EU-Wasserrahmenrichtlinie. 15. Infoveranstaltung IBOS Görlitz, Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Dipl.-Ing.

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Transkript:

EU-Wasserrahmenrichtlinie 15. Infoveranstaltung IBOS Görlitz, 20.06.2012 Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Dipl.-Ing. Alexander Illig

INHALT 1. EU-Richtlinie und Gesetzgebung 2. Ziele der WRRL 3. Bewertung der Gewässer 4. Stand der Umsetzung 5. Ausblick

1. EU-Richtlinie und Gesetzgebung RICHTLINIE 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) RICHTLINIE 2008/105/EG vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG Tochterrichtlinie Umweltqualitätsnormen RICHTLINIE 2006/118/EG vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung Tochterrichtlinie Grundwasser Überführung in nationales Recht Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 27 ff. Bewirtschaftungsziele Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) 5 ff. Schutz der Gewässer

2. Ziele der WRRL Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein Gut, das geschützt verteidigt und entsprechend behandelt werden muss o o o o o o Nachhaltige Wassernutzung (Nutzung ohne die ökologischen Funktionen der Gewässer wesentlich zu beeinflussen) Verschlechterungsverbot Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren Kostendeckende Wasserpreise Meeresschutz Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2. Ziele der WRRL Guter Zustand der Gewässer bis zum Jahr 2015 Grundwasser Chemischer Zustand Mengenmäßiger Zustand Oberflächengewässer Chemischer Zustand Ökologischer Zustand Ausnahme: Definition eines guten ökologischen Potentials für erheblich veränderte oder künstliche Wasserkörper

2. Ziele der WRRL - Zeitplan - 22.12.2000 Inkrafttreten der WRRL 22.12.2004 Bestandsaufnahme 22.12.2006 Einrichtung von Überwachungsprogrammen 22.12.2009 Erstellung der Bewirtschaftungspläne / Maßnahmeprogramme 22.12.2012 Umsetzung aller Maßnahmen 22.12.2015 Guter Zustand / gutes Potential der Gewässer 22.12. 2021 Auslaufen der 1. Frist zur Verlängerung 22.12. 2027 Auslaufen der 2. Frist zur Verlängerung

3. Bewertung der Gewässer Chemischer Zustand: EU weit einheitliche Umweltqualitätsnormen zum Teil in eigenen Richtlinien (z.b. RL 2008/105/EG Oberflächengewässer-/Grundwasserverordnung) Grenzwerte für bestimmte Stoffe (Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, DDT, PAK, Nitrat, uvm.) Ökologischer Zustand: Biologie des Gewässers (Algen, Wasserpflanzen, Kleintiere, Fische) physikal.-chem. Parametern (Sauerstoff-, Salzgehalt, Nährstoffe, ) Gewässerstruktur (Durchgängigkeit, Tiefen- und Breitenvarianz, Sohl und Substratstrukturen, Ausprägung der Uferbereiche)

3. Bewertung der Gewässer Im Landkreis Görlitz 11 Grundwasserkörper 3 Seen Badesee Halbendorf TS Quitzdorf Olbersdorfer See 70 Fließgewässer (-abschnitte) 25 in Bewirtschaftung durch LTV 45 in kommunaler Hand (Gewässer 2. Ordnung) Alle Fließgewässer relevant, da Einzugsgebiete betrachtet werden!

4. Stand der Umsetzung Umsetzung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der FGE Elbe und Oder (2009) Sächsische Hintergrunddokumente (2009) www.umwelt.sachsen.de Regionale Arbeitsgruppen (rag) begleiten Umsetzungsprozess (hier rag Neiße-Spree-Schwarze Elster unter Leitung der LD-Sachsen) Maßnahmenidentifizierung im Bereich: Punktquellen (z.b. Kläranlagen) Diffuse Quellen (z.b. Altlasten, Landwirtschaft, Kleinkläranlagen) Gewässerstruktur (Ökologische Funktion des Gewässers Durchgängigkeit, entwickeln naturnaher Bereiche) Wasserentnahmen (Kraftwerke, Teichwirtschaft, Industrie, Private) Bergbau (insbes. Braunkohlentagebau)

4. Stand der Umsetzung mit Mängeln Schwerpunktaufgaben der Kommunen: Abwasserbeseitigung Stand der Technik bis 2015 - Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte - Resterschließung an Zentrale KA - Bau von Kleinkläranlagen (noch > 4000 Anlagen) in Ordnung kein Überarbeitungs- bedarf Gewässerunterhaltung- und Entwicklung - gezielte und schonende Unterhaltung - Herstellung der ökolog. Durchgängigkeit - sukzessive Entwicklung naturnaher Gewässerabschnitte

Prinzip Ortslage Außenbereich naturnahe Bereiche (Strahlúrsprünge / Trittsteine)

Prinzip Ortslage wenigstens Durchgängig herstellen Außenbereich Struktur verbessern naturnahe Bereiche erhalten, ausdehnen Strahlwirkungsprinzip

Ausblick Inanspruchnahme des 2. Bewirtschaftungszeitraums steht außer Frage Einfache Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen nicht zu erwarten Verstärkter Druck zur Umsetzung von Maßnahmen Jede Gelegenheit nutzen!!! - angepasste (behutsame) Gewässerunterhaltung - naturschutzrechtliche Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen - Ökokonto Maßnahmen - Förderung u. a. RL GH / 2007 bis zu 90 % - Haushaltsmittel einplanen!

Vielen Dank! gesunde Gewässer - gesunde Regionen (Prof. Dr. Martin Socher) alexander.illig@kreis-gr.de Tel.: 03581 / 663 3105