Fugenabdichtung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Transkript:

Fugenabdichtung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Gesetze: Bundeseinheitlich: - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - AwSV Technische Regeln: TRwS 781 ff, z.b. Betankung von Straßenfahrzeugen. Stahlbetonrichtlinie DAfStB. EN 858, Abscheideranlagen. Zulassungskriterien des DIBt. EN 14188, Bodenfugen, ZTV-Fug. EN 15651-4, Bodenfugen im begangenen Bereich IVD Merkblätter. www.abdichten.de. KIWA Beurteilungsrichtlinie BRL 2825.

Sekundäre Sperre primäre Sicherheit : - gewährleistet, dass die Anlagen und Anlagenteile, in denen sich die wassergefährdenden Stoffe befinden, den mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen standhalten. Sie müssen also während der gesamten Betriebsdauer dicht sein und bleiben, so dass keine wassergefährdenden Stoffe auslaufen. sekundäre Sicherheit : - zweite Sicherheitsbarriere, die beim Versagen des Behälters oder anderer Anlagenteile einen Schaden in der Umwelt verhindert. Dazu zählen insbesondere Auffangwannen oder andere Rückhalteeinrichtungen, die unabhängig von der primären Sicherheit sind und die die bei Leckagen austretenden wassergefährdenden Stoffe ohne weiteres menschliches Zutun sicher auffangen. Pagina 3

Eine Fuge, was ist das?

Fugenabdichtung Bewegungsausgleichender Verschluss von Fugen, um das Eindringen von Wasser und/oder Zugluft zwischen Bauteilen aus gleichen oder verschiedenen Baustoffen zu verhindern. (DIN EN 26927:1990) Im Gewässerschutz Fugenabdichtungssysteme, aufgeklebte Fugenbänder, innenliegende Fugenbänder, Fugenprofile und Fugenbleche. Im Bereich LAU nur mit bauaufsichtlicher Zulassung (behördliche Vorkontrolle), im Bereich HBV Art des Nachweises frei wählbar.

Bewegungen Reversibel: Irreversibel: - Temperaturänderung des Bauteils. - Temperaturänderungen durch das beaufschlagende Medium. - Schwingungen (Verkehr). - Evtl. Feuchtigkeit (Quellen/Trocknen). - Schwinden von Beton beim Aushärten. - Setzungen / Verschiebungen von Bauteilen.

Festlegungen durch den Planer: - Überprüfung, ob europäische Normen gelten. (Leistungserklärung einsehen) - Bewegungen der einzelnen Bauteile ermitteln. - Daraus Festlegung des Fugenabstandes, der Fugenbreite und der Fugentiefe. Fugenplan! - Auswahl des Dichtstoffes nach zulässiger Gesamtbewegungsaufnahme. - Überprüfung, ob der Dichtstoff den chemischen, thermischen und physikalischen Beanspruchungen im Beaufschlagungsfall widerstehen kann. - Festlegung von Inspektions- und Reinigungsintervallen. - Evtl. durch infrastrukturelle Maßnahmen die Beaufschlagungszeiten begrenzen - Bauzustandsbegutachtung und Instandsetzungskonzept.

Aufgaben des Betreibers Der Betreiber einer Anlage nach 62 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes hat mit ihrem Einbau, ihrer Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung Fachbetriebe nach 3 Absatz 2 zu beauftragen, sofern er nicht selbst die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Er hat die Dichtheit der Anlage und damit der Fugenabdichtungssysteme ständig zu überwachen. Dieses kann durch einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach 3 Absatz 2 AwSV realisiert werden. (siehe auch IVD-Merkblatt Nr. 15). Weiterhin hat er eine Betriebsanweisung vorzuhalten, die einen Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan enthält und Sofortmaßnahmen zur Abwehr schädlicher Gewässerveränderungen festlegt. Das bedeutet auch, dass er die Fugenabdichtungssysteme von Verunreinigungen freihält, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden und eventuelle Schäden erkennen zu können.

Aufgaben des Fachbetriebes 1. Leistungsumfang ermitteln und geeigneten Dichtstoff auswählen. 2. Materialbedarf ermitteln. 3. Baustelle einrichten. 4. Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Auftraggebers. 5. Abdichtung ausführen. 6. Baustelle abschließen. 7. Dokumentation. 8. Abrechnung.

Fugengeometrie / Materialbedarf / Abdichtung

Nachweise - Übereinstimmungserklärung des ausführenden Fachbetriebes. - Klimadiagramm. - Bauaufsichtliche Zulassungen der verwendeten Materialien.

SABA Sealflex System

Kabeldurchführung

1. Planungsfehler. Falscher Fugenabstand. Falsche Fugendimensionierung. Falscher Dichtstoff. Falscher Fugenverlauf und falsche Fugenart (Raum- oder Scheinfuge). Dichtfläche widersteht nicht den tatsächlichen Belastungen. 2. Ausführungsfehler. Schlechte Vorbereitung der Verfugung / Randbedingungen. Keine korrekte Hinterfüllung. Primer: Falscher Primer. Ablüftzeit / offene Zeit nicht beachtet. Taupunktunterschreitung oder Nässe. Falsche Verfugung. Schädigung durch falsches Glätten der Fugenoberfläche. 3. Schäden durch Nutzung. Zu frühe Freigabe zur Nutzung. Flankenabbrüche durch zu hohe mechanische Belastung der Dichtfläche. Mechanische Überbelastung. Chemische Belastung. Falsche Reinigung.