Infobrief 1/2015 Carsharing für Verwaltungen und Firmen Stand: Oktober 2017 INTEGRATION VON CARSHARING IN EINEN FUHRPARK Viele Städte und Gemeinden haben ein Interesse daran, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Carsharing-Angebot zur Verfügung zu stellen. Während in Großstädten und Ballungszentren Carsharing aufgrund hoher Nutzerzahlen eigenwirtschaftlich betrieben werden kann, bedarf es in kleineren Kommunen und im ländlichen Raum der Unterstützung durch eine Grundauslastung in einem Fuhrparksystem. Dabei werden ein oder mehrere Carsharing-Fahrzeuge in den Fuhrpark einer Verwaltung, eines Betriebes oder einer anderen Institution integriert. Dieses Handout soll Ihrer Kommune bzw. Ihrer Firma einen ersten Einstieg bieten, wie dies in Kooperation mit einem Carsharing-Anbieter organisiert werden kann. Grundgedanke und Vorteile der Kombination von Fuhrpark und Carsharing Dienstfahrzeuge, die nur tagsüber genutzt werden, stehen am Abend und am Wochenende den Bürgern zur Verfügung. Die Dienstfahrten eines Betriebes sorgen für eine Grundauslastung der Carsharing-Fahrzeuge und ermöglichen dadurch, eine Carsharing-Station im Ort zu eröffnen bzw. die Stationsdichte zu erweitern. Durch die Umstellung gering genutzter Fuhrparkwagen auf Carsharing-Fahrzeuge kann für eine höhere Wirtschaftlichkeit gesorgt werden. Die Attraktivität der Verwaltung oder Firma als Arbeitsplatz wird durch Carsharing- Vergünstigungen für Mitarbeiter erhöht. Eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Kommune wird gestärkt. Die Verwaltung stellt ggf. Parkraum zur Verfügung, der im Straßenraum knapp ist. Träger: Träger:
Gestaltung des Carsharings Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Kooperation: Bereitstellung von Fahrzeugen aus dem eigenen Fuhrpark Vorhandene Dienstfahrzeuge werden zu Carsharing-Wagen aufgerüstet. Dafür rüstet ein Carsharing-Anbieter ein oder mehrere Dienstfahrzeuge mit Bordcomputer und Chipkarte aus. Er übernimmt außerdem die Buchung und Abrechnung der Fahrten. Der Verwaltung oder Firma stellt er dafür eine Umsatzbeteiligung in Rechnung sowie eine monatliche Gebühr für die Bordcomputer und ggf. eine einmalige Gebühr für die Datenaufnahme der Nutzer. Das Fahrzeug bleibt im Besitz der Verwaltung oder Firma und diese übernimmt weiterhin die Wartungen und Reparaturen. Dafür erhält sie Einnahmen durch die Anmietung von Privatnutzern am Abend oder am Wochenende. Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen als Ergänzung des eigenen Fuhrparks Der Carsharing-Anbieter richtet eine Station am Verwaltungs- bzw. Firmensitz ein. Die Fahrzeuge aus dem Carsharing-Pool sind während der regulären Arbeitszeiten für Verwaltungsmitarbeiter reserviert. Dafür entrichtet die Verwaltung oder Firma für jede Dienstfahrt eine Zeit- und Kilometerpauschale. Sie gibt dadurch die Verantwortung für den Wagen ab und kauft stattdessen die Nutzung ein. Eventuell lässt sich dadurch der eigene Fuhrpark entsprechend reduzieren. Dies rentiert sich vor allem bei gering genutzten Fuhrpark-Wagen, die jährlich weniger als 10.000 Kilometer laufen. Anmerkung: Es gibt auch die Form eines geschlossenen Carsharing-Pools. D.h. dass der komplette Fuhrpark auf Carsharing-Fahrzeuge umgestellt wird, diese stehen dann auch am Abend und am Wochenende nur den Verwaltungs- bzw. Firmenmitarbeitern zur Privatnutzung zur Verfügung. Seite 2
Herangehensweise und Vorbereitung In der Regel empfiehlt es sich mit einem professionellen Carsharing-Anbieter zusammenzuarbeiten, da dieser das Know-how und die Technik für Buchungs- und Abrechnungssysteme, Zugangskarten, Versicherung und Wartung mitbringt. Um zu prüfen, in welchem Maße der Fuhrpark durch Carsharing ersetzt bzw. ergänzt werden kann, sollten folgende Dinge betrachtet werden: Was ist das Ziel der Einführung von Carsharing? Geht es darum, generell ein Carsharing-Angebot in der Gemeinde einzuführen? Soll das Fuhrparkmanagement effizienter gestaltet werden, um Geld einzusparen? Soll die CO²-Bilanz der Verwaltung verbessert werden bzw. ist Carsharing ein Teil des kommunalen oder betrieblichen Klimaschutzkonzeptes? Die Zieldefinition ist wichtig, um festzulegen wie mit eventuellen Umstellungen, Mehraufwand oder Einwänden von Mitarbeitern umgegangen wird und was als zumutbar und sinnvoll angesehen wird. Carsharing macht nicht automatisch alles einfacher und günstiger, daher sollte sich die Gemeinde oder Firma auf eine klare Zielstrategie verständigen. Auslastung der Dienstfahrzeuge: Um sich mit einem Carsharing-Anbieter auf eine sinnvolle Kooperation zu einigen, muss die Verwaltung oder Firma die eigenen Dienstfahrten analysieren: Wie hoch ist die durchschnittliche Kilometerleistung eines Fahrzeugs pro Jahr? Wie oft werden die Fahrzeuge in der Woche genutzt? Wann sind die Spitzenzeiten der Ausleihvorgänge (eher vormittags, eher nachmittags? Häufig am Mittwoch, so gut wie nie Freitags?) Diese Angaben helfen, die Überlastung bzw. die Überkapazität der Dienstfahrzeuge zu ermitteln und damit einen geeigneten Kooperationsvertrag mit einem Carsharing-Anbieter zu schließen. Dabei sollten auch die notwendigen Fahrzeugmodelle betrachtet werden. Bspw. kann ein Kleintransporter, der von der Firma nur sehr selten gebraucht wird, sehr attraktiv für private Carsharing-Nutzer am Wochenende sein. Als Faustregel wird angeführt, dass bei einer Fahrleistung von unter 10.000-12.000km im Jahr, sich ein Carsharing-Fahrzeug rentiert. Parkraumqualität: Wichtig für eine Carsharing-Station ist, dass sie gut sichtbar und leicht zugänglich ist. Es sollte daher von der Verwaltung oder Firma überprüft werden, welche öffentlich zugänglichen Flächen auf bzw. in unmittelbare Nähe des Verwaltungs- bzw. Firmengeländes als feste Stellplätze für das Carsharing reserviert werden können. Seite 3
Umsetzungsschwierigkeiten und Vorbehalte Ggf. kann bei einer Kooperation die Benutzung des Carsharing-Dienstwagens zur Pflicht bei Dienstfahrten werden (da sich die Kooperation andernfalls nicht rechnet). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Mitarbeiter nicht mehr ihren Privatwagen nutzen können. Carsharer berichten, dass dies Gründe sind, warum Kooperationen nicht zustande gekommen sind. Mögliche Unzufriedenheit bei Mitarbeitern: Bequeme Nutzung des Privat-PKWs inkl. attraktiver Kilometerpauschale entfällt Parkplatzanrecht am Dienstort entfällt Zum (Carsharing)-Dienstwagen muss ein Fußweg zurückgelegt werden Reiserichtlinien müssen strenger eingehalten werden, evtl. muss häufiger der ÖPNV genutzt werden Es sollte daher im Vorfeld überlegt werden, wie man auf hausinterne Kritik reagiert, wie viel Unmut zumutbar ist und ob ggf. Mitarbeiter von Anfang an in den Planungsprozess miteingebunden werden, um eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Wahl des Carsharing-Anbieters Generell empfiehlt es sich einen Anbieter zu wählen, der bereits in der Region Carsharing- Angebote bereithält, da so die Attraktivität des Carsharing für private Nutzer erhöht wird. Ebenso kann es für die Verwaltung bei Fuhrpark-Engpässen von Vorteil sein, wenn sie auch auf andere Stationsangebote zurückgreifen kann. Sind im Umkreis noch keine Carsharing-Stationen vorhanden, stellt sich die Frage welches Ballungszentrum für die Gemeindebewohner ein häufiges bzw. relevantes Ziel ist? Für Gemeinden deren Bewohner sich für Konsum- und Freizeitaktivitäten nach Münster und Osnabrück orientieren, ist die Nutzung von Stadtteilauto attraktiv. Wer sich in Richtung Ruhrgebiet orientiert, für den bietet Stadtmobil eher Vorteile. Drive, Ford und Flinkster sind durch ihre Kooperation untereinander deutschlandweit gut aufgestellt. Kosten für Privatnutzer Die Kosten für die Nutzung des Carsharing als Privatkunde setzen sich aus vier Komponenten zusammen: Seite 4
Zeittarif pro Stunde (variiert nach Tag- und Nachtnutzung) Kilometerpauschale (Spritkosten inbegriffen) ggf. Anmeldegebühr ggf. Monatsbeitrag Preisspannen (Stand Mai 2017): Zeittarif: 0,50-6,00 pro Stunde Kilometerpauschale: 0,17-0,29 pro km Anmeldegebühr: 0,00-150,00 Monatsbeitrag: 0,00-10,00 Welcher Anbieter für die Kunden am günstigsten ist, hängt vom persönlichen Nutzungsprofil ab. Wer Carsharing regelmäßig nutzt (mehrmals im Monat), für den rentieren sich erhöhte Anmelde- und Monatsgebühren, durch die günstigeren Zeit- und Kilometerpauschalen. Für Gelegenheitsnutzer (ein paar Mal jährlich) sind Monatsbeiträge abschreckend bzw. eine zu hohe Anmeldegebühr lässt sich nur schwer wieder einfahren. Vergleich der lokalen Carsharing-Anbieter aus Nutzersicht Drive Stadtteilauto Greenwheels Ford Stadtwerke Unna DB Flinkster teilautos Münster (Stadtmobil) Anmeldung 25 1 / 50 150 0 49 5 2 / 20 1 / 40 0 3 / 50 25 Monatsbeitrag 5 1 / 10 8,50 0 (Basic) 0 0 0 7,50 Zeittarif pro 20-8 Uhr 1,50 0-6 Uhr frei 0-8 Uhr 0,99 22-8 Uhr 1,90 0-7 Uhr 0,50 22-8 Uhr 1,90 1,70 Std. (Kompaktkl.) 8-20 Uhr 4,25 6-24 Uhr 1,90 8-24 Uhr 2,49 8-22 Uhr 6,00 7-24 Uhr 2,60 2 / 3,10 1 / 3,50 8-22 Uhr 6,00 Kilometertarif 0,17 (+ 0,08 4 ) 0,25 0,30 0,19 0,22 2 / 0,26 1 / 0,29 0,18 0,30 Tagestarif 49 19 39 60 30 2 / 36 1 / 40 60 - Wochentarif 245 114 119 150 2 / 180 1 / 200 - Blauer Engel nein ja nein nein (ja) nein nein Kooperationen Bestehende Angebote in Westfalen Sonstiges 1 2 3 4 u. a. Drive, Ford, Flinkster, teilauto Lünen, Unna u. a. Stadtteilauto, Cambio, Stadtmobil Dülmen, Greven, Hamm, Havixbeck, Münster, Nottuln, Steinfurt, Soest, Warendorf - u. a. Drive, Ford, Flinkster, teilauto Unna 25 Gutschrift für ÖPNV- Abonnenten Rabatt für ÖPNV-Abonnenten und Studierende Rabatt für Kunden der Stadtwerke Unna Rabatt für Kunden mit Bahncard Drive erhebt zusätzlich eine Kilometerpauschale von 8 Cent ab 25 km Bocholt, Borken, Lüdinghausen, Lünen, Medebach, Schwerte, Soest, Winterberg u. a. Stadtteilauto, Cambio, Stadtmobil u. a. Drive, Ford, Flinkster, teilauto Ahlen (E-Wald), Hamm, Meschede, Münster Bitte beachten Sie: Diese Angaben sind ohne Gewähr. Preis- und Nutzungskonditionen sind individuell mit den Carsharing-Anbietern auszuhandeln. Die Koordinierungsstelle möchte nicht für bestimmte Anbieter werben, sondern lediglich auf Angebotsunterschiede hinweisen. Unna - Beckum, Everswinkel, Oelde Seite 5