Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Neuordnung der Führungsakademie des Landes Baden- Württemberg vom 6.2.2001 (GBl. S. 114) wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2001 die Führungsakademie Baden-Württemberg als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die Führungsakademie ist zugleich staatliche Einrichtung und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sind die Rechte, Verbindlichkeiten, Pflichten und Zuständigkeiten der bisherigen Führungsakademie auf die an ihre Stelle getretene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts übergegangen. Die Führungsakademie dient der beruflichen Qualifizierung des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer integrierten und zukunftsbezogenen Organisationsund Personalentwicklung. Insbesondere beschäftigt sie sich mit 1. der Entwicklung und Fortschreibung von Konzepten zur Organisations- und Personalentwicklung, der Zertifizierung und der Vermittlung von Qualifizierungsangeboten sowie dem Qualifizierungscontrolling, 2. der Ausbildung des Führungskräftenachwuchses, 3. der Führungskräfte- und Mitarbeiterentwicklung, 4. der Beratung der Landesverwaltung in diesen Bereichen sowie der modellhaften Erprobung innovativer Verwaltungslösungen und der Durchführung von weiteren Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung. Die Führungsakademie deckt ihre Kosten mit den für ihre Leistungen vereinbarten oder festgelegten Vergütungen, soweit nicht das Land Zuschüsse nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans gewährt. Aufgrund des Gesetzes vom 6.2.2001 wird die bisherige direkte Veranschlagung der Personal- und Sachkosten bei Kap. 0208 abgelöst und durch einen Zuschusstitel ersetzt. Die an der Führungsakademie tätigen Beamten stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Baden-Württemberg. Die Veranschlagung der Bezüge der Beamten einschließlich der Abordnungsmittel für die Teilnehmer am Schulungsprogramm bleibt bei Kap. 0208 deshalb bestehen. Dagegen wurden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der bisherigen Führungsakademie mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts. Einnahmen Übrige Einnahmen 271 01 011 Erstattung der Bezüge für die Beamten durch die 1.233,0 a) 734,0 Führungsakademie Baden-Württemberg 771,3 b) 0,0 c) Erläuterung: Die Bezüge der an der Führungsakademie tätigen Beamten und der zu den Fortbildungslehrgängen abgeordneten Beamten der Landesverwaltung werden dem Landesamt für Besoldung und Versorgung von der Führungsakademie Baden-Württemberg erstattet; vgl. zu Tit. 422 01. Zwischensumme Übrige Einnahmen 1.233,0 a) 734,0 Gesamteinnahmen 1.233,0 a) 734,0 Ausgaben Personalausgaben 422 01 011 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 1.233,0 a) 734,0 798,6 b) 243,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 2004 Tsd. EUR 1. Planmäßige Beamte (und Richter) darunter 449,0 3. Abgeordnete Beamte (und Richter) 285,0 zus. 734,0 Zwischensumme Personalausgaben 1.233,0 a) 734,0 65
Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 011 Zuschuss an die Führungsakademie Baden- 1.581,2 a) 1.221,8 Württemberg 1.414,8 b) 1.351,9 c) Die Mittel sind übertragbar. Die Verwendung des der Führungsakademie zugewiesenen Zuschusses ist im Jahresabschluss nachzuweisen. Die Führungsakademie darf aus ausgezahlten, von ihr noch nicht verausgabten Zuschüssen mit Zustimmung des Staatsministeriums zweckgebundene Rücklagen bilden. 2004 Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung 365,1 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr 2005...bis zu 365,1 Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an die Führungsakademie nach Maßgabe des Wirtschaftsplans 2004. Übertragen von Kap. 1212 Tit. 511 69 B 5,7 Tsd. EUR Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan 2004 2005 2006 2007 2008 2004 365,1 365,1 zus. 365,1 365,1 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1.581,2 a) 1.221,8 Gesamtausgaben 2.814,2 a) 1.955,8 Abschluss Kapitel 0208 Übrige Einnahmen 1.233,0 a) 734,0 Gesamteinnahmen 1.233,0 a) 734,0 Personalausgaben 1.233,0 a) 734,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1.581,2 a) 1.221,8 Gesamtausgaben 2.814,2 a) 1.955,8 Kapitel 0208 Zuschuss 1.581,2 a) 1.221,8 66
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Anlage 1 zu Kap.0208 Führungsakademie Baden-Württemberg Bezeichnung des Landesbetriebs Zweckbestimmung Ist Betrag Betrag 2002 2003 2004 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR A. Erfolgsplan I. Erträge 1. Umsatzerlöse 580,0 620,0 1.183,3 2. Bestandsveränderungen 45,2 0,0 200,0 3. Sonstige Erträge 130,7 0,0 0,0 Summe der Erträge: 755,9 620,0 1.383,3 II. Aufwendungen 1.2 Bezogene Leistungen 570,8 537,0 769,1 2. Personalaufwand 1.170,2 1.404,0 1.193,0 3. Abschreibungen 78,9 7,9 7,9 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 593,5 300,3 405,7 Summe der Aufwendungen: 2.413,4 2.249,2 2.375,7 III. Jahres- Fehlbetrag -1 657,5-1.629,2-992,4 68
Führungsakademie Baden-Württemberg Bezeichnung des Landesbetriebs Zweckbestimmung Ist Betrag Betrag 2002 2003 2004 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR B. Finanzplan I. Mittelbedarf 1. Jahres- Fehlbetrag des Erfolgsplans 1.657,5 1.629,2 992,4 2. Vermehrung des Anlagevermögens 124,9 375,0 190,0 3. Erhöhung unfertige Leistungen 45,2 0,0 0,0 4. Bildung von Forderungen 112,4 25,0 0,0 5. Verminderung Sonderposten (ohne Investitionszuschuss des Landes) 45,1 0,0 0,0 6. Liquiditätsreserve 0,0 0,0 82,3 Summe I: 1.985,1 2.029,2 1.264,7 II. Deckungsmittel 1. Jahres- Überschuss des Erfolgsplans 0,0 0,0 0,0 2. Verminderung des Anlagevermögens / Abschreibungen 78,9 7,9 7,9 3. Ausgleich von Forderungen 0,0 60,0 35,0 4. Verminderung flüssige Mittel 160,4 0,0 0,0 5. Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 98,5 0,0 0,0 6. Erhöhung Rückstellungen 10,2 0,0 0,0 7. Erhöhung Verbindlichkeiten 222,3 0,0 0,0 8. Zuführung des Landes (Kap. 0208 Tit. 685 01) 1.414,8 1.581,2 1.221,8 9. Investitionszuschuss des Landes 0,0 260,0 0,0 10. Liquiditätsbedarf * 0,0 120,1 0,0 Summe II: 1.985,1 2.029,2 1.264,7 * Der Liquiditätsbedarf ist von der Führungsakademie während des Wirtschaftsjahres auszugleichen (z.b. durch Einsparungen oder Eigenmittel). Erläuterungen: Zu A I: Veranschlagt sind Entgelte für die Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Projekten. Zu A II 1.): Die Führungsakademie erbringt ihre Dienstleistungen überwiegend durch die Beauftragung Dritter. Veranschlagt sind die Honorare für Dozenten und Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Zu A II 2.): Veranschlagt sind die Vergütungen für 4,5/4,5/9,0 Angestellte, für die Erstattungen der für die Führungsakademie tätigen planmäßigen Beamten, die Erstattungen für die abgeordneten Teilnehmer der Lehrgänge für besonders qualifizierte Nachwuchsbeamte sowie deren Trennungsgelder. Zu B II 9.): Veranschlagt ist ein zugesagter Investitionszuschuss zur Finanzierung des Projektes Aufbau einer Bildungsplattform im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Land Baden-Württemberg / Deutsche Telekom. 69