Hintergrundinformationen: Tiertransporte

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Transkript:

Stand November 2017 Hintergrundinformationen: Tiertransporte Transporte mit lebenden Tieren führen immer noch quer durch Europa und sogar weit über europäische Grenzen hinaus. Insbesondere die Transporte in Drittländer sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Während 2013 beispielsweise 90 Rindertransporte von Deutschland in die Türkei befördert wurden, hat sich deren Anzahl im Jahr 2016 bereits mehr als verzehnfacht. Doch nicht nur die Anzahl der Transporte, auch die durchschnittliche Transportdauer ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. 1 In der Raste 10 53129 Bonn Tel: 0228/60496-0 Fax: 0228/60496-40 E-Mail: bg@tierschutzbund.de Internet: www.tierschutzbund.de Aufzucht,- Mast- und Schlachtbetriebe können sehr weit teilweise mehrere tausend Kilometer - voneinander entfernt sein. Daher sind die Tiere oft tagelang unterwegs. Es gibt keine Begrenzung der absoluten Transportdauer. Diese Langstreckentransporte sind aus mehreren Gründen aus Tierschutzsicht abzulehnen. Jede Beförderung ist für die Tiere eine anstrengende Extremsituation. Alle Vorgaben müssen so gestaltet werden, dass der Transport für die Tiere so schonend wie möglich verläuft. Jeder Langstreckentransport ist für die Tiere eine extreme Strapaze - auch dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn die gesetzlichen Vorgaben allerdings auch noch missachtet werden wird die Situation umso schlimmer,. Doch gegen die Regelungen zur Transportfähigkeit, zum Platzangebot, zur Temperatur und zu Pausenzeiten wird bei Tiertransporten immer wieder verstoßen. Besonders belastend für die Tiere sind Transporte in Länder außerhalb der EU. Dort gelten andere Gesetze, bei denen der Tierschutz während des Transportes und der Schlachtung meist noch wenig Beachtung findet. Die Rechtslage in Europa Gesetzlich geregelt sind die Bedingungen, unter denen Tiere transportiert werden dürfen, in der EU-Transportverordnung 1/2005. Sie ist seit Januar 2007 für alle Mitgliedsstaaten gültig. Anlass für diese Verordnung war ein Bericht der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, der erhebliche Missstände beim Transport lebender Tiere bestätigte. Allerdings gestalteten sich die Verhandlungen über die neue Verordnung sehr schwierig. Die Vertreter der Mitgliedsstaaten konnten sich in den aus Tierschutzsicht sensiblen Punkten Ladedichte, Transportzeiten und Temperaturregelungen nicht einigen. Einige Staaten forderten nachhaltige Verbesserungen für den Tierschutz, anderen gingen die Vorschläge schon zu weit. In den Hauptstreitpunkten Ladedichte, Temperatur- und Pausenregelungen konnte kein Konsens erzielt werden. Daher entschied man sich, die Verhandlungen zu diesen strittigen Problembereichen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und die alten Regelungen aus dem Jahr 1999 zu übernehmen, obwohl diese Bestimmungen dem Bericht der EU-Kommission zufolge nicht ausreichend waren. Die EU-Tiertransportverordnung wurde daraufhin nur in den Punkten novelliert, zu denen man ein Einvernehmen erreichen konnte. 1 Antwort der Bundesregierung vom 10.05.2017 auf die schriftliche Frage Nr. 05/008 von Friedrich Ostendorff vom 03.05.2017

Seite - 2 - Hintergrundinformationen: Tiertransporte Stand: November 2017 Neben wenigen Verschärfungen von Detailanforderungen zielten die Neuerungen in der Transportverordnung 1/2005 in erster Linie auf eine verbesserte Durchsetzung der Transportgesetzgebung ab. So wurden die Bestimmungen in einer für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar bindenden EU-Verordnung erlassen nicht, wie zuvor, in einer Richtlinie. Es wurden strengere Anforderungen an Registrierung, Zulassung, Verantwortlichkeiten und Sachkunde im Transportgeschehen erlassen. Außerdem schreibt die Verordnung zur Verbesserung der Kontrollen die Ausstattung von Transportfahrzeugen mit Navigationssystemen vor. Trotzdem sind die verschärften Vorgaben der EU- Transportverordnung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Vorschriften, insbesondere zum Platzangebot, zur Temperaturregelung und zu den Pausenzeiten, sind nach wie vor nicht ausreichend, um einen tierschutzkonformen Transport der Tiere zu garantieren. Einem Mastschwein von 100 Kilogramm beispielsweise steht nur eine Fläche von knapp einem halben Quadratmeter zur Verfügung und es ist zulässig, das Tier ohne Unterbrechung 24 Stunden lang bei Temperaturen von 0 C bis zu 35 C zu transportieren. Ausgewachsene Rinder müssen mit einem Platzangebot von je eineinhalb Quadratmetern auskommen. Es ist erlaubt, sie 29 Stunden lang bei bis zu 35 C zu befördern, bevor sie das erste Mal abgeladen werden. Lange Transportstrecken sind eine immense Belastung für die Tiere, die so lange sie können versuchen zu stehen und die Bewegungen des Fahrzeugs auszubalancieren. Die Fläche ist auch nicht groß genug, damit alle Tiere gleichzeitig liegen können. Nach einer Fahrzeit von 24 Stunden bei Schweinen und 29 Stunden bei Rindern müssen die Tiere vom Transporter abgeladen und es muss eine Versorgungs- und Ruhepause von 24 Stunden eingehalten werden. Anschließend darf der Transport für die nächsten 24 bzw. 29 Stunden fortgesetzt werden. Diese Intervalle von Transport und Pausen dürfen beliebig oft wiederholt werden. In der EU-Verordnung ist zwar die Ausstattung der Transporter mit Navigationssystemen vorgeschrieben, um die Routen und Pausenzeiten besser kontrollieren zu können. Sinnvoll wäre aber darüber hinaus die Errichtung einer zentralen Datenbank, an die die dokumentierten Daten in Echtzeit weitergegeben werden und auf die die zuständigen Behörden ständig zugreifen können. Nur so könnte die Kontrolle effektiv verbessert und es könnte verhindert werden, dass Transporteure gegen Routenpläne verstoßen. Die EU-Kommission hat immer wieder angekündigt, die Verordnung werde in den Bereichen Ladedichte, Temperatur- und Pausenregelungen überarbeitet. Das Vorhaben wurde mehrfach verschoben. 2009 wurde ein Entwurf vorgelegt, aber nicht angenommen. Im April 2010 verkündete der damals zuständige EU-Kommissar John Dalli, man werde erst einen Bericht zur Situation der Tiertransporte abwarten, bevor man weitere Gesetzesinitiativen in Betracht ziehen würde. So wurden mögliche Verbesserungen weiter verzögert. Im Januar 2011 legte die Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten über den Schutz von Nutztieren während des Transportes vor. Dieses Gutachten war aus Tierschutzsicht enttäuschend, da es die katastrophalen Bedingungen, unter denen die Tiere transportiert werden, nicht ausreichend kritisiert. Für die besonders bedenklichen Parameter Transportzeit, Ladedichte und Temperaturregelung forderte der Bericht keine grundsätzlichen, drastischen Änderungen. Eine Studie der EU-Generaldirektion für Gesundheit (DG Sanco), die im Juli 2011 veröffentlicht wurde, befasst sich mit den Auswirkungen der Transportverordnung. Diese Studie bewertet die Situation kritischer als die EFSA. Sie zeigt, wie wenig die EU- Transportverordnung zur Verbesserung des Tierschutzes beiträgt und kommt zu dem Schluss,

Seite - 3 - Hintergrundinformationen: Tiertransporte Stand: November 2017 dass nur eine Harmonisierung bei der Umsetzung der Verordnung in allen Mitgliedsländern und eine einheitliche Ahndung von Verstößen den Tierschutz verbessern könnten. Durch ein einheitliches Vorgehen aller Länder und eine Verteuerung der Transporte könne es langfristig zu einer Verlagerung auf den Transport von Fleisch anstelle von lebenden Tieren kommen. Obwohl diese Beurteilung angefertigt wurde, um auch in dem Bericht der EU-Kommission berücksichtigt zu werden, finden sich dessen Schlussfolgerungen dort kaum wieder. Im November 2011 legte die EU-Kommission ihren lange angekündigten Bericht über die Auswirkungen der geltenden EU-Transportverordnung auf den Tierschutz bei Transporten vor. Laut Aussagen des Berichts hat die Transportverordnung den Tierschutz auf Transporten verbessert. Defizite gebe es jedoch bei der Umsetzung der Verordnung. Die Feststellung, der Tierschutz auf Transporten habe sich durch die Verordnung verbessert, widerspricht den Erfahrungen bei Kontrollen in der Praxis. Den Schlussfolgerungen des im November 2011 vorgelegten Berichtes der EU-Kommission zufolge ist mit einer Novellierung der geltenden EU-Transportverordnung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Im März 2012 hat das EU-Parlament die 8hours-Kampagne abgeschlossen. Die Mehrheit der Abgeordneten hatte eine Resolution unterschrieben und damit eine Begrenzung der Transportzeit von Schlachttieren auf acht Stunden und eine entsprechende Überarbeitung der Transportverordnung gefordert. Auch mehr als eine Million Bürger der EU hatten die Forderung in einer Unterschriftenaktion unterzeichnet. Im Juni 2012 wurden die Unterschriften dem zuständigen EU-Kommissar Dalli überreicht. Der hatte bislang eine Begrenzung der Transportzeit für Schlachttiere auf acht Stunden abgelehnt. Bei der Entgegennahme der Unterschriften stellte er jedoch eine Überarbeitung der geltenden Gesetzgebung in Aussicht, bei der auch die Transportzeiten berücksichtigt werden sollten. Auch in verschiedenen Ausschüssen des EU-Parlaments stimmten die Abgeordneten für die Begrenzung der Transportzeiten. Im Juni 2017 stellte EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis eine neue EU-Informationsplattform für den Dialog zum Tierschutz vor. Sie wurde auf Initiative der Agrarminister Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens eingerichtet und soll die EU-Kommission dabei unterstützen, koordinierte Maßnahmen zum Tierschutz zu entwickeln und auszutauschen. Die Tierschutz-Plattform soll durch gezielte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit Wirtschafts- und Tierschutzorganisationen, der Gesellschaft und Wissenshaftlern Maßnahmen entwickeln, um den Tierschutz in verschiedenen Bereichen voranzubringen. Im November 2017 wurde im Rahmen der EU-Plattform für Tierschutz eine Untergruppe zu Tiertransporten eingesetzt. Die Vertreter dieser Gruppe wollen Lösungswege erarbeiten, um die bestehende EU-Gesetzgebung zu konkretisieren und korrekt umzusetzen. Nicht nur Tierschutzgründe sprechen gegen die Fortführung der Langstreckentransporte, sondern auch seuchenhygienische Argumente. Durch den Transport großer Mengen an Tieren werden Krankheitserreger über weite Strecken verschleppt. Auch auf den Versorgungsstationen, wo Tiere aus den verschiedensten Ländern untergebracht werden, ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch.

Seite - 4 - Hintergrundinformationen: Tiertransporte Stand: November 2017 Die Rechtslage in Deutschland Mit dem Inkrafttreten der EU-Transportverordnung musste die bis dahin gültige deutsche Tiertransportverordnung von 1999 an die Bestimmungen des EU-Rechts angepasst werden. Für innerstaatliche Tiertransporte räumt die europäische Transportverordnung 1/2005 in Art. 1 Abs. 3 den Mitgliedsstaaten explizit die Möglichkeit ein, strengere Maßnahmen zu ergreifen, die den besseren Schutz der Tiere bezwecken. Diese Gelegenheit, die innerdeutschen Tiertransporte mit strengen Bestimmungen auf ein aus Tierschutzsicht akzeptables Niveau zu verschärfen, hat die deutsche Regierung unter dem damaligen Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) mit der deutschen Transportverordnung von 2008 jedoch nicht genutzt. Im Gegenteil, es wurden sogar Ausnahmeregelungen genutzt, um die Tierschutzbestimmungen weiter herunterzuschrauben. Die deutsche Tiertransportverordnung von 1999 beispielsweise schrieb vor, dass die Ladedichte reduziert werden muss, wenn während eines Transports Außentemperaturen von mehr als 25 C zu erwarten sind. Diese wichtige Vorgabe wurde in die nun geltende Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) 2 nicht übernommen. Der 2008 beschlossenen TierSchTrV zufolge dürfen Tiere innerhalb Deutschlands bis zu zwölf Stunden lang transportiert werden, ohne dass die Transporteure die für Langzeittransporte von mehr als acht Stunden eigentlich europaweit vorgeschriebenen Bedingungen - wie Zulassung, Temperaturüberwachung, Datenschreiber und Navigationssystem - erfüllen müssen. Aus Sicht des Tierschutzes ist dies völlig unverständlich. Es gibt keinerlei Veranlassung, Transportunternehmen von diesen sinnvollen Anforderungen an den Tierschutz zu entbinden und gleichzeitig auch noch die Transportzeit zu verlängern. Es ist nicht einzusehen, warum die Bundesregierung die Chance nicht genutzt hat, in der nationalen Tiertransportverordnung für Transportzeiten, Platzangebot und Temperatur strengere Regelungen vorzuschreiben, als sie in der EU-Transporterordnung vorgesehen sind. Vor dem Hintergrund, dass die EU auch damals schon erkannt hatte, dass die Anforderungen an Tiertransporte unzureichend sind,, war dies völlig unnötig. Ein Rückschritt für den Tierschutz. Dies fordert der Deutsche Tierschutzbund: Transportzeiten für internationale Tiertransporte müssen auf acht Stunden, für nationale Tiertransporte auf vier Stunden begrenzt werden. Bei Tiertransporten in Drittländer (außerhalb der EU) müssen die gesetzlichen Regelungen der EU bis zum Bestimmungsort eingehalten werden. Die Einhaltung der Bestimmungen muss überprüft werden. Langfristig müssen Lebendtiertransporte in Drittländer ersetzt werden durch den Transport von gekühltem/gefrorenem Fleisch. Für jedes Fahrzeug muss eine maximale Ladedichte festgelegt werden. Das Platzangebot muss angemessen sein, so dass jedes Tier ausreichend Platz zum Liegen und Aufstehen hat. Die Zulässigkeit der Temperaturen, die beim Transport von Tieren innerhalb eines Fahrzeuges herrschen dürfen, muss korrigiert werden (bisher sind Temperaturen zwischen 2 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV), siehe: www.gesetze-iminternet.de/tierschtrv_2009

Seite - 5 - Hintergrundinformationen: Tiertransporte Stand: November 2017 0 C und 35 C zulässig). Schweine sollten möglichst nicht bei Temperaturen von mehr als 16 C, andere Tiere nicht bei Temperaturen von über 25 C transportiert werden. Bei Transporten, die länger als acht Stunden dauern, muss sowohl am Ursprungsort als auch auf den Versorgungsstationen ein amtlicher Tierarzt die Transportfähigkeit der Tiere, den Ladevorgang und die Ladedichte kontrollieren. Elektrische Treibhilfen sind zu verbieten. Laderampen müssen rutschfest und seitlich solide begrenzt sein, die Steigung sollte 15 Grad nicht übersteigen. Multideck-Fahrzeuge für Rindertransporte sind zu verbieten. Die Kontrolle und der Zugang zu jedem Tier auf dem Transporter müssen gewährleistet sein. Allen Tieren muss während des Transportes ständig Wasser zur Verfügung stehen. Die Ladeflächen müssen eingestreut sein. Die Anforderungen an die Kontrollen, wie sie die EU-Transportverordnung vorgibt, müssen besonders konkretisiert werden. Tiere müssen grundsätzlich am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden. Regionale Schlachthofstrukturen und mobile Schlachteinheiten müssen gefördert werden.