Konzeption Inklusionsdienst Vorschule

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Transkript:

1. Vorwort Konzeption Inklusionsdienst Vorschule 2. Grundsätze unserer Arbeit 3. Rechtsgrundlagen 4. Übersicht der Angebote 4.1. Interdisziplinäre Frühförderung 4.2 Fachbegleitung für inklusive Gruppen - Einleitung - Entstehung der inklusiven Gruppen und der Fachbegleitung - Ziele der Fachbegleitung - Angebote der Fachbegleitung - Kindbezogene Angebote - Teambezogene Angebote - Angebote für Eltern - Rahmenbedingungen der Fachbegleitung - Zeitlicher Umfang - Finanzierung - Personelle Ausstattung - Mobilität - Fachteam 4.3 Einzelinklusionsberatung - Einleitung - Zielgruppe - Ziel - Der Weg zur Fachberatung - Unsere Angebote - Rahmenbedingungen - Personelle Ausstattung - Finanzierung 4.4 Fachdienst durch die Frühförderung - Einleitung - Zielgruppe - Ziel - Der Weg zum Fachdienst - Angebot - Rahmenbedingungen - Personelle Ausstattung - Finanzierung 5. Träger und Kontaktstelle des Inklusionsdienstes 6. Anhang: Verträge 1

1. Vorwort Der Lebenshilfe Ostallgäu ist die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf sehr wichtig. Deshalb unterstützen wir mit unserem Inklusionsdienst und der interdisziplinären Frühförderstelle seit vielen Jahren die Kindertagesstätten, die Integration und Inklusion durchführen und engagieren uns für die Weiterentwicklung des Inklusionsgedankens. Die Angebote des Inklusionsdienstes sind in enger Zusammenarbeit mit den integrativ und inklusiv arbeitenden Kindertagesstätten in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen entstanden und orientieren sich eng an den Bedürfnissen des pädagogischen Personals der Kindertagesstätte (KiTa). Mit unserem Inklusionsdienst bieten wir interessierten Kindertagesstätten die Möglichkeit, aus mehreren Bausteinen bedarfsgerecht die Unterstützung auszuwählen, die benötigt wird. Kinder mit Behinderung, die nach der KiTa eine Regelschule besuchen möchten, finden bei unserem Inklusionsdienst für den Bereich Schule weitere Unterstützung. Kontakt unter der Nummer 08341/9003-30 2. Grundsätze unserer Arbeit Inklusive Einrichtungen sind Orte, an denen gemeinsames Leben und Lernen eingeübt sowie Wertschätzung und Respekt füreinander praktiziert werden. Jedes Kind soll mit seinen Stärken und Schwächen seinen Platz in der Gruppe finden und sich wohlfühlen. Kinder mit Handicaps haben ein besonderes Bedürfnis nach ruhiger Atmosphäre und übersichtlichen Strukturen. Deshalb ist uns die Einhaltung der Empfehlungen der Regierung von Schwaben zur Qualitätssicherung für die Integration von Kindern mit (drohender) Behinderung sehr wichtig (Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 15. 02. 2008, Nr. 13-6514/113). Um die bestmögliche Betreuung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf sicherzustellen, ist eine intensive partnerschaftliche Zusammenarbeit von Kindergartenpersonal, Förderin und Fachbegleitung sowie den behandelnden Therapeuten (Sprachtherapeuten, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten) notwendig. Bei diesem interdisziplinären Austausch werden Ziele besprochen, überprüft und weiter entwickelt. Die KiTa ist zuständig für die Belegung der integrativen Plätze. Bei Bedarf wirkt die Fachbegleitung beratend und unterstützend mit. Die Ziele der KiTa und des Fachdienstes müssen in wesentlichen Belangen übereinstimmen, um eine gute Kooperation zu ermöglichen. 3. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Arbeit der KiTas ist das Bayerische Kinderbildungs und Erziehungsgesetz. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Frühförderstellen ist der Bayerische Rahmenvertrag über die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Unsere Angebote ergeben sich darüber hinaus aus der bereits erwähnten Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 15. 02. 2008, Nr. 13-6514/113, sowie einschlägigen Ausführungsbestimmungen des Bezirks Schwaben. 2

4. Übersicht der Angebote Inklusionsdienst Vorschule Interdisziplinäre Frühförderung Fachbegleitung inklusive Gruppen Fachbegleitung Einzelinklusion Fachdienst Ziel: Minderung bzw. Beseitigung einer Behinderung Ziel: Soziale Integration rehabilitationsorientiert: Eine drohende Behinderung verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern. teilhabeorientiert: Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in die Gesellschaft eingliedern. Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern. Die vier aufgezeigten Angebote sind Möglichkeiten zur Unterstützung der KiTas beim inklusiven Förderauftrag. In den folgenden Abschnitten werden nun die vier angebotenen Leistungen genauer beschrieben. 4.1 Interdisziplinäre Frühförderung Die Frühförderung bietet Kindern mit besonderem Förderbedarf ein komplexes Förderangebot. Dieses umfasst neben der gründlichen Diagnostik eine individuell auf das Kind zugeschnittene heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Einzelförderung sowie die Beratung der Eltern. Alle Frühfördermaßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Eltern und dem Arzt nach den Vorgaben des bayerischen Rahmenvertrages abgewickelt. KiTas, die ein Interesse daran haben, dass bestimmte Kinder Frühförderung erhalten, können sich bei der IFS beraten lassen. Eingeleitet werden kann die Frühförderung aber nur von den Eltern. Inhalte und Erkenntnisse aus der Förderung können einen wichtigen und entscheidenden Beitrag zur Unterstützung der Inklusion leisten. Deshalb ist in der Regel die Durchführung einer Frühförderung parallel zu Inklusionsmaßnahmen erforderlich und empfehlenswert. Die Frühfördermaßnahmen können aber nicht vertraglich zwischen KiTa und IFS geregelt werden. 3

Zur weiteren Information verweisen wir auf die Konzeption der IFS, die Sie auf Wunsch gerne ausgehändigt bekommen. Sie kann auch heruntergeladen werden unter www.lebenshilfe-ostallgaeu.de 4.2 Fachbegleitung für inklusive Gruppen Einleitung Die Fachbegleiterin berät Kindertagesstätten, Eltern und andere Interessierte bei Fragen zur Führung einer inklusiven Kindertagesstättengruppe. Kinder mit und ohne Behinderung begegnen sich in inklusiven Einrichtungen im gemeinsamen Spiel, lernen von- und miteinander in ihrer gewohnten sozialen Umgebung und Nachbarschaft. Die IFS Kaufbeuren - Ostallgäu begrüßt diese Entwicklung und versteht sich als Nahtstelle zwischen Eltern mit ihren Kindern und der KiTa. Die Fachbegleitung unterstützt die inklusiv arbeitenden KiTa-Gruppen in Verbindung mit Maßnahmen der interdisziplinären Frühförderung. Im gemeinsamen Fachaustausch sollen Impulse der Inklusionspädagogik und neue Handlungsstrategien Eingang in die KiTa- Arbeit finden. Entstehung der inklusiven Gruppen und der Fachbegleitung Wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft des Trägers und des Kindergartenpersonals zur Einrichtung und fachgerechten Durchführung einer inklusiven Gruppe. Die strukturellen Rahmenbedingungen orientieren sich an den bereits erwähnten Empfehlungen der Regierung von Schwaben. Demnach gilt eine Gruppe ab 3 behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern als inklusive Gruppe. Die Gruppengröße muss sich am pädagogischen und therapeutischen Bedarf der Kinder ausrichten. Unserer Empfehlung nach sind Gruppen mit 15 Kindern, in denen 3-5 Kinder auf einem Inklusionsplatz sind. Maximal sollten ein Drittel zum Personenkreis der behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder gehören. Sind die Bedingungen für eine I-Gruppe gegeben, kann das Genehmigungsverfahren beim Bezirk eingeleitet werden. Weitere Informationen erhalten KiTas bei der zuständigen Fachberatung der Stadt Kaufbeuren und des Landratsamtes Ostallgäu, beim Bezirk Schwaben oder bei der Kontaktstelle für Inklusionsfragen der Frühförderung. Die in diesem Konzept genannten Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen sind für eine gelingende Zusammenarbeit unbedingt erforderlich. So kann ein behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind die individuelle Unterstützung und Anregung erfahren die es braucht, um sich entsprechend seiner Möglichkeiten optimal zu entwickeln. Danach wenden sich Träger und Kindergarten an die Frühförderung mit dem Wunsch nach Fachbegleitung. Unser Angebot umfasst die Beratung und den fachlichen Austausch mit dem I-Gruppen- Team zu Fragen der Behinderung, Förderung, Therapie sowie der Elternarbeit und des Inklusionsprozesses. Im Falle von Frühförderung kommt dazu die Förderarbeit mit den betroffenen Kindern (heilpädagogische und therapeutische Maßnahmen). Ziele der Fachbegleitung Die soziale Inklusion und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und ihrer Familien ist das Ziel aller unserer Angebote. Zur Erreichung dieses Zieles sollen alle Beteiligten (Personal der Kindertageseinrichtung, Eltern und PädagogInnen/TherapeutInnen der IFS ) mitwirken. Die Fachbegleitung versteht 4

sich als Kooperationspartner der inklusiven Kindertagesstätten. Durch regelmäßige Präsenz vor Ort wird der pädagogisch-therapeutische Austausch angeregt und die Unterstützung der Kinder, ihrer Eltern und des Fachpersonals gewährleistet. Darüber hinaus sollen alle Kinder wohnortnah in ihrer sozialen Umgebung miteinander leben und voneinander lernen, damit Inklusion, Toleranz und Selbstachtung als wichtigste Ziele erreicht werden. Angebote der Fachbegleitung Die Fachbegleitung kann folgende Angebote bereitstellen: 1. Kindbezogene Angebote Diagnostik, Planung und Förderung Als Grundlage für die Arbeit mit dem Kind wird eine fundierte Diagnostik durch die Psycholognnen durchgeführt (Eingangs-, und bei Bedarf Verlaufs- und Abschlussdiagnostik). Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind auch Frühförderung erhält. Daraus und aus der gezielten Spiel- und Interaktionsbeobachtung der Kinder ergibt sich die Planung der Förderschwerpunkte. Erarbeitung eines individuellen Entwicklungs- und Förderplanes. Dieser ermöglicht kindbezogene Fördermaßnahmen, die sich am Gruppenalltag orientieren und in das Gruppengeschehen integriert werden sollen. Das ist nur möglich bei gleichzeitiger Frühförderung! Begleitung und Unterstützung bei der Integration in den Gruppenalltag. 2. Teambezogene Angebote Teamgespräche mit den MitarbeiterInnen bezüglich Gruppensituation und Gruppenentwicklung, der Interaktionen und der Spielangebote. In gemeinsamen Überlegungen werden Handlungskonzepte entwickelt. Fallbesprechungen und gemeinsame Reflexion von Beobachtungen sowie die Vermittlung von Kenntnissen über Störungen und ihre Behandlung. Gemeinsame Reflexion der Verhaltensweisen und Stärkung der Wahrnehmungs- und Beurteilungsfähigkeit. Regelmäßiger gegenseitiger Informationsaustausch über den Entwicklungsstand sowie über den Stand des Eingliederungsprozesses. Unterstützung und Beratung bei der Auswahl von Förder- und Spielmaterial. Mithilfe bei der Planung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung von Referenten. Fortbildungen und Arbeitskreise können gemeinsam besucht oder organisiert werden. 3. Angebote für Eltern Unterstützung der Elternarbeit der KiTa. Regelmäßige Elterngespräche je nach Bedarf mit oder ohne Gruppenpersonal. Information über Fachärzte und Kliniken, ergänzende Maßnahmen und Hilfsmittel. Beratung der Eltern bei Entscheidungen über weiterführende Einrichtungen. Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zwischen Eltern von behinderten und nicht behinderten Kindern. Vermittlung sonstiger Angebote der Lebenshilfe, z.b. Sozialberatung für Familien oder familienentlastender Dienst. 5

Rahmenbedingungen der Fachbegleitung 1. Zeitlicher Umfang Dauer und Gestaltung richten sich nach den Bedürfnissen des Personals der I-Gruppe. Der zeitliche Umfang wird vorab in einem Vertrag vereinbart (siehe Anhang). Die Fachbegleitung findet in der Folge regelmäßig zu den vereinbarten Terminen statt. Die oben genannten Aufgaben und Angebote werden entsprechend in dem vereinbarten Zeitrahmen umgesetzt. Auch Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeiten, Kontakte mit Fachdiensten, Ärzten, Therapeuten und darüber hinausgehende Netzwerk- und Gremienarbeit sind in dem vereinbarten Zeitrahmen enthalten. 2. Finanzierung Für die Fachbegleitung in den I-Gruppen erhält die IFS Kaufbeuren -Ostallgäu vom Träger der KiTa einen Stundensatz i.h.v. 47,00. Darin enthalten ist die Beratung in der KiTa, die Vor und Nachbereitung, sowie eventuell anfallende Fahrtzeiten. Der Umfang der Vor und Nachbereitung beträgt im Regelfall 10-15 % der vereinbarten Beratungsstunden. Er kann je nach Sachlage aber variieren und wird in diesem Fall zwischen IFS und KiTa abgesprochen. Die geleisteten Zeiten werden von der Mitarbeiterin der IFS dokumentiert und von der KiTa abgezeichnet. Weitere Einzelheiten regelt der Vertrag (siehe Anhang). Den Betrag kann die KiTa größtenteils mit dem Entgelt abdecken, das der Bezirk Schwaben für die Inklusionsförderung zur Verfügung stellt. Die Kosten der Frühförderung werden von uns entsprechend dem bayerischen Frühförder- Rahmenvertrag mit dem Bezirk und den Krankenkassen abgewickelt. 3. Personelle Ausstattung Die Fachbegleitung wird von erfahrenen Mitarbeiterinnen (Sozialpädagoginnen oder Heilpädagoginnen) durchgeführt. Die Fachbegleiterinnen gehören zum Team der Frühförderung und können deshalb bei Bedarf auf das interdisziplinäre Wissen des gesamten Frühförderteams zurückgreifen. Da die Fachbegleiterin in der Regel gleichzeitig auch die heilpädagogische Förderin der I-Gruppenkinder ist, wird ein guter fachlicher, kindbezogener Austausch gewährleistet. 4. Mobilität Die Fachbegleiterin ist mobil tätig, das heißt, sie berät das I-Gruppenteam in der jeweiligen KiTa vor Ort. Darüber hinaus kann sie an zusätzlichen Terminen für gemeinsame Elternarbeit, Elternabende und Veranstaltungen teilnehmen. 5. Fachteam Im Bereich der Fachbegleitung sind mehrere Kolleginnen tätig, die ein eigenes Fachteam innerhalb der IFS bilden. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ist besonders wichtig zur Sicherung der Qualität. 4. 3 Einzelinklusionsberatung Einleitung Der Bayerische Erziehungsplan (BEP) und das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sehen die Inklusion und Förderung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen als Aufgabe der Kindertagesstätten (KiTas) vor. Deshalb werden zunehmend Kinder mit besonderen Bedürfnissen (behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder) auch auf Einzelinklusionsplätzen in der KiTa betreut. Die Einzelinklusionsberaterin hilft der KiTa bei Fragen rund um die soziale Inklusion dieser Kinder und bietet fachliche Unterstützung bei der Umsetzung ihres heilpädagogischen Förderauftrages. 6

Zielgruppe Die gesetzliche Grundlage für die Inanspruchnahme von heilpädagogischen Plätzen in KiTas ist der 53 SGB XII: Eingliederungshilfe für Menschen, die nicht nur vorübergehend behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Für Kinder, die diese Voraussetzung erfüllen, bieten wir den Beratungsfachdienst an. Ziele Die Beratung hat folgende Ziele: Hilfe bei der sozialen Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung der KiTa bei ihren Inklusionsbemühungen entsprechend dieser Konzeption Erlernen und Erfahren von Toleranz, Offenheit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft durch alle Gruppenkinder Der Weg zur Fachberatung Für die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in KiTas gewährt der Bezirk Schwaben auf Antrag der Eltern und der KiTa ein Tagesentgelt für die KiTa. Dieses Tagesentgelt beinhaltet 35 Fachdienststunden pro Kindergartenjahr und Kind. Davon sind bis zu 10 Stunden als externe Beratungsleistung vorgesehen (Individuelle Leistungsvereinbahrung für teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für Kinder mit Behinderung im Sinne des 53 SGB XII in Kindergärten gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayKiBiG /T-K-KITA). Weitere Informationen erhalten KiTas bei der zuständigen Fachberatung der Stadt Kaufbeuren und des Landratsamtes Ostallgäu, beim Bezirk Schwaben oder bei der Kontaktstelle für Inklusionssfragen der Lebenshilfe Ostallgäu. Die KiTa vereinbart für jedes I-Kind einen Vertrag mit uns (siehe Anhang). Dieser regelt, wie viele Beratungsstunden pro Kind in Anspruch genommen werden sollen. Diese Stunden werden nach Bedarf der KiTa in Absprache mit dem Fachdienst gemeinsam durchgeführt. Unsere Angebote Die Beratung findet in der Regel in der KiTa statt und kann folgende Bereiche umfassen: Teilnahme an Teambesprechungen Beratung des Gruppenpersonals Vorbereitung und Planung von Elternarbeit Unterstützung der Kooperation von KiTa und Ärzten/Therapeuten mit Blick auf die soziale Integration Schwerpunkt der Beratung ist die soziale Inklusion des Kindes. Fragen zur individuellen Förderung des Kindes stehen nicht im Mittelpunkt. Sollte sich in diesem Bereich ein erhöhter Beratungsbedarf ergeben, müssen andere Maßnahmen geprüft werden (z.b. Frühförderung oder Therapie). Die Inanspruchnahme einer interdisziplinären Frühförderung des Kindes parallel zur Fachberatung hat sich als sehr effektiv erwiesen und ist deshalb zu empfehlen. So ist ein intensiver Austausch zwischen Beraterin, Förderin und Therapeutin gewährleistet. Rahmenbedingungen Personelle Ausstattung Die vereinbarte Beratung wird von erfahrenen Heil- und Sozialpädagoginnen durchgeführt, die bei Bedarf auf das Fachwissen das gesamten interdisziplinären Teams der IFS 7

zurückgreifen können. Während des Beratungsprozesses findet ein intensiver Austausch zwischen Beraterin, Förderin und Therapeutin statt. Finanzierung Für die vereinbarten Beratungsstunden berechnen wir der KiTa einen Stundensatz von 47,--. Darin enthalten ist die Beratung in der KiTa, die Vor und Nachbereitung (10-15%), sowie eventuell anfallende Fahrzeiten. Er kann je nach Sachlage aber variieren und wird in diesem Fall zwischen IFS und KiTa abgesprochen. Die geleisteten Zeiten werden von der Mitarbeiterin der IFS dokumentiert und von der KiTa abgezeichnet. 4.4 Fachdienst Einleitung Der Bayerische Erziehungsplan (BEP) und das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sehen die Integration und Förderung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen als Aufgabe der Kindertagesstätten vor. Die KiTas arbeiten im Sinne des inklusiven Förderauftrages teilhabeorientiert und sollen demnach behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in die Gesellschaft eingliedern. Die Teilnahme am Leben in der nahen Gemeinschaft ist das Ziel. Zielgruppe Die gesetzliche Grundlage für die Inanspruchnahme von heilpädagogischen Plätzen in KiTas ist der 53 SGB XII: Eingliederungshilfe für Menschen, die nicht nur vorübergehend behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Für Kinder, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Kitas vom Bezirk gemäß der Leistungsbeschreibung insgesamt 35 Stunden pro Jahr zur Verfügung. Davon sind 25 Std. direkt am Kind (Fachdienst) und 10 Stunden für Beratungsleistungen (siehe 4.2 u. 4.3) vorgesehen. Der Fachdienst kann intern in der KiTa vergeben werden oder aber durch Abschluss eines Vertrages an externe Kräfte z.b. der Frühförderung in Auftrag gegeben werden. Ziel Ziel des Fachdienstes ist die Mitwirkung bei der Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Voraussetzung dafür ist eine ganzheitliche heilpädagogische Betrachtungsweise. Die Arbeit des Fachdienstes ist prozessorientiert und leistet individuelle Begleitung des einzelnen Kindes. Austausch und Transparenz zwischen dem Fachdienst, den Eltern und dem Gruppenteam ist Voraussetzung für das gute Gelingen. Der Weg zum Fachdienst Die KiTa vereinbart für jedes I-Kind, das Fachdienst durch die Frühförderung erhalten soll einen Vertrag mit uns (siehe Anhang). Dieser regelt wie viele Stunden pro Kind in Anspruch genommen werden. Angebot Der Fachdienst findet in der KiTa statt. Individuell wird im Einzelfall besprochen, wie das Angebot zeitlich in den Gruppenalltag eingeteilt werden kann. Je nach Bedarf entscheidet der Fachdienst mit der KiTa über Schwerpunkte aus folgenden Angeboten: Teilnahme und Beobachtung im Alltag 8

Beteiligung am sozialen Geschehen Beratung und Gestaltung inklusionsförderlicher Umgebung Anleitung und Mithilfe der Dokumentation und Förderplanung Planung und Durchführung gemeinsamer Elternarbeit Gemeinsam mit dem Gruppenteam werden Beobachtungen dokumentiert, analysiert, reflektiert und überarbeitet. Der Fachdienst ist in besonderer Weise an der Vernetzung zwischen Einrichtung, Eltern und allen an der Arbeit beteiligten Personen interessiert. Voraussetzung dafür ist die Aufgeschlossenheit der Beteiligten. Rahmenbedingungen Personelle Ausstattung Der vereinbarte Fachdienst wird von erfahrenen Heil- und Sozialpädagoginnen durchgeführt, die bei Bedarf auf das Fachwissen das gesamten interdisziplinären Teams der IFS zurückgreifen können. Finanzierung Für die vereinbarten Fachdienststunden berechnen wir der KiTa einen Stundensatz von 47,--. Darin enthalten ist der Fachdienst in der KiTa, die Vor und Nachbereitung (10-15%), sowie eventuell anfallende Fahrzeiten. Er kann je nach Sachlage aber variieren und wird in diesem Fall zwischen IFS und KiTa abgesprochen. Die geleisteten Zeiten werden von der Mitarbeiterin der IFS dokumentiert und von der KiTa abgezeichnet. 5. Träger des Inklusionsdienstes Träger des Dienstes ist die Lebenshilfe Ostallgäu, Am Sonneneck 55, 87600 Kaufbeuren Tel: 08341/9003-0, www.lebenshilfe-ostallgaeu.de Die Lebenshilfe Ostallgäu ist auch Träger der IFS Kaufbeuren-Ostallgäu, die den Fachdienst durchführt: Interdisziplinäre Frühförderstelle Kaufbeuren-Ostallgäu Irseer Str. 1 87600 Kaufbeuren Tel. 08341/9003-38/ - 49 Fax: 08341/9003-44 fruehfoerderungkf@lebenshilfe-ostallgaeu.de Märzstraße 12 87616 Marktoberdorf Tel. 08342/42041-0 Fax: 08342/42041-12 fruehfoerderungmod@lebenshilfe-ostallgaeu.de Kontaktstelle für Integrationsfragen im Bereich Vorschule Monika Magnusson Tel. 0 83 49/ 9 76 98 79 Fax 0 83 49/ 9 76 98 7 9