INFOBLATT PJ Wechsel an Lehrkrankenhäuser der Uni Mainz Allgemeine Informationen Anhang Unterlagen für das Studierendensekretariat zur Einschreibung Anmeldeformular zum PJ für Externe Studierende Merkblatt des Landesprüfungsamtes zum PJ Antrag auf Zulassung zum PJ/M2
Allgemeine Informationen Ein Wechsel zum PJ an eines der Lehrkrankenhäuser der Universität Mainz ist prinzipiell möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Vollständiger Wechsel zur Uni Mainz: - Exmatrikulation an Ihrer Heimatuni - Immatrikulation an der Uni Mainz zum PJ - Examen an der Uni Mainz 2. Absolvierung eines oder zweier Tertiale an einem der Lehrkrankenhäuser der Uni Mainz: - Immatrikulation an Ihrer Heimatuni bleibt - zusätzlich Einschreibung als Zweithörer an der Uni Mainz - Erhalt der Tertialbescheinigung vom Lehrkrankenhaus - Examen an Ihrer Heimatuni Voraussetzung hierfür: Ihr zuständiges Prüfungsamt muss einer Zweithörerschaft zustimmen. In jedem Fall können Sie sich als Externe nur auf einen der Restplätze bewerben. Ob es PJ Restplätze gibt, steht erst nach der Zuteilung unserer Studenten fest. Deshalb empfiehlt es sich immer, dass Sie sich an Ihrer Heimatuni um einen PJ Platz bewerben, weil wir Ihnen keinen Platz garantieren können. An der Uni Mainz gibt es zweimal im Jahr die Möglichkeit ins PJ zu starten: - PJ im Frühjahr: Start Ende Februar - PJ im Herbst: Start Ende August Wir unterscheiden dann auch zwischen Frühjahrs- und Herbstkrankenhäusern. Welche Lehrkrankenhäuser wann und wie viele PJ Plätze anbieten, können Sie auf unserer Homepage www.um-mainz.de unter >Praktisches Jahr< nachlesen. Dort finden Sie auch die verbindlichen Tertialtermine. An der Uni Mainz entscheiden sich die Studenten für ein Lehrkrankenhaus und absolvieren dort die Pflichttertiale Innere und Chirurgie und das zugeteilte Wahlfach. Bei einem Start im Herbst können Sie nur einen Restplatz aus den Herbstkrankenhäusern belegen und bei einem Start im Frühjahr nur einen Restplatz von den Frühjahrskrankenhäusern. Die Zuteilung unserer Studenten erfolgt nach der Online-Anmeldung Ende Mai/Anfang Juni für das PJ im Herbst und Ende November/Anfang Dezember für das PJ im Frühjahr. Erst nach der Zuteilung unserer Studenten stehen die Restplätze fest. Diese müssten Sie telefonisch ab Ende der ersten Juniwoche (PJ Herbst) bzw. ab Ende der ersten Dezemberwoche (PJ Frühjahr) bei Frau Schmidt Tel.: 06131-17-9866 erfragen. Sie entscheiden sich für einen Platz und Sie werden vorgemerkt. Wenn Ihre Anmeldung als Externe zum PJ (Formular auf der Homepage www.um-mainz.de ) schriftlich bei uns vorliegt, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung zum PJ für diesen Platz. Fristen für die Anmeldung als Externe zum PJ sind für das Herbst PJ: 15. Juni und für das Frühjahrs PJ: 15. Dezember.
Wir melden Sie dann im Studierenden Sekretariat der Uni Mainz als künftige PJ ler an und Sie müssten sich dann bereits um die Immatrikulation oder Einschreibung als Zweithörer im Studierenden Sekretariat bemühen. Dazu bewerben Sie sich online über die Uni Mainz http://www.uni-mainz.de/ mit dem Vermerk "PJ", damit Ihre Angaben im System sind. Sie müssen während Ihres PJ zwingend an der Universität Mainz eingeschrieben sein. Die Einschreibezeiten an der Uni Mainz sind 1. April - 30. September für das Sommersemester und 1. Oktober - 31. März für das Wintersemester. Weiterhin melden wir Sie im Lehrkrankenhaus (LKH) an. Wenn Sie komplett zum PJ an die Uni Mainz wechseln, ist die Anmeldung zum PJ/M2 beim Landesprüfungsamt Mainz mit der Vorlage aller Scheine notwendig (Fristen: 10.Juni bzw.10. Januar). Als Zweithörer benötige ich eine Mitteilung über das Erreichen Ihrer PJ Reife durch das Studierenden Sekretariat Ihrer Uni bzw. vom zuständigen Landesprüfungsamt, damit Sie eine endgültige Zulassung zum PJ erhalten können. Wenn alle Scheine im LPA vorgelegt wurden bzw. die PJ Reife nachgewiesen wurde, erhalten Sie eine endgültige Zulassung zum PJ. Bitte leiten Sie erst nach Erhalt aller Scheine (Bescheinigung der PJ Reife) die Exmatrikulation an Ihrer Heimatuni ein. Es gibt keine Möglichkeit Scheine aus dem klinischen Abschnitt an der Uni Mainz zu machen! Für die Immatrikulation müssen zahlreiche Unterlagen eingereicht werden (siehe Anhang). Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig darum, dass diese Unterlagen vorliegen. Die Einschreibung an der Uni Mainz erfolgt erst mit Vorlage der endgültigen Zulassung. Wenn Sie komplett zum PJ wechseln, müssen Sie auch die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer alten Uni vorlegen. Bitte informieren sie sich rechtzeitig, wie die Exmatrikulation an Ihrer Uni möglich ist. Bei einer Zweithörerschaft sind die endgültige Zulassung und zusätzlich die Vorlage einer Studienverlaufsbescheinigung Ihrer Uni für die Einschreibung erforderlich. Die betriebsärztliche Untersuchung bringen Sie bitte von Ihrer Heimatuni mit. Für Rückfragen zum PJ wenden Sie sich bitte an: Ines Schmidt Abtlg. Studium und Lehre Ressort Forschung und Lehre Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Obere Zahlbacher Straße 63 55131 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 17-9866 Telefax: +49 (0) 6131 17-9652 E-Mail: schmidt@um-mainz.de Weitere wichtige Informationen, Formulare und Anträge finden Sie im Anhang.
Anhang Einzureichende Unterlagen für die Einschreibung von Externen Studierenden an das Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Wir bitten Sie, die nachfolgenden Unterlagen bis zu dem in der Zulassung genannten Termin zuzusenden. Sollten Sie die entsprechenden Unterlagen bereits zusammen mit Ihrer Bewerbung eingereicht haben, müssen Sie diese selbstverständlich nicht nochmals einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Rückfragen, ob Unterlagen bereits bei uns vorliegen, nicht beantworten können. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen würde dies zu einer starken Verzögerung des Verfahrens führen. 1. Tabellarischer Lebenslauf (zeitlich vollständig, d. h. bis heute) 2. Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abitur); Beglaubigungen von Sparkassen, Krankenkassen, Pfarrämtern etc. werden nicht akzeptiert! 3. Einfache Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses 4. Passbild (bitte Namen und Bewerbernummer auf der Rückseite vermerken) 5. Frankierter Rückumschlag (DIN C 4, 1,45 Porto) 6. Nachweis der Krankenversicherung. Der Nachweis muss von einer gesetzlichen Krankenkasse zur Vorlage bei der Hochschule ausgestellt sein. Bescheinigungen von privaten Krankenversicherungsunternehmen werden nicht akzeptiert. Bitte informieren Sie sich unter www.uni-mainz.de/downloads_studium/infoblatt_versicherungsbescheinigung.pdf über die Stelle, die für die Ausstellung des Krankenversicherungsnachweises zuständig ist. Eine Mustervorlage dazu finden Sie unter: www.uni-mainz.de/downloads_studium/muster_kk_bescheinigung.pdf. 7. Sofern Sie bereits eingeschrieben waren: Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe der absolvierten Hochschulsemester und Urlaubssemester 8. Sofern Sie im WS 2004/2005 oder seither an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz eingeschrieben waren: Bescheinigung über den Stand des Studienkontos 9. Falls Sie einen Dienst abgeleistet haben: Amtlich beglaubigte Kopie der Wehr- oder Zivildienstzeitbescheinigung, Bescheinigung über Freiwilliges Soziales Jahr etc. 10. Falls Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben: Amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusses (z. B. Diplomzeugnis und Diplomurkunde) 11. Bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen: Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung zum Hochschulzugang, ausgestellt durch das Fremdsprachenzentrum der Universität Mainz, bzw. eine entsprechende Anerkennung oder Befreiung durch das Fremdsprachenzentrum (siehe beigefügtes Informationsblatt) 12. Sofern Sie bereits in einem artverwandten Studienfach immatrikuliert waren: Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes (die Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.uni- mainz.de/studium/pruefungsamt) 13. Sofern Sie eine Zwischenprüfung in dem beantragten Studiengang abgelegt
haben: Amtlich beglaubigte Kopie des entsprechenden Zeugnisses 14. Amtlich beglaubigte Kopien vom Physikumszeugnis und des 1. und 2. Studienabschnittes