Veräusserungsverträge Zusammenfassungen Prüfung Dienstag, 10. April 2017 OR, Nominatverträge, Innominatverträge 1 Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 2 Übergang von Nutzen und Gefahr 3 Vertragsverletzung Übersicht 4 Annahmeverzug 4 Zahlungsverzug 5 Lieferungsverzug 5 Mangelhafte Lieferungen 6 Schutz des gutgläubigen Besitzes 7 Vivien, Steffi Alle saliorel Zusammenfassungen sind online verfügbar. saliorel.com/files
OR, Nominalverträge, Innominalverträge 1/7 # Obligationenrecht Allgemeiner Teil Vorschriften zur Entstehung & Auflösung der Verträge Besonderer Teil Einzelne Vertragsverhältnisse wie Kauf-, Arbeitsvertrag geregelt Grundsätzlich haben besondere Vorschriften Vorrang über den allgemeinen Vorschriften. # Nominatverträge Nominatverträge sind gesetzlich geregelte Verträge. Diese können in 5 Kategorien unterteilt werden: I Veräusserungsverträge Kauf, Tausch, Schenkung II Gebrauchsüberlassung Miete, Pacht, Darlehen, Gebrauchsleihe III Arbeitsleistung Einzelarbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftragsverhältnisse IV Verwahrungs- und Sicherungsverträge Bürgschaft, Hinterlegungsvertrag V Weitere Verträge Einfache Gesellschaft, # Innominatverträge Bei Innominatverträgen gelten keine besonderen Bestimmungen durch das Gesetz und der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Handlungsfähige Personen können hier Verträge mit beliebigem Inhalt aufsetzen. Innominatverträge können in diese zwei Formen unterteilt werden: Vertragsbindungen Mehrere eigentlich selbstständige Verträge, die so miteinander verbunden sind, dass alle Verträge miteinander abgeschlossen werden. Gemischte Verträge Vertrag wird aus Elemeneten von unterschiedlichen Vertragstypen zusammengesetzt. (Beispiel: Leasingvertrag, Trainingsvertrag)
Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 2/7 # Veräusserungsverträge Ein Veräusserungsvertrag hat das Ziel, dass der Vertragspartner Eigentümer einer Sache oder eines Rechts wird. Zu Veräusserungsverträgen gehören Kauf, Tausch und Schenkung. # Kaufvertrag Art. 184 OR Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, den Kaufgegenstand dem Käufer zu übergeben, und der Käufer dazu, den Kaufpreis zu bezahlen und die Ware entgegenzunehmen. # Kaufgegenstand Der Kaufgegenstand eines Kaufvertrags kann eine körperliche, unkörperliche, bewegliche oder unbewegliche Sache sein. * Fahrniskauf Der Kauf einer beweglichen Sache ist ein Fahrniskauf. Art. 187 215 OR # Kaufpreis Bei Vertragsabschluss muss der Preis nicht zwingend ziffernmässig sein. Die Bestimmbarkeit des Preises genügt schon. Art. 184 OR Ist der Preis bei einer festen Bestellung nicht festgelegt, gilt der mittlere Marktpreis. Art. 212 OR Der Kaufpreis muss in Form von Geld bezahlt werden, sonst ist es kein Kauf- vertrag, sondern ein Tausch.
Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 3/7 # Erscheinungsformen der Kaufverträge Kaufgegenstand Fahrniskauf oder Grundstückkauf Bewegliche Sache Unbewegliche Sache Gattungskauf oder Spezieskauf Unbestimmte Ware Individuelle Ware Liefertermin Fixkauf Mahnkauf Fester Liefertermin Über bestimmten Zeitraum Zahlungstermin Barkauf Kreditkauf Barzahlung, Vorkasse Lieferung auf Kredit, Rechnung Erfüllungsort Platzkauf Distanzkauf Käufer & Verkäufer am Verkäufer muss selben Ort Ware senden # Übergang von Nutzen und Gefahr Der Käufer trägt bereits vor Übergabe der Ware die Gefahr (und Nuzten). Wenn die Sache nicht mehr geliefert werden kann (und der Verkäufer kein Verschulden trägt), muss der Käufer trotzdem den vollen Kaufpreis zahlen. Stückkauf Gefahr und Nutzen gehen ab Vertragsabschluss auf den Käufer über. Gattungskauf Gefahr geht mit Aussonderung der Ware auf den Käufer über. Gattungskauf + Lieferung Gefahr geht mit Übergabe an Lieferdienst an Käufer über, ausser der Verkäufer liefert selbst. * Aussonderung der Ware Die Gattungsware wird aus dem Lager aussortiert und für den Käufer beiseitegelegt.
Vertragsverletzung 4/7 # Übersicht Vertragsverleztungen Vertragsverletzung durch den Käufer durch den Verkäufer Lieferverzug Verkäufer liefert die Ware nicht fristgerecht. Annahmeverzug Käufer verweigert ungerechtfertigt die Annahme der Ware Zahlungsverzug Käufer bezahlt nicht rechtzeitig Mangelhafte Lieferung Gelieferte Ware hat Sachoder Rechtsmängel. Nichterfüllung Sache kann nicht mehr geliefert werden. # Annahmeverzug Art. 91 / 211 OR Wenn der Käufer die Annahme verweigert, hat der Verkäufer mehrere Möglichkeiten gegen den sich weigernden Käufer vorzugehen: + Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Käufers + Sofortiger Verkauf der Ware (durch richterl. Beschluss; Verkäufer kann u.u. Schadenersatz fordern)
Vertragsverletzung 5/7 # Zahlungsverzug Art. 214 OR Bar und Vorauszahlungskauf Der Verkäufer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wenn er es dem Käufer sofort mitteilt, muss er keine Nachfrist zur Zahlung setzten. Kreditkauf (auf Rechnung) Beim Kreditkauf wird der Käufer ab Vertragsabschluss Eigentümer der Ware, weswegen der Verkäufer die Ware bei Nichtzahlung nicht zurückfordern oder vom Vertrag zurücktreten kann. (Er kann nur Verzugszinsen fordern) Es müsste im Kaufvertrag eine Klausel zum «Eigentumsvorbehalt» stehen, sodass die Ware bis zur Zahlung im Besitz des Verkäufers bleibt. # Schadenersatz bei Zahlungsverzug Art. 215 OR Im kaufmännischen Verkehr kann der Verkäufer die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Preis, für den er die Ware an einen Dritten weiterverkauft hat, dem Käufer verrechnen. Bei Waren mit Markt- oder Börsenpreis muss der Verkäufer die Ware nicht umbedingt verkaufen und kann die Differenz zwischen Markt- und Vertragspreis verrechnen. # Lieferungsverzug Fixgeschäft Im kaufmännischen Verkehr Lieferung bis bestimmtem Liefertermin ( bis spätestens 1.7. ) Annahme, Käufer verzichte auf Lieferung und fordere Schadenersatz (ohne Nachfrist zu setzen) Sofortige Anzeige, wenn Lieferung noch erfolgen soll Verfalltagsgeschäft Keine Kaufleute, normale Konsumenten Bestimmter Liefertermin Nachfrist muss gesetzt werden, nach Nachfrist kann sofort Verzicht auf Lieferung erklärt werden (mit Schadenersatz/ Rücktritt) Bei Erfüllung kann Verspätungsschaden gefordert werden Mahngeschäft Kein bestimmter Liefertermin ( sobald wie möglich ) Zuerst Mahnung und Nachfrist setzen, dann 1. Wahlrecht wie bei Verfalltagsgeschäft
Mangelhafte Lieferung 6/7 # Mangelhafte Lieferung Art. 214 OR Sobald Mängel entdeckt Sofortige Anzeige, sonst gelten Ware als genehmigt Prüfungspflicht Art. 201 OR Nach Erhalt der Ware muss diese gründlich geprüft werden Aufbewahrungspflicht Art. 204 Abs. 1 OR Bei Distanzkauf muss die Ware aufbewahrt werden. Wandelungsklage Art. 205 Abs. 1 OR Vertrag wird aufgelöst, Kaufpreis und Sache werden zurückgegeben Minderungsklage Art. 205 Abs. 2 OR Käufer behält die Ware, bekommt aber einen Rabatt / Schadenersatz. Ersatzlieferung Art. 206 OR Bei Gattungskauf kann der Verkäufer neue Ware liefern (muss sofort geschehen). Diese Vorschriften sind dispositives Recht und können durch die Vertragsparteien im Kaufvertrag anders regelt werden. Nach 2 Jahren können die Mängel nicht mehr angezeigt werden (Auslauf der gesetzlichen Garantie; diese kann durch die Vertragsparteien länger oder kürzer angesetzt werden).
Schutz des gutgläubigen Besitzers 7/7 # Schutz des gutgläubigen Besitzers bei beweglichen Sachen Art. 934 ZGB Anvertraute Sachen Wer bewegliche Sachen in gutem Glauben erhält, welche dem Verkäufer anvertraut wurden (nicht als Eigentümer übertragen wurden), wird der neue Eigentümer. Abhanden gekommene Jedem Empfänger kann innert 5 Jahren eine gestohlene / Sachen verlorene bewegliche Sache entschädigungslos abfordern. Von Kaufmann verkaufte abhanden gekommene Sachen Wenn die Sache öffentlich versteigert oder bei einem Kaufmann erworben wurde, muss der Empfänger die Sache nur abtreten, wenn er den Kaufpreis zurückerhält. The saliorel Group ERGÄNZT DURCH INHATLE VON 2014-2017 Alle Rechte vorbehalten. Vivien Kords Steffi Sans ist eine proprietäre, nicht zur freien Lizenzierung, Vervielfältigung und Gebrauch freigestellte Schriftart, und durch urheberrechtliche Gesetze geschützt. Die unautorisierte Verwendung oder Extraktion ist untersagt.