Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben. in Baden-Württemberg CHRISTIAN HAILE, REFERAT 41 GEWÄSSERSCHUTZ

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1 Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Baden-Württemberg CHRISTIAN HAILE, REFERAT 41 GEWÄSSERSCHUTZ

2 Fördervolumen für hydromorphologische Gewässermaßnahmen Struktur/Durchgängigkeit/Mindestabfluss: ELER, EFF, KUF, Glücksspirale + E/A; Ökokonto: ca. 8 Mio. /a Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen: Anreiz über Mehrvergütung des EEG 2009; Änderung v Leistung Vergütung seit < 500 kw 12,7 ct./kwh 500 kw bis 2 MW 8,3 ct./kwh 2 MW bis 5 MW 6,3 ct./kwh Folie 2, 29. Februar 2012

3 Mögliche Finanzierungsinstrumente von Maßnahmen gem. 36 WHG Verursacher!!! Wasserentnahmeentgelt, Gebühren GAK Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur u. Küstenschutz EU- Instrumente (LIFE, INTERREG etc.) EFF Förderrichtlinie WaWi (KUF) Finanzierungsinstrumente ELER Glücksspirale Unser Neckar Folie 3, 29. Februar 2012 HH- Mittel UM Ausgleichsmittel und Maßnahmen nach 8 BNatSchG SchALVO MEKA Fischereiabgabe Abwasserabgabe Erneuerbare- Energien-Gesetz

4 FrWw (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft) Fördersatz: 50 % Verdichtungsraum (nach LEP) 70 % Ländlicher Raum (nach LEP) Bagatellgrenze: 10 T Fördertatbestände: (nach FrWw Nr. 11) Voraussetzung: Antragsteller: Naturnahe Umgestaltungen Gewässerrandstreifen Gewässerentwicklungskonzept bzw. plan muss vorliegen und Beschreibung enthalten Kommunen, Zweckverbände Folie 4, 29. Februar 2012

5 Naturnahe Umgestaltungen standortgerechte Bepflanzung von Gewässerrandstreifen Beseitigen von Biotopzerschneidungen und damit zusammenhängende Entschädigungen Beseitigen von hartem Verbau Anwendung naturgemäßer Bauweisen zur Böschungs- und Ufersicherung auf die Typologie des Gewässers abgestimmte naturnahe Umgestaltungen Gewässerrandstreifen Erwerb bis zu einer Breite von 10 m zur Erhaltung naturbelassener Gewässer bzw. zur Erreichung eines naturnahen Gewässerzustandes Folie 5, 29. Februar 2012

6 Gebietskulisse: Folie 6, 29. Februar 2012

7 ELER (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) Förderzeitraum: 2007 bis 2013 Fördersatz: Fördervolumen: 40 % Regelfördersatz EU; Rest: Land; Kommune, Vorhabensträger 3 Mio. /a Gebietskulisse: Ländlicher Raum (Schwerpunkt 3 Verbesserung d. Lebensqualität im LR u. Diversifizierung d. ländl. Wirtschaft (ohne Verdichtungsräume nach LEP) Antragsteller: Kommunen / Landesbetrieb Gewässer Folie 7, 29. Februar 2012 Kein EFRE (Europ. Fonds für regionale Entwicklung)! EFRE fördert Maßnahmen im Bereich Abwasser, Hochwasserschutz, Heizen u. Wärmenetze mit regenerativen Energien und Umwelttechnik.

8 Fachliche Kriterien ELER-Vorgaben: Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung umfassen danach: Naturnahe Umgestaltungen Schaffung der Durchgängigkeit Beseitigen von hartem Verbau Anwendung von naturgemäßen Bauweisen zur Böschungs- und Ufersicherung Erwerb von Gewässerrandstreifen - Entgegen den Regelungen der FrWw, werden nur bis zu 10% der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt. Standortgerechte Bepflanzung von Gewässerrandstreifen Planungskosten sind als Bestandteil einer Maßnahme förderfähig Folie 8, 29. Februar 2012

9 Rechtliche ELER Prüfkriterien Nicht berücksichtigt werden in der Regel Maßnahmen, für die eine Genehmigung notwendig ist, jedoch noch nicht vorliegt die unterhalb der Bagatellgrenze (20 T ) liegen, bei denen ein Wasserkraftbetreiber (Nutznießer) betroffen ist Festlegung der Reihenfolge und Priorisierung: insbesondere die Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustandes der EU-WRRL Programmstrecke Durchgängigkeit oder Struktur, sowie Maßnahmen die im Sinne der WRRL lebensraumschaffend sind Maßnahmen in Abstimmung mit der Flussgebietsbehörde Geführt in Maßnahmendokumentation Hydromorphologie als geplante Maßnahme generell keine Doppelförderung mit anderen Programmen möglich Folie 9, 29. Februar 2012

10 Antragsstellung ELER Kommunen richten ihren Antrag an die jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt bzw. Regierungspräsidium). Bürger und Unternehmen wenden sich mit Ihrem Antrag an ihre Gemeinde/Stadt, außer für wasserwirtschaftliche Maßnahmen nach Nr. 323! Auf der Grundlage des vom MLR aufgestellten Jahresprogramms erteilt das Regierungspräsidium Zuwendungsbescheide über die kommunalen und privaten nicht-gewerblichen Maßnahmen. Anträge auf Zuwendungen für privat-gewerbliche Maßnahmen sind nach der Aufnahme in das ELR-Programm bei der L-Bank einzureichen. Diese bewilligt die Fördermittel an den Zuwendungsempfänger. Verwaltungsaufwand sehr hoch! Folie 10, 29. Februar 2012

11 EFF (Europäischer Fischereifonds) Förderzeitraum: 2007 bis 2013 Fördervolumen: ca. 0,5 Mio. /Jahr Gebietskulisse: Lachsprogrammgewässer GIO Antragsteller: Landesbetrieb Gewässer Folie 11, 29. Februar 2012

12 EFF (Europäischer Fischereifonds) Förderung an Nebengewässer des Rheins für: Herstellung von Durchgängigkeit (Verbesserung des Fischauf- und abstiegs (!)) Schaffung von Laich- und Aufwuchszonen von besonderer Bedeutung EU fordert eindeutige Abgrenzung zu ELER-Maßnahmen: nur Maßnahmen an den Lachsprogrammgewässern GIO: Murg Rench An diesen Kinzig Gewässern ist Dreisam Elz, inkl. Leopoldskanal folglich eine Wiese ELER-Förderung Alb im Verdichtungsraum (da dort ELER-Förderung nicht möglich) ausgeschlossen! Folie 12, 29. Februar 2012

13 Glücksspirale Förderung: 50 % grundsätzlich möglich Fördervolumen bislang: ca. 0,5 Mio. /Jahr Eigenanteil: Antragsteller/Träger: Beteiligung Dritter wird ausdrücklich gewünscht Kommunen, Verbände, Private¹ Landesbetriebe Gewässer ¹ z. B.: Schulen, Vereine, Bachpatenschaften, Bürgerinitiativen, Sponsoren Voraussetzung: Gemeinnützigkeit Folie 13, 29. Februar 2012

14 Glücksspirale - Merkmale vorrangig Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Sinne Mensch und Gewässer und zur Gewässerökologisierung Innovative, zukunftsweisende und große Projekte bevorzugt Neben dem Ansatz der ökologischen Verbesserung der Gewässer liegt der Fokus möglichst auch auf der Gewässerpädagogik und Bewusstseinsbildung Ansprechpartner LRÄ, weiter an RPen und UM, Ref. 55 Maßnahmen mit mehreren Trägern sind besonders geeignet Geringes Fördervolumen Folie 14, 29. Februar 2012

15 Unser Neckar Förderzeitraum: Fördervolumen: Voraussetzung: Antragsteller: 2012 in HH- Entwurf eingeplant 2 Mio. /a (außerhalb FrWw) Maßnahme im Rahmen der Initiative Unser Neckar. Mind. 51 % Gewässerökologie. Rest kann z.b. auch zur Naherholung, Tourismus oder Stadtentwicklung dienen. Gemeinden, Gemeindeverbände und Andere Informationen und Pläne: Folie 15, 29. Februar 2012

16 Ökokonto Grundgedanke - Freiwilligkeit von ökologischen Aufwertungsmaßnahmen - Es besteht keine rechtliche Verpflichtung - Vorleistung zur Kompensation späterer Eingriffe in Natur u. Landschaft - Zeitliche Flexibilisierung der Eingriffs-Ausgleichsregelung - Anlehnung an das Bauleitplanung-Ökokonto Ökopunkte aus Bewertung Fläche vorher-nachher Aber: keine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Konten; nur Ökopunkte der Bauleitplanung lassen sich auf das naturschutzrechtliche Ökokonto umbuchen Verzinsung (max. 10 Jahre mit 3% p.a.) - Handelbarkeit der Ökopunkte nach Privatrecht Folie 16, 29. Februar 2012

17 Voraussetzung zur Anerkennung von Maßnahmen - Fläche muss aufwertungsfähig und (!) aufwertungsbedürftig sein - keine Sicherungs- und Pflegemaßnahmen - Rechtliche Verpflichtung zur Maßnahme darf nicht vorliegen Ausgenommen davon sind: Maßnahmenpläne (MaP) für NATURA 2000 Bewirtschaftungs- u. Maßnahmenpläne nach WRRL 68a WG (Naturnahe Entwicklung aufgrund Unterhaltungslast) - soweit keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen wurden Verhinderung von Doppelbegünstigung Aber: Eigenfinanzierter Teil von teilweise geförderten Maßnahmen kann anerkannt werden (Bsp.: Muster 3, Nr. 2.8, FrWw 2009) - Dauerhaftigkeit der Maßnahme Bedeutet jedoch auch Sicherstellung der ökologischen Aufwertung, bzw. Pflege! Folie 17, 29. Februar 2012

18 Ökokonto - Gebietskulisse Die Ökokonto-Maßnahme muss in dem vom Eingriff betroffenen Naturraum 3. Ordnung liegen. Baden-Württemberg ist in 8 große u. in 3 kleine Naturräume 3. Ordnung gegliedert Naturräume garantieren große Freiheit bei der Auswahl von Maßnahmen Folie 18, 01. März 2012

19 Ökokontofähige Maßnahmen Bei Gewässern sind Aufwertungsmaßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern einschließlich ihrer Uferbereiche sowie Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für wandernde Fischarten im Rahmen von gewässerökologischen Planungen ökokontofähig. Kap Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Biotopqualität Beseitigung oder Minderung von Trennwirkungen Kap. 1.7 Erhöhung der Naturnähe von Gewässern und ihrer Uferbereiche Rücknahme von Gewässerverbauungen Rücknahme von Ufer- und Sohlbefestigungen Öffnen von verdolten Abschnitten Beseitigung von Wanderungshindernissen Herstellung der Durchgängigkeit Wiederherstellung eines naturnahen Abflussregimes Wiederanbindung von Gewässerabschnitten Folie 19, 29. Februar 2012

20 Bewertung in Ökopunkten - Prinzip Herstellung einer Kompensationsfläche (Normalfall) Herstellung Durchgängigkeit am Fließgewässer (Ausnahmetatbestand von der Bagatellgrenze in Anl. 2 Abs. 1 Nr ÖKVO) Folie 20, 01. März 2012

21 Ökokonto weitere Informationen Antragsstellung und Auskunft > örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde Umfassend zum Ökokonto mit folgenden Inhalten: Verordnungstext Antrag zur Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen Hinweise zur Anwendung der ÖKVO Begründung der ÖKVO Hinweise zu weiteren rechtlichen und fachlichen Fragen Hinweise und Beispiele zum Bewertungsverfahren unter Fachdokumente (wie z.b. Liste der Zugehörigkeit der Kommunen zu den Naturräumen) unter Startseite LUBW > Themen > Natur und Landschaft Kompensationsverzeichnis (Server der LUBW) unter UIS-Landesintranet > Fachangebote > NAIS (Naturschutzinformationssystem) Ökokonto-Kataster > lokal bei der jeweiligen Kommune Folie 21, 29. Februar 2012

22 Alternative Ansatzpunkte zur Zielerreichung WRRL Flurneuordnungsverfahren Oft werden nur die Naturschutzbelange betrachtet, jedoch nicht Maßnahmen der WRRL Dialog mit Erörterung der einzelnen Fachbelange aller Interessenvertreter Frühzeitige Einbindung von Wasserwirtschaft und Naturschutz Ökologische Ressourcenanalyse und WRRL Zeitpunkt im eigentlichen Umlegungsverfahren: vor Festlegung der Verteilungsmasse und der Ausgestaltung des Wege- u. Gewässerplans Informationen beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg: Literatur unter Fachdokumente online (FADO): Folie 22, 29. Februar 2012

23 Alternative Ansatzpunkte zur Zielerreichung WRRL Kommunale Förderprogramme (Acker-/ Gewässerrandstreifen): Erosionsschutz und Regenwasserversickerung Förderung der Arten- u Biotopvielfalt Minderung von Nutzungskonflikten in der Agrarlandschaft Information: Kombinationen/Synergien mit anderen Programmen: Initialisierung neuer INTEREG, LIFE+-Projekte Link zu Beispielen: Extensivbeweidung als Gewässerschutz Information: Mögliche Zusammenarbeit mit Archeprojekten der Gesellschaft zur Erhaltung alter u. gefährdeter Haustierrassen e.v. : oder anderer Alternativen. Folie 23, 29. Februar 2012

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