Wege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW

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Transkript:

Wege in die ambulante Versorgung Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW

Bedarfsplanung Möglichkeit der Zulassung ist von der Bedarfsplanung (BePla) abhängig Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Versorgungsgrad: über 110 % - für freie Niederlassung/Anstellung gesperrt bis 110 % - für die freie Niederlassung/Anstellung offen Landesausschuss überprüft Versorgungsgrad regelmäßig und schreibt BePla fort

Stand der hausärztlichen Versorgung gem. Beschluss Landesausschuss vom 10.06.2015 Änderungen aufgrund zwischenzeitlicher Neuzulassungen möglich

Stand der hausärztlichen Versorgung im Mittelbereich Rheinfelden (per 10.6.15) angepasste Verhältniszahl EW/Arzt: 1.683 zugelassene / angestellte Ärzte: 30,5 Versorgungsgrad: 105,0 % (ohne Berücksichtigung ZA 05/15) Altersstruktur: 29 49 50 59 60 65 ü65 Rheinfelden 4 12 5 3 Grenzach-W. 2 2 2 1

Weiterbildungsassistenz Übergang zum Facharzt Weiterbildungsassistenz im Übergang zur Facharztprüfung und anschließenden Kooperation Antrag an KVBW für max. 12 Monate ab Ende Weiterbildungszeit nach FA-Prüfung:!!! Arztregistereintrag / Wartelisteneintrag!!! (Antragsformulare über www.kvbawue.de)

Teilnahmeformen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Zulassung Anstellung Ermächtigung als Vertragsarzt als MVZ bei Vertragsarzt / in BAG im MVZ persönlich Institut offener gesperrter offener gesperrter offener gesperrter Nachbesetzungsverfahren Job-Sharing Sonderbedarf

Der Zulassungsausschuss entscheidet über Anstellung / Zulassung / Ermächtigung 3 Vertreter der Krankenkassen 3 Vertreter der Ärzte

Zulassung - offener Neugründung oder (zivilrechtliche) Praxisübernahme Zulassungsantrag an Zulassungsausschuss ggf. Abschluss eines zivilrechtlichen Praxisübernahmevertrages bei Entsperrung eines es setzt der Landesausschuss idr eine Bewerbungsfrist fest (Veröffentlichung auf www.kvbawue.de), ggf. findet eine Bewerberauswahl statt in en mit einem Versorgungsgrad zwischen 100% und 110% kann der ZA die Zulassung zeitlich befristen

Zulassung - Förderung im offenen Aktionsprogramm Landärzte der Landesregierung BW http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheitpflege/medizinische-versorgung/haus-und-landaerzte/ 10T 30T in konkret ausgewiesenen Fördergebieten KVBW RegioPraxis Ziel und Zukunft ZuZ (noch nicht verabschiedet, wird aber kommen)

Zulassung - gesperrter Praxisübernahme aus Ausschreibung Ausschreibungsverfahren Bewerberauswahl Jobsharing-Partnerschaft (vinkulierte Zulassung) Sonderbedarfszulassung lokal / qualifikationsbezogen

Zulassung - und dann? Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des Zulassungsbescheids kostenfreie Abrechnungsberatung der KVBW nutzen Organisation der Praxisaufnahme Stempel, Rezepte Praxisschild, Anzeigen (Berufsrecht!) Kontoverbindung der KVBW mitteilen etc.

Teilnahmeformen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Zulassung Anstellung Ermächtigung als Vertragsarzt als MVZ bei Vertragsarzt / in BAG im MVZ persönlich Institut offener gesperrter offener gesperrter offener gesperrter Nachbesetzungsverfahren Job-Sharing Sonderbedarf

Anstellung auf einen Versorgungsauftrag ohne Leistungsbegrenzung auch fachfremd möglich angestellter Arzt zählt je nach Arbeitszeit in der Bedarfsplanung: bis zu 10 h wöchentlich Anrechnungsfaktor: 0,25 10 bis 20 h wöchentlich Anrechnungsfaktor: 0,5 20 bis 30 h wöchentlich Anrechnungsfaktor: 0,75 über 30 h wöchentlich Anrechnungsfaktor. 1,0 ggf. Weiterbeschäftigungsverpflichtung bei Praxisabgabe, 613 a BGB später Umwandlung der Anstellung in eine Zulassung (ohne Ausschreibung) möglich 14 Wege in die Niederlassung

Anstellung im gesperrten mit Leistungsbegrenzung nur fachgleich angestellter Arzt zählt nicht in der Bedarfsplanung keine Umwandlung von Anstellung in Zulassung möglich ggf. Weiterbeschäftigungsverpflichtung bei Praxisabgabe, 613 a BGB ggf. Bevorrechtigung in Bewerberauswahl bei Nachbesetzungsverfahren GKV-VSG: mind. 3jährige Beschäftigungszeit bei Öffnung des es - bevorrechtigte Berücksichtigung (nachrangig nach Jobsharing-Partnerschaften) 15 Wege in die Niederlassung

Angebote der KVBW - Börsen www.kvbawue.de Famulatur- und Weiterbildungsbörse Praxisbörse Kooperationsbörse Jobbörse Raum- und Gerätebörse www.facebook.com/kvbwforstudents

Angebote der KVBW - Beratungen Niederlassungsberatung (-3700) BWL-Beratung (-3300) Abrechnungsberatung (nach Zulassung) Seminare der Management Akademie und andere

Vielen Dank und auf ein Wiedersehen in der ambulanten Versorgung!