Abstand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit......größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte 5/10 des halben Tachowertes 75 1 4/10 des halben Tachowertes 100 1 3/10 des halben Tachowertes 160 1/2* /1* 2/10 des halben Tachowertes 240 1/2* /2* 1/10 des halben Tachowertes 320 1/2* /3* * ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h...größer 130 km/h betrug weniger als Euro Punkte 5/10 des halben Tachowertes 100 1 4/10 des halben Tachowertes 180 1 3/10 des halben Tachowertes 240 2 1 2/10 des halben Tachowertes 320 2 2 1/10 des halben Tachowertes 400 2 3 1
Alkohol am Steuer/Drogen Blutalkoholkonzentration (BAK) 0,5 oder Drogenmissbrauch 500 1500* 2 1 3* In Probezeit gegen 0 -Grenze verstoßen 250 1 * abhängig von der Anzahl bereits bestehender Einträge AU/TÜV (HU) Überschreitung AU/TÜV (HU) Euro Punkte 2-4 Monate 15 4-8 Monate 25 mehr als 8 Monate 60 1 2
Beleuchtung Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt... 20...+ Gefährdung/+ Unfall 25/35 / / Nur mit Standlicht oder unerlaubt mit Fernlicht gefahren... 10...+ Gefährdung/+ Unfall 15/35 / / Fahren ohne Abblendlicht bei Nebel, Schneefall oder Regen......innerorts/außerorts 25/60 /1 /...innerorts/außerorts + Gefährdung 25/75 /1 /...innerorts/außerorts + Unfall 35/90 /1 / 3
Geschwindigkeit Überschreitung innerorts/außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t; Lkw, and. Kfz n. 3 Abs. 3 Nr. 2a/2b StVO) Übertretung [km/h] Euro Punkte Pkw Lkw Pkw Lkw Pkw Lkw bis 10 15/10 20/15 / / / / 11-15 25/20 30/25 / / / / 16-20 35/30 80/70 / 1/1 / / 21-25 80/70 95/80 1/1 1/1 / / 26-30 100/80 140/95 1/1 2/1 1*/1* 1/ 31-40 160/120 200/160 2/1 2/2 1/1* 1/1 41-50 200/160 280/240 2/2 2/2 1/1 2/1 51-60 280/240 480/440 2/2 2/2 2/1 3/2 61-70 480/440 680/600** 2/2 2/2** 3/2 3/3** über 70 680/600 2/2 3/3 * (1 Monat) möglich, wenn zweimal innerhalb eines Jahres jeweils eine Geschwindigkeitsüberschreitung >26 km/h vorliegt. ** Gilt bereits ab über 60 km/h. Parken Parken Engstelle/Kurve + Behinderung Rettungsfahrzeug 60/60 1/1 / Parken an Feuerwehrzufahrt ohne/mit Behinderung 35/65 /1 / 4
Rettungsgasse/Blockieren Einsatzfahrzeug Nichtbildung einer Rettungsgasse zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen auf der Autobahn oder Außerortsstraße... 200 2 +Behinderung/+Gefährdung/+Unfall 240/280/320 2/2/2 1/1/1 Blockieren eines Einsatzfahrzeugs, das mit Blaulicht und Sirene fährt (nicht nur bezogen auf Rettungsgasse) 240 2 1 +Gefährdung/+Unfall 280/320 2/2 1/1 Rote Ampel Ampel bei Rot überfahren... 90 1...+ Gefährdung/+ Unfall 200/240 2/2 1/1 Ampel bei Rot überfahren, Rotphase > 1 Sek.... 200 2 1...+ Gefährdung/+ Unfall 320/360 2/2 1/1 Sicherheitsgurt/Schutzhelm Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30 Schutzhelm nicht getragen 15 Ein/Mehrere Kinder ohne jede Sicherung 60/70 1/1 / 5
Telefon-/Handy-/Tablet-Nutzung Aufnehmen eines elektronischen Geräts (Handy, Smartphone, Tablet, E-Book,..) während der Fahrt 100 1... + Gefährdung/+ Unfall 150/200 2/2 1 beim Fahrradfahren 55 Überholen Rechts überholt (innerorts)/+ Unfall 30/35 / / Rechts überholt (außerorts)/+ Gefährdung/+ Unfall 100/120/145 1/1/1 / / Missachtung Überholverbot bei unklarer Verkehrslage/+ Gefährdung/+ Unfall 150/250/300 1/2/2 /1/1 Unzureichender Abstand beim Vorbeifahren......+ Gefährdung Kind/+ Schädigung Kind 80/100 1/1 / Umweltzone Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette 80 6
Vorfahrt Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt 70 1 Missachtung Vorfahrt/+ Gefährdung/+ Unfall 25/100/120 /1/1 / / Winterreifen Verstoß gegen Winterreifenpflicht... 60 1...+ Behinderung/+ Gefährdung/+ Unfall 80/100/120 1/1/1 / / Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie im Internetangebot des BMVDI (www.bmvi.de) und des KBA (www.kba.de), alle Angaben ohne Gewähr. 2017 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eg, 90329 Nürnberg (Verlag). Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall. Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich oder vertraglich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV. Angaben ohne Gewähr Bild: Arno Bachert /fotolia.com Stand: Oktober 2017 E-Mail: literatur@service.datev.de 7