Guter Start ins Kinderleben- Erziehungskompetenz stärken!

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Transkript:

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich Guter Start ins Kinderleben- Erziehungskompetenz stärken! Kinderschutz für Kindertagesstätten Materialien zur Unterstützung

Vorwort Kinderschutz ist eine wichtige Aufgabe für alle im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Den Erzieherinnen und Erziehern in den 78 Kindertagesstätten kommt im Kinderschutz eine besondere Rolle zu. Mit ihrer Beobachtungsfähigkeit und Fachlichkeit, sind sie nah dran an den Kindern und deren Familien. In einer Vorstellungsrunde am 16.11.2010 konnten die Leitungen der Kindertagesstätten die Beratungsfachkräfte der Lebensberatung Wittlich und der Evangelischen Beratungsstelle persönlich kennenlernen. Die Beraterinnen und Berater unterstützen die Fachkräfte in den Kindertagesstätten als insofern erfahrene Fachkräfte ; so die juristische Begrifflichkeit. Dabei unterstützen die Beraterinnen und Berater sowohl in der Abschätzung einer Risikosituation, bei der Aufstellung eines Schutzplans (sofern erforderlich) sowie bei der Vorbereitung eines Elterngespräches. Fallverantwortlich bleiben die Kindertagesstätten, insbesondere die Leitungen und deren Träger, bis zu einer eventuellen bzw. erforderlichen Fallabgabe an das Jugendamt. Diese herausfordernde Aufgabe gilt es zu unterstützen. Sie erhalten hiermit die Materialien und Informationen, die Sie bei der wichtigen Aufgabe der Risikoabschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, aber auch bei der Suche nach Hilfeangeboten für Familien und deren Kinder unterstützen sollen. Maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden von den Kolleginnen und Kollegen im Allgemeinen Sozialen Dienst mit den Familien erörtert. Die Arbeitshilfe wurde aktualisiert und mit einem Dokumentationsvorschlag zur Erstellung eines Schutzplans erweitert. Sie unterstützen Familien, wenn Sie auf Beratungsmöglichkeiten hinweisen oder Informationen zu Angeboten im Sozialilfe-, Jugendhilfe- und Gesundheitswesen an die Ratsuchenden weitergeben können. Für Ihr Engagement im Kinderschutz, will ich mich ganz herzlich bedanken! i.a. Stephan Rother Fachkraft Kinderschutz Wittlich, im April 2016 2

Hintergründe zum Kinderschutz und Rechtliches: 8a (SGB VIII) und das Landeskinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz Grundsätzlich wachsen die meisten Kinder gesund auf und werden von ihren Sorgeberechtigten gefördert und gut versorgt. Die meisten Eltern nehmen ihre elterliche Sorge ernst und sorgfältig wahr. Doch auch das sind Tatsachen: Bundesweit: ca. 80 120 Todesfälle (Kinder unter 15 Jahre) pro Jahr als Folge körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung Im ersten Lebensjahr sterben mehr Kinder in Folge von Vernachlässigung und Misshandlung als in jedem späteren Alter 77% aller misshandlungsbedingter Todesfälle ereignen sich in den ersten 4 Lebensjahren Kindesmisshandlung ist oft mit Armut und Stress in den Familien - verstärkt durch Drogen- und Alkoholmissbrauch - verbunden (Quelle: UNICEF Innocenti Report Card 5, Florenz, August 2003) 3

Gesundes Aufwachsen Risikofaktoren und Schutzfaktoren Es gibt verschiedene Faktoren die eine Kindeswohlgefährdung eher begünstigen oder eher minimieren können. Gemeint sind Risikofaktoren und Schutzfaktoren für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Gesundes Aufwachsen Risikofaktoren und Schutzfaktoren Risikofaktoren Schutzfaktoren Schwierige Lebenssituationen der Familien Gefühl der Überforderung Eigene Gewalterfahrung in der Kindheit und / oder Beziehung Häufige Beziehungsabbrüche Psychische Erkrankung Suchterkrankung Kind stellt erhöhte Ansprüche an Pflege und Versorgung führen nicht zwangsläufig zur Kindeswohlgefährdung Gewaltfreie Paarbeziehung Erleben von Selbstwirksamkeit Soziales Netzwerk Bezugsperson: vertraut verlässlich verfügbar Robustes, kontaktfreudiges Temperament der Kinder Entwicklungsadäquate Aufklärung über die besondere Situation der Eltern (-teile) Selbststärkungskräfte des Kindes vorhanden (Resilienz) STÄRKEN stärken - SCHWÄCHEN schwächen! 14.05.2014 7 4

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Das Landeskinderschutzgesetz richtet sich an alle Familien und deren Kinder. Jedoch kommen Familien in besonderen Lebenssituationen eine besondere Aufmerksamkeit zu, da hier das Wohl von Kindern eher hinterfragt werden muss. In einer Zweiteilung will das Gesetz einerseits die Kindergesundheit fördern und andererseits direkt das Wohl von Kindern fördern und deren Schutz sicherstellen. Landeskinderschutzgesetz 21.03.2oo8 Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Verbesserung Kindeswohl / Kinderschutz durch Aufbau lokaler Netzwerke und Entwicklung Früher Hilfen Förderung Kindergesundheit Durch gesteigerte Inanspruchnahme der U-Untersuchungen Zielgruppe: Alle Familien, besondere Aufmerksamkeit gilt Familien in benachteiligten Lebenssituationen 14.05.2014 6 5

Nachfolgend, einige Kernelemente des Landeskinderschutzgesetzes: Ziele & Kernpunkte des Gesetzes Schutz und Förderung des Kindeswohls: Auf- und Ausbau lokaler und interdisziplinärer Netzwerke Aufbau lokaler Netzwerke ( 1) Bedarfsgerechte Angebote frühzeitiger Förderung von Erziehungs- und Beziehungskompetenzen ( 2) Niedrigschwellige Angebote zur Förderung des Kindeswohls ( 1) Transparenz unterschiedlicher Hilfeangebote ( 3) Wirkungsvolle Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII ( 3) 14.05.2014 8 Ziele & Kernpunkte des Gesetzes Schutz und Förderung der Kindergesundheit: Recht auf positive Entwicklung und Entfaltung sowie Höchstmaß an Gesundheit ( 1) Risiken für gesundes Aufwachsen rechtzeitig begegnen ( 1) Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl ( 1) Sicherstellung der erforderlichen Hilfen ( 1) 14.05.2014 9 Bild: pixelio / Rolf van Melis 6

Besonderheiten des Landesgesetzes Änderung anderer Landesgesetze ( 15-21) Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Heilberufsgesetz Landeshebammengesetz Landeskrankenhausgesetz Schulgesetz Kindertagesstättengesetz-Änderung 2 Absatz 2 Satz 3 > Konkretisierung der Inanspruchnahme notwendiger Hilfen auch in Fällen von Vernachlässigung und Misshandlung (statt wie bisher ausschließlich bei Gewalt gegen Kinder oder sexuellem Missbrauch) NEU: Kindertagesstätten sollen vertrauensvoll mit den Jugendämtern zusammenarbeiten Finanzielle und personelle Unterstützung durch das Land 14.05.2014 10 Geändert wurde mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes auch das Kindertagesstättengesetz: 2 Abs 2 Satz 3 KiTa-Gesetz Sie sollen auf die Inanspruchnahme notwendiger Hilfen auch in Fällen von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch von Kindern hinwirken und dabei mit den Jugendämtern und sonstigen geeigneten Stellen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hinwirken auf die Inanspruchnahme notwendiger Hilfen: weil Kindertagesstätten eine hohe Reichweite, bei der Erreichbarkeit von Kindern und deren Familien haben Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und sonstigen Stellen gesetzlich formuliert 14.05.2014 11 7

Die Rolle der Insofern erfahrenen Fachkraft (IEF) bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG) Die IEF wird auf Anfrage der KiTa zur gemeinsamen Risikoeinschätzung bei Verdacht auf eine KWG hinzugezogen. Ihr kommt die Rolle einer Beratungsfachkraft (bzw. Coach) zu und übernimmt damit keine Fallverantwortung. Annhand des IEF-Bogens wird das Gespräch mit Fachkräften, der Leitung und der IEF geführt. Gemeinsam mit der Leitung und den betroffenen ErzieherInnen erfolgt eine Einschätzung des Umfangs der Kindeswohlgefährdung. In diesem Einschätzungsgesprächs wird die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ermittelt. Bei den weiteren Schritten ist zu beachten, dass gesetzlich eine Mitwirkungsbereitschaft der Eltern gefordert wird. Sind die Eltern nicht bereit mitzuwirken und konstruktiv etwas zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung beizutragen, ist das Jugendamt zu informieren. Im Beratungsgespräch erfolgt gemeinsam eine Sammlung der unterstützenden Faktoren, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden und das Kindeswohl zu fördern. Am Ende des Gesprächs wird ein Schutzplan entwickelt. Hier werden alle notwendigen Details festgehalten, auch ein Überprüfungstermin, sofern das Jugendamt noch nicht eingeschaltet werden muss, zur Kontrolle der Hilfe-Maßnahmen, die die Kindeswohlgefährdung abwenden helfen sollen. Weitere Bestandteile im Beratungsprozess sind: Dokumentation aller Handlungsschritte und Unterstützungsmaßnahmen Dokumentation der Zusammenarbeit: IEF und KiTa IEF übernimmt keine Fallarbeit, sondern die Beratung zur Einschätzung KiTa-Leitung bleibt fallverantwortlich, bis zu einer Fallabgabe an das Jugendamt Steigt das Risiko einer KWG oder sind die Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage mitzuarbeiten, ist unverzüglich das Jugendamt zu informieren. 8

Die Insofern erfahrenen Fachkräfte Beratung für einen ganzen Landkreis Die Teams der Lebensberatung Wittlich im Bistum Trier und des Diakonischen Werks der ev. Kirchenkreise Trier und Simmern-Trarbach ggmbh (Evangelischen Beratungsstelle) haben sich für ein gemeinsames Beratungsangebot entschieden. Beide Einrichtungen stellen mit ihren Teams die Fachkräfte zur Beratung aller Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Damit dies gelingen kann, haben sich die Einrichtungen wie folgt aufgeteilt: IEF für KiTas Lebensberatung im Bistum Trier: Stadt Wittlich VG Wittlich-Land VG Bernkastel-Kues Ortsgemeinden der ehemaligen VG Kröv-Bausendorf (jetzt zugehörig zur VG Traben-Trarbach) 14.10.2014 62 Ev. Beratungsstelle: VG Traben-Trarbach Verbandsfreie Gemeinde Morbach VG Thalfang am Erbeskopf 9

Wer sind die insofern erfahrenen Fachkräfte? Aktuell sind folgende Fachberaterinnen und Fachberater als insofern erfahrene Fachkräfte für die Begleitung bei Verdachtsfällen verfügbar: 10

Verfahrenswege bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung im Bereich der Kindertagesstätten Der Ablauf bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde im Rahmen der Runden Tische erarbeitet und abschließend wie folgt vereinbart: Ablauf bei Verdachtsfällen KWG Verdacht einer KWG Ersteinschätzung Erzieher/-in Mitteilung: Leitung u. Team sowie Träger Kollegiale Beratung (Vier-Augen-Prinzip) Fall unklar: IEF-Bogen ausfüllen (Vorbereitung für das Gespräch mit IEF) Gemeinsame Abschätzung: Leitung, Team, IEF Elterngespräch / Beteiligung Kind 1 ): Gemeinsame Vereinbarung Schutzplan erstellen Termin für Folgegespräch Eltern-Folgegespräch: Wirksamkeit prüfen Wirkt die Hilfe nicht: Jugendamt informieren 15.10.2014 59 Akute Kindeswohlgefährdung: Jugendamt informieren Eltern verweigern: a) Jugendamt informieren b) Eltern über Informationsweitergabe an das Jugendamt informieren 1 ) (außer, wenn dadurch die Gefährdung für das Kind steigen würde) 11

12

Anhang: 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. 13

(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. (2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien 1. zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen 2. Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. 14

Anhang: IEF-Anschreiben und Gesprächsvorbereitungs-Bogen Bitte besprechen Sie im Team vor dem Besuch die Punkte der Einschätzungshilfen Risikoeinschätzung. Das Ausfüllen der Einschätzungsbögen soll vor dem Erstgespräch als Vorbereitung dienen. Danach kann die IEF ganz konkret auf den Verdachtsfall eingehen. Sehr geehrte ErzieherInnen, Sie haben uns im Rahmen der Abklärung zur Kindeswohlgefährdung ( 8a) als insofern erfahrene Fachkräfte hinzugezogen. Anliegend übersenden wir Ihnen einen Einschätzungsbogen. Damit erhalten wir erste Anhaltspunke, die für die Gefährdungseinschätzung wichtig sind. Bitte füllen Sie den Bogen soweit es Ihnen möglich ist aus. Er dient zusammen mit Ihren Beobachtungen als Gesprächsgrundlage. Ergänzend erhalten Sie eine Liste von Risikofaktoren und Anhaltspunkten, die für Ihre Einschätzung hilfreich sein können. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Lebensberatung Wittlich Diakonisches Werk der ev. Kirchenkreise Trier Kasernenstraße 37, und Simmern-Trarbach ggmbh Maiweg 150, 56841 Traben-Trarbach Tel.: 06571-4061 Tel.: 06541-6030 Fax: 06571-265328 Fax: 06541-5526 E-Mail: lb.wittlich@bistum-trier.de E-Mail: self.wolf@diakoniehilft.de Mit freundlichen Grüßen Das Team der Lebensberatung Wittlich und des Diakonischen Werkes 15

Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII Datum: Kindergarten: Insoweit erfahrene Fachkraft: Anlass: 16

Risikoeinschätzung 1. Erscheinungsbild des Kindes: Sicherung der Grundversorgung (Ernährung, Kleidung, emotionale Zuwendung, gewaltfreie Erziehung ) Körperl. Erscheinung (Unter- Überernährung, chronische Krankheiten, Hyperaktivität, Verletzungen, auffällige Rötungen, Bauchschmerzen, Atemstörungen, Müdigkeit...) Psychische Erscheinung (traurig, verschlossen, ängstlich, orientierungslos, geringes Selbstvertrauen, distanzlos, grenzenlos, apathisch, aggressiv, unkonzentriert...) Kognitive Erscheinung (Sprache, Wahrnehmung, Konzentration, Über- Unterforderung) Sozialverhalten (Freunde, Integration, aggressiv, rücksichtslos, kommt regelmäßig, pünktlich, überangepasst, lügt...) 17

2. Risikofaktoren bezogen auf die Herkunftsfamilie Finanzielle/materielle Situation (Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnverhältnisse) Soziale Situation (Integration im Wohnumfeld, Freunde, Integration innerhalb der Verwandtschaft) Familiensituation (Alleinerziehend, Gewalt in der Familie, kulturell bedingte Konflikte, Partnerkonflikte, kinderreiche Familie) Persönliche Situation der Mutter (Sucht, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, psychische Erkrankung, Arbeitslosigkeit ) Persönliche Situation des Vaters (Sucht, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, psychische Erkrankung, Arbeitslosigkeit ) Integration zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen (Tagesablauf, Grenzen setzen, Bindung, Interesse, Über- oder Unterforderung, Angebote zur Freizeitgestaltung, Zuwendung und Aufmerksamkeit, Zuverlässigkeit bei Zeitplanung, Absprachen...) 18

3. Ressourcen und Prognosen Ressourcen des Kindes (persönliche, familiäre, soziale, materielle, infrastrukturelle) Ressourcen der Eltern (persönliche, familiäre, soziale, materielle, infrastrukturelle) 4. Kooperationsbereitschaft der Eltern (Wie oft ist die Mutter/ der Vater im Kindergarten? Wie intensiv ist die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Eltern? Werden Termine z.b. für Entwicklungsgespräche wahrgenommen? Werden Ihre Ratschläge und Empfehlungen von den Eltern aufgegriffen?) 19

Schutzplan zur Sicherstellung des Kindeswohls (Dokumentationsvorschlag) Träger:... Institution (KiTa, Schule,...):... Schutzplan erstellt nach Risikoabschätzung vom:... Prozessverantwortliche/r: Name:... Funktion:... Erreichbarkeit:... 1. Schutzplan für geboren am...,... (Vorname, Name des Kindes), 2. Namen und Anschriften: Mutter des Kindes:... Sorgeberechtigt? Ja Nein Tel.:... Vater des Kindes:... Sorgeberechtigt? Ja Nein Tel.:... Stiefelternteil des Kindes:... Sorgeberechtigt? Ja Nein Tel.:... Weitere Personensorgeberechtigte:... Tel.:... Geschwister:... (Namen, Alter, ggf. abweichende Anschriften) 20

3. Beteiligte Fachkräfte: Name Funktion Träger / Einrichtung Erreichbarkeit Beteiligte Insofern erfahrene Fachkraft Name Funktion Träger / Einrichtung Erreichbarkeit 4. Kindeswohlgefährdung auf Grund von (gewichtige Anhaltspunkte): 5. Prognose bei Fortbestand der Gefährdung / zu erwartende Folgen: 21

6. Ressourcen 6.1 Ressourcen des betroffenen Kindes: 6.2 Ressourcen der Familie / Sorgeberechtigten des Kindes: 6.3 Ressourcen des sozialen Umfeldes: 22

7. Schutzmaßnahme / Hilfen Maßnahme Hilfeadressat/in Ziel verantwortlich Termin/bis? 8. Sind weitere Fachkräfte oder Institutionen zu informieren? nein Ja, und zwar: Wer? Durch wen? Information: Bis wann? 9. Beteiligung der/s Minderjährigen (ggf. Gründe für Nichtbeteiligung) 10. Beteiligung der Personensorgeberechtigten (ggf. Gründe für Nichtbeteiligung) 23

11. Abschlussdokumentation [Beendigung des Verfahrens gem. 8a SGB VIII, 8b SGB VIII sowie Art. 1 BKiSchG ( 4 KKG)] / Ergebnis der Überprüfung vom... : Der Schutz des Kindes ist gesichert. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht erforderlich. Der Schutz des Kindes ist nicht gesichert. Weitere Schutzmaßnahmen werden getroffen und ein sofortiges Handeln ist notwendig. Folgende Maßnahmen werden getroffen: Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt zur Prüfung der Einleitung weiterer Schritte. Weiterleitung an (Name der Fachkraft im Jugendamt):... Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Gefahrenabwehr. Weiterleitung an (Name der Dienststelle, aufnehmende/r Beamtin / Beamter):... Bei Weiterleitung des Schutzplans an das Jugendamt: die Sorgeberechtigten wurden über die Mitteilung der hier aufgeführten Informationen an das Jugendamt informiert am:... Andere oder weitere Schritte / Maßnahmen (Begründung): (Weitere Angaben unter Angabe der Gliederungsbezugsnummern auf gesondertem Blatt mit Datum beifügen) Ort, Datum:......... Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift der zuständigen Leitungskraft... Unterschrift der / des Sorgeberechtigten 24

Beratungsstellen und Angebote zur Unterstützung von Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich Bei der Aufstellung des Schutzplanes kann es sein, dass eine akute Kindeswohlgefährdung nicht festgestellt wird. Dennoch benötigt die betroffene Familie möglicherweise weitere Unterstützung, damit die Risiken einer Kindeswohlgefährdung minimiert und die Situation für das Kind stabilisiert werden kann. Bitte beachten Sie bei ihren Vorschlägen, dass die Unterstützungsangebote Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Sozialgesetzbuch, ausschließlich in einem Planungsverfahren durch die Fachkräfte des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) gewährt werden können. Zur Absicherung einer Falleinschätzung ist auch eine (zunächst) anonymisierte Darstellung des Verdachtsfalles möglich. Hier helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden die nachfolgenden Sozialen Einrichtungen und Beratungsmöglichkeiten zusammengestellt. Auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich befinden sich ebenfalls Ansprechpartner/-innen für Unterstützungsangebote und Hilfen für Familien (http://www.bernkastel-wittlich.de/uebersicht-jugend.html), wie auch in der Broschüre Kinder Wegweiser für werdende und junge Eltern im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die ebenfalls im Internet veröffentlicht ist (http://www.bernkastel-wittlich.de/uebersicht-familie.html ). 25

Soziale Einrichtungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich Allgemeine Sozialberatung Beratungsangebote Außenstelle Bernkastel-Kues Stiftsweg 1d 54470 Bernkastel-Kues Allgemeine Sozialberatung Kurfürstenstr. 6 Allgemeine Sozialberatung Jugendherbergstr. 25 54497 Morbach Stephan Arnoldy 06531/ 966012 arnoldy.stephan@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Klaus Schrodt 06571/ 915522 schrodt.klaus@caritas-wittlich.de Nebenstelle Morbach 06531/ 966012 Evangelische Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstelle Maiweg 150 56841 Traben-Trarbach Lebensberatung Wittlich - Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Kasernenstr. 37 Schuldner- und Insolvenzberatung Stiftsweg 1d 54470 Bernkastel-Kues Schuldner- und Insolvenzberatung Kurfürstenstr. 6 Ev. Beratungsstelle Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Kirchenkreise Simmern- Trarbach und Trier Soi Papanastasiou 06541/ 6030 self.wolf@diakoniehilft.de Lebensberatung Wittlich Ludger Brünette 06571-4061 lb.wittlich@bistum-trier.de Außenstelle Bernkastel-Kues Gudrun Rosiepen 06531/ 96600 rosiepen.gudrun@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Hubert Peifer 06571/ 9155-36 peifer.hubert@caritas-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 1 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Beratungsangebote Schwangerenberatung Stiftsweg 1d 54470 Bernkastel-Kues Schwangerenberatung Kurfürstenstr. 6 Schwangerenberatung Kurfürstenstr. 6 Schwangerenberatung Jugendherbergstr. 25 54497 Morbach Schwangerenberatung/ Schwangerenkonfliktberatung Außenstelle Bernkastel-Kues Silke Heiseler 06531/ 9660-13 heiseler.silke@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Eva Maria Gobrecht 06571/ 9155-15 gobrecht.eva@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Renate Thesen-Dimmig 06571/ 9155-28 thesen-dimmig.renate@caritas-wittlich.de Nebenstelle Morbach Silke Heiseler 06531/ 9660-13 heiseler.silke@caritas-wittlich.de Diakonisches Werk der Ev. Kirchenkreise Trier und Simmern-Trarbach ggmbh Bachstr. 1 Schwangerenberatung/ Schwangerenkonfliktberatung 06571/ 145-300 schwangerenberatung.wittlich@diakoniehilft.de Diakonisches Werk der Ev. Kirchenkreise Trier und Simmern-Trarbach ggmbh Kirchgasse 5 54424 Thalfang Suchtberatung Stiftsweg 1d 54470 Bernkastel-Kues 06504/ 954140 schwangerenberatung.thalfang@diakonie-trier.de Außenstelle Bernkastel-Kues Christel Krieger 06531/ 9660-11 krieger.christel@caritas-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 2 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Beratungsangebote Suchtberatung Stiftsweg 1d 54470 Bernkastel-Kues Suchtberatung Kurfürstenstr. 6 Suchtberatung Kurfürstenstr. 6 Suchtberatung Kurfürstenstr. 6 Suchtberatung Außenstelle Bernkastel-Kues Staphan Arnoldy 06531/ 9660-12 arnoldy.stephan@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Helga Thiel 06571/ 9155-16 thiel.helga@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Miriam Meurer 06571/ 9155-35 meurer.miriam@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Stephan Arnoldy 06571/ 9155-0 arnoldy.stephan@caritas-wittlich.de Nebenstelle Morbach Jugendherbergstr. 25 54497 Morbach Suchtberatung (Glücksspiel-, Online-, PC-Sucht) Kurfürstenstr. 6 Suchtprävention/ Sucht am Arbeitsplatz Kurfürstenstr. 6 06531/ 96600 suchtberatung@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Anja Wallerius 06571/ 9155-26 wallerius.anja@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Claudia Engler 06571/ 9155-20 engler.claudia@caritas-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 3 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Suchtprävention/ Sucht am Arbeitsplatz Beratungsangebote Geschäftsstelle Wittlich Kurfürstenstr. 6 Suchtprävention/ Sucht am Arbeitsplatz Kurfürstenstr. 6 Frühförderung/ Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) Frühförderung/ Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) Frühförderung/ Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) Helga Thiel 06571/ 9155-16 thiel.helga@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Melanie Grunow-Rieth 06571/ 9155-19 grunow-rieth@caritas-wittlich.de Birgit Wagner 06571/ 14-2254 birgit.wagner@bernkastel-wittlich.de Danica Hewel 06571/ 14-2484 danica.hewel@bernkastel-wittlich.de 06571/ 14-2430 Heil- und Sonderpädagogik Beethovenstr. 1a Psychologische Diagnostik und Beratung Beethovenstr. 1a Gemeinnützige Kinderfrühförderungs- u. Elternberatungsgesellschaft m.b.h. - Sozialpädiatrisches Zentrum- Rita Pauly 06571/ 9544-0 email@spz-trier.de Gemeinnützige Kinderfrühförderungs- u. Elternberatungsgesellschaft m.b.h. - Sozialpädiatrisches Zentrum- Rita Pauly 06571/ 9544-0 email@spz-trier.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 4 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Hilfen zur Erziehung Adoptionsvermittlung Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Hans Brand 06571/ 14-2282 hans.brand@bernkastel-wittlich.de Rosi Althoff 06571/ 14-2292 rosemarie.althoff-kraemer@bernkastel-wittlich.de Annika Wirth 06571/ 14-2284 annika.wirth@bernkastel-wittlich.de Dorothea Henzel 06571/ 14-2330 dorothea.henzel@bernkastel-wittlich.de Palina Fantes 06571/ 14-2285 palina.fantes@bernkastel-wittlich.de Miriam Vogt 06571/ 14-2430 Miriam.Vogt@Bernkastel-Wittlich.de Julia Molitor-Justen 06571/ 14-2297 julia.molitor-justen@bernkastel-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 5 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Hilfen zur Erziehung Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Eifel Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Mosel-Hunsrück Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Mosel-Hunsrück Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Mosel-Hunsrück Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Mosel-Hunsrück Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Mosel-Hunsrück Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Mosel-Hunsrück Florian Meurer 06571/ 14-2487 florian.meurer@bernkastel-wittlich.de Katrin Licht 06571/ 14-2202 katrin.licht@bernkastel-wittlich.de Gisela Becker 06571/ 14-2283 gisela.becker@bernkastel-wittlich.de Julia Minnebeck 06571/ 14-2484 julia.minnebeck@bernkastel-wittlich.de Martina Müller 06571/ 14-2281 martina.müller@bernkastel-wittlich.de Jennifer Walerius 06571/ 14-2268 jennifer.walerius@bernkastel-wittlich.de Bettina Schmitz 06571/ 14-2486 bettina.schmitz@bernkastel-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 6 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Hilfen zur Erziehung Allgemeiner Sozialer Dienst - Teamleitung Fachbereich 12 - Jugend und Familie - Fachbereichsleitung Jugendgerichtshilfe Pflegekinderdienst Pflegekinderdienst Willi Schüller 06571/ 14-2410 willi.schueller@bernkastel-wittlich.de Bernd Bäumler 06571/ 14-2210 bernd.baeumler@bernkastel-wittlich.de Elisabeth Brieske 06571/ 14-2241 elisabeth.brieske@bernkastel-wittlich.de Elisabeth Brieske 06571/ 14-2241 elisabeth.brieske@bernkastel-wittlich.de Hans Brand 06571/ 14-2282 hans.brand@bernkastel-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 7 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Sonstige Elternkreis behinderter Kinder Wittlich e.v. Berlinger Str. 47 Fachberatung Kindertagesstätten Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien - Fachbereichsleitung Kinderschutz/ Kinder- und Jugendschutz Kindertagespflege Mehrgenerationenhaus Wittlich Kurfürstenstr. 10 OASE - Unterstützung für Alleinerziehende Frauen und Männer Trierer Str. 28 Elternkreis behinderter Kinder Wittlich e.v. Maria Klein 06571/6696 info@ebk-wittlich.de Simone Droeger 06571/ 14-2428 simone.kohl@bernkastel-wittlich.de 13 - Finanzielle Hilfen für Familien - Gerhard Letsch 06571/ 14-2267 gerhard.letsch@bernkastel-wittlich.de Stephan Rother 06571/ 14-2220 stephan.rother@bernkastel-wittlich.de Marina Fischer 06571/ 14-2409 marina.fischer@bernkastel-wittlich.de Deutscher Kinderschutzbund Bernkastel-Wittlich e.v. Michaele Schneider 06571/ 2110 info@kinderschutzbund-bernkastel-wittlich.de LERNEN und ARBEITEN ggmbh Katja Barsch 06571/ 9540606 oase@lernen-arbeiten.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 8 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de

Sonstige Vermittlung von Kuren und Erholungen (Präventions- und Reha-Maßnahmen) Stiftsweg 1d 54470 Bernkastel-Kues Vermittlung von Kuren und Erholungen (Präventions- und Reha-Maßnahmen) Kurfürstenstr. 6 Außenstelle Bernkastel-Kues Claudia Kettern 06531/ 96600 kettern.claudia@caritas-wittlich.de Geschäftsstelle Wittlich Erna Klar 06571/ 9155-12 klar.erna@caritas-wittlich.de Dienstag, 5. April 2016 Seite 9 von 9 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich,,, Tel.: 06571/ 14-0, www.bernkastel-wittlich.de