MERKBLATT. Ursprungszeugnisse online beantragen



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Transkript:

MERKBLATT Ursprungszeugnisse online beantragen Stand: April 2013 1. Ursprungszeugnisse 2. Ursprungszeugnisse online beantragen 2.1 Die Vorteile 2.2 Verfahrensablauf 2.3 Teilnahme am Verfahren 3. Technische Voraussetzungen 4. Gebühren 1. Ursprungszeugnisse Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses oder der Bescheinigung von Handelsrechnungen. Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig. Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden mit Beweiskraft ohne Ermessensspielraum und strengen Formvorschriften. Sie genießen damit öffentlichen Glauben. Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk hat und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden. Das Ursprungszeugnis kann in jeder Amtssprache der EG ausgefüllt werden. Die IHK muss in diesem Fall eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer verlangen. Seite: 1

2. Ursprungszeugnisse online beantragen Ursprungszeugnisse können traditionell in Papierform bei der IHK vor Ort beantragt werden. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse auch elektronisch zu beantragen. Über ein Formular im Internet ist es möglich, der IHK einen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses (digital signiert) zuzuleiten. Daraufhin kann die IHK das Ursprungszeugnis prüfen, bestätigen und zum Ausdruck im Unternehmen freischalten. Die Vorteile des elektronischen Verfahrens liegen auf der Hand: Zeitersparnis bei der Beantragung und Ausstellung der Dokumente. 2.1 Die Vorteile Während der Ausdruck bislang auf von der IHK vorbehandelten Vordrucken erfolgte, die beim Unternehmen vorgehalten und überwacht wurden, entfällt diese Praxis mit der Weiterentwicklung des Verfahrens von der Stufe 2 zur Version 2 plus (Demoversion unter http://signatur.ihk.de/stufe2plus). Die neuentwickelte Lösung macht die bisher erforderliche Vorbehandlung der Ursprungszeugnis-Vordrucke mit Vorabunterschrift der IHK überflüssig. Siegel und Unterschrift werden in der Version 2 plus des elektronischen Ursprungszeugnisses als Bild (Faksimile) eingebettet und dann im Unternehmen ausgedruckt. Die Sicherheit des Verfahrens wird damit nochmals erhöht. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag der IHK-Organisation zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen. Die Vorteile des elektronischen Verfahrens liegen auf der Hand: Der Ausdruck von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen mit Faksimile von IHK-Dienstsiegel und Unterschrift erfolgt im Unternehmen. Gleich zwei Postwege oder Botengänge pro Vorgang können eingespart werden. Entscheidungen und Kommentare der IHK erhalten Sie online. Notwendige Änderungen kann die IHK gegebenenfalls elektronisch anfordern. Der Bearbeitungsprozess in der IHK wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung wird in einer Tabelle dargestellt mit Angabe von Datum und Bearbeiter. Seite: 2

Ursprungsnachweise, Rechnungen und andere Dokumente können dem Ursprungszeugnis in elektronischer Form beigefügt werden und so ebenfalls bescheinigt werden. Sie müssen keine Sicherheitsrisiken befürchten. Denn dank Einsatz der elektronischen Signatur werden die Daten auf dem Übertragungsweg mit einem elektronischen "Fingerabdruck des Antragstellers versehen. Im Benutzerprofil können Voreinstellungen vorgenommen werden, z. B. die Adresse des Exportunternehmens. Die nach dem Verfahren 2+ ausgestellten Dokumente werden im Ausland anerkannt. Leider gibt es zur Zeit Akzeptanzschwierigkeiten mit Katar und Ägypten. Falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte, kann sofort auf die konventionelle Bearbeitung umgestellt werden. Hinweis: Dokumente für das Bundesverwaltungsamt müssen wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften konventionell erstellt werden. 2.2 Verfahrensablauf Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und die Bescheinigung von Handelsdokumenten wird per Internet beantragt. Den Link und das Benutzerhandbuch für das System finden Sie unter http://signatur.ihk.de/stufe2plus. Die Antragsdaten werden in das System eingegeben oder über eine Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem geladen. Falls für das Ursprungszeugnis Nachweise oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden diese dem Antrag in einem gängigen Dateiformat (PDF, Word, Excel) beigefügt. Der Antrag wird dann digital signiert und an die IHK gesendet. Nach der Bearbeitung und der Freigabe durch die IHK wird das Ursprungszeugnis im Unternehmen ausgedruckt. Hierzu sind Ursprungszeugnis-Vordrucke ohne Seriennummer erforderlich. Auch die Bescheinigung von Handelsdokumenten (Handelsrechnungen oder andere Papiere) durch die IHK ist mit diesem System möglich. Die zu bescheinigenden Dokumente müssen als TIFF-Datei beigefügt werden. Die Anwendung ermöglicht auch eine Umwandlung von PDF-Dateien in TIFF-Dateien. Hierzu müsste die kostenlose Software "Ghostscript" bei dem antragstellenden Unternehmen installiert sein. Auch hier wird der Antrag digital signiert und an die IHK geschickt. Wenn die Bescheinigung erfolgt ist, druckt das Unternehmen die bescheinigte Handelsrechnung aus, IHK-Siegel und Unterschrift sind dann in diesem Ausdruck enthalten. Seite: 3

2.3 Teilnahme am Verfahren Der erste Schritt zur Teilnahme am elektronischen Verfahren ist die Klärung der innerbetrieblichen technischen Voraussetzungen. Außerdem ist es sinnvoll, einen Blick in das hinterlegte Verfahrenshandbuch (http://signatur.ihk.de/stufe2plus) zu werfen. Bei Fragen und Interesse wenden Sie sich an Ihre IHK-Ansprechpartner (s.u.). Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und die Karten für die digitale Signatur vorliegen, schaltet Sie die IHK für den Ausdruck der Dokumente im Unternehmen frei. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist auch möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt werden, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird. 3. Technische Voraussetzungen Um an das System der elektronischen Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen angeschlossen zu werden, benötigen Sie neben einem Internetanschluss eine persönliche Signaturausstattung. Diese besteht aus einer persönlichen SmartCard, einem Kartenlesegerät und einer Software. Mit der kostenfrei erhältlichen Software SecSigner (www.seccommerce.de) können Sie darüber hinaus Dokumente jeglicher Art, z. B. PDF-Dateien, signieren. Die elektronische Signatur ist gültig wie Ihre handschriftliche Unterschrift unter einem Vertrag. Eine eindeutige Identifikation und Signatur sind für die elektronische Beantragung der Ursprungszeugnisse unerlässlich. Für dieses Verfahren ist neben der Signaturkarte und einem Kartenlesegerät (Class 2 oder 3) die Software D-TRUST Personal Suite erforderlich. Ihre Signaturausstattung (Signaturkarte und Lesegerät) müssen Sie persönlich beantragen. Erste Infos erhalten Sie unter: www.de-coda.de oder mit den Vorabunterlagen im Rahmen des IHK-Registrierservices. Für die Installation der digitalen Signatur benötigen Sie: PC (ab Pentium-Prozessor 300 MHz oder höher, 128 MB Arbeitsspeicher oder mehr empfohlen je nach Betriebssystem); für Terminalserver kann keine Garantie und kein Support übernommen werden Microsoft-Betriebssystemumgebung: Windows 2000, XP, Vista, Windows 7 Seite: 4

USB-Anschluss 60 MB freier Festplattenspeicher Internetanschluss Für weitere Fragen zum IHK-Registrierservice steht Ihnen Herr Harald Müller (Tel.: 0931 4194-266; E-Mail: harald.mueller@wuerzburg.ihk.de) zur Verfügung. 4. Gebühren Die Signaturausstattung kostet 167,00 zzgl. MwSt., bei einer Gültigkeit von zwei Jahren der persönlichen Signatursmartcard. Die IHK-Beglaubigungsgebühr für Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente beträgt unverändert 7,00. Hinzu kommt pro elektronischem Ursprungszeugnis, das ausgestellt wird, ein Entgelt der IHK-GfI mbh von 2,80 zzgl. MwSt.. Für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Seite: 5