Informationsveranstaltung über die geplanten Baumaßnahmen der MWB im Bereich Anger, Anneröder Weg, Fuchsgraben, Hasenpfad und Rabenweg MWB Mittelhessische Wasserbetriebe Alicenstraße 33 35390 Gießen mwb@giessen.de Informationsveranstaltung, Anneröder Viertel, 2.11.2017
2 Inspektion Ihrer sanlagen Rechtlicher Hintergrund Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie selbst zu überwachen ( 61 Wasserhaushaltsgesetzt (WHG)) sanlagen müssen nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen des deutschen Normenausschusses geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden Die Person, die das Eigentum an einem angeschlossenen Grundstück hat, ist verpflichtet, die Einhaltung der für die Abwasseranlage geltenden Benutzungsbedingungen zu überwachen ( 5 Abwassersatzung Gießen)
3 Inspektion Ihrer sanlagen Rechtlicher Hintergrund Ergänzend: Die Abwasserbeseitigungspflichtigen (in Gießen die MWB) haben die Durchführung der Instandhaltung der zu überwachen ( 37 (2) Hessisches Wassergesetz (HWG)) Die Überwachungspflicht wird erfüllt, indem die MWB sich die Nachweise von den Eigentümern vorlegen lässt oder die Inspektion der selbst veranlasst In Gießen wird die Inspektion durch die MWB für den Eigentümer (weitestgehend) kostenlos durchgeführt. ( 6 Abwassersatzung Gießen)
4 Inspektion Ihrer sanlagen Technischer Hintergrund Nicht ordnungsgemäße Anlagen verschmutzen den Untergrund (Undichtigkeiten, Drainagen am SW-) führen zu Betriebsstörungen (z.b. Überstau/Rückstau bei SW- Kanälen und Überflutungen von Kellern mit SW(!) z.b. Heinrich- Fourier-Straße ) erhöhen Fremdwasseranteil im Klärwerk (Höherer Frachteintrag, {Verschmutzung} im Gewässer höhere Abwasserabgabe) verschmutzen Gewässer direkt (SW am Regenwasserkanal) Stellt MWB/Stadt vor Probleme (betroffene Bürger, Umweltinteressierte, Staatsanwalt wg. Straftatbestand gem. 324 und 324a Strafgesetzb.), Gesundheitliche Gefährdung)
5 Ergebnisse der Inspektion im Planungsbereich
6 Ergebnisse der Inspektion im Planungsbereich
7 Fehleinleitungen Zum Verständnis 1 Person verbraucht ca. 110 l Wasser pro Tag 0,0013 Liter SW/s im Durchschnitt 0,0040 Liter SW/s Rechenwert für Kanäle Von 12,5 m² fließen bei Starkregen 0,4 Liter RW/s ab d.h.: RW von 12,5 m² SW von 100 Personen [RW = Regenwasser, SW = Schmutzwasser]
8 Was ist zu tun? Sanierung/Reparatur der schadhaften Grundstückskanäle (Privatgrundstücke) und Anschlusskanäle (öffentliche Parzellen) Beseitigung der Fehleinleitungen (Regenwasser in Schmutzwasserkanal und Schmutzwasser in Regenwasserkanal) Ab-/Umklemmen der Dränagen, die an der Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind
9 Wer veranlasst wann die Maßnahmen? Anlieger/Grundstückseigentümer: Beseitigung der Mängel auf den Privatgrundstücken (Schäden, Fehleinleitungen, falsch angeschlossenen Drainagen) Beseitigung der Mängel in der öffentlichen Parzelle, die ohne Aufgraben saniert werden können. Durchführung kurz- mittelfristig, unabhängig von den geplanten Arbeiten der Stadt Gießen
10 Wer veranlasst wann die Maßnahmen? MWB: Beseitigung der Schäden im Bereich der öffentlichen Parzellen, die in offener Bauweise (Aufgraben) saniert werden müssen Durchführung im Zuge der Straßen- und bauarbeiten der Stadt Gießen und MWB
11 Wie steht es um die öffentliche isation Im Hinblick auf Straßenbaumaßnahmen in Ihrem Wohnviertel erfolgten Umfangreiche hydraulische Berechnungen TV-Inspektionen (Kamerabefahrungen) der öffentlichen Kanäle Analyse der Betriebsergebnisse und Erfahrungen der letzten Jahre
12 Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen Das Regenwassernetz erreicht rechnerisch keinen Überstau, bei dem Regenwasser aus den Schächten tritt! Das Schmutzwassernetz ist ohne Falscheinleiter ausreichend dimensioniert. Aus hydraulischer Sicht besteht zur Zeit somit kein Handlungsbedarf. Dennoch streben die MWB Verbesserungen an, welche den zunehmenden Starkregen, die wir in den letzten Jahre verzeichnen mussten, Rechnung trägt.
13 Ergebnisse der TV-Inspektion Das Netz befindet sich in einem der Bauzeit entsprechendem Zustand. Es werden Maßnahmen erforderlich: Teilweise müssen Leitungen ausgewechselt werden. Die verbleibenden Leitungen sind zum Teil in offener und zum Teil in geschlossener Bauweise zu sanieren.
14 Betriebsergebnisse /Erfahrungen Das Netz besitzt mehrere Stellen mit sehr geringem Gefälle. An diesen Stellen ist ein deutlich erhöhter Reinigungsaufwand notwendig. Diese Situation ist unbefriedigend. Sie sollte im Zuge anderer Maßnahmen verbessert werden.
15 Vorgesehene Maßnahmen in öffentlichem Raum erneuerung gem. nachfolgendem Plan Sanierungen in offener oder geschlossener Bauweise, je nach Schaden Sanierungen defekter Hausanschlüsse in offener Bauweise (vergl. oben)
16 Vorgesehene Maßnahmen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Informationsveranstaltung, Anneröder Viertel, 2.11.2017