I... Name, Vorname des Praxisinhabers/Name des MVZ und des weiterbildenden Arztes/der weiterbildenden Ärzte

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Transkript:

Arztstempel Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Abteilung Sicherstellung Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Antrag auf Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung in Thüringen gemäß 75 a SGB V in Höhe von 4.800,00 monatlich I.... Name, Vorname des Praxisinhabers/Name des MVZ und des weiterbildenden Arztes/der weiterbildenden Ärzte... Anschrift (Straße, Nr., Ortsteil, PLZ, Ort, Telefon) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in folgendem Umfang: Zulassung: O hälftiger Versorgungsauftrag Anstellung: O bis 10 Wochenstunden O bis 30 Wochenstunden O voller Versorgungsauftrag O bis 20 Wochenstunden O über 30 Wochenstunden... Geldinstitut... IBAN BIC Bei angegebenem Konto handelt es sich um das Honorarkonto: O ja O nein II. Hiermit wird bestätigt, dass Herr/Frau... Name, Vorname der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung zurzeit wohnhaft... in meiner Praxis/unserer Berufsausübungsgemeinschaft/im MVZ zur fachärztlichen Weiterbildung im Fachgebiet (zutreffendes Fachgebiet bitte ankreuzen): O Augenheilkunde O Frauenheilkunde und Geburtshilfe O Hals-Nasen-Ohrenheilkunde O Haut- und Geschlechtskrankheiten O Kinder- und Jugendmedizin O Neurologie O Psychiatrie und Psychotherapie vom... bis...tätig ist. Mir ist bekannt, dass der Förderbetrag in voller Höhe (4.800,00 ) an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung weitergegeben werden muss. Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 1

Der Förderbetrag im ambulanten Bereich orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. Grundlage ist der Tarifvertrag Ärzte des Verbandes Kommunaler Arbeitgeber (VKA), Stufe I Mittelwert der Gruppen 1 4. Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden liegt zugrunde. Der Förderbetrag ist durch die anstellende Praxis bzw. das anstellende MVZ auf die im Krankenhaus übliche Vergütung gemäß 5 Abs. 4 anzuheben. Der Förderbetrag ist ein Zuschuss zum Bruttogehalt der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung und muss als Anteil der Vergütung in voller Höhe an sie/ihn weitergegeben werden. Meine Praxis/unsere Berufsausübungsgemeinschaft/das MVZ hat die Genehmigung zur Beschäftigung der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung durch die KV Thüringen und ist gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen als Weiterbildungsstätte anerkannt. III. Ich bestätige, dass die fachärztliche Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für... von Herrn/Frau... unter meiner Aufsicht ununterbrochen entsprechend der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen durchgeführt wird. IV. Ich beantrage zur direkten Weiterleitung an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung in der Zeit vom... bis... einen monatlichen Zuschuss für eine (bitte ankreuzen): O ganztägige Weiterbildung in Höhe von EURO 4.800,00 (mindestens 40 Wochenstunden) O Teilzeitweiterbildung für... Wochenstunden (Bestätigung der Landesärztekammer beifügen) Eine Teilzeitstelle mit mindestens der halben regelmäßigen Arbeitszeit wird ebenfalls gefördert. Sofern die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen eine geringere Teilzeitbeschäftigung anerkennt, ist diese ebenfalls förderungsfähig, sofern sie mindestens zwölf Wochenarbeitsstunden umfasst. Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte beträgt bei ganztägiger Beschäftigung mindestens 12 zusammenhängende Monate in einer Weiterbildungspraxis und höchstens den Zeitabschnitt, der gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen im ambulanten Bereich anerkennungsfähig ist. Es können nur Facharztgruppen gefördert werden, für die die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen eine fakultative Weiterbildungszeit von mindestens 24 Monaten in der ambulanten Versorgung vorsieht. Liegt die beantragte Förderdauer unterhalb von 12 Monaten, sind Gründe für die Verkürzung darzulegen. Die Vergabe der Förderzusagen für Facharztgruppen gem. 3 Abs. 8 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75 a SGB V erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Ausschöpfung des jahresbezogenen Förderkontingentes. Bei der Vergabe von Förderzusagen im Rahmen einer Beschäftigung in Teilzeit soll das Förderkontingent möglichst optimal ausgeschöpft werden und bereits laufende Weiterbildungsabschnitte fortgeführt werden. V. Bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme innerhalb des geförderten Zeitraumes sowie bei Vorliegen von Fehlzeiten, die nicht auf Krankheit beruhen oder als Urlaub anzurechnen sind, werde ich umgehend die KV Thüringen informieren. VI. Ich erkläre, dass die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung abgeführt werden, ansonsten bin ich zur Rückzahlung verpflichtet, die Fördermittel zurückzuzahlen, wenn die geförderte Ärztin/der geförderte Arzt nicht im Rahmen der Weiterbildung des entsprechenden Fachgebietes beschäftigt wird, am Ende des jeweiligen Weiterbildungsabschnitts der KV Thüringen einen Nachweis über die an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung weitergegebenen Förderbeträge, ggf. mittels Bescheinigung des Steuerberaters, zuzusenden....... Unterschrift des Praxisinhabers bei MVZ: Unterschrift des ärztlichen Leiters Von diesen Ausführungen habe ich Kenntnis genommen....... Unterschrift der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung Anlagen Erklärung der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Arzt/Ärztin in Weiterbildung Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Weiterbilder/Weiterbilderin Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 2

Anlage 1 zum Antrag auf Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung in Thüringen (durch die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung auszufüllen) E R K L Ä R U N G der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung... Name, Vorname und ggf. Geburtsname der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung... Anschrift (Straße, Nr., Ortsteil, PLZ, Ort, Telefon) Ich erkläre: die fachärztliche Weiterbildung im Fachgebiet... zu absolvieren und die Teilnahme an der Facharztprüfung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nachzuweisen, die Absicht, nach Beendigung der Weiterbildungszeit im vertragsärztlichen Bereich im geförderten Fachgebiet tätig zu sein, den in der Praxis des Antragstellers ableistbaren Weiterbildungsabschnitt als Teil der Weiterbildung gemäß der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung zu nutzen. Die Weiterbildung erfolgt (bitte ankreuzen): ganztägig: O O Teilzeitweiterbildung für... Wochenstunden Bei einer Teilzeitweiterbildung ist mit diesem Antrag die Bestätigung der LÄK über die Anrechnungsfähigkeit beizufügen. Bitte beachten: Die Förderung erfolgt nur für Weiterbildungsabschnitte im Rahmen der Mindestweiterbildungszeit. in der Zeit vom... bis... bei Herrn/Frau... Die fachärztliche Weiterbildung wurde am... begonnen. Folgende bisher absolvierte Weiterbildungsabschnitte werden durch die Landesärztekammer angerechnet: Als Nachweis füge ich die Bestätigung der Weiterbildungsabschnitte durch die Landesärztekammer Thüringen bei und den Nachweis über eine Weiterbildungsplanung (siehe Anlage). Zeiten, die im Rahmen der Weiterbildung nicht angerechnet werden können, wie z. B. Schwangerschaft, Wehrdienst, Krankheit etc., werde ich der KV Thüringen unverzüglich anzeigen. Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 3

1. Die KV Thüringen gewährt der Ärztin/dem Arzt in Weiterbildung zur Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung einen widerruflichen Zuschuss. Der Zuschuss wird anteilig bei Fehlzeiten, die nicht auf Krankheit beruhen oder als Urlaub anzurechnen sind, gekürzt. 2. Die Ärztin/der Arzt verpflichtet sich, der KV Thüringen nach Abschluss der Weiterbildung die Teilnahme an der Facharztprüfung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nachzuweisen. 3. Bei vorzeitigem Abbruch der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung bzw. bei vorzeitigem Abbruch des genehmigten Weiterbildungsabschnitts, ist die KV Thüringen unverzüglich zu unterrichten. 4. Sofern die Teilnahme an der Facharztprüfung innerhalb der o. g. Frist nicht vorgelegt wird, behält sich die KV Thüringen vor, den Weiterbildungsstand über die zuständige Ärztekammer festzustellen. 5. Die Ärztin/der Arzt verpflichtet sich, bei Änderung des Namens und der Adresse sowie bei Änderung der Ärztekammer-Zuständigkeit diese der KV Thüringen mitzuteilen. Diese Regelung gilt bis zum Nachweis über die Teilnahme an der Facharztprüfung. 6. Die vom Zuschuss zu zahlende Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht über die KV Thüringen, sondern vom Praxisinhaber abgeführt bzw. getragen. Mit den Voraussetzungen für die Zuschussgewährung bin ich einverstanden....... Unterschrift der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung...... Unterschrift des Praxisinhabers bei MVZ: Unterschrift des ärztlichen Leiters Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 4

Nachweis Weiterbildungsplanung Ich erkläre, dass mir die Zusagen für eine Beschäftigung als Ärztin/Arzt in Weiterbildung für das kommende Weiterbildungsjahr vorliegen oder ich diese spätestens drei Monate vor Abschluss des zuletzt absolvierten Weiterbildungsabschnitts vorlege. Beginn Ende Fachgebiet Weiterbildungsstätte Ort...... Unterschrift Ärztin/Arzt in Weiterbildung Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 5

Für den Fall, dass das Förderkontingent für den Bereich der fachärztlichen Weiterbildung gemäß 75 a SGB V ausgeschöpft ist, möchte ich, dass dieser Antrag gleichzeitig als Antrag auf Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung außerhalb 75 a SGB V gewertet wird. Der Förderbetrag beträgt in diesem Fall 1.750,00 monatlich....... Unterschrift des Praxisinhabers bei MVZ: Unterschrift des ärztlichen Leiters Bestehen für den Förderzeitraum im Rahmen des ambulanten Weiterbildungsabschnittes weitere Weiterbildungs- bzw. Arbeitsverträge mit Dritten: O ja O nein...... Unterschrift der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 6

Anlage 2 zum Antrag auf Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung in Thüringen Vorbemerkung Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Arzt/Ärztin in Weiterbildung Die Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V wird paritätisch durch die Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits und die gesetzlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf, insbesondere den Anteil der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen sowie eine bedarfsgerechte Sicherung vertragsärztlicher Tätigkeit für weitere Facharztgruppen zu ermöglichen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit wird das Förderprogramm regelhaft evaluiert. Im Rahmen dieser Evaluation wird eine einheitliche Nummer (AiW-Nr 1.) an jede/n Förderprogramm-Teilnehmer/in vergeben, um standardisierte Auswertungen durchführen zu können. Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten erhoben, die durch die unten genannten beteiligten Institutionen nach 67b SGB X ausgetauscht und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden bei der KBV gespeichert und im Turnus von 3, 5 und 10 Jahren mit dem Bundesarztregister abgeglichen, um den Anteil derjenigen ehemals geförderten Ärzte und Ärztinnen zu ermitteln, die im vertragsärztlichen Bereich tätig geworden sind ( 1 Abs. 3 Nr. 7 der Anlage III der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V). Es werden ausschließlich auf KV- Bezirksebene aggregierte Auswertungen erstellt. Die jeweiligen Daten werden nach Abschluss der Kohortenevaluation gemäß 1 der Anlage III zur Vereinbarung gelöscht. Für die Datenverarbeitung und -nutzung der personenbezogenen Daten durch die beteiligten Institutionen ist nach 67b SGB X Ihre Einwilligung erforderlich, die Sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung widerrufen können. Einwilligung in Datenerhebung und -verarbeitung Der/die Unterzeichner/in erklärt sich einverstanden, dass zum Zwecke des Finanzierungsnachweises und der Evaluation der Fördermaßnahmen personenbezogene Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen nach 67b SGB X zwischen den beteiligten Institutionen ausgetauscht und verarbeitet werden dürfen. Im Rahmen des Mittelnachweises werden folgende Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben und an die KBV übermittelt, die diese Daten zusammenführt und dem GKV-Spitzenverband sowie dem PKV-Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet: Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Facharztbezeichnung, Praxisort, PLZ des Praxisorts, Name des Planungsbereichs der Bedarfsplanung, Förderungsbeginn und -ende, Förderungsart (Förderung bei Unterversorgung oder drohender Unterversorgung), Förderungsdauer in Monaten, jahresübergreifende Förderung ja/nein, vollzeitige oder halbtätige Weiterbildung, Förderbetrag gesamt und Förderbetrag KV- Anteil, Teilnahme an einer Verbundweiterbildung (ja/nein) Diese Daten können bei den genannten Institutionen für die Dauer der Weiterbildung, im Falle von Teilzeit- Weiterbildung bis zu 10 Jahre, gespeichert werden. Für die Evaluationsmaßnahmen der Vereinbarung und ihrer Anlagen werden nachfolgende Daten von den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Landesärztekammern sowie von der Zentralen Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft zusammengeführt und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder einer, von den Vereinbarungspartnern beauftragten Stelle verarbeitet: a. Familienname, Vorname b. Geburtsdatum und Geburtsname c. Arztnummer (AiW-Nr.) 2 d. Angaben zum Verlauf der Weiterbildung: KV-Bereich, Förderzeitraum, Fachgebiete, Weiterbildungsziel, Tätigkeitsumfang, ausgezahlte Fördergelder, bestehende Facharztan- 1 Die AiW-Nr. wird von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vergeben. Sie hat innerhalb der Förderung der Weiterbildung eine administrative Bedeutung und wird im Rahmen des Nachweisverfahrens und der Evaluation genutzt. Sie kann von den Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erfragt werden. 2 S.o. Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 7

erkennungen, e. Erwerb der Facharztanerkennung, f. Spätere Berufstätigkeit im vertragsärztlichen Bereich Die Auswertungen werden von der Lenkungsgruppe gemäß 10 der Vereinbarung analysiert. Ihr gehören an: die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der GKV- Spitzenverband. Des Weiteren sind der PKV-Verband sowie die Bundesärztekammer an der Lenkungsgruppe beteiligt. Ich bin damit einverstanden, dass die Kassenärztliche Vereinigung diese Daten an die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt und diese nach 67b SGB X durch die genannten Institutionen verarbeitet werden dürfen. ---------------------------- ---------------------------------------------- Unterschrift Arzt/Ärztin in Weiterbildung Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 8

Anlage 3 zum Antrag auf Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung in Thüringen Vorbemerkung Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung - Weiterbilder/Weiterbilderin Die Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V wird paritätisch durch die Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits und die gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf, insbesondere den Anteil der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen sowie eine bedarfsgerechte Sicherung vertragsärztlicher Tätigkeit für weitere Facharztgruppen zu ermöglichen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit wird das Förderprogramm regelhaft evaluiert. Zum Zwecke des Abrechnungsnachweises und der Evaluation des Förderprogramms werden personenbezogene Daten nach 67b SGB X erhoben und verarbeitet sowie zwischen den unten genannten beteiligten Institutionen ausgetauscht. Für die Datenverarbeitung und nutzung der personenbezogenen Daten durch die beteiligten Institutionen ist nach 67b SGB X Ihre Einwilligung erforderlich, die Sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung widerrufen können. Einwilligung in Datenerhebung und -verarbeitung Der/die Unterzeichner/in erklärt sich einverstanden, dass die zum Zwecke des Finanzierungsnachweises und der Evaluation der Fördermaßnahmen personenbezogene Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen nach 67b SGB X zwischen den genannten beteiligten Institutionen ausgetauscht und verarbeitet werden dürfen. Im Rahmen des Mittelnachweises werden folgende Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt, die diese Daten zusammenführt und dem GKV-Spitzenverband sowie dem PKV-Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet: Erhoben und übermittelt werden insbesondere folgende Daten: a. Familienname, Vorname, Titel, Facharztbezeichnung des Weiterbilders/der Weiterbilderin b. Praxisort, PLZ des Praxisorts, Name des Planungsbereichs c. Förderbeginn und ende, Förderdauer in Monaten sowie Angabe jahresübergreifende Förderung (j/n), vollzeitige oder teilzeitige Weiterbildung d. Förderart (Unterversorgung/drohende Unterversorgung); Förderbetrag gesamt und Förderbetrag KV-Anteil e. Teilnahme an einem Weiterbildungsverbund (j/n) Diese Daten können bei den genannten Institutionen über die Dauer der Weiterbildungsförderung hinaus gespeichert werden, bis alle Verwendungsnachweise seitens der weiterbildenden Praxis erbracht sind. Ich bin damit einverstanden, dass die Kassenärztliche Vereinigung diese Daten an die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt und diese nach 67b SGB X durch die beteiligten Institutionen verarbeitet werden dürfen. ---------------------------- --------------------------------------------------- Unterschrift Vertragsarzt/Vertragsärztin und bei MVZ: Unterschrift des ärztlichen Leiters Bei Antragstellung für einen beim Antragssteller tätigen Weiterbilder/Weiterbilderin zusätzlich ---------------------------- --------------------------------------------------- Unterschrift Weiterbilder / Weiterbilderin Reg.Nr. 158/16/3100/e Stand: 29. August 2016 9