8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien

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1 8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien Das BKiSchG sieht eine intensive Kooperation zwischen allen Akteurinnen und Akteuren vor, die im Kontakt zu Kindern stehen. Der Gesundheitsbereich ist bei der Erkennung einer Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei Kleinkindern und Säuglingen, von immenser Bedeutung sind es doch zumeist Ärztinnen und Ärzte, welche die Spuren einer Misshandlung oder Vernachlässigung als Erste entdecken. Dennoch ist der Gesundheitsbereich finanziell nicht beteiligt. So besteht z.b. ein Anspruch auf die Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft für MedizinerInnen, dieser wird jedoch finanziell nicht ausgeglichen. Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Gesundheitsbereich stärker in Kinderschutzmaßnahmen einzubinden und den Anstoß für eine Beteiligung auf Bundesebene zu geben? a) Stellungnahme Kinderschutz ist keine Aufgabe, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe begrenzt auch das Gesundheitssystem muss einbezogen werden. DKSB und DGfPI kritisieren am BKiSchG die Tatsache, dass sich der Gesundheitsbereich, der im Kontext von Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz eine wichtige Rolle spielt, nicht ausreichend beteiligt. Die Kritik bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass es zu keiner korrespondierenden Novellierung im SGB V gekommen ist und somit der Gesundheitsbereich in verschiedenster Hinsicht zwar zum Kinderschutz gefordert ist, diese erwünschten Leistungen jedoch keine angemessene Finanzierungsgrundlage haben. Die Antworten der Parteien gehen zu der Frage, mit welchen Maßnahmen der Gesundheitsbereich stärker einzubinden ist, deutlich auseinander. Während die FDP auf den bundesweiten Fonds für die frühen Hilfen und die zu erwartenden Verwaltungsvereinbarungen zum BKiSchG verweist und damit weitere Initiativen zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet, kündigt DIE LINKE auf Bundesebene weitere Initiativen zur Beteiligung des Gesundheitsbereiches an. SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass sich NRW leider erfolglos im Gesetzgebungsprozess des BKiSchG für eine SGB V Novellierung eingesetzt hat. Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen deshalb aktuell stärker auf die Landesebene, auf der ein Präventionsgesetz auf den Weg gebracht werden soll, das wiederum mit einem

2 Ausführungsgesetz zum BKiSchG verbunden werden kann. Auf diese Weise könnte zumindest in Bereichen, die der Landeszuständigkeit unterliegen, der Gesundheitsbereich einen Beitrag leisten. Dieses Ansinnen finden wir ausgesprochen unterstützenswert. SPD und FDP verweisen auf die Evaluation der Wirkungen des BKiSchG zum , die Anlass sein sollte, die Schnittstellenproblematik von Gesundheitswesen und Jugendhilfe erneut zu thematisieren und dann ggf. nachzusteuern. Wobei die SPD erfreulicherweise frühzeitig, beispielsweise über Bundesratsinitiativen zur finanziellen Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den frühen Hilfen, aktiv werden will. Ausdrücklich unterstützen wir die Aussage der SPD, dass über konkrete Modellprojekte vor Ort, auch unter Einbeziehung der Schule, tragfähige und verlässliche Strukturen etabliert und diese Erfahrungen in landes- und bundesweite Debatten eingebracht werden müssen. b) Antworten der Parteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN Da das Bundeskinderschutzgesetz bereits verabschiedet ist, können wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens keine weiteren Anstöße zu einer Beteiligung der Gesundheitsbereichs geben. Während des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens haben die Länder viele Anregungen für eine zusätzliche Beteiligung des Gesundheitsbereichs für Kinderschutzmaßnahmen gegeben. Diese waren gegen die Bundesregierung aber nicht durchsetzbar. Auf Landesebene treten wir Grüne für ein Präventionsgesetz ein, das die Bereiche Frühe Hilfen, Kinderschutz, Armutsprävention und Vernetzung des Hilfesystems setzt. Ein solches Gesetz kann mit einem Ausführungsgesetz zum Bundeskinderschutzgesetz verbunden werden. Wir gehen davon aus, dass der Gesundheitsbereich hier einen Beitrag leisten kann. CDU Kinderschutz ist eine permanente Aufgabe und bleibt eine dauernde Herausforderung. Dazu gehört, die frühen Hilfen weiter zu entwickeln, die Vernetzung der unterschiedlichen Professionen zu verbessern und Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.

3 Wir Christdemokraten wollen alles Erdenkliche unternehmen, um den Schutz von Kindern umfassend und wirksam verbessern. Die Verhinderung von Misshandlungen und Vernachlässigung von Kindern hat für uns höchste Priorität. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang besonders darüber, dass das neue Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Es baut auf zwei zentralen Säulen Prävention und Intervention und stärkt alle Akteure, die sich für das Kindeswohl engagieren. Dazu zählen u.a. Eltern, Kinderärzte, Hebammen sowie das Jugendamt oder Familiengericht. DIE LINKE DIE LINKE hat sich im Gesetzgebungsprozess zum Bundeskinderschutzgesetz auf Bundesebene für eine stärkere Beteiligung des Gesundheitsbereichs in Maßnahmen des Kinderschutzes (z. B. die Finanzierung der Familienhebammen) eingesetzt (vgl. Drs. 17/7530) und wird dies auf Bundesebene auch weiter tun. Auf Landesebene gilt es insbesondere die Teilnahme an den U3-Vorsorgeuntersuchungen sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass auch in sozialen Brennpunkten ausreichende Gesundheitsleistungen, z. B. Kinderärzte, vorhanden sind. FDP Kernelement des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Aufbau eines Netzwerkes Frühe Hilfen. Bereits in der Vergangenheit hatten einzelne Kreise und Kommunen entsprechende Aktivitäten entfaltet; nun wird es ein flächendeckendes Netzwerk geben, um Familien vor und nach der Geburt ein niedrigschwelliges Hilfeangebot bereitzustellen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschafts- und Drogenberatungsstellen sollen in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt werden. Eine zentrale Rolle nehmen dabei die Familienhebammen ein. Allerdings muss beachtet werden, dass die Betreuung junger Familien über die bisherige Tätigkeit der Hebammen hinaus keine medizinisch notwendige Leistung darstellt. Eine Finanzierung aus der GKV

4 war aus systematischen Gründen nicht möglich. Entsprechend wurde als Kompromiss mit den Bundesländern die Lösung der Gründung eines Fonds gewählt, in den ab 2015 nach dem Auslaufen der Modellphase der Bund jährlich 51 Mio. Euro einzahlen wird. Insofern ist der Bund bis an die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen an der Finanzierung bereits beteiligt. Eines Anstoßes zur Beteiligung auf Bundesebene bedarf esdaher nicht. Familienhebammen wurden in diese zentrale Stellung gehoben, weil es ihnen häufig gelingt, Familien, die z.b. mit ihren Kindern nicht zum Arzt gehen, aufzusuchen und den Kontakt, der bei der Geburtsvorbereitung entstanden ist, auch danach zu halten. Im Bundeskinderschutzgesetz wurde auch geregelt, dass die Jugendämter Familien aufsuchen können, wenn die Familien sich auf ein entsprechendes Anschreiben nicht melden. Bislang wurde dies als Widerspruch gewertet. Ziel ist es, gerade solche Familien zu erreichen, die aufgrund ihrer Lebenssituation Probleme haben, eigentlich selbstverständliche Checks und Untersuchungen vornehmen zu lassen. Nach 4 Abs. 2 BKiSchG haben Ärztinnen und Ärzte, aber auch Hebammen, Psychologen, Familienberater, Beraterinnen und Berater in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Lehrerinnen und Lehrer etc. einen Anspruch darauf, eine insoweit erfahrene Fachkraft (z.b. aus dem Jugendamt) hinzuzuziehen, wenn ihnen in ihrer beruflichen Praxis gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Eine Vergütung für die Ärztinnen und Ärzte sowie für die anderen Berufsgruppen, die diesen Rechtsanspruch erhalten, ist in der Tat nicht vorgesehen. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Verwaltungsvereinbarung zum Kinderschutzgesetz, in der die Einzelheiten der Ausgestaltung geregelt werden. Hierin wird auch über die Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel zu entscheiden sein. In diese Verhandlungen ist das Parlament allerdings von der rot-grünen Landesregierung bisher nicht involviert worden. Das Bundeskinderschutzgesetz wird hinsichtlich seiner Wirkungen evaluiert werden. Dabei werden wir sorgfältig prüfen, ob die Zusammenarbeit innerhalb der Frühen Hilfen so funktioniert, wie sie im Gesetz angelegt ist. Insofern wird auch zu überprüfen sein, ob die

5 Einbindung von Ärztinnen und Ärzten einer Nachsteuerung bedarf. SPD Art. 4 BKiSchG beinhaltet eine Evaluation des Gesetzes unter Beteiligung der Länder bis zum Die Schnittstellenproblematik Jugendhilfe und Gesundheitswesen werden wir frühzeitig (z.b. über Bundesratsinitiativen) thematisieren mit dem Ziel, die finanzielle Beteiligung der Gesetzlichen Krankenkassen (SGB V) an den Netzwerken Früher Hilfen sicher zu stellen. Darüber hinaus muss über konkrete Modellprojekte vor Ort geprüft werden, wie die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen (sowie der Schule) und die Etablierung tragfähiger und verlässlicher Strukturen dieser Zusammenarbeit in einem kooperativen Kinderschutzsystem eingebunden werden kann. Diese Projekterfahrungen werden wir als Beitrag in eine landes- und bundesweite Debatte einbringen.

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