«Umgang mit Strafanzeigen» Weiterbildung vom 17. März 2016 MLaw André Steiner, MLaw Thomas Nabholz, Umgang mit Strafanzeigen 1 Programm Begrüssung Ziel Übersicht über das Strafverfahren Aufbau und Einreichung einer Anzeige Fragen / Diskussion Umgang mit Strafanzeigen 2 Ziel Sie kennen die Grundsätze eines Strafverfahrens Sie wissen, was eine Strafanzeige beinhalten und wann / wo diese eingereicht werden muss Sie kennen Ansprechpersonen bei allfälligen Fragen Umgang mit Strafanzeigen 3 1
Strafverfahren allgemein Unterschiede zum Verwaltungsverfahren Strafrecht nach Ereignis Mitwirkungspflicht vs. Rechte der beschuldigten Person Umgang mit Strafanzeigen 4 Strafverfahren nach StPO StPO regelt das Strafverfahren bundesweit Vorverfahren Hauptverfahren Umgang mit Strafanzeigen 5 Vorverfahren Übersicht polizeiliches Ermittlungsverfahren Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Zweck des Vorverfahrens nach Art. 299 Abs. 2 StPO: Im Vorverfahren werden, ausgehend vom Verdacht, es sei eine Straftat begangen worden, Erhebungen getätigt und Beweise gesammelt, um festzustellen, ob: a. gegen eine beschuldigte Person ein Strafbefehl zu erlassen ist; b. gegen eine beschuldigte Person Anklage zu erheben ist; c. das Verfahren einzustellen ist. Umgang mit Strafanzeigen 6 2
Vorverfahren Einleitung polizeiliche Ermittlungstätigkeit Eröffnung der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Anzeige durch private Person (schriftlich oder mündlich zu Protokoll) Behörde Umgang mit Strafanzeigen 7 Vorverfahren polizeiliches Ermittlungsverfahren Polizei stellt den für eine Straftat relevanten Sachverhalt fest aufgrund von Anzeigen Anweisung der Staatsanwaltschaft eigenen Feststellungen Informationspflicht an die Staatsanwaltschaft bei schweren Ereignissen für Zwangsmassnahmen gelangt Polizei an die Staatsanwaltschaft Umgang mit Strafanzeigen 8 Vorverfahren Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft klärt den Sachverhalt tatsächlich und rechtlich so weit ab, dass sie das Vorverfahren abschliessen kann sie kann: selber Verfahrenshandlungen durchführen die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragen ohne Eröffnung erneut ins polizeiliche Ermittlungsverfahren mit Eröffnung als delegierte Verfahrenshandlung direkt einen Entscheid fällen Umgang mit Strafanzeigen 9 3
Vorverfahren Abschluss Nichtanhandnahme Einstellung Strafbefehl Anklage Sonderfall: Abtretung an zuständige Behörde Umgang mit Strafanzeigen 10 Deliktsarten Offizialdelikt Verfolgung unabhängig von Interesse der Parteien am Verfahren Rückzug der Anzeige oder Desinteressenerklärung hat nicht zwingend Einfluss auf das Strafverfahren Antragsdelikt Verfolgung nur mit Strafantrag möglich wird der Strafantrag zurück gezogen, wird auch das Verfahren eingestellt, da Prozessvoraussetzung fehlt Umgang mit Strafanzeigen 11 Form einer Anzeige Schriftlichkeit (keine E Mail, kein Fax) Unterschrift bei Anzeigen (leitende Organe bzw. Amtsvorsteher) Berechtigung zur Unterschrift der unterzeichnenden Person Umgang mit Strafanzeigen 12 4
Aufbau einer Anzeige Übersicht Sachverhalt Inhalt Beilagen Anzeigeerstatter Umgang mit Strafanzeigen 13 Aufbau einer Anzeige Sachverhalt Sachverhalt wer (hat etwas getan) was (hat er denn getan) wo (hat er es getan) wann (hat er es getan) wie (hat er es getan) warum (hat er es getan) woher (ist die Information) Aufbau einer Anzeige Inhalt Vollständigkeit Spezialwissen einbauen / ausführen rechtliche Ausführungen sofern möglich (Angabe der Gesetzesartikel) Umgang mit Strafanzeigen 15 5
Aufbau einer Anzeige Beilagen Dokumentation Rechtskraft eigener Entscheide Personalien frühere Anzeigen oder Dossiers in derselben Sache Korrespondenz Beweismittel Umgang mit Strafanzeigen 16 Aufbau einer Anzeige Beilagen Beweismittel Fotos selbständig unter Beizug der Polizei Baupläne Auswertungen von Probeentnahmen Bsp: Widerhaken bei der Fischerei (allenfalls Sicherstellung / Fotos) Umgang mit Strafanzeigen 17 Aufbau einer Anzeige Anzeigeerstatter Unterschrift Berechtigung leitende Organe Ansprechperson Umgang mit Strafanzeigen 18 6
Aufbau einer Anzeige Anzeigeerstatter Parteirechte Gemeinwesen ist geschädigt (bspw. bei einer Sachbeschädigung) oder Amtsperson ist geschädigt (bspw. bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) Ausübung Akteneinsicht Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen Ersuchen um Endentscheid Umgang mit Strafanzeigen 19 Einreichung der Anzeige Zeitpunkt Zeitpunkt möglichst schnell (Entscheid muss rechtskräftig sein) Antragsdelikte spätestens innert 3 Monaten ab Kenntnis der Tat / Täterschaft Information bei Vergleichen und geplantem Strafantragsrückzug Umgang mit Strafanzeigen 20 Einreichung der Anzeige Ort Zuständige Behörde Kantonspolizei Schwyz (Ortsposten / Ausnahme: privatrechtliche Verbote Zentrale Schwyz) in Ausnahmefällen die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Umgang mit Strafanzeigen 21 7
Fragen / Diskussion MLaw Thomas Nabholz, Staatsanwalt,, 055 451 22 21, thomas.nabholz@bezirk march.ch MLaw André Steiner, Staatsanwalt, ab 1. April 2016: Staatsanwaltschaft Innerschwyz, 041 819 67 00, andre.steiner@bezirkschwyz.ch 8