andere Therapien (ILZ; etc.) stark beansprucht. - Fachlehrperson bespricht Situation mit Förderlehrperson - gemeinsamer Entscheid über Art der Massnahme - mit Einverständnis der Eltern Antrag an SL - SL bewilligt die Massnahme bzw. stellt den Antrag zurück bzw. verlangt Abklärung beim SPD - SL informiert die Fachlehrkraft mittels Antragsformular - Fachlehrperson informiert die Eltern über den Entscheid und gibt eine Kopie des Antrages an Eltern Die erfolgt im Gruppenunterricht (max. 6 Kinder) während einer halben Lektion pro Woche. Das Kind erreicht die Lernziele. Dem Kind kann zugemutet werden, aus eigener Kraft eine sichere Note 4 zu erreichen. Die Förderlehrperson erstellt halbjährlich einen Bericht mit Antrag auf Weiterführung bzw. Beendigung an die SL. Die Fachlehrperson informiert die Eltern. Berichtabgabe an SL: 20. Januar / 15. Juni Eine Berichterstattung wird erstmals nach mind. dreimonatiger Unterstützung verlangt; Anträge sind jederzeit möglich; Die Förderlehrperson erhält Einsicht in alle Prüfungen des jeweiligen Fachbereiches. Es findet regelmässig ein Austausch zwischen der Fach- und der Förderlehrperson statt. Dieser wird durch die Förderlehrperson initiiert. Schulleitung führt in einem Schülerdossier sämtl. Dokumente

Führungshandbuch Seite 19 5. Erlass- und Genehmigungsvermerke a) Der Primarschulrat Rüthi erlässt das vorliegende an der. Es wird ab 1. August 2008 in Kraft gesetzt. Rüthi, 28.6.2008 PRIMARSCHULRAT RÜTHI Der Präsident: Karl Mattle Der Sekretär: Leo Büchel b) Vom Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen genehmigt: St. Gallen, 14.7.2008