Systemakkreditierungsverfahren an der Technischen Universität Ilmenau Zusammenfassung des Gutachtens

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Transkript:

22. Mai 2015 Systemakkreditierungsverfahren an der Technischen Universität Ilmenau Zusammenfassung des Gutachtens Die intensive Befassung der Technischen Universität Ilmenau mit dem Thema Qualitätsmanagement hat zu einer neuen und intensiven Kommunikationskultur nicht nur in Bezug auf Produktion und Dokumentation von Qualität geführt, sondern insgesamt einen positiven Prozess der kooperativen Universitätsentwicklung eingeleitet. Die Gewährleistung der Qualität von Studium und Lehre basiert gegenwärtig hauptsächlich auf klassischen Strukturen universitärer Steuerung. Das Qualitätsmanagement ist darauf ausgerichtet, diese Strukturen mit Daten und Ergebnissen aus Prüfprozessen zu unterstützen. Die Gespräche mit den Vertretern des Hochschulmanagements, den Studierendenvertretern, sowie den Vertretern der Lehrenden aus den fünf Fakultäten wurden von der Gutachtergruppe genutzt, um die weitere Umsetzung des Qualitätsmanagements seit der ersten Begehung zu begutachten. In den Gesprächen mit den Mitgliedern aller Fakultäten konnten die Reaktionen auf das Qualitätsmanagementsystem in den Fakultäten deutlich gemacht werden, die im Grundtenor sehr positiv war, ohne über die Probleme zu schweigen: Demzufolge wurde mehr Transparenz durch die Erhebung von Kennzahlen erreicht hierbei schränkten aber die Zahl der Erhebungen und die daraus resultierenden Redundanzen die Transparenz wieder ein. Es wurde auch berichtet, dass in den Fakultäten heute viel öfter über die Studienbedingungen, die Studierendenbetreuung und das Lehrangebot beraten werde als zuvor. Die übereinstimmende Urteil war, dass es sich bei den wahrgenommenen Problemen in vielen Fällen um Kinderkrankheiten handele: Nach dem ersten Durchlauf würde beraten, welche Instrumente Bestand haben. Es ist insgesamt der Eindruck ist entstanden, dass die Technische Universität Ilmenau mit dem Qualitätsmanagementsystem ein ehrgeiziges, engagiertes und umfangreiches Unternehmen gestartet hat. Die Universität ist zusammengerückt, wie es viele Mitglieder bestätigt haben. Die Projektliste legt nahe, dass das Qualitätsmanagementsystem eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfährt. In Hinblick auf die Dokumentation, Berichterstattung und Definition von Verantwortlichkeiten ist anzumerken, dass an der Technischen Universität Ilmenau erhebliche Anstrengungen unternommen werden, die den Anforderungen weitestgehend genügen. Die deutlich erkennbaren Entwicklungen in den Bereichen Qualitätsverständnis, qualitätsorientierte Zusammenarbeit, Akzeptanz und Einbindung qualitätsgestaltender Organe (Qualitätsmanagementbeauftragte etc.) zeigen, dass die Hochschule aufgebrochen ist, ihr eigenes, hochschulspezifisches Qualitätsmanagementsystem zu gestalten und einzuführen. Dennoch sind zur Erreichung eines ausgereiftes Qualitätsmanagementsystems, das die Qualität in Studium und Lehre kontinuierlich sicherstellt, noch weitere Aufbau-, Entwicklungs- und Implementierungsarbeiten zu leisten und im Hochschulbetrieb zu integrieren. Die Wirkungen des Qualitätsmanagementsystems sind bisher erst wenig sichtbar, daher wird es als wichtig erachtet, diese zu dokumentieren und regelmäßig durch die Universitätsleitung bewerten zu lassen. Mit Schließung dieses Regelkreises können sinnvolle und ggf. notwendige Veränderungen des Systems herbeigeführt werden. Auch zukünftig sollte auf den Einbezug aller relevanten Interessenvertreter in die Verfahren der internen Qualitätssicherung Acht gegeben werden.

Zusammensetzung der Gutachtergruppe Professor Dr.-Ing. Moniko Greif, Dekanin Fachbereich Ingenieurwissenschaften, Hochschule Rhein Main Professor Dr.-Ing. Aylâ Neusel, International Centre for Higher Education Research Kassel, Universität Kassel Professor Dipl.-Ing. Dr. Wolfhard Wegscheider, ehem. Rektor, Montanuniversität Leoben Dipl.-Ing. Rupert Schmitt, Industrievertreter, ehem. BMW Group Dipl.-Pol. Ulf Banscherus, ehem. Promotionsstudent an der TU Dresden Entscheidung Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Hochschule und der Stellungnahme des Fachausschusses fasste die Akkreditierungskommission in ihrer Sitzung am 30. März 2012 folgenden Beschluss: Das interne Qualitätssicherungssystem der Technischen Universität Ilmenau im Bereich Lehre und Studium wird mit folgenden Auflagen akkreditiert: Das integrierte System der internen Qualitätssicherung in Studium und Lehre an der TU Ilmenau ist in einem Funktionendiagramm sichtbar zu machen, indem zumindest für die Ebenen Studiengang, Fakultät und Hochschulleitung für jede Funktion und jedes Gremium die in verschiedensten Dokumenten, insbesondere in diversen Dienstanweisungen zur Regelung von Geschäftsprozessen, festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement (inkl. Kommunikation) in einem einzigen Dokument dargestellt sind. Die Kernprozesse der Einrichtung und intern unter Beteiligung Externer organisierten Überprüfung der Studiengänge (interne und externe Evaluation) sind verbindlich zu beschreiben und so zu gestalten, dass die Anforderungen der ENQA-Standards und Leitlinien sowie die Vorgaben des Akkreditierungsrates erfüllt und die Studiengänge mit den KMK-Strukturvorgaben kompatibel sind. Es ist zu dokumentieren, wie eine systematische, flächendeckende und gegebenenfalls aktualisierte Umsetzung sichergestellt wird. Die Prozessbeschreibung regelt auch den Konfliktfall, wenn die Verantwortlichen eines Studiengangs eine negative Entscheidung oder Auflagen nicht akzeptieren können / wollen. Die TU Ilmenau demonstriert an drei Verfahren der internen Studiengangsüberprüfung die Anwendung des eigenen Qualitätssicherungssystems, indem sie den Verlauf beschreibt und die Entscheidungsbegründung dokumentiert. Die TU Ilmenau legt zu Stand und Weiterentwicklung des QM eine Roadmap 2011 2018 der begonnenen und geplanten Aktivitäten und Projekte sowie der voraussichtlichen Meilensteine vor. 2

Die Wirkungen des Qualitätsmanagementsystems sind regelmäßig durch die Universitätsleitung zu überprüfen und zu bewerten. Das Procedere von der Wirkungsfeststellung bis zur Bewertung durch die Hochschulleitung ist zu beschreiben. Die Systemakkreditierung ist befristet und gilt bis 30. September 2013. Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 1. Januar 2013 wird das interne Qualitätssicherungssystem bis 30. September 2018 akkreditiert. Bei mangelndem Nachweis der Auflagenerfüllung wird die Akkreditierung nicht verlängert. Das Akkreditierungsverfahren kann nach Stellungnahme der Hochschule für eine Frist von höchstens 18 Monaten ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel in dieser Frist behebt. Diese Stellungnahme ist bis 24. Mai 2012 in der Geschäftsstelle einzureichen. Auflagenerfüllung Die Hochschule reichte fristgerecht die Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Auflagen ein. Diese wurden an den Fachausschuss mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Der Fachausschuss sah nicht alle Auflagen als erfüllt an. Auf Grundlage der Stellungnahme des Fachausschusses fasste die Akkreditierungskommission in ihrer Sitzung am 28. März 2013 folgenden Beschluss: Die Auflage ist nicht erfüllt. Begründung: Die Kernprozesse der Einrichtung und intern unter Beteiligung Externer organisierten Überprüfung der Studiengänge (interne und externe Evaluation) sind verbindlich zu beschreiben und so zu gestalten, dass die Anforderungen der ENQA-Standards und Leitlinien sowie die Vorgaben des Akkreditierungsrates erfüllt und die Studiengänge mit den KMK-Strukturvorgaben kompatibel sind. Es ist zu dokumentieren, wie eine systematische, flächendeckende und gegebenenfalls aktualisierte Umsetzung sichergestellt wird. Die Prozessbeschreibung regelt auch den Konfliktfall, wenn die Verantwortlichen eines Studiengangs eine negative Entscheidung oder Auflagen nicht akzeptieren können / wollen. Der Teilbereich dieser Auflage Die Prozessbeschreibung regelt auch den Konfliktfall, wenn die Verantwortlichen eines Studiengangs eine negative Entscheidung oder Auflagen nicht akzeptieren können / wollen. ist noch nicht erfüllt. Zudem ist die Hochschule aufgefordert zu den folgenden Aspekten Informationen nachzuliefern, die nachweisen, dass eine angemessene externe Evaluierung der Studiengänge sichergestellt wird: Darstellung der Unterscheidung der Kurz- und Langfassung der externen Evaluation und Darlegung in welchen Zeitintervallen die jeweilige Fassung Anwendung findet 3

Darstellung der Zertifizierung eines Studiengangs und Darlegung, wie die Vergabe eines Qualitätssiegels erfolgt. Die Darstellung der Zertifizierung sollte auch eine präzise Darstellung enthalten, wie sich diese von der externen Evaluation abgrenzt bzw. unterscheidet. Die Auflage Die TU Ilmenau demonstriert an drei Verfahren der internen Studiengangsüberprüfung die Anwendung des eigenen Qualitätssicherungssystems, indem sie den Verlauf beschreibt und die Entscheidungsbegründung dokumentiert. ist nicht erfüllt. Begründung: Es war mit der Auflage intendiert, dass die Hochschule ihr eigenes Verfahren der internen Studiengangsüberprüfung mit externer Beteiligung darlegt. Bei zwei der drei Studiengänge handelt es sich dabei um Auflagenerfüllungen von Studiengängen, die programmakkreditiert wurden, so dass das Verfahren der externen Evaluation sich daran nur unzureichend erkennen lässt. Aus der vorgelegten Dokumentation für den Studiengang Wirtschaftsinformatik wird als Ergebnis der internen Evaluation eine hohe Abbrecherquote festgestellt, in der Folge wird allerdings kein Handlungsbedarf aufgezeigt. Zu diesem Ergebnis kommt auch der eine externe Gutachter, der an der Studiengangskommissionssitzung teilgenommen hat, allerdings in Unkenntnis der internen Evaluationsergebnisse. Es muss daher auch in Bezug auf die Erfüllung der weiteren nicht erfüllten Auflage folgende Klarstellung erfolgen: Darstellung der Kennzahlen für Abbrecherquoten und eine Darstellung wann Handlungsbedarf - auch Abgleich mit den Zielen der Hochschule - angezeigt ist und welche Maßnahmen dann ergriffen werden. Darstellung in welcher Form externe Gutachter die Ergebnisse der internen Evaluationen erhalten und wie sichergestellt wird, dass externe Gutachter tatsächlich alle relevanten Dokumente erhalten. Darstellung, wie die Langfassung der externen Evaluation vorgesehen ist und in welcher Form und in welchem Umfang dann externe Gutachter einbezogen werden. Die anderen Auflagen werden als erfüllt bewertet. Die Akkreditierung des internen Qualitätssicherungssystems im Bereich Lehre und Studium wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Der Nachweis der Erfüllung der noch ausstehenden Auflagen ist bis zum 1. Juli 2013 bei ACQUIN einzureichen. Die Hochschule reichte fristgerecht die Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der noch ausstehenden Auflagen ein. Diese wurden an den Fachausschuss mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Der Fachausschuss sah die Auflagen als erfüllt an. Auf Grundlage der Stellungnahme des Fachausschusses fasste die Akkreditierungskommission in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2013 folgenden Beschluss: 4

Die Auflagen sind erfüllt. Die Akkreditierung des internen Qualitätssicherungssystems der Technischen Universität Ilmenau im Bereich Lehre und Studium wird bis zum 30. September 2018 verlängert. 5