Wie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?

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Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/528 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/507 S) 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Wie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?

Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 25. März 2014 "Wie sozial ist Bremen? Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?" (Große Anfrage der Fraktion CDU vom 18. Februar 2014) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: "Die neuste Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler- Stiftung stellt für das Land Bremen fest, dass 33,7 Prozent aller Kinder in Armut leben, oder von Armut bedroht sind. Bremen befindet sich damit weit über dem Bundesdurchschnitt von 18,9 Prozent. Für Kinder, die in diesen Verhältnissen leben, bedeutet Armut zumeist nicht nur der Verzicht auf materielle Dinge, sondern vor allem auch einen Mangel an persönlichen Chancen im Bildungsbereich. Dies betrifft insbesondere den schulischen Bereich, beginnt aber schon in Kindergarten und Krippen. Dort findet z.b. schon früh eine Sprachförderung dieser Kinder statt, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten. Nur, wenn es Politik gelingt, Chancengerechtigkeit für diese Kinder zu schaffen, werden sie als Jugendliche und Erwachsene aus dem Teufelskreis der Armut, indem sich oft schon die Eltern befinden, herauszukommen. Die Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen beklagen allerdings, dass gerade für sozial benachteiligte Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund die Finanzierung von Personal und Ausstattung nicht mehr ausreichend ist. Durch den politischen Beschluss Kinder mit Förderbedarf, d.h. Kinder mit Behinderungen oder Kinder die von Behinderungen bedroht sind, in allen Einrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen zu fördern und zu betreuen, entstehen zusätzliche Kosten. Diese werden den Trägern nicht ersetzt, so dass die Mittel intern umverteilt werden müssen. Davon profitiert zwar der Bereich Inklusion, aber sozial benachteiligte Kinder können nicht mehr ausreichend unterstützt und gefördert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Kinder mit anerkanntem Förderbedarf besuchen in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils eine Kindertageseinrichtung? Wie viele von ihnen besuchten Krippengruppen, altersgemischte Gruppen und reguläre Kindergartengruppen (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? 2. Wie viele Kinder hatten in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 Anrecht auf eine persönliche Assistenz? Wie viele davon besuchten Krippengruppen, altersmischte Gruppen und reguläre Kindergartengruppen (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? 3. Wie viele Kindertageseinrichtungen waren in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils als Schwerpunkteinrichtungen anerkannt? In wie vielen Gruppen bei welchen Trägern wurden darüber hinaus jeweils Kinder mit Förderbedarf gefördert und betreut (bitte aufgeschlüsselt nach Gruppenform und Träger)? 4. Für wie viele Kinder mit anerkanntem Förderbedarf wurden in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 dem jeweiligen Träger die finanziellen Mehrbedarfe durch die Stadtgemeinde Bremen erstattet (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)?

1 5. Wie finanzieren Träger in der Regel Plätze für Kinder mit anerkanntem Förderbedarf, die nicht durch eine Finanzierung der Stadtgemeinde gedeckt sind (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Bei welchen Trägern erfolgt derzeit eine Umsteuerung der Mittel aus Einrichtungen in sozialen Brennpunkten (Indexkitas) zu Einrichtungen mit Schwerpunktgruppen (Inklusion)? 6. Wie beurteilt der Senat die Nachteile, die sich für Kinder in den Indexeinrichtungen, insbesondere im Bereich integrative Sprachförderung, durch diese Umsteuerung von Finanzmitteln in den Bereich Inklusion ergeben? 7. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Forderung aller Gröpelinger Kindertageseinrichtungen in sozial benachteiligten Quartieren Verbesserungen bei der Personalausstattung vorzunehmen? 8. Hält der Senat die Bereiche Integration und Inklusion in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere vor dem Hintergrund der alarmierenden Zahlen im Bereich Kinderarmut, für ausreichend finanziert und welche Verbesserungen sind ggf. geplant? Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Alle Träger werden durch den Senat entsprechend der Aufgabenstellung mit Personalressourcen ausgestattet, um den jeweiligen Anforderungen im Einzugsbiet der Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden. Der aufgabenspezifische Einsatz der Fachkräfte erfolgt im Rahmen des Personalschlüssels durch die Träger der Einrichtungen. Dabei werden sowohl die Bedarfe der Kinder mit Anspruch auf Frühförderung gem. SGB IX als auch von sozial benachteiligten Kindern berücksichtigt und unterstützt. Gerade die Förderung im inklusiven Kontext ermöglicht die Beachtung individueller Anforderungen in einem komplexen Gruppengefüge in Bezug auf die soziale Struktur im Wohnquartier. 1. Wie viele Kinder mit anerkanntem Förderbedarf besuchen in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils eine Kindertageseinrichtung? Wie viele von ihnen besuchten Krippengruppen, altersgemischte Gruppen und reguläre Kindergarten-gruppen (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Antwort zu Frage 1: Die Anzahl der Kinder, die Leistungen der Frühförderung erhalten und erhielten, ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Zuordnungen nach Gruppenarten sind nicht möglich, es werden daher lediglich die Altersstufen ausgewiesen. KGJ 2011/12 Stand: 31.07.12 KGJ 2012/13 Stand: 31.07.13 KGJ 2013/14 Stand: 28.02.14 Träger Gesamt ü3 u3 Gesamt ü3 u3 Gesamt ü3 u3 KiTa Bremen 659 653 6 737 715 22 684 671 13 Bremische ev. Kirche 291 283 8 303 288 15 261 251 10

2 Katholischer Gemeindeverband 24 24 0 33 33 0 28 26 2 AWO 50 47 3 51 48 3 46 44 2 DRK 49 48 1 45 43 2 39 38 1 Hans-Wendt- 27 27 0 30 28 2 29 29 0 Stiftung Spastikerhilfe 14 12 2 14 13 1 16 13 3 Tobias-Kindergarten 9 9 0 10 10 0 10 10 0 Kinderoase 6 0 6 6 0 6 6 0 6 Andere Träger und Elternvereine 31 29 2 37 31 6 43 39 4 Summe 1160 1132 28 1266 1209 57 1162 1121 41 2. Wie viele Kinder hatten in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 Anrecht auf eine persönliche Assistenz? Wie viele davon besuchten Krippengruppen, altersmischte Gruppen und reguläre Kindergartengruppen (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Antwort zu Frage 2: Die Anzahl der Kinder mit Persönlichen Hilfen ist in den nachfolgenden Tabellen aufgelistet. Eine Zuordnung nach Gruppenarten ist nicht möglich, die nachgefragten Altersstufen können ausgewiesen werden. Daten zum KGJ 2011/12 sind nicht verfügbar. Kindergartenjahr 2012/13 Stand: 31.07.13 Träger gesamt über 3 unter 3 Geb.-Datum ab 01.01.2010 KiTa Bremen 85 84 1 56 Bremische ev. Kirche 85 83 2 60 Katholischer 4 4 0 4 Gemeindeverband AWO Soziale Dienste 5 5 0 4 gemeinnützige GmbH DRK 6 6 0 6 Hans-Wendt-Stiftung 5 5 0 3 Spastikerhilfe 5 5 0 5 andere Träger und 2 2 0 0 Elternvereine Summe 197 194 3 138 davon in Schwerpunkteinrichtungen

3 Kindergartenjahr 2013/14 Stand 28.02.2014 Träger gesamt über 3 unter 3 Geb.-Datum ab 01.01.2011 KiTa Bremen 109 102 7 62 Bremische ev. Kirche 92 89 3 64 Katholischer 7 6 1 4 Gemeindeverband AWO Soziale Dienste 6 5 1 4 gemeinnützige GmbH DRK 10 10 0 10 Hans-Wendt-Stiftung 8 8 0 4 Spastikerhilfe 6 6 0 6 andere Träger und 9 7 2 0 Elternvereine Summe 247 233 14 154 davon in Schwerpunkteinrichtungen 3. Wie viele Kindertageseinrichtungen waren in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils als Schwerpunkteinrichtungen anerkannt? In wie vielen Gruppen bei welchen Trägern wurden darüber hinaus jeweils Kinder mit Förderbedarf gefördert und betreut (bitte aufgeschlüsselt nach Gruppenform und Träger)? Antwort zu Frage 3: 41 Kindertageseinrichtungen werden als sog. Schwerpunkteinrichtungen bezeichnet. Gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern können Kinder mit Anspruch auf Frühförderung jedoch auch in anderen Einrichtungen aufgenommen werden, wenn diese eine Erlaubnis des Landesjugendamtes besitzen. Die Träger von Kindertageseinrichtungen richten bei Bedarf Schwerpunktgruppen ein. Ca. 50% der Kinder, die Leistungen der Frühförderung erhalten (siehe Antwort zu Frage 1), sind in Schwerpunkteinrichtungen aufgenommen, die anderen ca. 50% werden in Regel- und Indexeinrichtungen gefördert. Bezüglich der Zuordnung nach Gruppenarten bei den jeweiligen Trägern liegen keine Informationen vor. 4. Für wie viele Kinder mit anerkanntem Förderbedarf wurden in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 dem jeweiligen Träger die finanziellen Mehrbedarfe durch die Stadtgemeinde Bremen erstattet (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Antwort zu Frage 4: Für alle Kinder mit Anspruch auf Frühförderleistungen (siehe Frage 1) erhalten die leistungserbringenden Träger die vereinbarten Zuschüsse.

4 5. Wie finanzieren Träger in der Regel Plätze für Kinder mit anerkanntem Förderbedarf, die nicht durch eine Finanzierung der Stadtgemeinde gedeckt sind (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Bei welchen Trägern erfolgt derzeit eine Umsteuerung der Mittel aus Einrichtungen in sozialen Brennpunkten (indexkitas) zu Einrichtungen mit Schwerpunktgruppen (Inklusion)? Antwort zu Frage 5: Dem Senat ist nicht bekannt, dass Träger Ausgaben für anerkannte Förderbedarfe finanzieren, die nicht durch eine Finanzierung der Stadtgemeinde Bremen gedeckt sind. Der Senat hat ferner keine Kenntnis darüber, dass Träger eine Umsteuerung der Mittel aus Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zu Gunsten von Schwerpunkteinrichtungen/-gruppen vornehmen. Der Senat stattet alle Träger entsprechend der Aufgabenstellung mit Personal aus. Die Stundenumfänge richten sich nach dem jeweils gültigen Personalschlüssel. Der aufgabenspezifische Einsatz der Fachkräfte obliegt dem Träger der Einrichtung/-en. 6. Wie beurteilt der Senat die Nachteile, die sich für Kinder in den Indexeinrichtungen, insbesondere im Bereich integrative Sprachförderung, durch diese Umsteuerung von Finanzmitteln in den Bereich Inklusion ergeben? Antwort zu Frage 6: Der Senat hat anhand der Nachweise der Träger zu den erhaltenen Zuwendungen keine Kenntnis darüber, dass es im Bereich der integrativen Sprachförderung durch eine Umsteuerung von Finanzmitteln (vgl. Antwort zu Frage 5.) zu Nachteilen für Kinder in Indexeinrichtungen käme. 7. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Forderung aller Gröpelinger Kindertageseinrichtungen in sozial benachteiligten Quartieren Verbesserungen bei der Personalausstattung vorzunehmen? Antwort zu Frage 7: Die Personalausstattung in den Bremer Kindertageseinrichtungen ist im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich. In Einrichtungen für Kindergartenkinder wurde sie seit 2008 kontinuierlich verbessert. Von den 27 Gröpelinger Kindergärten sind 13 sogenannte Index- Einrichtungen, in denen die Personalausstattung um ca. 70% erhöht wurde (von 2,6 auf ca. 4,4 Wochenstunden pro Ganztagsplatz). 6 Gröpelinger Kindergärten sind sogenannte Schwerpunkteinrichtungen, deren Personalausstattung um ca. 95% (von 2,6 auf ca. 5,0 Wochenstunden pro Ganztagsplatz) verbessert wurde. In den 8 Regeleinrichtungen wurde die Personalausstattung um ca. 45% erhöht (von 2,6 auf ca. 3,8 Wochenstunden pro Ganztagsplatz). Zudem werden für die sprachliche Förderung vor dem Übergang in die Schule gemäß den Ergebnissen des CITO-Testes Sprachfördergruppen finanziert, von denen vor allem auch Kinder mit weniger Unterstützungsmöglichkeiten im familiären und sozialen Umfeld profitieren. In den Tageseinrichtungen im Stadtteil Gröpelingen werden 34 Sprachfördergruppen finanziert. Auch mittels des Bundesprogramms Sprache und Integration wurde die Förderung in 7 Gröpelinger Kindertageseinrichtungen verbessert. Zudem sind im Stadtteil Gröpelingen zwei Spielkreise eingerichtet worden um insbesondere Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund einen niedrigschwelligen Zugang zur frühkindlichen Bildung zu eröffnen.

5 Der Senat bewertet es positiv, dass mittels dieser Maßnahmen die Voraussetzungen dafür verbessert wurden, mit den Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beizutragen. Er wird im Zuge der Beratungen zum Armuts- und Reichtumsbericht prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Entwicklungschancen von Kindern in sozial benachteiligten Quartieren weiter zu verbessern. Dabei werden auch die Erfahrungen aus den Kindertageseinrichtungen in Gröpelingen einbezogen. 8. Hält der Senat die Bereiche Integration und Inklusion in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere vor dem Hintergrund der alarmierenden Zahlen im Bereich Kinderarmut, für ausreichend finanziert und welche Verbesserungen sind ggf. geplant? Antwort zu Frage 8: Trotz der Haushaltslage und der Konsolidierungsanforderungen wird die Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen qualitativ wie quantitativ kontinuierlich ausgebaut (Koalitionsschwerpunkt) auch und gerade in Hinblick auf das Ziel Benachteiligungen und Beeinträchtigungen auszugleichen. Die Kindertageseinrichtungen in Bremen gelten bundesweit als Vorbild für eine integrative bzw. inklusive Erziehung, Bildung und Förderung. Gleichwohl verfolgt der Senat das Ziel, die Voraussetzungen hierfür weiter zu verbessern. Vorrang hat jedoch die Ausweitung des Angebotes in Quartieren mit vergleichsweise ungünstiger Sozialstruktur in Verbindung mit einer Steigerung der Nachfrage solcher Bevölkerungsgruppen, die in der frühkindlichen Bildung bisher unterrepräsentiert sind.