Aussenwohngruppen Schoren und Wettstein
Aussenwohngruppen Zielsetzungen Die Aussenwohngruppen (AWG) bieten Jugendlichen einen betreuten Rahmen, um die bereits erworbenen Kompetenzen (Selbst-, Sozial- und lebenspraktische Kompetenz) zu festigen und weiterzuentwickeln. Dabei sind die Unterstützung beim Abschluss der Schulausbildung, bei der Berufswahl und die Begleitung in die Berufswelt zentrale Themen. Zielgruppe Rahmenbedingungen Die AWG betreuen Jugendliche (Mädchen und Jungen) im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren, welche einen betreuten Rahmen brauchen. Auf Anfrage werden auch ältere Jugendliche aufgenommen, für welche das eigenständige Wohnen eine Überforderung bedeutet. Die Jugendlichen sind bereit für eine Zusammenarbeit. Sie haben sich freiwillig für ein Leben in der AWG entschieden. Die Jugendlichen beteiligen sich aktiv an den Gruppenaktivitäten. Die Jugendlichen haben eine externe Tagesstruktur: sie befinden sich in einer abgeklärten Schul- oder Berufsausbildungssituation; ein externer Schul- oder Ausbildungsplatz ist im Moment gesichert. Die Aufenthaltsdauer sollte mindestens ein Jahr betragen, damit die notwendige Vertrauensbasis entstehen kann. Die Zeitdauer ist offen und orientiert sich an den Zielsetzungen (Auftrag). Die fachliche Indikation und der Auftrag, die von der zuweisenden Behörde erteilt werden, stimmen mit den Zielsetzungen und den Möglichkeiten der AWG überein. Beim Eintritt in die Aussenwohngruppe ist die Finanzierung sichergestellt (Kostengutsprache der zuweisenden Behörde). Jugendliche mit einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, mit einer manifestierten Alkohol-, Tabletten- oder Drogenabhängigkeit oder mit einer geistigen bzw. einer körperlichen Behinderung können nicht aufgenommen werden. Jugendliche, welche mit Regel- und/oder Pflichtverletzungen auffallen, können ausgeschlossen werden.
Schoren und Wettstein Wohnen In den beiden Häusern können jeweils 8 Jugendliche aufgenommen werden. Das Mobiliar wird zur Verfügung gestellt. Eigene Möbel können nach Wunsch und Absprache mitgebracht werden. Es gilt das Wohnkonzept, verankert in der Hausordnung, der AWG. Den Jugendlichen stehen Einzelzimmer zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume (Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Duschen, PC-Gruppen-Arbeitsplatz, Garten etc.) werden von allen genutzt. Team Betreuungsform Die Jugendlichen werden 365 Tage im Jahr sozialpädagogisch betreut. Neben der Teamleitung gewährleistet ein Team jeweils aus zwei ausgebildeten SozialpädagogInnen (i.d.r. ein Mann und eine Frau) sowie aus zwei SozialpädagogInnen in Ausbildung die Qualität der Arbeit und decken eine Betreuung rund um die Uhr ab. Die Jugendlichen setzen sich auf unterschiedliche Art und Weise mit den eigenen Entwicklungsthemen auseinander und werden konfrontiert mit ihrem Erfolg und Misserfolg. In den AWG wird mit den Jugendlichen zielorientiert an ihren individuellen Entwicklungsthemen gearbeitet. Die Jugendlichen werden primär von einer Bezugsperson betreut. Diese übernimmt in Zusammenarbeit mit dem/der Jugendlichen Verantwortung für die individuelle Entwicklung (Selbst-, Sozial- und lebenspraktische Kompetenz). Gemeinsam werden Ziele gesetzt, die kreativ und mutig erreicht werden sollen. Ein Stufenmodell hilft, die Jugendlichen in ihren momentanen Fähigkeiten zu beurteilen. Zur Überprüfung der Ziele finden regelmässig Standortgespräche statt, in denen die Jugendlichen ihre Situation gemeinsam mit allen Beteiligten reflektieren können und in welchen neue Ziele formuliert werden. Der Kontakt mit Eltern, Kollegen, Freunden oder anderen Bezugspersonen ist wichtig, sie sind herzlich willkommen, sofern sie die Jugendlichen positiv beeinflussen. Die Jugendlichen leben als Gruppe in einem Haus, das gepflegt und in Ordnung gehalten werden muss. Selbstverständlich übernehmen sie auch hier Verantwortung.
Auf einen Blick Kosten Die Kosten für Betreuung werden der zuweisenden Behörde in Rechnung gestellt. Die Jugendlichen finanzieren in der Regel mit ihrem Einkommen die anfallenden Nebenkosten (Kleider, Hygieneartikel, Schulmaterial, Mobilität sowie Taschengeld). Ausserdem werden sie entsprechend der Höhe des Einkommens und den Vorgaben des Wohnkantons an den Betreuungskosten beteiligt. Es wird hierzu ein Monatsbudget erstellt. Anschlussmöglichkeit Übertritt ins Wohnexternat des Bürgerlichen Waisenhauses, Eintritt in die Selbstständigkeit oder Rückkehr in die Herkunftsfamilie. Postadresse und Bürgerliches Waisenhaus Bürgerliches Waisenhaus Information Aussenwohngruppe Schoren Aussenwohngruppe Wettstein Schorenweg 49 Peter-Rot-Strasse 41 CH-4058 Basel CH-4058 Basel Tel. 061 683 02 30 Tel. 061 691 38 40 E-Mail schoren@whbs.ch E-Mail wettstein@whbs.ch Aufnahmen und Kontaktperson Markus Blümke Bereichsleitung Pädagogik Tel. 061 699 33 33 Fax 061 699 33 00 E-Mail markus.bluemke@whbs.ch Web www.waisenhaus-basel.ch
Theodorskirchplatz 7 4058 Basel Telefon 061 699 33 11 Telefax 061 699 33 00 info@whbs.ch www.waisenhaus-basel.ch Eine Institution der März 2012