W i n t e r t h u r. An den Grossen Gemeinderat. Winterthur, 12. September 2001 Nr. 2001/031



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Transkript:

Winterthur, 12. September 2001 Nr. 2001/031 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Beantwortung der Interpellation betreffend Die finanzielle Abhängigkeit der Stadt Winterthur von der städtische Pensionskasse eingereicht von Gemeinderat Markus Böni ( SVP) Am 19. März 2001 reichte Gemeinderat Markus Böni namens der SVP- Fraktion mit 13 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern die folgende Interpellation ein: Der Rechnung 1999 unserer Stadt musste entnommen werden, dass die drei wesentlichsten Passiven der Stadt, nämlich Fr. 260 Mio. ausstehende Obligationen, Fr. 40 Mio. bei der ÖEKK und Fr. 570 Mio. bei der Pensionskasse der Stadt Winterthur, im total von Fr. 870 Mio. nur mit realisierbarem Finanzvermögen von Fr. 650 Mio. gedeckt sind. Die Lücke von Fr. 220. Mio. ist somit lediglich mit ertragslosem, nicht realisierbarem Verwaltungsvermögen gedeckt. Gleichzeitig musste dem Geschäftsbericht der Pensionskasse der Stadt Winterthur entnommen werden, dass entgegen jeden Erwartungen die Guthaben bei der Stadt wieder um Fr. 6 Mio. auf die erwähnten Fr. 570 Mio. zugenommen haben. Dies nachdem erfreulicherweise die Guthaben von Fr. 609 Mio. im Jahre 1995 auf Fr. 564 Mio. im Jahre 1998 abgebaut werden konnten. Kommt noch hinzu, dass die Verzinsungskosten dieses Kontokorrentes im Betrag von Fr. 29 Mio. zu mehr als 2/3 den Steuerfussausgleich von Fr. 42 Mio. wegfrassen. 1. Wie begründen sich die Verbindlichkeiten von Fr. 570 Mio. der Stadt gegenüber der Pensionskasse der Stadt Winterthur und wieso haben diese wieder zugenommen? 2. Wie stellen sich die zwei gleichwertigsten öffentl. Pensionskassen im Kanton Zürich dar, die der Stadt Zürich und des Kantons Zürich, in Hinsicht der wesentlichsten Kennzahlen (wie diese in den Anhängen 1 bis 7 des Geschäftsberichtes dargestellt sind)? 3. Wie müssen die wichtigsten Kennzahlen der städtischen Pensionskassen in Relation zu privaten, ortsansässigen Klein-, Mittel- und Grossbetrieben beurteilt werden? 4. Wie beurteilt der Stadtrat, die Revisionsstelle, die verantwortlichen Organe der Pensionskasse und die Aufsichtsbehörde, das Amt für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich, das nicht unerhebliche Klumpenrisiko in der Hinsicht, dass die Stadt mit ca. 57% für das Deckungskapital gerade stehen muss? 5. Welche Massnahmen hat der Stadtrat eingeleitet um die Verbindlichkeiten rasch- möglichst auf ein vertretbares Niveau abzubauen, auf welche Grössenordnung und in welchem zeitlichen Rahmen? 6. Wie beurteilt der Stadtrat, angesichts der dargestellten Lage, die Feststellung, dass in allen Organen der Pensionskasse der Stadt (Verwaltungskommission, Anlagekommission und der Verwaltung) nur Leistungsempfänger oder von der Kasse Beauftragte vertreten sind und daher dem bewährten Grundsatz von paritätisch zusammengesetzten Organen nicht nachgelebt wird? Müssten angesichts der Eingangs gestellten Fragen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, damit die Organe breiter abgestützt sind? 7. Wie beurteilt der Stadtrat eine denkbare Verselbständigung der Pensionskasse der Stadt Winterthur oder eine Integration zum Beispiel in die Pensionskasse des Kantons Zürich? Und welche direkten/ indirekten Auswirkungen (z. B. Rating) hätte dies auf den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur?

2 Der Stadtrat erteilt folgende Antwort: Die Pensionskasse der Stadt Winterthur ist eine BVG-Einrichtung des öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit; sie ist eine Dienststelle der Stadtverwaltung mit eigener Rechnung. In den alten Statuten der Pensionskasse war bestimmt, dass das Vermögen der Pensionskasse in einem Guthaben gegenüber der Stadt und in Wertpapieren mündelsicher anzulegen war. Daneben bestand die Ermächtigung, die Mittel ausnahmsweise auch in sorgfältig ausgelesenem Grundbesitz von regelmässigem Ertrag anzulegen (alt 88). Mit der Teilrevision vom 10. November 1997 wurde der genannte 88 der PK-Statuten wie folgt geändert: Das Vermögen der Pensionskasse ist entsprechend den Grundsätzen des BVG anzulegen. Insbesondere ist es so zu verwalten, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind. Gestützt auf den revidierten 88 der PK-Statuten hat der Stadtrat im März 1998 das Anlage- Reglement der Pensionskasse der Stadt Winterthur erlassen. Die darin festgelegte Anlagepolitik folgt einer definierten Strategie, die auf die Risikofähigkeit der Kasse Rücksicht nimmt. Die 1998 definierte Strategie ist bis heute nicht geändert worden. Am 23. Februar 1998 hat der Grosse Gemeinderat sodann die neuen PK-Statuten, welche seit dem 1. Januar 1999 in Kraft sind, erlassen. Mit dieser Generalrevision mit Umstellung auf das Beitragsprimat ist auch eine neue Organisationsstruktur der Pensionskasse geschaffen worden. Sie besteht heute aus: Anlagekommission mit externer Beratung, Verwaltungskommission und Stadtrat. Damit sind die Grundlagen für eine flexible und dynamische Ausgestaltung der Anlagetätigkeit der städtischen Pensionskasse geschaffen worden. Zur Frage 1: Wie begründen sich die Verbindlichkeiten von Fr. 570 Mio. der Stadt gegenüber der Pensionskasse der Stadt Winterthur und wieso haben diese wieder zugenommen? Seit dem Frühling 1998 wurden gestützt auf die neue Anlagepolitik der Pensionskasse bei verschiedenen Vermögensverwaltungsfirmen Portefeuilles eingerichtet. Damit nahm das Guthaben der Pensionskasse gegenüber der Stadt ab. Die Risikofähigkeit der städtischen Pensionskasse ist aber nicht so gross, als dass das gesamte Guthaben gegenüber der Stadt Winterthur hätte aufgelöst werden können; und sie hat sich in den vergangenen drei Jahren auch nicht signifikant geändert. Aus diesem Grund konnten keine weiteren grösseren Mandate vergeben werden. Weil das Guthaben bei der Stadt in der Form eines Kontokorrent-Darlehens eingerichtet ist und alle der Pensionskasse zufliessenden Gelder d.h. vor allem die Beiträge der Versicherten automatisch diesem Konto gutgeschrieben werden, hatte das zur Folge, dass das Guthaben gegenüber der Stadt wieder angewachsen ist.

3 Zur Frage 2: Wie stellen sich die zwei gleichwertigsten öffentl. Pensionskassen im Kanton Zürich dar, die der Stadt Zürich und des Kantons Zürich, in Hinsicht der wesentlichsten Kennzahlen (wie diese in den Anhängen 1 bis 7 des Geschäftsberichtes dargestellt sind)? Nachfolgend sind die wichtigsten Kennzahlen der drei grössten öffentlichen Pensionskassen im Kanton Zürich per 31.12.2000 aufgeführt. PKW VKZ BVK Aktiv Versicherte Mitglieder 3 696 22 481 53 011 Pensionsberechtigte Mitglieder 1 630 13 743 16 852 Angeschlossene Unternehmen Betriebe 19 132 473 Netto-Vermögen in CHF Mio. 1'013.90 12'007.90 19'203.60 Darlehen an Arbeitgeber % 59.06% 9.06% 1.47% Nominalwerte % 14.72% 43.62% 40.46% Sachwerte % 26.22% 47.32% 58.07% Jahresergebnis 2000 Mio. 9.15-30.06-1'137.80 Performance 2000 % 2.47% 4.00% 0.80% Performance 1995-1999 % 6.18% 12.32% 12.50% Deckungsgrad % 95.80% 148.70% 118.20% PKW = Pensionskasse der Stadt Winterthur VKZ = Versicherungskasse der Stadt Zürich BVK = Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich Die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich ist mit über 19 Milliarden Vermögen eine der grössten Pensionskassen der Schweiz. Die Pensionskasse der Stadt Zürich mit ihren rund 22'500 aktiven Versicherten und fast 14'000 Pensionsbezügerinnen und Bezügern ist ebenfalls eine der ganz grossen Vorsorgeeinrichtungen. Auffällig ist bei beiden Institutionen der Deckungsgrad, d.h. beide Kassen verfügen über Reserven und Rücklagen in Milliarden Höhe. Diese Reserven sind das Ergebnis einer langjährigen, hervorragenden Performance. Vor allem in den vergangenen 10 Jahren haben beide Vorsorgeeinrichtungen von der guten Börsenentwicklung profitiert und konnten deshalb ihren Deckungsgrad von einer Unterdeckung Ende der Achtzigerjahre sukzessive von unter 100% auf fast 120% (Kanton Zürich) bzw. 150% (Stadt Zürich) aufbauen. Aus diesen respektablen Reserven wurden in den vergangenen Jahren Leistungsverbesserungen und Beitragsreduktionen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende finanziert. Die Performancezahlen des Jahres 2000 mit seiner Börsenflaute zeigen jedoch die Abhängigkeit der beiden genannten Kassen von den internationale Entwicklungen an den Finanzmärkten. Die Pensionskasse der Stadt Winterthur mit fast 60% Anlagen bei der Stadt konnte im vergangenen Jahrzehnt nur teilweise von der mehrjährigen Börsenhausse profitieren; dafür hatte sie im Jahr 2000 eine vergleichsweise gute Performance. Zur Frage 3: Wie müssen die wichtigsten Kennzahlen der städtischen Pensionskassen in Relation zu privaten, ortsansässigen Klein-, Mittel- und Grossbetrieben beurteilt werden? Die Vorsorgelandschaft in der Schweiz ist sehr heterogen. Ausserdem wird die betriebliche Sozialpolitik, als Teil der Unternehmenskultur, verschieden gewichtet. In der Schweiz existieren weit über 10'000 Vorsorgeeinrichtungen; in Winterthur dürften es mehr als 100 Institutio-

4 nen sein. Eine detaillierte Beurteilung würde den Rahmen einer Interpellationsbeantwortung sprengen. Da zudem der Stadtrat von Winterthur nicht Aufsichtsbehörde der ortsansässigen Pensionskassen ist, hat er auch keine Detailkenntnisse. Klein- und Mittelbetriebe haben oft keine eigene Vorsorgeeinrichtung, sondern sind einer Versicherungsgesellschaft oder Sammelstiftung angeschlossen. Die Grossbetriebe aus dem Dienstleistungs- und Maschinenbausektor verfügen seit vielen Jahren (oft seit dem neunzehnten Jahrhundert) über eigene, gut ausgebaute Pensionskassen. Diese Kassen werden teils nach dem Leistungsprimat, teils nach dem Beitragsprimat finanziert und können bezüglich Versicherungsleistungen mit den drei grossen öffentlich rechtlichen Kassen des Kantons Zürich verglichen werden. Generell kann gesagt werden, dass Pensionskassen von Dienstleistungsunternehmen (Banken, Versicherungen usw.) in der Regel heute noch Leistungsprimat-Kassen sind und bessere Versicherungsleistungen erbringen als die öffentlich rechtlichen Kassen. Pensionskassen der Industrie erbringen vergleichbare Leistungen, wobei das Kaderpersonal oft noch in sogenannten Belétage-Versicherungen höher versichert ist. Leistungspläne von Klein- und Mittelbetrieben erbringen oft nur die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalleistugen. Daneben gibt es einzelne Kleinbetriebe, welche der Altersvorsorge ihres Personals einen hohen Stellenwert einräumen und deshalb auch entsprechend gute Leistungspläne anbieten. Bezüglich der Anlagepolitik und der Performance der einzelnen Bereiche kann der Stadtrat keine Aussagen machen, weil die einzelnen Pensionskassen im Rahmen der BVG - Anlagerichtlinien frei sind, ihre Anlagestrategie zu definieren und umzusetzen. Tendenziell kann jedoch gesagt werden, dass auch grosse private Kassen ihre Anlagestrategie im vergangenen Jahrzehnt geändert haben und vermehrt Anlagen in Aktien tätigten. Auch diese Institutionen haben in den vergangenen Jahren ansehnliche Renditen erzielt und angemessene Reserven gebildet. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass das städtische Personal mit den neuen Statuten vom 1. Januar 1999 in einer konkurrenzfähigen Pensionskasse versichert ist. Wegen der fehlenden Reserven liegen die Beiträge heute allerdings an der oberen Grenze. Sobald sich die finanzielle Entwicklung verbessert und der Deckungsgrad eine Erfolg versprechende und aggressivere Anlagepolitik zulässt, können allenfalls auch Beitragsreduktionen vorgesehen werden. Zur Frage 4: Wie beurteilt der Stadtrat, die Revisionsstelle, die verantwortlichen Organe der Pensionskasse und die Aufsichtsbehörde, das Amt für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich, das nicht unerhebliche Klumpenrisiko in der Hinsicht, dass die Stadt mit ca. 57% für das Deckungskapital gerade stehen muss? Die Anlage des Pensionskassen-Vermögens in Form eines Darlehens bei der Stadt Winterthur entspricht einer Anlage in Obligationen und wird auch dementsprechend verzinst. Auf der anderen Seite finanziert sich die Stadt Winterthur über die Aufnahme dieser Gelder bei der Pensionskasse, wie sie es sonst am Kapitalmarkt tun würde. Ein Gemeinwesen gilt sodann normalerweise als solider Schuldner, was beispielsweise das Rating der Credit Suisse für die Stadt Winterthur mit AA zum Ausdruck bringt. Die fragliche Anlage wird deshalb als unbedenklich angesehen und ist nie als Klumpenrisiko beanstandet worden.

5 Zur Frage 5: Welche Massnahmen hat der Stadtrat eingeleitet, um die Verbindlichkeiten rasch- möglichst auf ein vertretb a- res Niveau abzubauen, auf welche Grössenordnung und in welchem zeitlichen Rahmen? Der Stadtrat hat ein Interesse daran, die Schuld der Stadt bei der Pensionskasse zu reduzieren. Dies vor allem dann, wenn die Finanzmärkte Mittel anbieten, deren Verzinsung tiefer ist als die aktuelle Verzinsung der Schuld bei der Pensionskasse, was gegenwärtig der Fall ist. Die Schuld der Stadt bei der Pensionskasse wird mit einem Zinssatz verzinst, welcher dem Durchschnitt von zwölf Jahren entspricht. Andererseits hat der Stadtrat aber auch abzuwägen, ob risikoreichere Anlagen, welche an die Stelle des Darlehens treten würden, das Risiko für die Pensionskasse (und damit auch für die Stadt selber) nicht in inakzeptabler Art und Weise vergrössern würde. Es muss das Dilemma gelöst werden, dass bei einer Rückführung von 100 Millionen Franken zwar ein Zinsvorteil von gegenwärtig rund einer Million Franken wahrgenommen werden könnte, die Pensionskasse dann aber gezwungen wäre, diese Mittel auf andere Weise zu investieren: entweder zu einem höheren Risiko oder zu einer tieferen Rendite. Eine Beitragsprimat-Kasse wie jene der Stadt Winterthur ist langfristig auf Renditen von durchschnittlich über 6 % pro Jahr angewiesen. Rückführungen werden deshalb nur sehr vorsichtig und erst nach Abwägung aller Aspekte vorgenommen. Ein zeitliches Rückführungsprogramm darzulegen, wäre demnach heute nicht sinnvoll. Was die Höhe des Darlehens anbelangt, sieht die Anlagestrategie der Pensionskasse für das Guthaben bei der Stadt einen Anteil von 50 % der Aktiven der Pensionskasse vor. Es ist somit anzustreben, dass diese Höhe von derzeit rund 500 Millionen Franken bald erreicht wird. Zur Frage 6: Wie beurteilt der Stadtrat, angesichts der dargestellten Lage, die Feststellung, dass in allen Organen der Pensionskasse der Stadt (Verwaltungskommission, Anlagekommission und der Verwaltung) nur Leistungsempfänger oder von der Kasse Beauftragte vertreten sind und daher dem bewährten Grundsatz von paritätisch zusammengesetzten Organen nicht nachgelebt wird? Müssten angesichts der Eingangs gestellten Fragen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, damit die Organe breiter abgestützt sind? Für die Pensionskasse der Stadt Winterthur als BVG-Einrichtung des öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit gelten die BVG Bestimmungen über die paritätische Verwaltung nur teilweise. In Art. 51 Abs. 5 BVG ist folgende Abweichung vorgesehen: Erlässt der Bund, der Kanton oder die Gemeinde Bestimmungen für ihre Vorsorgeeinrichtung, so ist das paritätisch besetzte Organ vorher anzuhören. Bei den paritätisch besetzten Organen von BVG-Einrichtung des öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt es sich somit nur um sogenannte Konsultativ-Organe, die vor einer Entscheidung jeweils anzuhören sind, aber keine eigentliche Entscheidungsbefugnisse besitzen. Das bedeutet für die städtische Pensionskasse, dass die mit der Kassenverwaltung betrauten Kommissionen vor einer Entscheidung zwar konsultativ anzuhören sind, der Gesetzgeber (Grosser Gemeinderat) oder der Stadtrat aber auch andere Standpunkte vertreten und auch durchsetzen können. Personen, welche zur obersten Entscheidungsstufe einer Unternehmung (oder Organisation) gezählt werden, gelten sodann nicht als Arbeitnehmer- sondern als Arbeitgebervertreter.

6 In der Verwaltungskommission, welche aus neun Mitgliedern besteht, ist eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vorhanden. Dies trifft auch für die Anlagekommission zu. Sowohl die externe Kontrollstelle (Ernst + Young AG, Zürich) als auch die Aufsichtsbehörde der Pensionskasse (Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge des Kantons Zürich) haben im Übrigen die Rechtmässigkeit der Statuten und aller Reglemente geprüft und genehmigt. Da die demokratische Willensbildung mit der heutigen Rechtsform gewahrt ist, erachtet der Stadtrat eine breitere Abstützung der Arbeitnehmerseite für nicht erforderlich. Er ist vielmehr der Ansicht, dass sich die bisherige Kompetenzaufteilung bewährt hat. Zur Frage 7: Wie beurteilt der Stadtrat eine denkbare Verselbständigung der Pensionskasse der Stadt Winterthur oder eine Integration zum Beispiel in die Pensionskasse des Kantons Zürich? Und welche direkten/ indirekten Auswirkungen (z. B. Rating) hätte dies auf den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur? Anlässlich der Generalrevision der Pensionskassen-Statuten wurden auch rechtliche Abklärungen zur Rechtsform der Pensionskasse gemacht. Dabei wurde festgestellt, dass bei einer Pensionskasse vor allem die organisatorische Ausgestaltung, klare Kompetenzzuteilungen und die Verhinderung von Interessenkonflikten für den Erfolg von grosser Bedeutung sind. Die neue Organisationsstruktur der Pensionskasse erlaubt eine effiziente Kassenführung und wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen von allen Beteiligten positiv beurteilt. So können beispielsweise Statutenänderungen, welche keine Beitragserhöhung erfordern und auf gesetzlichen Vorschriften gründen, vom Stadtrat in eigener Kompetenz vorgenommen werden. Entscheide von grösserer finanzieller Tragweite müssen demgegenüber vom Parlament genehmigt werden und sind demzufolge der demokratischen Willensbildung unterstellt. Der Stadtrat ist deshalb der Ansicht, dass mit den neuen Statuten die Grundlagen für eine effiziente Führung der Pensionskasse bereits vorhanden sind, sodass im heutigen Zeitpunkt eine Verselbständigung der Pensionskasse keine bessere Performance der Geldanlage in Aussicht stellen würde. Die berufliche Vorsorge ist zudem Teil der Personalpolitik und der Stadtrat möchte auch weiterhin eine fortschrittliche Personalpolitik verfolgen. Dazu hat auch der Grosse Gemeinderat seinen Beitrag geleistet, indem er 1998 zeitgemässe PK-Statuten und 1999 ein zeitgemässes Personalstatut erlassen hat. Ferner ist die Revision der Besoldungsordnung zurzeit im Gang und wird in nächster Zeit dem städtischen Parlament vorgelegt werden. Für eine fortschrittliche Personalpolitik braucht eine städtische Verwaltung in der Grösse der Stadt Winterthur mit rund 4 600 Angestellten bzw. 3 000 Stelleneinheiten auch eine attraktive, in die städtische Kultur eingebettete und demzufolge betriebseigene Pensionskasse. Einer Integration z.b. in die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) stehen ausserdem verschiedene, vorwiegend finanzielle Gründe im Weg. So weisen die Kassen per Ende 2000 eine Differenz des Deckungsgrades von rund 22% auf (PKW = 95,8%; BVK = 118,2%). Bei einer Integration müsste diese Differenz von der Stadt Winterthur eingekauft werden. Bei einer Übernahme der Pensionierten müsste zudem auch die Teuerungszulage von jährlich rund 7 Millionen Franken kapitalisiert werden, was ein Deckungskapital von rund 70 Millionen Franken betragen würde. Hinzu kommt, dass die Vermögensstruktur der beiden Kassen sehr verschieden ist. Zum Zeitpunkt einer Integration müsste deshalb ein grosser Teil der Vermögensanlagen der städtischen Pensionskasse liquidiert werden.

7 Eine Integration in die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich würde der Stadt Winterthur folgende Zahlungen verursachen (Stand Ende 2000): - Ablösung der Schulden gegenüber der Pensionskasse rund 600 Mio. Franken - Einkauf in die BVK Reserven rund 200 Mio. Franken - kapitalisierte Teuerung an Rentenbezüger/innen rund 70 Mio. Franken - ergibt gesamthaft Zahlungen an die BVK von gegen 870 Mio. Franken Die Stadt Winterthur müsste sich diese Mittel auf dem Kapitalmarkt beschaffen und dafür die entsprechenden Zinsen zahlen. Ein solches Vorgehen wäre jedoch unsinnig, da insbesondere nicht einzusehen ist, sich in Reserven einzukaufen. Hinzu kommt, dass die Beschaffung derart vieler Mittel auf dem Kapitalmarkt keine leichte Aufgabe wäre. So könnte wohl die Ablösung der Schuld von 600 Millionen Franken begründet werden, nicht aber der Einkauf in die BVK Reserven. Eine mögliche Folge wäre eine Reduktion der Kreditwürdigkeit der Stadt Winterthur, was wiederum zu teureren Kreditgewährungen führen würde. Ausserdem würde bei der Stadt ein riesiger Verlust entstehen, der vom Kanton Zürich nicht akzeptiert würde und somit selbst gedeckt werden müsste; das würde aber die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Winterthur bei Weitem übersteigen. Aus den geschilderten Tatsachen ist eine Integration in die BVK aus finanziellen Gründen weder sinnvoll noch machbar. Der Stadtrat hofft jedoch, dass mit der neuen seit 1998 eingeschlagenen Anlagestrategie mittelfristig eine grössere Überdeckung erzielt werden kann. Sobald dieser Punkt erreicht ist, ist sowohl die Übernahme der jährlichen Teuerungszulagen an die städtischen Pensionierten von rund 7 Millionen Franken zu Lasten der Pensionskasse als auch die Reduktion der Anlage bei der Stadt möglich. Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist dem Vorsteher des Departementes Finanzen übertragen. Vor dem Stadtrat: Der Stadtpräsident: Haas Der Stadtschreiber: Frauenfelder