Erfahrungen des BMF bei der Flüchtlingsintegration

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Transkript:

Jahrestagung BAG IDA und Mitgliederversammlung Erfahrungen des BMF bei der Flüchtlingsintegration Ministerialdirigent Dr. Thomas Gerhardt 23. Mai 2017 1

I. Ausgangslage - Einordnung Thema II. Koordinierung Integrationsmaßnahmen III. Fazit 2

I. Ausgangslage - Einordnung Thema 3

127.210 166.951 149.193 151.700 143.429 138.319 117.648 118.306 91.471 67.848 50.152 42.908 30.100 30.303 28.018 33.033 48.589 53.347 77.651 127.023 202.834 322.599 438.191 476.649 745.545 Asylantragszahlen 1992 bis 2016 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 4 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Quelle: Asylgeschäftsstatistik BAMF, eigene Zusammenstellung

Akteure Flüchtlingsgeschehen / Integration Akteure in Deutschland Bundesministerium des Innern Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Bundespolizei Bundesländer Ausländerbehörde Landespolizei Kommunen Bundesagentur für Arbeit verantwortlich für: übergeordnete Koordination der Flüchtlingspolitik und oberste Dienstbehörde des BAMF das Asylverfahren und Integrationsmaßnahmen die Sicherheit der deutschen Grenzen die Registrierung, Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden (meist in Erstaufnahmeeinrichtungen) Vollzug des Ausländerrechts die Sicherheit in Deutschland (Polizeihoheit) die Unterbringung, Versorgung und vorrangig für die gesellschaftliche Integration vor Ort die Beratung und Vermittlung von Asylsuchenden (im Verfahren) in Arbeit oder Ausbildung 5 Jobcenter die Arbeitsmarktintegration von Schutzberechtigten

Leistungen des Bundes Asylbedingte Leistungen des Bundes in Mrd. (Rundungsdifferenzen möglich) IST 2016 Planung 2017 Fluchtursachenbekämpfung 6,5 7,3 Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren 1,1 1,1 Integrationsleistungen 1,8 3,1 Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren 1,7 2,7 Unmittelbare Entlastungen Länder/Kommunen 9,3 6,8 Gesamtleistungen Asyl Bundeshaushalt 20,5 20,9 6

Koordinierung Flüchtlingslage innerhalb Bundesregierung 7

Gesetzgebungsverfahren Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I, in Kraft seit Ende Oktober 2015) Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur strukturellen, dynamischen und dauerhaften Beteiligung des Bundes an einem Teil der Kosten der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen. Einleitung der Beschleunigung der Asylverfahren Reduzierung von Fehlanreizen im AsylbLG Schnellere Integration schutzbedürftiger Asylbewerber Erhöhung der Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung um 500 Mio. p. a. 2016 bis 2019. 8

Gesetzgebungsverfahren Datenaustauschverbesserungsgesetz (in Kraft seit Anfang Februar 2016) Medienbruchfreie Kommunikation und Digitalisierung des Asylverfahrens Einführung des Ankunftsnachweises Mit Einführung neuer Hard-/Software wird das fehleranfällige EASY- System als Referenz für die Einreise nach Deutschland ersetzbar. Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ( Asylpaket II, in Kraft seit Mitte März 2016) 9 Beschleunigung der Asylverfahren mit geringer Aussicht auf Anerkennung. Rahmenbedingungen für Erstellung ärztlicher Atteste präzisiert, um Rückführungen zu erleichtern

Gesetzgebungsverfahren noch Asylpaket II Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für subsidiär Schutzberechtigte verstärkte Unterstützung der Bundespolizei bei der Passersatzbeschaffung Kostenbeitrag für Sprach- und Integrationskurse Ankunftsnachweis ist Voraussetzung für Erhalt von Leistungen nach dem AsylbLG Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern ( Kölnpaket, in Kraft seit Mitte März 2016) 10

Gesetzgebungsverfahren Integrationsgesetz und Verordnung zum Integrationsgesetz (Anfang August 2016 in Kraft getreten) Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt; Ausweitung der Verpflichtungsmöglichkeit zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen; leistungsrechtliche Sanktion nach AsylbLG bei verschuldeter Nichtteilnahme an vorgenannten Maßnahmen und Fehlverhalten; effizientere Steuerung und Ausbau des Integrationskursangebots; Anknüpfen der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis an erbrachte Integrationsleistungen; Wohnsitzregelung 11

Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (Anfang Dezember 2016 in Kraft getreten) Integrationspauschale 2 Mrd. jährlich in 2016 bis 2018 Vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Jahre 2016 bis 2018 (insgesamt 2,6 Mrd. ) Nochmalige Erhöhung der Kompensationsmittel für die Soziale Wohnraumförderung um jeweils 500 Mio. in den Jahren 2017 und 2018. Umsetzung der Spitzabrechnung und neue Abschlagszahlungen für 2016 und 2017 Jährliche Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. ab 2018 (kein Bezug zur Flüchtlingslage) 12

Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Fortentwicklung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz) Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht 13

II. Koordinierung Integrationsmaßnahmen 14

Koordinierung Integrationsmaßnahmen Berichte an den Haushaltsausschuss, zuletzt vom 30. November 2016 136 Maßnahmen, davon - Sprachförderung: 10 Maßnahmen - Integration in Ausbildung, Arbeit und Bildung: 32 Maßnahmen - Gesellschaftliche Integration: 94 Maßnahmen Gesamtvolumen 2016: knapp 1 Mrd. zusätzliche Mittel 15

Koordinierung Integrationsmaßnahmen Auftrag: Gesamtstrategie entwickeln Ziele Bedarfsanalyse Konzeption von Maßnahmen zur Zielerreichung zunächst auf Bundesebene, perspektivisch unter Einbeziehung der Landes- und kommunalen Ebene Darstellung Ist-Zustand Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen Handlungsbedarf: Optimierungspotential, perspektivisch auch Landes- und kommunale Ebene 16

Koordinierung Integrationsmaßnahmen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses vom 30.11.2016: Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, dem Haushaltsausschuss zum 31. Dezember 2017 über die Maßnahmen der Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit Bericht zu erstatten. 17

Koordinierung Integrationsmaßnahmen Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Integrationsmaßnahmen 7 BHO: Wirtschaftlichkeit Prüfrecht Bundesrechnungshof Erfolgskontrolle der Maßnahmen anhand der Erfolgskriterien Bewertung des Mitteleinsatzes in Bezug auf den Erfolg der Maßnahme 18

Koordinierung Integrationsmaßnahmen Bundesregierung begleitet die Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Integration und Sprachförderung von Flüchtlingen (IMAG) unter gemeinsamer Federführung von BMI, BMAS und IntB Ziele: Intensivierung Transparenz, Koordinierung und Qualitätssicherung Austausch über künftige Vorhaben und Projekte unter Berücksichtigung und ggf. Hinterfragen bestehender Maßnahmen (u. a. Doppelungen vermeiden) Evaluationen/Wirkungsanalysen Sitzungen quartalsmäßig seit Beginn 2017 19

Koordinierung Integrationsmaßnahmen Im Ergebnis wird in der IMAG über die Fortentwicklung der Gesamtstrategie der Bundesregierung, die Effizienz und Wirksamkeit bestehender Maßnahmen sowie über neue Maßnahmen, Projekte und Initiativen diskutiert. Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses und mehr Transparenz innerhalb der BReg. und gegenüber dem Parlament. Öffentlichkeitswirksame Information über die Arbeit der Bundesregierung (Adressaten: Fachpublikum, ehrenamtlich Engagierte und die Länder). 20

III. Fazit 21