BilMoG SAP. Nice-To-Know. Stand: August 2009

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Transkript:

BilMoG SAP Nice-To-Know Stand: August 2009

Inhalt Ausgangssituation Gültigkeit Zielsetzung der Bilanzrechtsreform Wichtigste Auswirkungen Umstellungsprozess auf BilMoG Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 8 2

Ausgangssituation Zustimmung zum BilMoG (BilanzrechtsModernisierungsGesetz) durch den Bundesrat erfolgte am 03.04.2009 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.05.2009 Änderung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften Auswirkungen auf handelsrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften Zahlreiche neue Anhang-Angaben sowie zusätzliche Berichtspflichten im Lagebericht 3

Gültigkeit Verpflichtende Anwendung der neuen Vorschriften mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01.01.2010 Vorzeitige - um 1 Jahr vorgezogene - Anwendung des BilMoG ist möglich Schwellenwertanpassung sowie Befreiung von Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01.01.2008 Verpflichtende Anwendung aus EU-Richtlinien resultierender Regelungen mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01.01.2009 Bestimmte Anhang-Angaben - wie bspw. Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften - sind bereits für das Geschäftsjahr 2009 zu machen Änderungen sind gültig für alle HGB-Bilanzierer (sowohl Mittelstand als auch kapitalmarktorientierte Unternehmen) 4

Zielsetzung der Bilanzrechtsreform Anpassung der nationalen Rechnungslegung an internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US-GAAP) Betonung der Informationsfunktion von Jahresabschlüssen statt des Vorsichtsgrundsatzes Darstellung der Unternehmen in den Jahresabschlüssen entspricht mehr der Realität unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken Bilanzierung und Bewertung der Geschäftsvorfälle richtet sich eher am tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Transaktionen aus Verbesserung der Darstellung vor allem international tätiger deutscher mittelständischer Unternehmen im internationalen Wettbewerbsvergleich 5

Wichtigste Auswirkungen (1) Grundsätze Anlage-/Umlaufvermögen Ersetzung der bestehenden Ansatz-, Bewertungs- und Konsolidierungswahlrechte durch Ge- oder Verbote Aktivierungsmöglichkeit für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie zum Beispiel selbst geschaffene Patente oder Produktions- und Herstellungsverfahren Abschaffung der praxisgängigen sogenannten umgekehrten Maßgeblichkeit (Steuerrechtsbilanz statt HGB-Bilanz) Bei Kreditinstituten sind zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (zwei oder mehrere Verträge, die in einem Sicherungszusammenhang stehen) zukünftig mit dem beizulegenden Zeitwert zu aktivieren Umfangreiche Offenlegungspflichten und Nachweis der Effektivität bei der Bildung von Bewertungseinheiten (Hedge Accounting) 6

Wichtigste Auswirkungen (2) Rückstellungen/Abgrenzungen Konsolidierung/Konzernabschluss Berücksichtigung von marktnahen Rechnungszinsen und zukünftig zu erwartenden Gehaltsund Rentensteigerungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen Grundlegende Überarbeitung der Vorschriften zum Konsolidierungskreis (Aufstellungspflicht, wenn auf ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann) Streichung von Aufwandsrückstellungen Einführung des bilanzorientierten Konzeptes der latenten Steuerabgrenzung in das HGB (bilanzierte Differenzen zwischen steuer- und handelsrechtlichem - fiktivem - Steueraufwand) 7

Umstellungsprozess auf BilMoG KONZEPT Durchführung Relevanz-Analyse mit Einbeziehung der Wirtschaftsprüfer Erstellung Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung der Veränderungen auf die Außendarstellung, Bilanz- und Dividendenpolitik Entwicklung eines Umsetzungsplans unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten zu anderen Projekten UMSETZUNG Organisatorisch Änderungen der Prozess- und Systemabläufe Berücksichtigung der Revisionssicherheit Wissenstransfer Systemanpassungen Anpassungen innerhalb der Anlagenbuchhaltung (z. B.: Anlagenklasse, Bewertungsbereich) Anpassungen innerhalb der Finanzbuchhaltung und des Controlling (z. B.: neue Kontierungslogik, Bilanzund GuV-Struktur) Anpassungen innerhalb der Konsolidierung (z. B.: Erweiterung Konsolidierungskreis, Berichte) Anpassung innerhalb des BI (z. B.: Erweiterung Datenextrakte, Berichte) Rechnungslegung nach BilMoG 8

Ihr Ansprechpartner Detlef Schreiner SAP Projektmanager Rechnungswesen STELLWERK Consulting GmbH Toyota-Allee 99 D 50858 Köln Fon: +49 (0)22 34-69 67 18 Fax: +49 (0)22 34-69 67 19 Mail: schreiner@stellwerk.net Web: www.stellwerk.net 9

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