Capital Floors und der neue Standardansatz für Kreditrisiken



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Transkript:

Capital Floors und der neue Standardansatz für Kreditrisiken Dr. Ute Vellbinger Im Dezember 2014 hat das Baseler Komitee für Bankenaufsicht ein erstes Konsultationspapier zur Überarbeitung des Standardansatzes für die Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken (BCBS d307) sowie ein Diskussionspapier zur Ableitung von Kapitaluntergrenzen aus den Standardansätzen (BCBS d306) veröffentlicht. Die PPI AG fasst die wichtigsten Punkte aus den Dokumenten zusammen, um die Vorbereitungen zu der für 2015 angekündigten Quantitative Impact Study (QIS) zum neuen KSA zu unterstützen.

BCBS d306 Ableitung von Untergrenzen für die Eigenkapitalunterlegung aus den Standardansätzen Aufsicht schränkt die bestehende Flexibilität bei IRB-Ansätzen ein. Das Baseler Komitee für Bankenaufsicht (BCBS) hat 32 international tätige Banken aufgefordert, im Rahmen des RCAP (Regulatory Consistency Assessment Programme) ein Testportfolio - bestehend aus Forderungen an Zentralstaaten, Banken und großen Corporates - mit ihren IRB-Systemen zu bewerten und die Eigenkapitalanforderung zu berechnen. Die Ergebnisse zeigen eine große Varianz bei den RWAs und der Eigenkapitalunterlegung (BCBS 256, Analysis of risk-weighted assets for credit risk in the banking book): Review der Kalibrierung der leverage ratio verstärkte Offenlegungspflichten bzgl. der Risikogewichte Weiterentwicklung der nicht-modellbasierten Standardansätze, um u. a. Kapitaluntergrenzen (floors) für die Eigenkapitalunterlegung abzuleiten Die genaue Ausgestaltung der Kapitaluntergrenzen ist noch offen. Wie die Ableitung von Kapitaluntergrenzen aus den Standardansätzen erfolgen könnte, diskutiert die Aufsicht in BCBS d306 (Capital floors: the design of a framework based on standardised approaches). Das im Dezember 2014 veröffentlichte Diskussionspapier ist bis Ende März 2015 in der Konsultation. Es adressiert insbesondere die Frage, ob es sinnvoller ist, einen Floor pro Risikoart einzuführen oder einen Gesamtfloor. Die finale Version inklusive genauer Umsetzungsvorschriften und Kalibrierung ist für Ende 2015 geplant. Abbildung 1: Breite RWA-Streuung bei IRB- Ansätzen der 32 Banken bezogen auf das Corporates-Testportfolio (Quelle: BCBS 256, Chart 11) Das BCBS bewertet die Spanne als zu groß und wird Gegenmaßnahmen einleiten, die zu geringeren Abweichungen bei den IRB- Ansätzen führen sollen (BCBS 298, Reducing excessive variability in banks regulatory capital ratios). Folgende Maßnahmen bilden die Eckpunkte der Reformagenda: verstärkte Prüfung der modellbasierten Ansätze Verringerung von Interpretationsspielräumen im Rahmenwerk Der bisherige Floor, der auf dem Grundsatz I (Basel I) basiert und nicht überall einheitlich gültig ist, wird damit abgelöst. In Europa gilt gemäß CRR, Artikel 500, eine Mindestanforderung von 80% des mit dem Grundsatz I bestimmten Eigenkapitals noch bis 31.12.2017. Es ist zu erwarten, dass die Aufsicht anstrebt, neue Untergrenzen ab 1.1.2018 einzuführen. Grundlage für diese Untergrenzen ist die Weiterentwicklung der Standardansätze für alle Risikoarten. Der aktuelle Stand zum Jahresbeginn 2015 zeigt, dass noch viel konzeptionelle Arbeit zu leisten ist: Kreditrisiko: Revisions to the Standardised Approach for credit risk Konsultationspapier Dez. 2014 Konsultation bis 27. März 2015 QIS auf Basis 31.12.2014 in 2015 /.. Seite 2 von 8

Marktrisiko: Fundamental Review of the trading book 1. Konsultationspapier Mai 2012 3. Konsultationspapier Dez. 2014 Konsultation bis 20. Feb. 2015 QIS in 2014 mit follow-up in 2015 Operationelles Risiko: Revisions to the simpler approaches 1. Konsultationspapier Okt. 2014 Konsultation bis 6. Jan. 2015 QIS 2014/2015 Kontrahentenrisiko: The standardised approach for measuring counterparty credit risk exposures Finales Papier April 2014 Umsetzung erforderlich bis 1.1.2017 Neue Vorgaben zur Add-on-Bestimmung für das EAD von Derivaten Der neue Standardansatz für Kreditrisiken im Überblick IRB-Banken nutzen den Standardansatz (KSA) bisher für die maximal 8% des Gesamtportfolios, die im Partial Use gehalten werden dürfen. Der Standardansatz kann für IRB-Banken deutlich relevanter werden, da geplant ist, ihn für Kapitaluntergrenzen zu verwenden. Die Überarbeitung des KSA soll das jetzige Rahmenwerk zwar konzeptionell erhalten, es jedoch verbessern und aktualisieren sowie identifizierte Schwächen beseitigen. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass für Banken und Corporates keine externen Ratings mehr verwendet werden. Eigenkapitalanforderung im KSA wird steigen. Die geplanten Maßnahmen und Änderungen erhöhen in fast allen Teilportfolios die Kapitalanforderungen: Durch die Rekalibrierung steigen die Risikogewichte tendenziell an, z. B. steigt das Mindestrisikogewicht bei Banken von 20 auf 30% und bei Corporates von 20 auf 60%. Durch die Schärfung der Definitionen der Exposureklassen, können sich Verschiebungen in Exposureklassen mit höheren Risikogewichten ergeben. Z. B. werden kleine Unternehmen, für die die neue Retaildefinition nicht mehr zutrifft, künftig als Corporates behandelt. Abbildung 2: Überblick über die wichtigsten Änderungen beim neuen KSA /.. Seite 3 von 8

Nachranggeschäft erhält künftig deutlich höhere Risikogewichte, mindestens 250%. Für Forderungen, die mit Gewerbeimmobilien besichert sind, diskutiert die Aufsicht, diese künftig als unbesichert anzusehen. Alternativ soll abhängig vom Loan to Value (LTV) ein Mindestrisikogewicht von 75% gelten. Für Wohnimmobilien ist das Risikogewicht künftig vom LTV und dem DSCR des Kunden abhängig. Im Ergebnis zeigt sich, dass die RWAs und somit auch die Eigenkapitalanforderungen aus den IRB-Ansätzen der 32 untersuchten Banken zum Teil deutlich niedriger liegen als der Standardansatz: Außerbilanzielle Forderungen, wie Zusagen, werden mit erhöhten CCF-Werten belegt, die zwischen 20 und 75% liegen. Im Credit Risk Mitigation Framework werden für den umfassenden Ansatz die Haircuts rekalibriert. Modelle, die auf eigenen Schätzungen beruhen, sind zukünftig nicht mehr zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass finanzielle Sicherheiten in geringerem Maße eigenkapitalmindernd wirken. Garantiegeber werden künftig nicht mehr über ihre externen Ratings, sondern über qualitative Faktoren bewertet. Corporates sind nicht mehr als Garanten für Verbriefungen zulässig und bei den Kreditderivaten werden n-th-to-default CDS nicht mehr als Sicherheit anerkannt. Die Effekte werden stark portfolioabhängig sein, jedoch alle Banken sollten mit einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im KSA rechnen. Relevanz eines Capital Floors wird steigen. Falls der Standardansatz zur Ableitung eines Floors für die Eigenkapitalanforderung verwendet wird, kann sich die Erhöhung gegenüber dem jetzigen KSA relevant auswirken. Die Aufsicht hat im Rahmen des RCAP die IRB- Ansätze und den Standardansatz auch auf RWA-Ebene verglichen. Abbildung 3: RWA der IRB-Ansätze liegt überwiegend deutlich niedriger als der heutige KSA für das Corporates-Testportfolio (Darstellung basiert auf: BCBS 256, Chart 14) Erhöhen sich die RWAs mit dem neuen Standardansatz, wird die Schere zwischen KSA und IRB-Ansätzen noch größer, und ein Floor wirkt sich potenziell stärker aus. Grundsätzliche Veränderungen bei Forderungen an Unternehmen Die geplanten Änderungen lassen sich am Beispiel Forderungen an Unternehmen gut aufzeigen. Dieses Portfolio ist in vielen Banken eines der relevantesten im Sinne der RWA- Unterlegung. Auch wenn wahrscheinlich die wenigsten IRB-Banken dieses Geschäftsfeld im Partial Use führen, ist das Portfolio dennoch besonders interessant bezüglich des Capital Floors. Spezialfinanzierungen und Nachrang werden künftig gesondert behandelt. Neben der Einführung der Finanzkennzahlen anstelle externer Ratings gibt es zwei wesentliche Änderungen bei den Forderungen an Corporates: /.. Seite 4 von 8

Spezialfinanzierungen werden im Rahmen dieser Exposurekategorie gesondert behandelt und erhalten ein Mindestrisikogewicht von 120%. Nachrangfinanzierungen fallen in die Klasse Nachrang, Eigenkapital und andere Kapitalinstrumente und erhalten deutlich höhere Risikogewichte von mindestens 250%. Risikogewichte sind künftig explizit von der Unternehmensgröße abhängig. Bisher spielt die Unternehmensgröße nur implizit eine Rolle, da man davon ausgehen kann, dass nur größere Corporates ein externes Rating haben und somit ein von 100% abweichendes Risikogewicht erhalten können. Künftig wird die Unternehmensgröße, die sich durch den Umsatz (Revenue) ausdrückt, eine explizite Rolle spielen. Als zweite relevante Finanzkennzahl schlägt das BCBS den Verschuldungsgrad (Leverage) vor. Beide Kennzahlen können den Bilanzen entnommen werden und werden üblicherweise bei der bankinternen Bonitätsanalyse betrachtet. Erhöhungen der Eigenkapitalanforderung für KMU sind zu erwarten. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird das neue Vorgehen zu einer Erhöhung der Risikogewichte führen. Da solche Unternehmen typischerweise nicht extern geratet sind, bekommen sie bisher ein Risikogewicht von 100% und werden in der EU zusätzlich gemäß Textziffer (44) der CRR mit einem Unterstützungsfaktor von 0,7619 entlastet. Die neuen Risikogewichte sind aus den IRB- Risikogewichten großer internationaler Banken für Unternehmen abgeleitet, die bei KMU deutlich höher sind, als bei großen Unternehmen. Abhängig vom Leverage können sich die Risikogewichte bis auf 130% erhöhen. Ob der Unterstützungsfaktor in Zukunft in der EU weitergelten wird, hängt u. a. von den Verhandlungen im Rahmen der angekündigten Reduktion nationaler Besonderheiten ab. Abbildung 4: Schematische Darstellung der Zuordnung von Risikogewichten für Exposures to Corporates /.. Seite 5 von 8

Bei großen Unternehmen ist die Wirkung sehr unterschiedlich. Für Unternehmen mit einem Rating zwischen A und AAA erhöhen sich die Risikogewichte von 20-50% auf 60-90%, es ist also mit einem Faktor 2-3 bei der Eigenkapitalunterlegung zu rechnen. Bei schlechter gerateten oder ungerateten großen Unternehmen, die bisher Risikogewichte von 100% oder 150% bekamen, ist hingegen mit einer Reduktion der Risikogewichte in den Bereich zwischen 60 und 110% zu rechnen. Bei Spezialfinanzierungen wird sich das Risikogewicht erhöhen Da Spezialfinanzierungen in der Regel nicht extern geratet sind, wurden sie bisher meist mit dem Risikogewicht 100% versehen. Künftig erhalten sie ein Mindestrisikogewicht von 120%. Fazit für Forderungen an Unternehmen Für die bisherige Klasse Forderungen an Unternehmen sind die genauen Auswirkungen letztendlich von der Portfoliozusammensetzung eines Instituts abhängig. Die meisten Änderungen erhöhen allerdings die Risikogewichte, so dass tendenziell von erhöhten Eigenkapitalanforderungen gegenüber dem heutigen KSA auszugehen ist. Insbesondere kleinere Banken, die derzeit dem Standardansatz unterliegen und zumeist ihren Schwerpunkt im Segment KMU haben, müssen mit erhöhten Eigenkapitalanforderungen im Segment Corporates rechnen. Quantitative Impact Study in 2015 Forderungen in Risikogewichtsklassen nach dem jetzigen Standardansatz einteilen Forderungen in die neuen Risikogewichtsklassen einteilen Für IRB-Banken: PDs, LGDs und Ausfalldaten bereitstellen Fazit - Basel IV hat schon begonnen Die geplanten Änderungen beim Kreditrisiko- Standardansatz sind methodisch und in den Auswirkungen tiefgreifend. Statt externe Ratings zu verwenden, wird ein eigenes standardisiertes Ratingverfahren eingeführt, das sich an den wichtigsten Finanzkennzahlen orientiert. Fast alle geplanten Effekte erhöhen die Eigenkapitalanforderungen im KSA. Da die Änderungen weit über eine reine Rekalibrierung hinausgehen, ist der Umsetzungsaufwand hoch. Nicht zuletzt müssen diverse neue Kennzahlen an die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung angeliefert und im fortlaufenden Prozess aktuell gehalten werden. Basel IV hat schon begonnen. Mit der Überarbeitung der Standardansätze für alle Risikoarten kommt in den nächsten Jahren weiterhin viel Arbeit auf die Banken zu. Spannend wird die Frage, wie das BCBS die Ableitung von Floors aus den Standardansätzen präzisieren wird und wie stark die Auswirkungen auf Eigenkapitalbedarf und Prozesse der Banken sein werden. Wird der Floor schlagend, kann sich dies bis hin zum Kreditvergabeprozess auswirken. Die Aufsicht kündigt eine QIS auf Basis der Jahresenddaten 2014 an, die folgende Aufgaben für die Banken umfasst: /.. Seite 6 von 8

Unser Angebot Ihr Nutzen Gerne unterstützen wir Sie bei kommenden Herausforderungen wie der anstehenden QIS: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Fachkonzept zur Überleitung aller Forderungen Ihres Portfolios in die neuen Exposureklassen. Wir unterstützen Sie bei der initialen Ermittlung der neuen Kennzahlen und Kriterien. Wir entwickeln einen Prototypen zur RWA- Berechnung, der sich optimal in Ihre DV- Umgebung einpasst. Wir unterstützen Sie bei der Auswirkungsanalyse für Ihr Haus und identifizieren relevante Risikotreiber und Unterschiede zum IRB-Ansatz. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung in fachlicher und technischer Hinsicht: Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Anforderungsanalyse, die Aufwandsschätzung und die Projektplanung. Unsere Spezialisten aus dem Bereich Software-Entwicklung unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung in Ihren IT- Systemen. Wir untersuchen mit Ihnen, wie sich der Capital Floor auswirkt, insbesondere hinsichtlich der Prozesse in Ihrem Haus. Wir beraten Sie gerne auch zu anderen Risikoarten. Wir beobachten die Diskussionen zu den Capital Floors und lassen neue Erkenntnisse zeitnah in die Auswirkungsanalyse einfließen. /.. Seite 7 von 8

Links zu den zitierten Papieren: BCBS 256, Analysis of risk-weighted assets for credit risk in the banking book, Juli 2013: http://www.bis.org/publ/bcbs256.htm BCBS d298, Reducing excessive variability in banks regulatory capital ratios, November 2014: http://www.bis.org/bcbs/publ/d298.htm BCBS d306, Capital floors: the design of a framework based on standardised approaches, Dezember 2014: http://www.bis.org/bcbs/publ/d306.htm BCBS d307, Revisions to the Standardised Approach for credit risk, Dezember 2014: http://www.bis.org/bcbs/publ/d307.htm Ihre Ansprechpartner: Dr. Selvam Dhamotharan Senior Manager Dr. Ute Vellbinger Senior Consultant Wilhelm-Leuschner-Straße 79 60329 Frankfurt Telefon: +49 69 2222942-0 Mobil: +49 170 2237938 selvam.dhamotharan@ppi.de Moorfuhrtweg 13 22301 Hamburg Telefon: +49 40 227433-0 Mobil: +49 151 52878177 ute.vellbinger@ppi.de PPI AG Die PPI AG ist seit 1984 erfolgreich für die Finanzbranche tätig in den Geschäftsfeldern Consulting, Software Factory und Electronic-Banking- Produkte. Im ebanking bietet PPI wirtschaftliche Standardprodukte für die sichere Kommunikation zwischen Kunde und Bank. Das Consulting umfasst strategische, bankfachliche und IT-Beratung. In der Software Factory stellt PPI durch professionelle Vorgehensweise eine hohe Qualität und absolute Budgettreue sicher. Kontaktinformationen PPI AG Moorfuhrtweg 13 D-22301 Hamburg Tel.: +49 40 227433-0 Fax: +49 40 227433-1333 E-Mail: info@ppi.de www.ppi.de Seite 8 von 8