Informationsveranstaltung zur Unternehmensflurneuordnung Unlingen (B 311) Referenten: Christian Helfert Johannes Zeller Amt: Flurneuordnungsamt Unlingen, 20.02.2013
Ablauf Was ist eine Unternehmensflurneuordnung? Warum eine Flurneuordnung für den Bau einer Umgehungsstraße? Wie kommt die Bundesrepublik an die erforderliche Fläche? Wie ist das Flurneuordnungsgebiet abgegrenzt? Muss jeder Grundstückseigentümer mitmachen? Wer bezahlt was? Wie geht es weiter? Diskussion
Was ist eine Unternehmensflurneuordnung? Besondere Art eines Flurneuordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren Regelung im Flurbereinigungsgesetz in 87 bis 90 Anordnung auf Antrag eines Unternehmensträgers
Was ist eine Unternehmensflurneuordnung? Konkret: Öffentliches Vorhaben mit hohem Landbedarf (Umgehungsstraße mit den erforderlichen Ausgleichsflächen) Enteignungsbehörde beantragt eine Flurneuordnung (Antrag des Regierungspräsidiums Tübingen vom 17.02.2009) Verteilung des Landverlustes auf eine möglichst große Anzahl von Grundstückseigentümern (Gebietsabgrenzung)
Warum eine Flurneuordnung für den Bau einer Umgehungsstraße? - Landbereitstellung zum Ausbau der Umgehung (Besitzentzug 36 FlurbG) - Solidaritätsprinzip anstelle Enteignung - Regelung von Zerschneidungsschäden (Verbesserung der Agrarstruktur)
Wie kommt die Bundesrepublik an die erforderliche Fläche? Flächenbedarf Umfahrung und Nebenanlagen Ausgleichsflächen Gedeckt durch Eigenland BRD Bestehende Fahrbahnen Eigene landwirtschaftliche Grundstücke Zusätzliches Eigenland Zukauf von der Gemeinde Unlingen Ausgleichsmaßnahmen auf landeseigenen Flächen Tatsächlicher Landbedarf 52 Hektar rd. 24 Hektar rd. 28 Hektar - 14 Hektar - 5 Hektar - 9 Hektar - 15 Hektar - 5 Hektar 18 Hektar
Wie kommt die Bundesrepublik an die erforderliche Fläche? Größe des geplanten Flurneuordnungsgebietes Aktueller Landbedarf Landaufbringung von allen Grundstückseigentümern 656 Hektar 18 Hektar 18 Hektar Abzugssatz (18 Hektar von 656 Hektar) ca. 2,8 % Modellrechnung: Ein Grundstückseigentümer hat vor dem Ausbau der Umgehungsstraße ein Grundstück mit einer Fläche von 1 00 00 m². Durch die Landaufbringung von 2,8 % für die Umgehung (= 280 m²) erhält der Eigentümer in der Flurneuordnung ein Grundstück mit einer Größe von 97 20 m².
Wie kommt die Bundesrepublik an die erforderliche Fläche? Alte Grundstücksstruktur Geplante Straßentrasse Neu Grundstücksstruktur Fertiggestellte Straße
Wie ist das Flurneuordnungsgebiet abgegrenzt? Wald Bahnlinie Donautal Bussen Riedlingen / Eichenau Kanzachtal Bundesstraße 312
Landbedarf decken (Ackerland) Donautal Grünland Flächenbedarf Straße Feldwegenetz und Grundstücke anpassen
Donautal Grünland Flächenbedarf Straße Feldwegenetz und Grundstücke anpassen Landbedarf decken
Muss jeder Grundstückseigentümer mitmachen? JA! Artikel 14, Abs. 2 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Artikel 14 Abs. 3 GG: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig... 87 Abs. 1 FlurbG: Keine Enteignung - Verteilung des Landverlustes auf einen großen Kreis von Eigentümern
Wer bezahlt was? Bau der Umgehungsstraße und Anlage der Ausgleichsflächen Flurneuordnungskosten Ausbau des neuen Feldwegenetzes Grunderwerb für Umgehungsstraße Entschädigung des Landverlustes Entschädigung für Nutzungsausfall, wesentliche Bestandteile, sonstige Nachteile Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Ausnahme: Kosten, die nicht durch den Bau der Umgehungsstraße ausgelöst wurden.
Wie geht es weiter? Aufnahme des Flurneuordnungsverfahren in das Arbeitsprogramm (Zustimmung MLR) Aufklärungsversammlung Anordnung des Verfahrens durch die obere Flurneuordnungsbehörde mit Rechtsbehelfsmöglichkeit Wahl eines Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Bewertung der landwirtschaftlichen Grundstücke Flächenentzug / Flächenbereitstellung für den Unternehmensträger
Diskussion Unternehmensflurneuordnung? Gebietsabgrenzung? Flächenbereitstellung? Kosten?
Weitere Informationen Weitere Informationen zur Flurneuordnung finden sie unter: www.biberach.de www.lgl.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_flurneuordnung www.mlr mlr.baden-wuerttemberg.de/flurneuordnung Wir ziehen um - so erreichen Sie uns ab 26.02.2013: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb- Donau-Kreis und Biberach Hauptstraße 25 89584 Ehingen Tel.: 07391 / 779 2500 E-Mail: flurneuordnung@alb @alb-donau-kreis.de