Aktuelle Ausgangslage:

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Transkript:

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Inhalt Ausgangslage Checkliste Ausbringen von Gülle und Mist im Winter Rechtliche Grundlagen und Begriffe Warum Hofdüngeraustrag im Winter? Umweltverträgliches Hofdüngermanagement Folgen bei Verstössen / Anzeigen (Vergehen) Schlussfolgerungen 3

Aktuelle Ausgangslage: Anzeigen wegen Gülle- und Mistaustrag im Winter, so auch im Januar 2011 Einheitliches Vorgehen bei kritischen Situationen im ganzen Kantonsgebiet => Gleichbehandlung Rechtliche Grundlagen (ChemRRV) sind nicht einfach zu interpretieren Alle Akteure sollen idealerweise gleichen Kenntnisstand bezüglich Interpretation haben Ziel: Erarbeiten eines gemeinsamen Merkblattes / Checkliste vor nächster Saison! 4

Checkliste Mist und Gülle im Winter Arbeitsgruppe mit Vertretern des Zürcher Bauernverbandes, vom AWEL, ALA und Strickhof erarbeitet Checkliste Publikation voraussichtlich im Nov. 2011 Abgabe an alle involvierten Stellen und Versand an alle Landwirte im Kanton Zürich Eidg. Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft, Teil 3 Nährstoffe und Verwendung von Düngern, kann nicht abgewartet werden: Publikation von BLW und BAFU erfolgt erst im Verlaufe des Winters! 5

Worum geht es bei der Checkliste inhaltlich? Wann ist der Austrag von Gülle oder Mist unzulässig? Wann haben Pflanzen einen Nährstoffbedarf und sind in der Lage, Stickstoff aufzunehmen (Vegetationsperiode)? Wann liegen besondere pflanzenbauliche Bedürfnisse vor, die eine Ausbringung und Bedingungen zulassen? Was gilt in Notfallsituationen? 6

Gewässerschutzgesetz 7

ChemRRV Anhang 2.6 Dünger 8

9

Erläuterung spezieller Begriffe Einsatz von stickstoffhaltigen Düngern: Zeiten, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können (Vegetationsperiode) Besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus Ausbringen von flüssigen Düngern: Saug- und aufnahmefähiger Boden Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet 10

Temperaturverlauf bei verschiedenen MeteoSchweiz- Messstationen Durchschnittliche Tagestemperaturen 30-jähriger Durchschnitt Vegetationsbeginn Vegetationsende Schaffhausen Zürich Reckenholz Dauer der Vegetationsruhe hat direkten Einfluss auf die vorgeschriebene Lagerdauer von Gülle im Winter Hörnli Wädenswil 11

Lagerkapazität im Winter Die minimal vorgeschriebene Lagerdauer von flüssigen Hofdüngern ist durch die Länge der Vegetationsruhe bestimmt. Diese nimmt mit zunehmender Höhenlage zu. 12

Aktuell: Checkliste Checkliste zum Ausbringen von Gülle und Mist im Winter Gemäss guter Agrarpraxis Umweltschonend und gesetzeskonform 1. Ausbringen von Gülle im Winter 2. Ausbringen von Mist und Kompost im Winter 13

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Warum Hofdüngeraustrag im Winter? Aspekte aus agronomischer Sicht Untersuchungen an der SHL: positiver Ertragsvergleich im Grünland bei Wintergülle Diskussion um Luftreinhaltung: weniger Ammoniakemissionen bei tiefen Temperaturen Bei gebührender Berücksichtigung der Faktoren Bodenzustand, Niederschlag, Temperaturen bei Hofdüngeraustrag im Winter Raum schaffen für kritische Zeit Ende Winter Aspekte aus organisatorischer Sicht Früher Wintereinbruch, viel Niederschlagswasser, später Frühling Mangelnde Gülleplanung: Güllelager im Herbst nicht leer Zu wenig Lagerkapazität, Schwemmentmistung, erhöhter Tierbestand 20

Es darf nicht so sein! 21

Umweltverträgliche Düngung mit Hofdüngern ist möglich wenn beim Hofdüngeranfall Menge und Nährstoffgehalt bekannt sind wenn den Umständen angepasste Verwendungsmengen eingesetzt werden Nährstoffbedarf der Kulturen Witterungsbedingungen Bodenzustand Nährstoffvorrat im Boden wenn man sich der spezifischen, die Art der Hofdünger beeinflussenden Faktoren bewusst ist: Tierbestand, Tierart, Fütterung, Aufstallungssystem, Lagerung und Aufbereitung, Ausbringtechnik 22

Möglichkeiten zum Einsatz von Gülle Menge und Nährstoffgehalt Zeitpunkt Bedarf Kultur Eignung der Hofdünger 23

Düngungsplanung 24

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Folgen nach Anzeigen Untersuchung, Rapport, Beurteilung durch Staatsanwaltschaft Verfahrens-Einstellung oder Strafbefehl; Rekursmöglichkeiten Folgen bei Verstoss gegen das USG oder GSchG: Strafrechtlich, je nach Vergehen (fahrlässig, vorsätzlich etc.): Geldstrafe (Tagessätze); Bewährungsfrist 2 bis 3 Jahre Busse Verfahrenskosten Kürzung der Direktzahlungen nach LWG (Kürzungsrichtlinie) 26

Schlussfolgerungen Einsatz von Hofdüngern in kritischen Zeiten ist und bleibt riskant! Gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen sind zu beachten! Nutzen des Ermessensspielraums in Eigenverantwortung! Risikoabschätzung umsichtig vornehmen, Restrisiken sorgfältig abwägen! Primäres Ziel bleibt eine effiziente Nutzung der Hofdüngernährstoffe, ohne Gewässer- oder andere Umweltbelastungen 27

Besten Dank! 28