Wohnungssicherung Niederösterreich nord-west. Im Rahmen der. ARGE Delogierungsprävention NÖ

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Wohnungssicherung Niederösterreich nord-west Im Rahmen der ARGE Delogierungsprävention NÖ Beratung gegen Wohnungsverlust Bahnhofplatz 8 E 3500 Krems Tel: 02732-79649; Fax: 02732-70180 email: bewok@web.de www.bewok.at Berichtszeitraum: Jänner Dezember 2015 Jahresbericht 01.-12. 2015 Seite 1 / 5

1. EINLEITUNG Das abgelaufene Jahr war stark geprägt von der Verlegung der Beratungsstelle in ein doppelt so großes Objekt. Zusätzliche Kosten können zwar auf die folgenden Budgets verteilt werden, müssen aber dennoch eingespart werden. Die Übersiedlung und die Umbauarbeiten für den barrierefreien Zugang hatten auch Auswirkungen auf die organisatorischen und strukturellen Abläufe und ermöglichen eine Verbesserung der vertraulichen Beratungsgespräche. Der Zeitaufwand für die Betreuung in den Regionen ist wegen der Fahrzeiten deutlich höher, weshalb die Abstände der regelmäßigen Sprechstunden an den Bedarf angepasst und die Organisation der Hausbesuche optimiert wurden. Wir sind trotzdem in die e ca. 13.100 km gefahren, was etwas mehr ist als im vorigen Jahr. In den 200 abgeschlossenen Beratungsfällen waren 98 alleinstehende Personen und 102 Haushalte mit 198 Kindern betroffen. In 139 Fällen war der Mietrückstand geringer als 2.000; 69 Haushalte hatten ein Einkommen über 1.500 Euro, 85 Haushalte mussten mit weniger als 1.000 auskommen. Für 75 Familien wurde durch finanzielle Unterstützung des Landes NÖ in Höhe von insgesamt ca. 110.700 eine Problemlösung möglich. Aus privaten Mitteln und der Mitteln der freien Wohlfahrt wurden ca. 59.600 aufgebracht. 2. ZUGÄNGE Hier sind alle neuen Fälle im Berichtszeitraum ersichtlich, die in jeglicher Form an die Beratungsstelle für Wohnungssicherung herangetragen wurden, unabhängig von der Form der weiteren Bearbeitung. Infokontakte : Darunter werden einmalige Anfragen verstanden (z.b. Informationsweitergabe, erste Klärung der Situation und evtl. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen, nicht namentlich bekannte KlientInnen ), aus denen sich keine weiterführenden Termine bzw. Aktivitäten ergeben. 33a MRG und 569 GEO : Damit sind die gerichtlichen Benachrichtigungen gemeint, die an die Wohnsitzgemeinde geschickt wurden und dann von dieser an die Beratungsstelle für Wohnungssicherung weitergeleitet werden. Zugänge Infokontakte MRG GEO mieterin 33a 569 Ver- BH KlientIn andere SUMME Krems Stadt 32 35 20 6 5 63 4 165 Krems Land 9 2 10 3 0 26 2 52 Horn 2 3 11 10 1 20 0 47 Melk 3 21 13 16 0 48 3 104 Zwettl 2 1 1 3 0 6 0 13 Gmünd 1 8 6 1 0 6 2 24 Waidhofen/Th 3 7 6 1 0 8 0 25 Tulln Nord 6 0 1 4 0 5 2 18 anderer 9 0 0 0 0 3 0 12 unbekannt 1 0 0 0 0 0 0 1 GESAMT 68 77 68 44 6 185 13 461 VermieterIn (darunter sind auch Hausverwaltungen bzw. GBVs zu verstehen) bedeutet, dass diese die Beratungsstelle für Wohnungssicherung über ein Wohnungsproblem von MieterInnen informiert haben. Jahresbericht 01.-12. 2015 Seite 2 / 5

KlientIn meint die Kontaktaufnahme durch die Betroffenen. Unter andere sind Fälle gemeint, in denen andere Personen oder soziale Einrichtungen die Beratungsstelle für Wohnungssicherung über von Wohnungsverlust bedrohte Personen informiert haben. 3. KONTAKTAUFNAHME Damit sind Aktivitäten seitens der Beratungsstelle für Wohnungssicherung gemeint, um einen persönlichen Kontakt zu den von Wohnungsverlust bedrohten MieterInnen herzustellen. Kontaktaufnahmen Brief Hausbesuch Telefonat Gesamt Krems Stadt 90 51 48 189 Krems Land 18 6 5 29 Horn 19 10 0 29 Waidhofen/Th 18 4 2 24 Zwettl 2 2 0 4 Gmünd 21 10 1 32 Melk 47 27 0 74 Tulln Nord 3 2 0 5 GESAMT 218 112 56 386 4. BERATUNGSFÄLLE a) Infokontakte : Darunter werden einmalige Anfragen verstanden (z.b. Informationsweitergabe, erste Klärung der Situation und evtl. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen, nicht namentlich bekannte KlientInnen ), aus denen sich keine weiterführenden Termine bzw. Aktivitäten ergeben. b) Kurzberatung : Der/die KlientIn wird durch ein- oder mehrmalige Unterstützung der Beratungsstelle (bis drei Kontakte) für Wohnungssicherung in den Stand gesetzt, selbständig die zur Wohnungssicherung nötigen Schritte durchzuführen. c) Beratung : Der/die KlientIn erhält eine eingehende Beratung und/oder seitens der Beratungsstelle für Wohnungssicherung sind konkrete Interventionsschritte wie Telefonate, Schriftverkehr mit Dritten, Anträge auf finanzielle Unterstützung, Nachbetreuung usw. nötig. Infokontaktberatung laufend abgeschl. Kurz- Beratung Beratung SUMME Krems Stadt 32 43 44 79 198 Krems Land 9 14 14 18 55 Horn 2 14 6 23 45 Waidhofen/Th 3 7 1 7 18 Zwettl 2 7 1 3 13 Gmünd 1 7 4 11 23 Melk 3 31 23 49 106 Anderer 0 0 0 2 2 Tulln Nord 6 3 1 8 18 GESAMT 58 126 94 200 478 Jahresbericht 01.-12. 2015 Seite 3 / 5

5. ERGEBNISSE der abgeschlossenen Beratungsfälle Wohnung gesichert andere Unterkunft Kontakt abgebrochen Ausgang unbekannt Summe Krems Stadt 54 16 1 8 79 Gmünd 4 5 0 2 11 Melk 35 10 1 3 49 Horn 15 6 1 1 23 Krems Land 9 5 0 4 18 Tulln Nord 6 1 0 1 8 Waidhofen/Th 2 4 0 1 7 Zwettl 2 1 0 0 3 anderer 1 1 0 0 2 GESAMT 128 49 3 20 200 Wohnung gesichert : Die Probleme, die zum drohenden Wohnungsverlust führten, konnten gelöst werden, der Wohnraum ist daher gesichert. andere Unterkunft : Hier war der Wohnungserhalt nicht möglich bzw. sinnvoll, es konnte jedoch die drohende Obdachlosigkeit durch die Organisation einer anderen Unterkunft abgewendet werden. Kontakt durch KlientIn abgebrochen : In diesen Fällen wurde der Kontakt seitens des/der KlientIn abgebrochen, bevor eine Lösung erarbeitet werden konnte. Ausgang unbekannt : Hierbei handelt es sich vor allem um Fälle (vgl. Definition unter Pkt. 4.), bei denen wir keine Rückmeldung haben, wie der Fall letztlich ausgegangen ist 6. SOZIOGRAPHISCHE DATEN Diese Daten beziehen sich auf die abgeschlossenen Beratungsfälle aus Punkt 4 c). Alle Angaben unter Punkt 6 beziehen sich auf den Stand beim jeweiligen Erstgespräch. 6.1.Haushaltszusammensetzung Haushaltszusammensetzung: Anzahl HH mit: alleinstehende Männer 67 alleinstehende Frauen 31 Erwachsene gesamt 314 Alleinerziehende 44 Kinder gesamt 198 mehrere Erw. ohne Kinder 28 GESAMT 512 mehrere Erw. mit Kinder 30 6.2. Höhe des Haushaltseinkommens Das ist: Arbeitseinkommen, Pension, AMS- Leistung, Kinderbetreuungsgeld, Unterhalt, Sozialhilfe. Nicht aber: Beihilfen für Kinder, Wohnen, Pflegegeld. Höhe des Haushaltseinkommens: bis zu 700 15 701-1.000 70 1.001-1.500 46 über 1.500 69 GESAMT 200 Jahresbericht 01.-12. 2015 Seite 4 / 5

6.3. Staatsbürgerschaft Diese Angaben beziehen sich jeweils auf die Person aus dem betroffenen Haushalt, die im Akt als KlientIn geführt wird. Staatsbürgerschaft Österreich 162 EU 25 Sonstige 11 Konventionsflüchtling 2 6.4. Angaben zur Wohnung Die Monatsmiete meint Nettomiete + Hausbetriebskosten + USt ohne Energiekosten. Der Mietrückstand versteht sich inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. 6.4.2. Monatsmiete Anzahl der HH mit Monatsmiete von : bis 200 10 201-300 23 301-400 44 401-500 49 501-600 29 601-700 20 >700 34 6.4.1. Wohnungsgröße Anzahl der HH mit Wohnungsgröße (in m2): bis 30 5 31-45 24 46-60 41 61-80 68 > 80 58 nicht erhoben 4 6.4.3 Mietrückstand Anzahl der HH mit Mietrückstand von : 0 5 bis 500 38 501-1.000 40 1.001-1.500 27 1.501-2.000 29 2.001-3.000 28 > 3.000 29 keine Angabe 4 7. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Diese Angaben beziehen sich auf die im Berichtszeitraum bewilligten, durch die Beratungsstellen der Wohnungssicherung initiierten finanziellen Unterstützungen. Finanzielle Unterstützung: GS 5 Aushilfe 56 91.453,17 GS 5 Darlehen 3 6.750,00 F3 Familienförderung 3 2.650,00 F3 Arbeitnehmerförderung 3 4.244,23 Sozialhilfe BVB 10 5.635,29 andere öffentliche Mittel 4 6.084,00 freie Wohlfahrt Aushilfe 6 2.255,97 freie Wohlfahrt Darlehen 1 502,00 Summen 82 119.574,66 Mittel aus privaten Quellen 30 56.846,14 Jahresbericht 01.-12. 2015 Seite 5 / 5