Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Ähnliche Dokumente
2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW

Verwaltungsvereinbarung. B u n d e s i n i t i a t i v e N e t z w e r k e F r ü h e H i l f e n u n d F a m i l i e n h e b a m m e n

für deren Auf- und Ausbau ein Rats- oder Kreistagsbeschluss besteht oder bis zum gefasst werden soll,

Herzlich Willkommen zum

Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen

Fördergrundsätze des Freistaates Sachsen. gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung

Herzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung 10. April 2013 in Nürnberg

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Frühe Hilfen in Hessen

Hamburger Landeskonzeptentwurf

Frühe Hilfen in Niedersachsen

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Aktuelles aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen

Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. 10. Oktober 2012

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Ressourcen, Belastungen und Hilfebedarf junger Familien aus Sicht der Familienhebammen:

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Bundesinitiative Frühe Hilfen Jugendamtsleitertagung Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle

Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE

Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen

Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 FAQ 2015) zum Förderverfahren 2014 und 2015

Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven. Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner

8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien

Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH

Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune

Vernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten der Frühen Hilfen - Modellprojekt der KVBW , Roland Müller

Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe

KVJS. Jugendhilfe-Service. Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in Baden-Württemberg

Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt

Jahrestagungen Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am 14./ in Köln/ Münster

Herzlich willkommen zur Fachmesse Frühe Hilfen NRW im CongressCentrum Oberhausen

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen

Gliederung. Rechtlicher Hintergrund Rolle und Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in NRW Förderverfahren Grundsätzliche Anmerkungen:

Förderzeitraum von: bis: Projekt. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien

Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Förderzeitraum von: bis: Projekt

Bundeskinderschutzgesetz

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014

Wo stehen die Frühen Hilfen?

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure

Netzwerk Frühe Hilfen Breisgau-Hochschwarzwald. Kooperationsvereinbarung

Zuwanderung Neue Herausforderungen für Frühe Hilfen und den Kinderschutz

Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1

Fachkräftebündnis Leine-Weser am in Hameln

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

VERWENDUNGSNACHWEIS für die Kindertagesstätten bzw. die Träger der Kindertagesstätten

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

Frühe Hilfen Kiel. Fachtag Frühe Hilfen 08. November 2013

Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar und kann nicht hoch genug öffentlich gewürdigt werden.

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

3. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen in Baden-Württemberg Uhr Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle (inkl.

Das Bundeskinderschutzgesetz

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen

Kooperationsvereinbarung zur. Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein

Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase

Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap

Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.

Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über

Das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger in den Frühen Hilfen

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Muster Kooperationsvereinbarung

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Palliative Kultur im Pflegeheim. Die Würde des Todes und der Trauer wahren.

Kommunale Qualitätszirkel für (offene) Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an

GUTER START INS KINDERLEBEN

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

Anlage 13 Anlage 13 IGV Behandlungsmanual

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien

FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN

Praxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Finanzierung von Projekten und Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit. Projektabwicklung zu achten?

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Fach- und Fördergrundsätze zur Offensive für Kinderbetreuung

Kinder im seelischen Gleichgewicht (KIG III) Fabrina Cerf, 5. November 2015

Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom Nr. IV 4/5524-1/10/91 1

Transkript:

Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 Jugendamtsleitertagung 04. 05.02.2013

Zielsetzung Prävention durch frühzeitiges Erkennen von Belastungssituationen Beförderung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe Information der Eltern über Unterstützungsangebote und spezifischer Hilfe Ergänzung und Etablierung bereits bestehender Netzwerke Auf- und Ausbau von Maßnahmen Verhinderung von Parallelstrukturen

Verwaltungsvereinbarungen und Fördergrundsätze Verwaltungsvereinbarung auf Bundesebene (25.09.12) Landeskonzept BW (08.10.12) Vereinbarung zwischen SM und KVJS (30.10.12)

Förderbereich I Aus- und Aufbau, sowie Weiterentwicklung von Netzwerken Einsatz von Koordinatoren Qualifizierung, Fortbildung Dokumentation und Evaluation Konkrete Arbeit der Koordinatoren Öffentlichkeitsarbeit

Förderbereich II Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext Frühe Hilfen Einsatz Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung, Supervision Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme am Netzwerk Qualitätssicherung und Dokumentation

Förderbereich III Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen Maßnahmen zur Qualitätssicherung Fachbegleitung und Koordinierung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte Schulungen und Qualifizierungen Fahrtkosten der Ehrenamtlichen Erstattung der Aufwendungen zur Teilnahme am Netzwerk

Förderbereich IV Sonstige Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Weitere zusätzliche Maßnahmen zur Förderung früher Hilfen Förderbereich I und II (Netzwerkkoordinatoren und Familienhebammen) sind bereits bedarfsgerecht abgedeckt Z. B. Modellprojekte werden zum Regelangebot

1. Förderperiode (01.07.2012-30.06.2014) Antragsfrist war der 15.11.2012 46 Förderanträge (100%) fristgerecht eingegangen Viel Rücksprache- und Beratungsbedarf (Förderanträge und Zuwendungsbeträge) Zuwendungsbescheide wurden am 10.12.2012 versandt Auszahlung erfolgt am 15.12.2012

Haushaltsjahr 2012 Verfügbar waren insgesamt 3 251 199 In Anspruch genommen wurden 91% bzw. 2.958.722 Darin enthalten sind 32 980 für die Koordinierung durch KVJS-LJA Die übrigen für die Koordinierung vorgesehenen Mittel (267 020 ) wurden zur Verteilung vorgesehen. Insgesamt wurden 292.477 nicht abgerufen Mittelauszahlung für Projekte und Maßnahmen Förderbereich I (Netzwerk) ca. 53% Förderbereich II (Familienhebammen) ca. 26% Förderbereich III (Ehrenamt) ca. 9% Förderbereich IV (Sonstige) ca.12%

Haushaltsjahr 2012 Wie war es in anderen Bundesländern Nicht alle 16 Bundesländer haben Mittel für 2012 abgerufen und verteilt. BW liegt mit einer Inanspruchnahme von 91% deutlich über dem Durchschnitt. Die Steuerungsgruppe hat am 22.01.2013 das SM beauftragt, Vergleichszahlen aus den anderen Bundesländern zu ermitteln

Haushaltsjahr 2013 Vorläufige Mittelzuweisung für Projekte und Maßnahmen 4.323.586 5% Vorwegabzug für überörtliche Maßnahmen 216.179 Zur Verteilung kommen 4 107 407 Überörtliche Maßnahmen (Beschluss der Steuerungsgruppe am 22.01.2013) Anträge Fördervolumen 2013 Kassenärztliche Vereinigung: Vernetzung lokaler Angebote mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln 21 000 Landeshebammenverband: Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Familienhebammen und vgl. Berufsgruppen 37 000 Uni Ulm: Erstellung eines Praxishandbuchs Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz auf Grundlage des gleichnamigen Projekts 30 000 ------------- 88 000

04.02.2013 Zeitplan für 2013 Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt: Austausch) 31.03.2013 - Abgabefrist der (Zwischen-) Verwendungsnachweise für 2012 Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis (ww.kvjs.de/kinderschutz) Prüfbestätigung (zuständige Rechnungsprüfungsanstalt) Abrechenbar sind alle Mittel, die bis 28.02.2013 verwendet wurden Gesamtsumme des Zwischennachweises muss der des Zuwendungsbescheides entsprechen Ende 2013 2. Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt nach Bedarf)

Bescheide und Auszahlung 2013 Laut Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung erst im Oktober 2013 SM und KVJS-LJA prüfen derzeit, ob Bescheide und erste Auszahlung früher möglich sind In den Anträgen geltend gemachter Aufwand 2013 ist doppelt so hoch, wie die zur Verfügung stehenden Bundesmittel

Haushaltsjahr 2014 Dezember 13 Änderungsanträge der Förderanträge für 2014 31.03.2014 Abgabefrist (Zwischen-)Verwendungsnachweis für 2013 30.09.2014 Abgabefrist Gesamtverwendungsnachweis für die 1. Förderperiode (01.07.12 30.06.14)