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Transkript:

FAQ Unternehmen Inhalte: 1. Definition des dualen Studiums Seite 1-5 2. Voraussetzungen für Unternehmen Seite 5-7 3. Auswahl der Studierenden Seite 7-8 4. Organisatorisches und Vertragliches Seite 9-14 5. Vorteile und Erfahrungswerte Seite 14-17 6. Finanzielle Aspekte Seite 17-18 Kontakt Seite 18 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Definition duales Studium Was bedeutet duales Studium? "Duales Studium" bedeutet, dass ein Hochschulstudium mit betrieblicher Praxis (ggf. inklusive Berufsausbildung) kombiniert wird. Das heißt es gibt zwei Lernorte: Hochschule und Unternehmen. Die Unternehmen schließen mit ihren dual Studierenden Ausbildungsverträge für die Laufzeit des Studiums ab. Was ist hochschule dual? Unter der Marke hochschule dual werden die dualen Studienangebote aller 17 staatlichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die von zwei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft zusammengefasst. Inzwischen gibt es bei hochschule dual hunderte verschiedene qualitativ hochwertige duale Studienangebote, die sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientieren. Diese Initiative der Hochschulen (Hochschule Bayern e.v.) wurde 2006 ins Leben gerufen und wird getragen vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. In welchen Studienfeldern gibt es duale Studienangebote? Duale Studienangebote gibt es überwiegend im technischen und kaufmännischen Bereich sowie vereinzelt auch im Medien- und Sozialbereich als auch in Informatik. Die Einführung weiterer dualer Studienangebote ist geplant. Die Abschlüsse sind: Bachelor of Arts (B.A.) 1

Bachelor of Engineering (B. Eng.) Bachelor of Science (B. Sc.) Master of Arts (M.A.) Master of Engineering (M. Eng.) Master of Science (M. Sc.) Eine stets aktuelle Übersicht über alle dualen Studienangebote von hochschule dual inklusive der hochschulischen Ansprechpartner und der kooperierenden Unternehmen erhalten Sie online unter http://www.hochschule-dual.de/unternehmen/studien-und-unternehmensfinder/recherche-dualestudienangebote/index.html. Darüber hinaus steht eine Studienführer-Broschüre mit Vorstellung aller dualen Studienangebote kostenlos zur Verfügung. Diese kann unter info@hochschule-dual.de angefordert werden. Vgl. auch http://www.hochschule-dual.de/infos-broschueren/broschuerenhochschule-dual/index.html. Welche dualen Studienmodelle gibt es? Modell 1: Verbundstudium Hierunter versteht man die Kombination aus einem Studium an einer Hochschule und einer parallel absolvierten Berufsausbildung in einem Unternehmen. Die Berufsausbildung ist von der IHK/HWK vollständig anerkannt. Entsprechend gilt die Formel: Reguläres Bachelorstudium an der Hochschule + Berufsausbildung im Unternehmen + qualifizierte Praxistätigkeiten, die auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen vorbereiten + Erstellung der Bachelorarbeit (zum Teil im Betrieb). Dauer: 3,5 bis 4,5 Jahre. Die betrieblichen Einsätze verteilen sich meist auf Praxisphasen, die dem Studium vorgeschaltet sind, auf die Semesterferien, das Praxissemester und die Zeit der Abschlussarbeit. Die Berufsabschlussprüfung findet in der Regel im 3. Jahr statt. Die Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung ist unterschiedlich geregelt. Folgende Möglichkeiten gibt es: Berufsschulunterricht (Variante 1): Integration der dual Studierenden in die reguläre Azubiklasse im ersten Lehrjahr - hier kann unter Umständen gleich das 2. Schuljahr besucht werden. Im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt die Vorbereitung durch Eigenstudium. Alte Prüfungsunterlagen können zur Vorbereitung bei verschiedenen Verlagshäusern angefordert werden Auskunft dazu erhalten Sie von der zuständigen Kammer. (häufigste Variante) Berufsschulunterricht (Variante 2): Beschulung der dual Studierenden in eigener Berufsschulfachklasse für dual Studierende im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr. Berufsschulunterricht und Hochschulplan sind aufeinander abgestimmt. Die Einrichtung einer eigenen Fachklasse ist nur mit 16 Teilnehmern pro Studienangebot & 2

Ausbildungsberuf im Studienjahr möglich. In der Startphase genehmigt das Bay. Kultusministerium eine kleinere Anzahl (ca. 12 Teilnehmer). Zu beachten: (Fach-)Abiturienten sind berufsschulberechtigt, nicht berufsschulpflichtig. Eigenstudium Seminare im Unternehmen Überbetriebliche Schulungen Der Hochschulstundenplan entspricht in den meisten Fällen dem des regulären nicht dualen Studiums, so dass dual Studierende gemeinsam mit nicht dual Studierenden dieselben Vorlesungen und Seminare besuchen. So erhalten die dual Studierenden eine breite qualitativ hochwertige anwendungsorientierte Theorieausbildung und erwerben durch die zusätzlichen umfangreichen Praxiseinheiten im Unternehmen ein großes Portofolio an beruflichen Handlungskompetenzen. Die Vorteile für Unternehmen auf einen Blick: Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften, die einen Doppelabschluss mitbringen (Berufsabschluss + akademischer Hochschulabschluss) Produktive und verantwortungsvolle Arbeit der jungen Menschen im Unternehmen bereits im Studium: Einarbeitung nach dem Studium entfällt Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen an die Studierenden in der Praxis Sehr lange Kennenlernphase - es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit des späteren Absolventen herauszufinden Starke Verbundenheit der Studierenden bzw. Absolventen mit ihrem Unternehmen Dreimal so viel Praxis- und Unternehmenserfahrung der dualen Studienabsolventen im Vergleich zu herkömmlichen Studienabsolventen und das bei gleicher Hochschulausbildung Intensive Kontakte zwischen Unternehmen und Hochschulen, Vertiefung des Technologieund Wissenstransfers Der Doppelabschluss bedeutet auch: kein Verlust mehr von guten Auszubildenden an ein späteres Studium das Studienprogramm mit integrierter Berufsausbildung zieht leistungsmotivierte junge Menschen an, dem Unternehmen bleibt der eigene Nachwuchs erhalten Modell 2: Studium mit vertiefter Praxis (Bachelor / Master) Hierunter versteht man die Kombination aus intensiver Praxis im Betrieb und Studium an einer Hochschule. Die Studierenden sammeln parallel zum regulären Bachelor- oder Masterstudium an der Hochschule umfassende Praxiserfahrung. Eine Berufsausbildung wie beim Verbundstudium ist kein Bestandteil. Beim Studium mit vertiefter Praxis gelten folgende Formeln: 3

Bachelor: Reguläres Bachelorstudium an der Hochschule + Intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Bachelorarbeit (zum Teil im Betrieb). Dauer des Bachelorstudiums: 3,5 Jahre. Master: Reguläres Masterstudium an der Hochschule + Intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Masterthesis (im Betrieb). Dauer des Masterstudiums: 1,5 bis 2 Jahre. Die betrieblichen Einsätze verteilen sich meist auf Praxisphasen, die dem Studium vorgeschaltet sind, auf die Semesterferien, das Praxissemester und die Zeit der Abschlussarbeit. Der Stundenplan entspricht in den meisten Fällen dem des regulären nicht dualen Studiums, so dass dual Studierende gemeinsam mit nicht dual Studierenden dieselben Vorlesungen und Seminare besuchen. So erhalten die dual Studierenden eine breite qualitativ hochwertige anwendungsorientierte Theorieausbildung und erwerben durch die zusätzlichen umfangreichen Praxiseinheiten im Unternehmen ein großes Portofolio an beruflichen Handlungskompetenzen. Die Vorteile für Unternehmen auf einen Blick: Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften Produktive und verantwortungsvolle Arbeit der jungen Menschen im Unternehmen bereits im Studium: Einarbeitung nach dem Studium entfällt Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen an die Studierenden in der Praxis Umfassende Kennenlernphase - es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit des späteren Absolventen herauszufinden Starke Verbundenheit der Studierenden bzw. Absolventen mit ihrem Unternehmen In der Regel doppelt so viel Praxis- und Unternehmenserfahrung der dualen Studienabsolventen im Vergleich zu herkömmlichen Studienabsolventen und das bei gleicher Hochschulausbildung Intensive Kontakte zwischen Unternehmen und Hochschulen, Vertiefung des Technologieund Wissenstransfers Bachelor: Auch geeignet für Nachwuchskräfte mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung, die ein Studium absolvieren möchten -> der Nachwuchs bleibt dem Unternehmen erhalten Master: Sowohl geeignet für eigene duale Bachelorabsolventen (-> der Nachwuchs bleibt dem Unternehmen erhalten) als auch für reguläre Bachelorabsolventen Modell 3: Stipendiatenmodell, I.C.S. / Studium mit vertiefter Praxis Hierbei handelt es sich um ein Sondermodell des Studiums mit vertiefter Praxis, bei dem die Hochschule dem Unternehmen die besten Studierenden für die betrieblichen Praxiszeiten empfiehlt. Mit den Studierenden wird ein Fördervertrag abgeschlossen. Sie absolvieren mindestens 4

sieben Praxismonate im Unternehmen. Das Auswahlverfahren findet meist im 3. Semester statt. Die Teilnahme am Stipendiatenmodell ist an ausgewählten Hochschulen (Amberg-Weiden, Augsburg, München, Nürnberg, Würzburg) möglich. Ein Großteil der Angebote läuft über den Förderverein I.C.S. (International Co-operative Studies, siehe auch www.ics-ev.de). Hier gilt die Formel: Reguläres Bachelorstudium an der Hochschule + Auswahl hervorragender Studierender durch die Hochschule + Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Bachelorarbeit (zum Teil im Betrieb). Dauer: 3,5 Jahre, Förderzeit: 1,5 bis 2 Jahre. Die betrieblichen Einsätze verteilen sich auf die Semesterferien, das Praxissemester und die Zeit der Abschlussarbeit. Der Stundenplan entspricht dem des regulären nicht dualen Studiums, so dass dual Studierende gemeinsam mit nicht dual Studierenden dieselben Vorlesungen und Seminare besuchen. Auf diese Weise erhalten die dual Studierenden eine breite qualitativ hochwertige anwendungsorientierte Theorieausbildung und erwerben durch die zusätzlichen Praxiseinheiten im Unternehmen ein großes Portofolio an beruflichen Handlungskompetenzen. Die Vorteile für Unternehmen auf einen Blick: Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften Vorauswahl hervorragender Studierender durch die Hochschule Lange Kennenlernphase - es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit des späteren Absolventen herauszufinden Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen an die Studierenden in der Praxis Mindestens 50% mehr Praxis als im nicht dualen Studium - und das bei gleicher Hochschulausbildung Kürzere Förder- und Bindungszeit als im Verbundstudium und Studium mit vertiefter Praxis Welches der Bachelor-Studienmodelle wird am häufigsten gewählt? Derzeit sind zwei Drittel der Studierenden im Modell Verbundstudium und ein Drittel der Studierenden im Modell Studium mit vertiefter Praxis eingeschrieben. Etwa zehn Prozent der Studierenden im Modell Studium mit vertiefter Praxis absolvieren das Stipendiatenmodell. 2. Voraussetzungen für Unternehmen Sind duale Studienangebote nur für große Unternehmen geeignet? 5

Diese Frage kann eindeutig mit nein beantwortet werden. Gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen können die Vorteile zur frühzeitigen Sicherung hochqualifizierter, leistungsmotivierter Mitarbeiter mit einem dualen Studienangebot nutzen und dem Fach- und Führungskräftemangel im Unternehmen effektiv entgegenwirken. Nach einer repräsentativen Befragung von 500 Unternehmen in Bayern Bedarf nach dualen Studienangeboten in der bayerischen Wirtschaft (TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag von hochschule dual) haben 62% aller Unternehmen Interesse, Plätze für duale Studienangebote zur Verfügung zu stellen: Unternehmensgröße 20-49 Mitarbeiter 61% 50-99 Mitarbeiter 62% 100-199 Mitarbeiter 68% 200-499 Mitarbeiter 70% 500 und mehr Mitarbeiter 63% Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen, um Plätze für das duale Studium anzubieten? Eine hervorragende Praxisausbildung bildet die Grundlage für hervorragende Leistungen später in der Berufstätigkeit. Schon aus diesem Grund sollte eine hohe Ausbildungsqualität ein Ziel sein. Im Idealfall gibt es im Unternehmen einen qualifizierten Ansprechpartner oder Mentor, der die Studierenden während der Praxisphasen begleitet. Dieser Ansprechpartner sollte den Studien- und Prüfungsplan kennen und den Kontakt zur Hochschule pflegen. Beim Verbundstudium ist speziell darauf zu achten, dass das Unternehmen die Eignungskriterien für den kombinierten Ausbildungsberuf gemäß BBiG erfüllt (Ausbildungsberechtigung). Siehe auch Qualitätsstandards von hochschule dual: http://www.hochschule-dual.de/qualitaet2.php Muss man als Unternehmen eine Mindestanzahl an dual Studierenden entsenden? Die Mehrheit der dualen Studienangebote von hochschule dual ist so konzipiert, dass die Praxiseinsätze die regulären theoretischen Semester ummanteln. Damit tangiert die Praxiszeit den regulären Stundenplan an der Hochschule nicht (s.o. Studienmodelle). Dies sichert maximale Flexibilität: Sowohl das Verbundstudium als auch das Studium mit vertiefter Praxis sind dann bereits mit einem dual Studierenden pro Studienjahrgang möglich. Ausnahmen: In ausgewählten dualen Studienangeboten vereinbaren die Hochschulen mit ihren kooperierenden Unternehmen eine Mindestzahl an dual Studierenden, die pro Jahrgang und pro Unternehmen ins Studium entsendet werden sollen. Vereinzelt gibt es duale Studiengänge, die ausschließlich dual studierbar sind. Hier sind die Praxiszeiten fest ins Curriculum integriert. Eine Mindestzahl von ca. 20 bis 40 dual Studierenden pro Jahrgang ist erforderlich. Wie viele Auszubildende/dual Studierende ein Unternehmen mindestens stellen sollte, hängt von der Anzahl aller kooperierenden Unternehmen und ggf. Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule ab. 6

Beispiel: Verbundstudium Pflege (Hochschule München, Evangelische Hochschule Nürnberg, Katholische Stiftungsfachhochschule München). Einige Verbundstudienangebote sehen zur optimalen Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung eine eigene Berufsschulklasse für dual Studierende vor. Für das Zustandekommen dieser Fachklasse sind mindestens 16 Teilnehmer, in Ausnahmefällen auch 12 Teilnehmer, erforderlich. Wie viele Auszubildende/dual Studierende ein Unternehmen mindestens stellen sollte, hängt von der Anzahl aller kooperierenden Unternehmen und ggf. Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule ab. Beispiel: Verbundstudium Mechatronik (Hochschule Augsburg), Verbundstudiengänge der Hochschule Hof. Mit welcher Hochschule kann ich als Unternehmen kooperieren? Mit allen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die im Verein Hochschule Bayern e.v. Mitglied sind. Dies sind alle staatlichen Hochschulen in Bayern sowie zwei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft: Hochschule Amberg-Weiden Hochschule Ansbach Hochschule Aschaffenburg Hochschule Augsburg Hochschule Coburg Hochschule Deggendorf Hochschule Hof Hochschule Ingolstadt Hochschule Kempten Hochschule Landshut Hochschule München Kath. Stiftungsfachhochschule München Hochschule Neu-Ulm Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Evang. Hochschule Nürnberg Hochschule Regensburg Hochschule Rosenheim Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Hochschule Würzburg-Schweinfurt Hinzu kommt eine Kooperation mit der baden-württembergischen Hochschule Ulm. 3. Auswahl der Studierenden 7

Welche formalen Voraussetzungen benötigen Bewerber für ein duales Bachelorstudium? Die Bewerber müssen die regulären Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsbedingungen der Hochschule erfüllen: 1. Abitur/Fachhochschulreife/Meisterprüfung (oder der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung). Auch für besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung steht der Hochschulzugang nach erfolgreicher Eignungsfeststellungsprüfung oder einem Probestudium offen. 2. Ausbildungs-/Praktikantenvertrag mit einem Unternehmen 3. Ggf. Numerus Clausus * 1 4. Ggf. besondere Aufnahmeprüfungen, Eignungsfeststellungsverfahren Welche formalen Voraussetzungen benötigen Bewerber für ein duales Masterstudium? Die Bewerber müssen die regulären Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsbedingungen der Hochschule erfüllen: 1. (dualer) Bachelorabschluss 2. Ausbildungs-/Praktikantenvertrag mit einem Unternehmen 3. Ggf. Numerus Clausus (Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an hochschule dual oder die Hochschule, mit der Sie kooperieren möchten) 4. Ggf. besondere Aufnahmeprüfungen, Eignungsfeststellungsverfahren Wie werden die Bewerber ausgesucht? Wer macht das? Die Bewerber werden direkt von Ihnen als Unternehmen (Personalabteilung) ausgesucht. Beachten Sie hierzu die Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsbedingungen der Hochschule (siehe oben). In jedem Fall sollten die Bewerber besonders leistungsmotiviert und zielorientiert sein, da es sich um ein zeitintensives Studium mit wenig Freizeit handelt. Weitere Voraussetzungen können Sie individuell für Ihr Unternehmen bestimmen. Ihre ausgewählten Kandidaten müssen sich zusätzlich regulär um einen Studienplatz an der Hochschule bewerben (Bewerbungsfrist Wintersemester: 02. Mai 15. Juli; Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. Dezember 15. Januar). Der Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag mit Ihrem Unternehmen muss den allgemeinen Bewerbungsunterlagen beigefügt werden, in Einzelfällen kann er nachgereicht werden. 1 Ausnahme: 4%-Quote im Verbundstudium. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an hochschule dual oder die Hochschule, mit der Sie kooperieren möchten. 8

4. Organisatorisches und Vertragliches An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein duales Studium anbieten möchte? Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle von hochschule dual (Tel: 089-5404137-12, info@hochschule-dual.de) oder an die Hochschule, mit der Sie kooperieren möchten. Die Kontaktdaten der Hochschulansprechpartner für jedes duale Studienangebot erhalten Sie hier: http://www.hochschule-dual.de/student_search/index.php. Welche Schritte sind zu beachten, wenn ich als Unternehmen ein duales Studium anbieten möchte? 1. Wir empfehlen: Zunächst Erfahrungsaustausch mit Unternehmen durchführen, die bereits ein duales Studium anbieten 2. Voraussetzungen für ein duales Studium überprüfen 3. Individuell passendes duales Studienprogramm zusammenstellen nach: Studienmodell Studienfächern Hochschulpartner Einen Überblick über alle dualen Studienangebote gibt es bei hochschule dual unter http://www.hochschule-dual.de/student_search/index.php oder in einer Studienführer-Broschüre, die kostenlos unter info@hochschule-dual.de angefordert werden kann 4. Aufwendungen kalkulieren 5. Kontakt mit der Hochschule oder mit mehreren Hochschulen aufnehmen 6. Zusammenarbeit mit den Hochschulen vereinbaren 7. Ausbildungsplan erarbeiten 8. Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag anfertigen 9. Passende Bewerber suchen und auswählen 10. Ausbildungsvertrag mit den ausgesuchten Kandidaten abschließen 11. Ihre ausgewählten Kandidaten bewerben sich mit dem Ausbildungs- bzw. Praktikantenvertrag um einen regulären Studienplatz an der Hochschule (Bewerbungsfrist Wintersemester: 02. Mai 15. Juli; Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. Dezember 15. Januar). Alle Schritte werden im Detail in der Broschüre von hochschule dual Das duale Studium im Unternehmen erläutert. Diese kann kostenlos unter info@hochschule-dual.de bestellt werden. hochschule dual steht Ihnen außerdem bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite (Tel: 089-9

5404137-12). Müssen die Studienanwärter ihren Ausbildungsvertrag bei der Bewerbung um den Studienplatz an der Hochschule einreichen? Ja! In Einzelfällen kann er nachgereicht werden. Wie sieht ein Ausbildungsvertrag für ein duales Studium aus? Wichtige Bestandteile des Vertrags sind: Inhalt und Dauer der Tätigkeit, Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Pflichten des ausbildenden Unternehmens, Pflichten des dual Studierenden, Versicherungspflicht, Probezeit, Klauseln zum Vertragsende. In Einzelfällen signiert die Hochschule den Vertrag ebenfalls. Musterverträge stehen als Download bei hochschule dual zur Verfügung. Musterverträge erhalten Sie auch bei den Kammern und teilweise auf den Websites der Hochschulen. Sind Bindungsklauseln und Rückzahlungsklauseln zulässig? Die Klauseln sind der jeweils geltenden Rechtsprechung anzupassen. Ungefähr ein Drittel der mit hochschule dual kooperierenden Unternehmen setzt vertragliche Bindungs- bzw. Rückzahlungsklauseln mit einer durchschnittlichen Bindungsdauer von zwei bis drei Jahren nach Abschluss des Studiums ein. Weit häufiger als Bindungsklauseln werden andere gezielte Anreize gesetzt, um Absolventen im Unternehmen zu halten. Dazu gehören gute Entwicklungsperspektiven, eine gute Betreuung während des Studiums, Unterstützung von Weiterbildungen, ein attraktives Gehalt. Generell können sich die Rückzahlungsforderungen nur auf die Zeit beziehen, die ausserhalb des Berufsausbildungszeitraums liegen, 12 Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Damit die Rückzahlungsklauseln für die Zeit nach der Berufsausbildung rechtswirksam werden, sollte möglichst genau festgelegt sein, mit welchen materiellen Arbeitsbedingungen (Art der Tätigkeit, Einsatzort, Umfang und Vergütung) die Weiterverwendung des dual Studierenden erfolgen soll. Nur dann kann der dual Studierende bei Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Risiken der Rückzahlungsklausel einschätzen. Haben dual Studierende Anspruch auf Urlaub? Ja! Beim Verbundstudium ist der Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag des Unternehmens geregelt und richtet sich danach. Ein dual Studierender hat im Verbundstudium während seiner Ausbildung den gleichen Urlaubsanspruch wie ein normaler Auszubildender in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Der Urlaubsanspruch richtet sich auch für volljährige Verbundstudierende nach dem Bundesurlaubsgesetz. Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und der Tarifvertrag ist anwendbar, so gilt diese Regelung auch für Verbundstudierende. Nach Bestehen der Abschlussprüfung der IHK/ HWK greift die vertragliche Regelung für die Zeit nach der abgeschlossenen Berufsausbildung sowie das Bundesurlaubsgesetz. 10

Beim Studium mit vertiefter Praxis ist ein Mindesturlaubsanspruch von zehn Tagen während der Semesterferien vorgesehen. Diese zehn Tage dürfen nicht auf vorlesungsfreie Tage während des Semesters angerechnet werden. Je nach Unternehmen werden zwischen 10-30 Tagen Urlaub gewährt. Wie ist die Vergütung im dualen Studium geregelt? Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen obligatorisch, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen. Erfolgt eine Vergütung nur in den betrieblichen Phasen, sollten mindestens die Studienbeiträge übernommen werden. In der Regel erhalten Verbundstudierende während der Ausbildung die Vergütung eines klassischen Auszubildenden. Nach Abschluss der Ausbildung wird dem dual Studierenden ein monatliches Stipendium bezahlt. Weitere Details dazu finden Sie im ergänzenden Bildungsvertrag unter dem 4. Beim Studium mit vertiefter Praxis ist zu empfehlen, dass die Vergütung anfangs mindestens 80%, ab dem dritten Semester 100% der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr beträgt. Werden die Studienbeiträge beim dualen Studium vom Unternehmen automatisch übernommen? Nein. Allerdings wirkt sich die Übernahme der Studienbeiträge durch das Unternehmen motivierend auf die Studierenden aus. Die Übernahme der Beiträge ist dringend zu empfehlen, wenn keine Vergütung während der Hochschulphasen stattfindet (siehe oben). Der höchste Studienbeitrag in Bayern liegt zurzeit bei 500 Euro zzgl. Studentenwerk-Beitrag. Die genaue Höhe erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Hochschule. Sind duale Studienangebote sozialversicherungspflichtig? Ja! Das Studium mit vertiefter Praxis war bis Ende 2011 unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei. Diese Regelung hat der Bund mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze aufgehoben. Ab 01.01.2012 sind sowohl Verbundstudiengänge als auch Studiengänge mit vertiefter Praxis sozialversicherungspflichtig. Gibt es auch Kooperationsverträge zwischen Unternehmen und Hochschule? Das hängt von der Hochschule ab. Einzelne Hochschulen schließen Kooperationsvereinbarungen mit den Unternehmen ab. Andere Hochschulen signieren den Ausbildungsvertrag zwischen Unternehmen und dual Studierendem. Wieder andere Hochschulen haben gute Erfahrungen mit mündlichen Kooperationsvereinbarungen gemacht. Generell sind beide Bildungspartner Unternehmen und Hochschule verpflichtet, für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu sorgen. Siehe auch Qualitätsstandards von hochschule dual: http://www.hochschule-dual.de/qualitaet2.php 11

Wie viele dual Studierende gibt es pro Studiengang? Muss man als Unternehmen eine Mindestanzahl an dual Studierenden entsenden? Die meisten dualen Studienangebote von hochschule dual sind so konzipiert, dass die Praxiseinsätze die regulären theoretischen Semester ummanteln. Damit tangiert die Praxiszeit den regulären Stundenplan an der Hochschule nicht (s.o. Studienmodelle). Dies sichert maximale Flexibilität: Sowohl das Verbundstudium als auch das Studium mit vertiefter Praxis sind dann bereits mit einem dual Studierenden pro Studienjahrgang möglich. Ausnahmen: In ausgewählten dualen Studienangeboten vereinbaren die Hochschulen mit ihren kooperierenden Unternehmen eine Mindestzahl an dual Studierenden, die pro Jahrgang und pro Unternehmen ins Studium entsendet werden sollen. Vereinzelt gibt es duale Studiengänge, die ausschließlich dual studierbar sind. Hier sind die Praxiszeiten fest ins Curriculum integriert. Eine Mindestzahl von ca. 20 bis 40 dual Studierenden pro Jahrgang ist erforderlich. Wie viele Auszubildende/dual Studierende ein Unternehmen mindestens stellen sollte, hängt von der Anzahl aller kooperierenden Unternehmen und ggf. Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule ab. Beispiel: Verbundstudium Pflege (Hochschule München, Evangelische Hochschule Nürnberg, Katholische Stiftungsfachhochschule München). Einige Verbundstudienangebote sehen zur optimalen Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung eine eigene Berufsschulklasse für dual Studierende vor. Für das Zustandekommen dieser Fachklasse sind mindestens 16 Teilnehmer, in Ausnahmefällen auch 12 Teilnehmer, erforderlich. Wie viele Auszubildende/dual Studierende ein Unternehmen mindestens stellen sollte, hängt von der Anzahl aller kooperierenden Unternehmen und ggf. Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule ab. Beispiel: Verbundstudium Mechatronik (Hochschule Augsburg), Verbundstudiengänge der Hochschule Hof. Besuchen dual Studierende im Verbundstudium die Berufsschule? Dual Studierende müssen nicht zwangsläufig die Berufsschule besuchen. (Fach-)Abiturienten sind berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig. In Abhängigkeit vom jeweiligen dualen Studienangebot gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung: Berufsschulunterricht (Variante 1): Integration der dual Studierenden in die reguläre Azubiklasse im ersten Lehrjahr - hier kann unter Umständen gleich das 2. Schuljahr besucht werden. Im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt die Vorbereitung durch Eigenstudium. Alte Prüfungsunterlagen können zur Vorbereitung bei verschiedenen Verlagshäusern angefordert werden Auskunft dazu erhalten Sie von der zuständigen Kammer. (häufigste Variante) Berufsschulunterricht (Variante 2): Beschulung der dual Studierenden in eigener Berufsschulfachklasse für dual Studierende im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr. Berufsschulunterricht und Hochschulplan sind aufeinander abgestimmt. Die Einrichtung 12

einer eigenen Fachklasse ist nur mit 16 Teilnehmern pro Studienangebot & Ausbildungsberuf im Studienjahr möglich. In der Startphase genehmigt das Bay. Kultusministerium eine kleinere Anzahl (ca. 12 Teilnehmer). Eigenstudium Seminare im Unternehmen Überbetriebliche Schulungen Sind auch Auslandsaufenthalte im dualen Studium möglich? Ja. Zum einen sind Praxis-Auslandsaufenthalte über das Unternehmen ideal und äußerst begrüßenswert. Zum anderen sind Auslandssemester über die Hochschule möglich. Die Hochschulen verfügen über sehr viele Partnerhochschulen in verschiedensten Ländern. Im Projekt hochschule dual international (Start: 2012) wird die Internationalisierung des dualen Studiums weiter ausgebaut. Kann mein Unternehmen mitbestimmen, welche Fächer die Studierenden im dualen Studium an der Hochschule belegen? Bis zu einem gewissen Grad, ja: Im späteren Studienverlauf haben die Studierenden die Möglichkeit, verschiedene Studienschwerpunkte zu wählen. Hier ist es sinnvoll, wenn die Studierenden Schwerpunkt- und Wahlfächer belegen, die inhaltlich zu den Praxiseinsätzen im Unternehmen passen. Idealerweise treffen Unternehmen und Studierender die Fächerauswahl gemeinsam. Ist im Unternehmen eine gesonderte Betreuung der dual Studierenden erforderlich? Es ist sinnvoll, ein betriebliches Ausbildungsprogramm zu definieren, das die dual Studierenden Schritt für Schritt auf die späteren Tätigkeiten im Unternehmen vorbereitet. Beim Verbundstudium ist zusätzlich der Berufsausbildungsplan der Kammer zu berücksichtigen. Im Sinne einer Ausbildungspartnerschaft zwischen Hochschule und Ausbildungsbetrieb sollten die Studierenden einen Ausbilder im Unternehmen haben, der die Einsätze der dual Studierenden im Unternehmen koordiniert, sich um die fachliche Begleitung während der Praxisphasen kümmert, die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs kennt und mit der Hochschule regelmäßig in Kontakt steht. Was passiert bei Studienabbruch? Welche Sicherheiten hat das Unternehmen? Im Falle einer Nichtzulassung zum Studium an der Hochschule insbesondere bei Nichterreichen des Numerus clausus kann ein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen werden. Bei Nichtbestehen einer Prüfung an der Hochschule, die eine Verlängerung oder Beendigung des Studiums bedeutet, endet grundsätzlich das Vertragsverhältnis des Bildungsvertrages, es sei denn, der Betrieb stimmt einer entsprechenden Verlängerung zu. Dies kann bereits im Bildungsvertrag geregelt werden. Im Falle der Beendigung des Studiums bleibt das Ausbildungsverhältnis unberührt. 13

Bei Nichtbestehen der IHK-Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis nach 21 Berufsbildungsgesetzes (BBiG), es sei denn, der Berufsausbildungsvertrag wird nach 21 Absatz 3 BbiG verlängert. Mit dem Antrag auf Verlängerung vereinbaren das Unternehmen und der Teilnehmer, ob auch der Bildungsvertrag verlängert wird. Was passiert bei Wechsel bzw. Kündigung des Arbeitgebers? Eine Kündigung vor und während der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen fristlos möglich. Will der Verbundstudierende während seiner beruflichen Ausbildungszeit den Arbeitgeber wechseln, so kann das nur im gegenseitigen Einverständnis passieren. Eine Kündigung des Berufsausbildungsvertrages nach der Probezeit kann vom Arbeitgeber oder Verbundstudierendem nur aus wichtigem Grund erfolgen. Generell ist der Verbundstudierende wie auch der Auszubildende an den Vertrag gebunden. Bevor eine Kündigung oder ein Wechsel des Arbeitgebers erfolgt, sollte ein Beratungsgespräch mit dem Ausbildungsberater der IHK bzw. HWK gesucht werden. 5. Vorteile und Erfahrungswerte Welche Erfahrungswerte gibt es mit Absolventen dualer Studienangebote in Unternehmen? Insgesamt sehr gute. Bundesweit beobachtet man eine steigende Anzahl dualer Studiengänge. In Bayern gibt es sehr positive Erfahrungen mit Absolventen dualer Studienangebote. Bereits zweimal wurden je fünf Top-Absolventen für ihre hervorragenden Leistungen im dualen Studium vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der vbw Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e.v. ausgezeichnet. Bayerische Unternehmen, die bereits Plätze für das duale Studium zur Verfügung stellen, sehen folgende Vorteile von Absolventinnen und Absolventen dualer Studiengänge als besonders wichtig an: Mehr Praxiserfahrung 89% Leistungsmotivierte und zielstrebige Mitarbeiter 86% Eignung für mittleres Management o.ä. 79% Kenntnis des Betriebs von Anfang an 77% Keine Einarbeitungszeit nötig 66% Wissenschaftliche Ausrichtung neben Praxiserfahrung 66% Die Ergebnisse stammen aus einer repräsentative Befragung von 500 Unternehmen in Bayern Bedarf nach dualen Studienangeboten in der bayerischen Wirtschaft, TNS Infratest Sozialforschung 2007 (im Auftrag von hochschule dual). 14

Welche Vorteile gibt es aus Unternehmerperspektive? Modell 1: Verbundstudium Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften, die einen Doppelabschluss mitbringen (Berufsabschluss + akademischer Hochschulabschluss) Produktive und verantwortungsvolle Arbeit der jungen Menschen im Unternehmen bereits im Studium: Einarbeitung nach dem Studium entfällt Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen an die Studierenden in der Praxis Sehr lange Kennenlernphase - es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit des späteren Absolventen herauszufinden Starke Verbundenheit der Studierenden bzw. Absolventen mit ihrem Unternehmen Dreimal so viel Praxis- und Unternehmenserfahrung der dualen Studienabsolventen im Vergleich zu herkömmlichen Studienabsolventen und das bei gleicher Hochschulausbildung Intensive Kontakte zwischen Unternehmen und Hochschulen, Vertiefung des Technologieund Wissenstransfers Der Doppelabschluss bedeutet auch: kein Verlust mehr von guten Auszubildenden an ein späteres Studium das Studienprogramm mit integrierter Berufsausbildung zieht leistungsmotivierte junge Menschen an, dem Unternehmen bleibt der eigene Nachwuchs erhalten Modell 2: Studium mit vertiefter Praxis (Bachelor / Master): Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften Produktive und verantwortungsvolle Arbeit der jungen Menschen im Unternehmen bereits im Studium: Einarbeitung nach dem Studium entfällt Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen an die Studierenden in der Praxis Umfassende Kennenlernphase - es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit des späteren Absolventen herauszufinden Starke Verbundenheit der Studierenden bzw. Absolventen mit ihrem Unternehmen I.d.R. doppelt so viel Praxis- und Unternehmenserfahrung der dualen Studienabsolventen im Vergleich zu herkömmlichen Studienabsolventen und das bei gleicher Hochschulausbildung Intensive Kontakte zwischen Unternehmen und Hochschulen, Vertiefung des Technologieund Wissenstransfers Auch geeignet für Nachwuchskräfte mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung, die ein Studium absolvieren möchten -> der Nachwuchs bleibt dem Unternehmen erhalten 15

Modell 3: Stipendiatenmodell, I.C.S. / Studium mit vertiefter Praxis Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften Vorauswahl hervorragender Studierender durch die Hochschule Lange Kennenlernphase, es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit des späteren Absolventen herauszufinden Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen an die Studierenden in der Praxis Mindestens 50% mehr Praxis als im nicht dualen Studium - und das bei gleicher Hochschulausbildung Kürzere Förder- und Bindungszeit als im Verbundstudium und Studium mit vertiefter Praxis Welche Vorteile gibt es aus der Perspektive der Studierenden? Modell 1: Verbundstudium: Studierende machen bereits im Studium eine Menge Betriebs- und Praxiserfahrungen Sie erlernen parallel zum Studium das Arbeiten im Unternehmen von der Pike auf Studierende erwerben in kürzester Zeit einen Doppelabschluss (Bachelor + IHK/HWK- Abschluss) und sparen mindestens ein Jahr im Vergleich zum additiven Weg erst Lehre, dann Studium Sie werden während des Studiums finanziell vergütet Sie trainieren wichtige Schlüsselqualifikationen in der Praxis Studierende bauen eine enge Bindung zum Unternehmen auf Sie haben hervorragende Job- und Karrierechancen, werden in der Regel vom Unternehmen übernommen und können, da sie sich schon eingearbeitet haben, schneller aufsteigen Modell 2: Studium mit vertiefter Praxis (Bachelor / Master): Studierende sammeln eine Menge Betriebs- und Praxiserfahrung schon im Studium Sie werden während des Studiums finanziell vergütet Studierende trainieren wichtige Schlüsselqualifikationen in der Praxis Sie bauen eine enge Bindung zum Unternehmen auf Studierende haben hervorragende Job- und Karrierechancen, werden in der Regel vom Unternehmen übernommen und können, da sie sich schon eingearbeitet haben, schneller aufsteigen Modell 3: Stipendiatenmodell, I.C.S. / Studium mit vertiefter Praxis s.o. Modell 2 16

Wie hoch ist die Abbrecherquote im dualen Studium? Sie ist deutlich geringer als im nicht dualen Studium. Ein wesentlicher Grund ist die außerordentlich hohe Motivation der dual Studierenden. Sie haben ihr Ziel einen Arbeitsplatz im Unternehmen klar vor Augen. Außerdem ist die gute Vorauswahl der Unternehmen entscheidend. Besonderer Vorteil gegenüber Berufsakademien: Bricht der Studierende sein Verbundstudium ab, kann er die Lehre im Betrieb fortsetzen und bleibt dem Unternehmen auch weiterhin erhalten. 6. Finanzielle Aspekte Welche Kosten kommen auf mein Unternehmen pro Platz für ein duales Studium zu? Die Aufwendungen beim Verbundstudium und Studium mit vertiefter Praxis beinhalten die Vergütung der dual Studierenden, Personalnebenkosten und ggf. Studienbeiträge, die das Unternehmen übernehmen kann, dies aber nicht tun muss. Finanzielle Beiträge an hochschule dual oder die Hochschule sind nicht erforderlich die Teilnahme am Programm hochschule dual ist beitragsfrei. Ausnahme: Modell 3, I.C.S., weitere Informationen unter www.ics-ev.de. Wie ist die Vergütung im dualen Studium geregelt? Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen obligatorisch, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen. Erfolgt eine Vergütung nur in den betrieblichen Phasen, sollten mindestens die Studienbeiträge übernommen werden. Die Höhe der Vergütung entspricht beim Verbundstudium dem regulären Ausbildungsgehalt, beim Studium mit vertiefter Praxis (Bachelor) sollte die Vergütung anfangs mindestens 80%, ab dem dritten Semester 100% der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen. Die Vergütung bei dualen Masterstudiengängen sollte in angemessener Weise über der Vergütung in Bachelorstudiengängen liegen. Werden die Studienbeiträge beim dualen Studium vom Unternehmen automatisch übernommen? Nein. Allerdings wirkt sich die Übernahme der Studienbeiträge durch das Unternehmen motivierend auf die Studierenden aus. Die Übernahme der Beiträge ist dringend zu empfehlen, wenn keine Vergütung während der Hochschulphasen stattfindet (siehe oben). Der höchste Studienbeitrag in Bayern liegt zurzeit bei 500 Euro zzgl. Studentenwerk-Beitrag. Die genaue Höhe erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Hochschule. 17

Sind duale Studienangebote sozialversicherungspflichtig? Ja! Das Studium mit vertiefter Praxis war bis Ende 2011 unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei. Diese Regelung hat der Bund mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze aufgehoben. Ab 01.01.2012 sind sowohl Verbundstudiengänge als auch Studiengänge mit vertiefter Praxis sozialversicherungspflichtig. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Broschüre Das duale Studium im Unternehmen. Diese kann kostenlos bei hochschule dual unter info@hochschule-dual.de bestellt werden. Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir grammatikalisch die männliche Geschlechtsform. Selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. KONTAKT hochschule dual Sonja Baumer, M.A. Geschäftsführung Hopfenstraße 4 80335 München Tel.: 089-5404137-12 Fax: 089-54041371-19 sonja.baumer@hochschule-dual.de 18