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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: : Prüfungsdauer: 60 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) Maximale Punktzahl: 60 12 plus 10 Seiten Beilagen: - Anmeldung für eine Altersrente - AHV-Rentenskalen 44 (2006 2008) Erzielte : Note: Hinweise für die Kandidatinnen/Kandidaten: Schreiben Sie Ihren Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Prüfungsbogen auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt auf den Fragebogen. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzesartikel genügt nicht (ausser es wird ausdrücklich erlaubt). Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

Finanzierung und Beitragswesen Aufgabe 1 4 Kurt K., 72 Jahre alt, ist seit mehreren Jahren als Selbstständigerwerbender tätig. Er führt einen Saisonbetrieb und schliesst deshalb sein Geschäftsjahr jeweils auf den 30. Juni ab. Die Steuerverwaltung meldet uns für die vergangenen Jahre diese Zahlen: Einkommen Eigenkapital 1.7.2004 30.6.2005 Fr. 12 588.-- 30.6.2005 Fr. 88 356.-- 1.7.2005 30.6.2006 Fr. 27 105.-- 30.6.2006 Fr. 72 792.-- 1.7.2006 30.6.2007 Fr. 19 638.-- 30.6.2007 Fr. 95 184.-- Aufgabe: Berechnen Sie die von K. für das Jahr 2006 geschuldeten Beiträge. Der Zinssatz für das im Betrieb investierte Eigenkapital beträgt 2,5 % und der Ansatz für die Verwaltungskostenbeiträge 3 %. Einkommen 1.7.2005-30.6.2006 Fr. 27'105.--./. 2,5 % Zins von Fr. 73 000.-- Fr. 1'825.--./. Altersfreibetrag Fr. 16'800.-- massgebendes Erwerbseinkommen Fr. 8'400.-- 5,116 % AHV/IV/EO-Beiträge von Fr. 8'400.-- Fr. 429.75 3% Verwaltungskostenbeiträge Fr. 12.90 Total Fr. 442.65 Total der auf dieser Seite n Seite 2

Finanzierung und Beitragswesen (Fortsetzung) Aufgabe 2 3 Rita R., 23 Jahre alt, studiert an der Universität St. Gallen. Sie verfügt per 31. Dezember 2007 über ein Vermögen von Fr. 735 695.--. Im Jahre 2007 arbeitete sie in den Semesterferien als Praktikantin und ein Einkommen von insgesamt Fr. 3 000.--. Aufgabe: Berechnen Sie die von Rita R. im Jahre 2007 zu bezahlenden Nichterwerbstätigenbeiträge. Der Ansatz für die Verwaltungskostenbeiträge beträgt 3 %. Nichterwerbstätigenbeiträge AHV/IV/EO als Studentin pro Jahr min. Fr. 445.--./. 10,1 % AHV/IV/EO-Beiträge von Fr. 3'000.-- Fr. 303.-- Fr. 142.-- 3 % Verwaltungskostenbeiträge von Fr. 142.-- Fr. 4.25 für 2007 geschuldete AHV/IV/EO-Nichterwerbstätigenbeiträge Fr. 146.25 Total der auf dieser Seite n Seite 3

Finanzierung und Beitragswesen (Fortsetzung) Aufgabe 3 5 Paul P. vertreibt die Produkte des englischen Unternehmens X. in der Schweiz. X. hat in der Schweiz keine Niederlassung. Das Einkommen von P. betrug im Jahr 2007 umgerechnet Fr. 184 000.--. Aufgaben: a) Von welcher Ausgleichskasse wird P. erfasst? P. wird von der kantonalen Ausgleichskasse seines Wohnsitzkantons erfasst (Art. 64 Abs. 2 AHVG). b) Berechnen Sie die Beiträge, die P. für das Jahr 2007 an die Ausgleichskasse zu bezahlen hat. Setzen Sie den Beitragssatz für die Verwaltungskostenbeiträge selbst fest. (Beiträge an die Familienausgleichskasse sind nicht zu berücksichtigen.) 9,5 % AHV/IV/EO-Beiträge von Fr. 184'000.-- Fr. 17'480.-- 2 % ALV-Beiträge von Fr. 106'800.-- Fr. 2'136.-- Total Fr. 19'616.-- Total der auf dieser Seite n Seite 4

Finanzierung und Beitragswesen (Fortsetzung) Aufgabe 4 4 Das Unternehmen M. reicht die Lohnbescheinigung für das Jahr 2007 am 12. Februar 2008 ein. Am 4. März 2008 erstellt die Ausgleichskasse die folgende Schlussabrechnung: Total Beiträge 2007 Fr. 1 265 833.--./. geleistete Akontobeiträge Fr. 1 140 000.-- auszugleichende Beiträge Fr. 125 833.-- Das Unternehmen M bezahlt diese Beiträge am 21. April 2008 (Eingang bei der Ausgleichskasse). Aufgabe: Berechnen Sie die geschuldeten Verzugszinsen. Erhebungszinsen: 1.1. 12.2.2008 42 Zinstage Fr. 734.05 Zahlungszinsen: 5.3. 21.4.2008 47 Zinstage Fr. 821.40 Total Fr. 1'555.45 Total der auf dieser Seite n Seite 5

Finanzierung und Beitragswesen (Fortsetzung) Aufgabe 5 4 Die Ausgleichskasse führt beim Unternehmen Q eine Arbeitgeberkontrolle durch. Am 15. Januar 2008 verfügt die Ausgleichskasse die Rückerstattung der folgenden Beiträge: Für das Jahr 2004 Fr. 16 000.-- Für das Jahr 2005 Fr. 13 000.-- Die Rückzahlung erfolgt am 22. Februar 2008 (Belastung auf dem Konto der Ausgleichskasse). Dem Unternehmen Q wird der Betrag von ihrer Bank am 26. Februar 2008 gutgeschrieben. Aufgabe: Berechnen Sie die Vergütungszinsen. Zinsenlauf 1.1.2005 22.2.2008 1'132 Tage von 16'000.-- Fr. 2'515.55 Zinsenlauf 1.1.2006 22.2.2008 772 Tage von 13'000.-- Fr. 1'393.90 Total Fr. 3'909.45 oder Zinsenlauf 1.1.2005 31.12.2005 360 Tage von 16'000.-- Fr. 800.-- Zinsenlauf 1.1.2006 22.2.2008 772 Tage von 29'000.-- Fr. 3'109.45 Total Fr. 3'909.45 Total der auf dieser Seite n Seite 6

Versicherte Personen Aufgabe 6 6 Das international tätige Unternehmen Y mit Sitz in der Schweiz setzt einen ihrer Mitarbeiter für zwei Jahre in Kanada ein. Der Mitarbeiter ist deutscher Nationalität und seit 1995 ununterbrochen in der AHV versichert. Er möchte auch während dieser beiden Jahre in der AHV versichert bleiben. Aufgabe: Nennen Sie alle Möglichkeiten, welche dem Mitarbeiter für den Verbleib in der AHV grundsätzlich offen stehen, und geben Sie jeweils die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) an. 1. Weiterführung der Versicherung (Art. 1a Abs. 3 Bst. a AHVG). 2. Beitritt zur freiwilligen Versicherung (Art. 2 AHVG). 3. Entsendung (Sozialversicherungsabkommen Schweiz/Kanada). Total der auf dieser Seite n Seite 7

Versicherte Personen (Fortsetzung) Aufgabe 7 4 Helmut H., Deutscher, wird vom IKRK künftig in Nigeria als Entwicklungshelfer eingesetzt. Seine Ehefrau, ebenfalls Deutsche, begleitet ihn. Sie übt keine Erwerbstätigkeit aus. Beide waren vor dem Wohnsitzwechsel nach Nigeria während mehr als 10 Jahren ununterbrochen in der AHV versichert. Aufgabe: Nennen Sie alle Möglichkeiten, welche der Ehefrau für den Verbleib in der AHV grundsätzlich offen stehen, und geben Sie jeweils die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) an. 1. Beitritt zur obligatorischen Versicherung (Art. 1a Abs. 4 Bst. c AHVG). 2. Beitritt zur freiwilligen Versicherung (Art. 2 AHVG). Total der auf dieser Seite n Seite 8

Anmeldung für eine Altersrente Aufgabe 8 Fall: Good-Gier, Luisa, 404.46.429. 30 Frau Luisa Good-Gier meldet sich für den Bezug der Altersrente AHV an. Der Ehemann ist bereits Bezüger einer Altersrente AHV. Sie erhalten mit der Aufgabe das offizielle Anmeldeformular. Lösen Sie diesen Fall aufgrund der nachstehenden Aufgabenstellung. Zusammenstellung der individuellen Konti der beteiligten Personen Beteiligte Personen: a) Good-Gier, Luisa, 404.46.429. 1964 Fr. 1'200.-- 1965 Fr. 1'440.-- 1966 Fr. 1'800.-- 1967 1968 Fr. 19'200.-- 1969 Fr. 740.-- 1970 1981 Fr. 288'619.-- 1982 Fr. 26'100.-- 1983 1987 Fr. 202 800.-- 1988 1993 Fr. 0.-- 1994 Fr. 41'900.-- 1995 Fr. 42'600.-- 1996 2003 Fr. 387'113.-- 2004 Fr. 43'600.-- 2005 Fr. 44'230.-- 2006 Fr. 45'618.-- 2007 Fr. 46'389.-- Frau Good hatte nie Wohnsitz ausserhalb der Schweiz. b) Ali Türk, Göglu, 403.34.350. Bürger der Türkei 1962 Fr. 8'155.-- (September Dezember) 1963 1981 Fr. 565'000.-- 1982 Fr. 39'800.-- 1983 1993 Fr. 498'000.-- 1994 Fr. 12 478.-- (Januar März) Total der auf dieser Seite n Seite 9

Anmeldung für eine Altersrente (Fortsetzung) Herr Göglu war am 2. September 1962 in die Schweiz eingereist. Er hatte in diesem Jahr eine Saison-Bewilligung. Ebenfalls im Jahre 1963 hatte er kurz nochmals eine Saisonbewilligung, welche dann jedoch im selben Jahr in eine Bewilligung B umgewandelt wurde. Ab 1966 bis zu seiner definitiven Rückreise im März 1994 in sein Heimatland, die Türkei, hatte er eine Bewilligung C. Herr Göglu wurde nie Schweizerbürger. Nach seiner Rückreise in die Türkei liess er sich im März 1995 die an die AHV/IV geleisteten Beiträge an die türkische Sozialversicherung überweisen. Die Schweiz. Ausgleichskasse in Genf hat uns eine Kopie des vorgegebenen Kontos aus den Akten der Beitragsüberweisung zugestellt. c) Good Walter, 404.37.464. Die individuellen Konti für ihn wurden per Ende 2001 für den ordentlichen Renten-Bezug der AHV ab Januar 2003 zusammengerufen. Er bezieht im Jahre 2008 eine monatliche ordentliche Teilrente der Skala 18 von Fr. 904.--, auf der Basis eines massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens von Fr. 92'820.-- (alles Werte des Jahres 2008, also aus dem ursprünglichen Berechnungsjahr 2002 bereits per heute hochgezogen). Alle Angaben in der Anmeldung sind geprüft und stimmen. Sie müssen keine Annahmen treffen. Aufgaben: 1. Berechnen Sie die Altersrenten der AHV aufgrund dieser Anmeldung. Geben Sie die Daten des Anspruchsbeginns und die monatliche Höhe der zur Auszahlung gelangenden Leistungen an. Stellen Sie die Lösungswege deutlich und lesbar dar. 2. Welche Tätigkeiten/Prüfungen, die nicht unmittelbar mit der Rentenfestsetzung zu tun haben müssen, muss die Ausgleichskasse zusätzlich in diesem Fall erledigen? 3. Annahme: Das Ehepaar Good würde sich mit rechtskräftigem Urteil vom 16. September 2008 gerichtlich trennen lassen, und dadurch würde der gemeinsame Haushalt aufgehoben. Hätte dies einen Einfluss auf die Renten der AHV? Wenn ja, welchen? Begründen Sie Ihre Antwort detailliert. Total der auf dieser Seite n Seite 10

Anmeldung für eine Altersrente (Fortsetzung) Der Ehemann von Frau Good bezieht bereits eine Altersrente der AHV, welche im Jahre 2008 bekannt ist. Diese Rente bleibt an der Basis unverändert, da sie im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits bestand. Es muss auch keine Einkommensteilung vorgenommen werden, da Herr Good vor der Ehe mit Good-Gier Luisa ledig war. Allfällige Leistungen aus dem ehemaligen Erwerbs- und Wohnland Neuseeland bleiben unbeachtet. Der Ex-Mann von Frau Good-Gier Luisa, Ali Türk Göglu, hatte vor Inkrafttreten der 10. AHVG-Revision per 1.1.1997 seine Beiträge AHV/IV an die türkische Sozialversicherung überweisen lassen. Aus diesem Grunde kann und darf keine Einkommensteilung mehr vorgenommen werden. Die Ehefrau ist jedoch während den Ehejahren versichert (beitragslose Ehejahre), und ihr wird für alle 16 Jahre eine ganze Erziehungsgutschrift angerechnet. Der Ex-Mann hat diesbezüglich keinen Anspruch, ansonsten würde man ihm einen erneuten Leistungs-Anspruch eröffnen. Berechnung der Altersrente von Frau Good: Anrechenbare Einkommen von 1967 bis und mit 2007 = Fr. 1'188'909.-- Aufwertungsfaktor des Jahres 1967 aus der Tabelle 2008 = 1,309 Skala 44, denn es liegen keine Beitrags- oder Versicherungslücken vor. Vorbezug 2 Jahre, somit Teilung durch 41 Jahre. Anrechnung von 16 ganzen Jahren Erziehungsgutschriften. 5 P Durchschnitt aus EK Fr. 1'188'909.-- x 1,309 : 41 = Fr. 37'958.-- Durchschnitt aus EZG Fr. 1'105.-- x 36 x 16 : 41 = Fr. 15'524.-- Total Fr. 53'482.-- 5 P Tabellenwert im Jahre 2008 Fr. 54'366.-- Monatliche Rente AHV ab 1. Mai 2008 Fr. 1'874.-- 5 P Total der auf dieser Seite n Seite 11

Anmeldung für eine Altersrente (Fortsetzung) Plafonierung der beiden Renten des Ehepaares Good. Mann Skala 18, Frau Skala 44. 2 P Gewichtete Skala für die Plafonierung 18 + 44 + 44 = 106 : 3 = 36 (aufgerundet). Für das Ehepaar kann also höchstens eine Gesamt-Rente von Fr. 2'712.-- p. M. ausgerichtet werden. Gesamthaft haben sie Fr. 2'778.-- (Fr. 904.-- und 1'874.--), weshalb plafoniert werden muss. 2 P Fr. 2'712.-- : Fr. 2'778.-- x Fr. 904.-- resp. 1'874.-- 3 P Mann Rente AHV ab Mai 2008 Fr. 883.-- Frau Rente AHV ab Mai 2008 Fr. 1'829.--, minus 6,8 % Kürzung Vorbezug Fr. 1'705.-- Die Frau wird beitragspflichtig als Nichterwerbstätige, weshalb die entsprechende Meldung an die zuständige Ausgleichskasse gemacht werden muss. Nach Ablauf des Vorbezugs ist die Erfüllung dieser Beitragspflicht zu überprüfen. 3 P Im Falle sich das Ehepaar gerichtlich trennen lässt, müssen ab dem 1. Tag des der rechtskräftigen Trennung folgenden Monats die Altersrenten AHV unplafoniert ausgerichtet werden. Die Rente des Mannes wäre dann wieder Fr. 904.-- und diejenige der Frau Fr. 1'747.-- (Fr. 1'874.-- minus Fr. 127.--; neue Kürzung um 6,8 %). 5 P Total der auf dieser Seite n Seite 12