Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 Jugendamtsleitertagung 04. 05.02.2013
Zielsetzung Prävention durch frühzeitiges Erkennen von Belastungssituationen Beförderung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe Information der Eltern über Unterstützungsangebote und spezifischer Hilfe Ergänzung und Etablierung bereits bestehender Netzwerke Auf- und Ausbau von Maßnahmen Verhinderung von Parallelstrukturen
Verwaltungsvereinbarungen und Fördergrundsätze Verwaltungsvereinbarung auf Bundesebene (25.09.12) Landeskonzept BW (08.10.12) Vereinbarung zwischen SM und KVJS (30.10.12)
Förderbereich I Aus- und Aufbau, sowie Weiterentwicklung von Netzwerken Einsatz von Koordinatoren Qualifizierung, Fortbildung Dokumentation und Evaluation Konkrete Arbeit der Koordinatoren Öffentlichkeitsarbeit
Förderbereich II Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext Frühe Hilfen Einsatz Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung, Supervision Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme am Netzwerk Qualitätssicherung und Dokumentation
Förderbereich III Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen Maßnahmen zur Qualitätssicherung Fachbegleitung und Koordinierung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte Schulungen und Qualifizierungen Fahrtkosten der Ehrenamtlichen Erstattung der Aufwendungen zur Teilnahme am Netzwerk
Förderbereich IV Sonstige Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Weitere zusätzliche Maßnahmen zur Förderung früher Hilfen Förderbereich I und II (Netzwerkkoordinatoren und Familienhebammen) sind bereits bedarfsgerecht abgedeckt Z. B. Modellprojekte werden zum Regelangebot
1. Förderperiode (01.07.2012-30.06.2014) Antragsfrist war der 15.11.2012 46 Förderanträge (100%) fristgerecht eingegangen Viel Rücksprache- und Beratungsbedarf (Förderanträge und Zuwendungsbeträge) Zuwendungsbescheide wurden am 10.12.2012 versandt Auszahlung erfolgt am 15.12.2012
Haushaltsjahr 2012 Verfügbar waren insgesamt 3 251 199 In Anspruch genommen wurden 91% bzw. 2.958.722 Darin enthalten sind 32 980 für die Koordinierung durch KVJS-LJA Die übrigen für die Koordinierung vorgesehenen Mittel (267 020 ) wurden zur Verteilung vorgesehen. Insgesamt wurden 292.477 nicht abgerufen Mittelauszahlung für Projekte und Maßnahmen Förderbereich I (Netzwerk) ca. 53% Förderbereich II (Familienhebammen) ca. 26% Förderbereich III (Ehrenamt) ca. 9% Förderbereich IV (Sonstige) ca.12%
Haushaltsjahr 2012 Wie war es in anderen Bundesländern Nicht alle 16 Bundesländer haben Mittel für 2012 abgerufen und verteilt. BW liegt mit einer Inanspruchnahme von 91% deutlich über dem Durchschnitt. Die Steuerungsgruppe hat am 22.01.2013 das SM beauftragt, Vergleichszahlen aus den anderen Bundesländern zu ermitteln
Haushaltsjahr 2013 Vorläufige Mittelzuweisung für Projekte und Maßnahmen 4.323.586 5% Vorwegabzug für überörtliche Maßnahmen 216.179 Zur Verteilung kommen 4 107 407 Überörtliche Maßnahmen (Beschluss der Steuerungsgruppe am 22.01.2013) Anträge Fördervolumen 2013 Kassenärztliche Vereinigung: Vernetzung lokaler Angebote mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln 21 000 Landeshebammenverband: Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Familienhebammen und vgl. Berufsgruppen 37 000 Uni Ulm: Erstellung eines Praxishandbuchs Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz auf Grundlage des gleichnamigen Projekts 30 000 ------------- 88 000
04.02.2013 Zeitplan für 2013 Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt: Austausch) 31.03.2013 - Abgabefrist der (Zwischen-) Verwendungsnachweise für 2012 Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis (ww.kvjs.de/kinderschutz) Prüfbestätigung (zuständige Rechnungsprüfungsanstalt) Abrechenbar sind alle Mittel, die bis 28.02.2013 verwendet wurden Gesamtsumme des Zwischennachweises muss der des Zuwendungsbescheides entsprechen Ende 2013 2. Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt nach Bedarf)
Bescheide und Auszahlung 2013 Laut Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung erst im Oktober 2013 SM und KVJS-LJA prüfen derzeit, ob Bescheide und erste Auszahlung früher möglich sind In den Anträgen geltend gemachter Aufwand 2013 ist doppelt so hoch, wie die zur Verfügung stehenden Bundesmittel
Haushaltsjahr 2014 Dezember 13 Änderungsanträge der Förderanträge für 2014 31.03.2014 Abgabefrist (Zwischen-)Verwendungsnachweis für 2013 30.09.2014 Abgabefrist Gesamtverwendungsnachweis für die 1. Förderperiode (01.07.12 30.06.14)