Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe



Ähnliche Dokumente
EINFÜHRUNG IN DAS ASYL- UND AUFENTHALTSRECHT

1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Glossar. Aufenthaltserlaubnis:

Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung

Anlage 2 : Zahlen und Fakten. Europa

Migration, Zwangsmigration, Flüchtlinge und Asylgewährung. Aktuelle Aspekte der Problematik

Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist?

Agentur für Arbeit Hagen, Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten

Ausgabe: Juni Tabellen Diagramme Erläuterungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Begriffsdefinition. AsylwerberIn = Menschen, die in einem fremden Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung, suchen.

Wer nimmt syrische Flüchtlinge auf?

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz

Das Asylverfahren in Deutschland

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen

Die Situation bei der Flüchtlingsaufnahme

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Anhörung im Asylverfahren

Planspiel Festung Europa?

Fortbildungsmodule für Ehrenamtliche in der Asylarbeit in Stadt und Landkreis Rosenheim

Praxis der psychotherapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen

Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014

Behindert ist, wer behindert wird

FLÜCHTLINGE FLÜCHTLINGE. Normalität in

Alle gehören dazu. Vorwort

Chancen und Grenzen ehrenamtlicher Unterstützung

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Studienplatzbeschaffung

Sichere Herkunftsstaaten

. Datum: Syrien. Quelle: AA

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

1. Weniger Steuern zahlen

Studieren- Erklärungen und Tipps

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul FernUniversität Hagen

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Infoblatt zur Unterstützung von Flüchtlingen in ihrem Asylverfahren

Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Fallbeispiel 1. Jeder der vier Abschnitte enthält mindestens einen Fehler! Bitte suchen!

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Grundlagen des Asylrechts. Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße

Bundesministerium des Innern

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Flüchtlinge* Flüchtlinge * Nach Herkunftsstaaten in abso Nach Herkunftsstaaten in abso luten Zahlen, Ende 2008 luten Zahlen, Ende 2008

6. Kieler Armutskonferenz. Workshop 1

Flüchtlinge und ihr möglicher "Aufenthaltsstatus"

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

L Familiennachzug zu Flüchtlingen

Schriftliche Kleine Anfrage

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Mit BAföG ins Ausland

bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen.

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 87/2012 (FNG)

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.s.d. Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Schlagwortverzeichnis / Begriffserklärung zum Thema Migration

Weil meine Stadt deine Stadt ist, ist das unsere Stadt.

Notizen zu PPT Dienstabend zum Thema Migration, Flucht und Asylverfahren

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen

I. Statistiken zu Flucht und Asyl Weltweite Fluchtbewegungen

NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Ideen für die Zukunft haben.

Regeln für das Qualitäts-Siegel

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis

Das Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1)

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Thema kompakt Einbürgerung

Fortbildungsmodule für Ehrenamtliche in der Asylarbeit in Stadt und Landkreis Rosenheim

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Endlich in Sicherheit?

Transkript:

FOCUS RECHT II Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe Referent: Timo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat (www.fr-hessen.de) FLÜCHTLINGSBEGLEITER/IN IM EHRENAMT Grundqualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsberatung 05.11.2014 bis 25.02.2015, Alsfeld und Lauterbach

Ablauf Alsfeld 26.11.2014 EINFÜHRUNG IN DIE FLÜCHTLINGSARBEIT Ablauf eines Asylverfahrens / Situation der Flüchtlinge Exkurs: Dublin III Arten der Schutzgewährung Rechtsfolgen Anerkennung oder Ablehnung Wichtige Gesetze Asylanträge in Deutschland AufenthG: Aufenthaltsgesetz (regelt Aufenthaltserlaubnisse etc.) AsylVfG: Asylverfahrensgesetz (regelt Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens) AsylbLG: Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialleistungen für Asylsuchende) BeschV: Beschäftigungsverordnung (Arbeitsmarktzugang) AufenthVO: Aufenthaltsverordnung (Gebühren etc.) Dublin III Verordnung 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Erstanträge pro Jahr 1995 2000 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1

Asylanträge Bund 2013 Insgesamt 109.580 Anträge Asylanträge Hessen 2013 Insgesamt 8688 Anträge 34,2 3,3 3,5 Angaben in % 3,6 3,7 4 5,7 13,6 7,1 10,8 10,5 Russland Syrien Serbien Afghanistan Mazedonien Iran Pakistan Irak Somalia Eritrea übrige Länder 16,9 4,2 4,4 5,1 7,2 Angaben in % 10,5 10,8 21,4 19,5 Eritrea Somalia Afghanistan Syrien Pakistan Serbien Russland Iran Übrige Länder Ablauf des Asylverfahrens Asylgesuch (z.b. bei Polizei) Erstaufnahmeeinrichtung Gießen, Antragstellung Ggf. Weiterleitung in anderes Bundesland Med. Untersuchung / Dublinanhörung / Anhörung Nach 3 Monaten: Umverteilung auf Kommune Entscheidung (kein zeitliches Limit) Probleme derzeit Starker Anstieg der Zahlen Bundesamt hat nicht genug Entscheider, zudem Priorisierung einiger HKL Teilweise sehr lange Verfahrensdauer HEAE Gießen sehr voll Prekäre Unterbringungssituation g in den Landkreisen Oft Antragstellung und Anhörung erst nach Verteilung 2

Situation der Asylsuchenden Soziale Situation Viele Flüchtlinge sind traumatisiert, sei es durch Erlebnisse im Herkunftsland oder auf der Flucht Ungewissheit während des Asylverfahrens über die Zukunft Ggf. Ungewissheit über Situation von Familienangehörigen Prekäre soziale Situation Residenzpflicht (Hessen) und Wohnsitzauflage Leben in Gemeinschaftsunterkünften / Lagern Soziale Situation Residenzpflicht (neu: Hessen) und Wohnsitzauflage Leben in Gemeinschaftsunterkünften / Lagern Arbeitsverbot in den ersten 3 Monaten, danach nachrangiger Arbeitsmarktzugang Eingeschränkte medizinische Versorgung Asylbewerberleistungsgesetz 3

Weitere Einschränkungen Arten der Schutzgewährung Probleme bei der Kontoeröffnung Probleme Führerschein zu machen Anzeige wegen illegaler Einreise Anzeigen wegen (vermuteter) falscher Identität (bei Duldung) Z.T. Probleme beim Studium / Ausbildung bld mit Leistungen Asyl (Art. 16a GG) Flüchtlingsschutz ( 3 AsylVfG) Europarechtlicher subsidiärer Schutz ( 4 AsylVfG) Nationaler subsidiärer Schutz ( 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) Antrag auf Schutz Das Interview Asyl, Flüchtlingsschutz und internationaler subsidiärer Schutz müssen beim Bundesamt beantragt werden (in Hessen: BAMF Außenstelle in der HEAE Gießen), nationaler subsidiärer Schutz wird dann automatisch mit geprüft Es gibt die Möglichkeit, nur nationalen subsidiären Schutz bei der Ausländerbehörde zu beantragen, aber nur, wenn noch kein anderer Antrag gestellt ist (= kein Dublin!) I.d.R. Glaubwürdigkeitsprüfung, da meist keine Dokumente / Beweise Vorbereiten! Dazu ggf. Fluchtgeschichte noch einmal durchgehen, aber Notizen nicht mit ins Interview nehmen Keine erfundenen Geschichten, kommt meistens raus! 4

Das Interview Das Interview Frauen haben das Recht, bei frauenspezifischen Fluchtgründen von einer Frau angehört zu werden Bei Krankheit kommt es v.a. auf die Behandelbarkeit im Herkunftsland an Schutz wird nur gewährt, wenn er im Herkunftsland nicht erlangt werden kann Dokumente können eingebracht werden Asylsuchender darf Vertrauensperson oder Anwalt (wir nicht gestellt!) mitnehmen Interview wird gedolmetscht und protokolliert Oft Anhörer Entscheider Nützliche Websites Asyl http://www.asyl.net Informationsverbund Asyl http://www.ecoi.net Herkunftsländerdatenbank http://www.unhcr.de Länderinformationen und UNHCR Handbuch Handbuch Broschüre des DRK: Erläuterungen zum Asylverfahrensgesetz Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Aber: Wer über einen sicheren Drittstaat (= alle EU Staaten) einreist, kann kein Asyl bekommen Nur bei Einreise mit dem Flugzeug möglich 5

Flüchtlingsschutz Subsidiärer Schutz 60 Abs. 1 AufenthG i.v.m. AsylVfG 3 (1) Ein Ausländer ist Flüchtling (...), wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will (...) 60 Abs. 2 AufenthG i.v.m. 4 AsylVfG Wenn ernsthafter Schaden droht, d.h.: Todesstrafe Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung Ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch bewaffneten Konflikt Anwendung: v.a. Bürgerkriegsflüchtlinge Nationaler Subsidiärer Schutz Entscheidungen 60 Abs. 5 und 7 AufenthG 60 Abs. 5: wenn sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt, dass Abschiebung unzulässig ist 60 Abs. 7: wenn in anderem Staat erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht Anwendung: v.a. schwere Krankheiten, die im Herkunftsland nicht behandelbar sind, z.t. auch Situation in Afghanistan o.ä. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1995 2000 2005 2007 2009 2010 2011 2012 2013 sonstwie erledigt 36,7% Ablehnung 38,4% Subsidiärer Schutz 11,4% Flüchtlingsschutz t 12,3% Asyl 1,1% 6

Nach dem Asylverfahren Rechtsfolgen Asyl / Flüchtlingsschutz: Anerkennung (unterschiedliche Schutzstatus mit unterschiedlichen Rechten!) Klage gegen Ablehnung (Fristen beachten!) Asylfolgeantrag (nur neue Gründe möglich!) Ausreise Abschiebung Duldung Flüchtlingspass Voller Zugang zu allen Sozialleistungen (BAföG, Kinder und Elterngeld etc.) Privilegierter Familiennachzug bei Antrag innerhalb von 3 Monaten Nach 3 Jahren unbefristeter Aufenthaltstitel ohne weitere Voraussetzungen Arbeitserlaubnis Anspruch auf Integrationskurs Keine Wohnsitzauflage mehr Rechtsfolgen internationaler subsidiärer Schutz: Ausweisersatz, Reisepass nicht automatisch Voller Zugang zu allen Sozialleistungen (BAföG, Kinder und Elterngeld etc.) Familiennachzug nicht privilegiert (aber keine Deutschkenntnisse) Unbefristeter Aufenthalt nicht automatisch, nach 7 Jahren und weiteren Voraussetzungen Arbeitserlaubnis Anspruch auf Integrationskurs Wohnsitzauflage? Derzeit strittig Rechtsfolgen nationaler subsidiärer Schutz: Ausweisersatz, Reisepass nicht automatisch Eingeschränkter Zugang zu Sozialleistungen i (z.t. an Voraufenthaltszeiten gekoppelt) Familiennachzug nicht privilegiert (inklusive Deutschkenntnisse) Unbefristeter Aufenthalt nicht automatisch, nach 7 Jahren und weiteren Voraussetzungen Arbeitserlaubnis Kein Anspruch auf Integrationskurs (kann zugelassen werden) Wohnsitzauflage 7

Asylfolgeantrag Antrag zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens Neue Argumente gegenüber dem Erstverfahren notwendig Müssen binnen 3 Monaten nach Kenntnis davon vorgebracht werden Anwalt einschalten! Zwei Arten der Ablehnung Unbegründet : Klagefrist 2 Wochen, Klage hat aufschiebende Wirkung Offensichtlich Unbegründet : Bei Täuschung, widersprüchlichem Vorbringen, nur wirtschaftlichen Gründen etc. Klagefrist 1 Woche, Klage hat keine aufschiebende Wirkung, muss extra beantragt werden! Zusätzlich Sperrwirkung, d.h. kein anderer Aufenthaltstitel darf vor Ausreise erteilt werden! Duldung Duldung Vollziehbar ausreisepflichtig Bescheinigung über Aussetzung der Abschiebung für meist 3 Monate, dann Verlängerung nötig (Kettenduldung) Laufzeit schützt nicht vor Abschiebung Dauerhaft soziale Bedingungen wie im Asylverfahren, können verschärft werden Auch nach Jahren noch von Abschiebung bedroht Petition (Landtag!) schützt vorerst vor Abschiebung b (nicht bei Dublin), auch Voraussetzung für Härtefallkommission Möglichkeiten aus der Duldung: AE 25a AufenthG (integrierte Jugendliche) AE 18a AufenthG (nach Ausbildung) AE 23a AufenthG hg(härtefallkommission) i AE 25 Abs. 5 AufenthG (Unmöglichkeit der Ausreise) Heiraten / Deutsches Kind 8

Beachten! Was muss sich ändern? Wer nach Anerkennung in das Herkunftsland reist, riskiert einen Widerruf! Offensichtlich unbegründet Ablehnungen entfalten eine Sperrwirkung, dadurch dürfen keine AEs mehr vor der Ausreise erteilt werden, außer bei Anspruch Alle Aufenthaltstitel erlöschen bei Ausreise über 6 Monate (außer länger ist beantragt) Humanitäre AE erlischt bei Asylantragstellung Nach Abschiebung oder Ausweisung darf kein Aufenthaltstitel erteilt werden (Ausnahme: 23a und 25 Abs. 5 AufenthG) Sicherer Zugang zum Territorium der EU Flüchtlinge sollten dort ihr Asylverfahren betreiben können wo sie es möchten Ende der Desintegrationspolitik (Lager, Arbeitsverbote, Residenzpflicht, AsylbLG) Bleiberechtsregelung: wer lange lebt ist muss bleiben dürfen! Resettlement Programm für Flüchtlinge, die es nicht aus eigener Kraft schaffen, nach Europa zu kommen Koalitionsvertrag GroKo Koalitionsvertrag GroKo Bleiberechtsregelung ohne Stichtag Ausweitung Residenzpflicht Arbeitsmarktzugang nach 3 Monaten Früher Spracherwerb Kürzere Verfahren (3 Monate) Neues AsylbLG (in Arbeit) Ausweitung Resettlement Aber auch: Balkanstaaten werden sichere Herkunftsstaaten Ausweitung der vorverlagerten Abwehr durch Kooperation mit Transitstaaten 9