DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter

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DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Anwender-Dokumentation Stand: 01/07/2009 Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg Telefon (04261) 855 500 Telefax (04261) 855 571 E-Mail: info@pds.de

Copyright by PDS Programm + Datenservice GmbH Alle Rechte vorbehalten. Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für BenutzerInnen der PDS-Software. Die in dieser Dokumentation dargestellten Beispiele und Zahlenmaterialien (unter dem Phantasienamen einer nicht existierenden Firma) sind frei gewählt. Eventuelle Ähnlichkeiten mit bestehenden Unternehmen sind rein zufällig. Programmänderungen werden bis zum Erscheinen einer neuen Ausgabe der Online-Dokumentation in den programmbezogenen Abschnitten der einzelnen Release-Anleitungen beschrieben. Änderungen des Textes bleiben vorbehalten. Inhalt ohne Gewähr. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 2 von 18

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...4 2. EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung...6 2.1 EFB-Preis 1a / 221 Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen..6 2.2 EFB-Preis 1b / 222 Angaben zur Kalkulation über die Endsumme...9 2.2.1 Allgemeines zur Ermittlung der Umlagesätze...10 2.3 EFB-Preis-Blatt 2 / 223 Aufgliederung der Einheitspreise...13 2.4 Aktualisierung der Angebotsdaten in den EFB-Preis Blättern...14 2.5 Bereits erfasste EFB-Blätter löschen...14 3. Ausgleichsberechnung von Nachträgen...15 3.1 Ausgleichsberechnung mit PDS...16 3.2 Besonderheiten bei den Nachtragsarten...17 3.3 Positionen aktualisieren...17 3.4 Ausgleichsberechnung löschen...17 DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 3 von 18

1 Allgemeines 1. Allgemeines Im VHB, dem Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen, Ausgabe Feb. 2006, ist festgelegt, dass ab bestimmten Wertgrenzen (ohne Differenzierung nach Bauhaupt- und Ausbaugewerbe), EFB-Preis-Blätter den Verdingungsunterlagen beizufügen sind. Genaue Erläuterungen sind der Broschüre EFB-Preise im Detail erklärt von K. Schiller enthalten. Inzwischen gab es einige neue Auflagen dazu. Die bisherigen Varianten sind weiterhin im Programm verfügbar. In der Ausgabe 2008 wurden diese Blätter mit anderen Nummern bezeichnet. Deshalb finden Sie im Folgenden mehrere Nummern. Die Ausgleichsberechnung für Nachtragsforderungen wurde erst in der Ausgabe 2008 aufgenommen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 50.000 sind die EFB Preis 1a / 221 oder EFB Preis 1b / 222, sowie das EFB Preis 2 / 223 mit vorgegebenen wichtigen Kosten bestimmenden Positionen mitzuliefern. Wird die Auftragssumme voraussichtlich 100.000 überschreiten, sind die EFB Preis 1a / 221 oder EFB Preis 1b / 222, sowie das EFB Preis 2 / 223 mit allen Teilleistungen (Positionen) mitzuliefern. 10 VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil A / Erlass 4.1.07 Die Einheitlichen-Formblätter Preis (EFB-Preis) wurden entwickelt, um die Angemessenheit des Angebots sowie seiner einzelnen Preisbestandteile (z.b. Lohn-, Stoffkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn) beurteilen zu können. Sie werden nicht Vertragsbestandteil (Erläuterungen zum 25 VOB, Teil A unter Tz. 1.8.3 im VHB.) Hinweis Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB- Preis 1a / 221, 1b / 222, und 2 / 223 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach 25 Nr.1, Abs. 1b VOB, Teil A führt. Abhängig vom Kalkulationsverfahren gibt es verschiedene EFB-Preis-Blätter: EFB-Blätter Nr. 1a / 221-311.a 1b / 222-311.b Kalkulationsverfahren Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Kalkulation über die Endsumme 2 / 223-312 Aufgliederung der Einheitspreise Diese EFB-Blätter gelten für alle Bauleistungen sowohl des Bauhauptgewerbes als auch des Ausbaugewerbes, weiterhin auch für Leistungen für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden sowie des Maschinenbaus und der Elektrotechnik. Die Wahl des Verfahrens für die Angebotskalkulation wird beeinflusst durch: DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 4 von 18

1 Allgemeines die Größe des Bauunternehmens als Anbieter, die Art des zu kalkulierenden Auftrages, das Niveau der Baubetriebsabrechnung. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 5 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung 2. EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung Nachdem Sie Ihr Angebot im PDS-Angebotswesen angelegt und bearbeitet haben, können Sie die EFB-Blätter erstellen. Sie finden die EFB-Formulare an verschiedenen Stellen in der Angebotsbearbeitung: In der Kostenzusammenstellung sind sie als Funktion hinterlegt. Im Auswahlmenü des Angebots als Menüpunkt im Bereich Druck/Datenaustausch. Nachdem Sie die EFB-Blätter angewählt haben, können Sie zwischen verschiedenen Ausgaben wählen. Die neueste Version ist z. Zt. Ausgabe 2002 (Stand 11/2006). Hiernach entscheiden Sie sich für eines der angebotenen Formulare. An dieser Stelle haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Angebotsdaten in den EFB-Feldern nachträglich aktualisieren zu lassen (sofern Sie zuvor Änderungen in den Angebotsdaten vorgenommen haben) oder die Werte der bereits erfassten EFB-Blätter 1a / 221 + 1b / 222 zu löschen. 2.1 EFB-Preis 1a /221 Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Grundsätzlich ist die Zuschlagskalkulation dann vorzuziehen, wenn die Baustellengemeinkosten (im Besonderen die Kosten für die Baustelleneinrichtung) weniger von Bedeutung und nur von geringem Umfang sind. Nachdem Sie sich für die EFB-Preis-Blätter 1a / 221 entschieden haben, beginnen Sie mit dem Ausfüllen der abgefragten Felder. Einige Felder der Formblätter sind bereits mit Daten aus Ihrem Angebot gefüllt. So füllen Sie die EFB-Preis-Blätter 1a /221 aus 1. Füllen Sie im Formular-Kopf ggf. noch fehlende Angaben wie z.b. ANGEBOT FÜR (z.b. Stützwand Autobahn ) aus. 2. Tragen Sie dann Ihren MITTELLOHN ein. Als Mittellohn gilt der Durchschnittswert der Lohnkosten je Arbeitsstunde der gewerblichen Arbeitskräfte. Er kann mit oder ohne anteilige Aufsichtskosten (Gehälter für die Angestellten-Poliere) gebildet werden. Der Mittellohn in diesem EFB-Preis-Blatt umfasst die folgenden Bestandteile: Stundendurchschnittslohn (Tariflohn) Zulagen Zuschläge Vermögensbildung DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 6 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung Hinweis Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Mittellohn bei betrieblichen oder tariflichen Veränderungen, da ein einheitlicher Mittellohn für ein ganzes Bauunternehmen oder alle Angebote für eine längere Zeit (ggf. gesamtes Geschäftsjahr) eher ungewöhnlich oder nur für sehr kleine Bauunternehmungen möglich ist. 3. Tragen Sie den Prozentsatz Ihrer LOHNZUSATZKOSTEN ein. Der errechnete Betrag wird automatisch eingetragen, kann aber von Ihnen noch geändert werden. Im Falle einer Änderung des Betrages wird automatisch der Prozentsatz korrigiert. Die Lohnzusatzkosten sind ein bedeutender Anteil der Lohnkosten die die folgenden Kosten umfassen: Kosten aus gesetzlichen Regelungen und tariflichen Vereinbarungen (wie z.b. Bezahlung von Ausfalltagen für Schlechtwetter, wegen Kurzarbeit, Krankheit, Feiertagen, Urlaub.) Kosten aus Arbeitgeberanteilen für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungen Kosten aus Umlagen für die Sozialkassen der Bauwirtschaft, Winterbauumlage, Insolvenzgeld, Schwerbehindertenausgleich, Arbeitsmedizinischer Dienst, Arbeitsschutz und Sicherheit, Beiträge zu Berufsverbänden Kosten aus freiwilligen Verpflichtungen wie z. B. zusätzliche Altersversorgung, Weihnachtsgeld, Zuwendungen für die Betriebszugehörigkeit. Hinweis Mindestens zu Beginn eines Geschäftsjahres und ggf. jeweils bei lohntariflichen Veränderungen sollten Sie die Prozentsätze überprüfen und wenn nötig korrigieren. Als Grundlage für diese Überprüfung können Sie das Berechnungsschema des Bauindustrieverbandes verwenden. 4. Füllen Sie jetzt das Feld LOHNNEBENKOSTEN und geben Sie den Zuschlags- Prozentsatz oder Betrag ein. Die fehlende Angabe wird vom Programm automatisch errechnet und eingetragen. Die Lohnnebenkosten ergeben sich aus den im 7 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe festgelegten Entgelten wie z. B.: Fahrkostenabgeltung Verpflegungszuschuss Auslösung Tarifliche Wochenendheimfahrten Der vorläufige Verrechnungslohn ergibt sich zunächst als Summe aus Mittellohn + Lohnzusatzkosten + Lohnnebenkosten. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 7 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung Der in Klammern angezeigte Wert ist der Durchschnittsverrechnungssatz aus dem Angebot. Diesen finden Sie in der Angebotsbearbeitung, dort im Punkt Kostenzusammenstellung unter: Lohn/Stunde. Bestätigen Sie Ihre Angaben im Feld EINGABEN OK gelangen Sie in den Bildschirm Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlags-Kalkulation Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 5. Tragen Sie nun Ihre Zuschlagssätze für BAUSTELLENGEMEINKOSTEN, ALLGEMEINE GESCHÄFTSKOSTEN, WAGNIS UND GEWINN anteilig auf die Lohn- Stoff-, Geräte-, Sonstigen Kosten und die Nachunternehmerleistung ein. Bei der einfachen Zuschlagskalkulation werden die vorberechneten Zuschläge auf die gesamten Einzelkosten bezogen. Dies bedeutet, dass in den Spalten der einzelnen Kostenarten- mit Ausnahme der Nachunternehmerleistungen die gleichen Prozentsätze einzutragen sind. So tragen alle Kostenarten der Einzelkosten den gleichen prozentualen Anteil für die Verrechnung. (Siehe auch Beispiel-Bild) Bei der Zuschlagskalkulation mit vorberechneten Zuschlägen werden die Zuschlagssätze für die Verrechnung der Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn in der Regel unterschiedlich hoch für die einzelnen Kostenarten festgelegt. Diese Verrechnung sollten Sie dann bevorzugen, wenn die betreffende Bauleistung nicht ausschließlich lohnintensiv, sondern sowohl lohn- als auch stoffoder geräteintensiv ist (Bauhauptgewerbe). Hinweise Die Bestimmung der Gemeinkostenzuschläge sollte auf Grundlage der Betriebsabrechnung bzw. Finanzplanung für das laufende Geschäftsjahr erfolgen. Für die Nachunternehmerleistungen wird ein Zuschlag herangezogen, der von den anderen Kostenarten wesentlich abweichen kann. Für die Nachunternehmerleistungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen ebenfalls die Angaben zur Kalkulation vorzulegen. Das Programm ermittelt nun automatisch die Gesamtzuschläge und trägt die Zuschläge lt. Angebot in der Spalte darunter in Klammern ein. Nachdem Sie Ihre Angaben bestätigt haben, gelangen Sie in den Bildschirm Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (EFB 1a / 221) Ermittlung der Angebotssumme. 6. Im Feld KALK-LOHN ist bereits der vorläufige Verrechnungslohn ohne Zuschlag eingetragen. Der Zuschlag wird in der separaten Spalte vorgeschlagen und ist der Gesamtzuschlag für Lohn aus der Bildschirmseite Zuschläge auf die Einzelkosten. Bitte überprüfen Sie an dieser Stelle Ihr Original-Formular, ob der Zuschlag separat ausgewiesen werden soll. Wenn dies nicht der Fall ist, betätigen Sie bitte Taste [Verr.- Lohn setzen]. Als Verrechnungslohn wird dann der Betrag inklusive Zuschlag herangezogen und die Spalte % bleibt an dieser Stelle leer. 7. Die Zahl der Gesamtstunden wird automatisch vorgeschlagen. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 8 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung 8. Aufgrund Ihrer Angaben in der Angebotserfassung und in den ersten Bereichen des EFB-Preisblattes 1a sind die folgenden Felder bereits mit den errechneten Werten gefüllt: Kosten für Stoffe und Bauhilfsstoffe ( Stoffkosten ), Zuschläge, (Summe) Kosten für Geräte- und Betriebsstoffe ( Gerätekosten ), Zuschläge, (Summe) Nachunternehmerleistungen, Zuschläge, (Summe) Sonstige Kosten, Zuschläge, (Summe) Nachdem Sie Ihre Eingaben abgeschlossen haben, sehen Sie die Summe der unmittelbaren Herstellungskosten sowie die Angebotssumme in den grau unterlegten Feldern. Bestätigen Sie diese Summen im Feld EINGABEN OK gelangen Sie in ein Eingabefenster für Eventuelle Erläuterungen des Bieters. 9. Ergänzen Sie Ihre EFB-Preis Blätter an dieser Stelle ggf. um Erläuterungen. Bestätigen Sie Ihre Angaben im Feld EINGABEN OK. 10. Drucken Sie Ihre EFB-Preis Blätter auf dem gewünschten Drucker 2.2 EFB-Preis 1b / 222 Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Die Kalkulation über die Angebotssumme berücksichtigt die konkreten Bedingungen des Bauauftrages und der Bauausführung. Zunächst werden die Einzelkosten der Teilleistungen ermittelt und dann die objektbezogenen Baustellengemeinkosten in die Herstellkosten mit einbezogen. Hierdurch wird das Risiko von Kalkulationsfehlern erheblich reduziert. Dieses Kalkulationsverfahren empfiehlt sich für alle größeren Bauvorhaben im Tief-, Hochund Ingenieurbau, sowie für Bauvorhaben mit relativ großen Baustelleneinrichtungen. Die Möglichkeiten der Berücksichtigung der Kosten der Baustelleneinrichtungen finden Sie detailliert in der Broschüre EFB-Preis im Detail erklärt von K. Schiller, Ausgabe 2007, Herausgeber: f:data GmbH, beschrieben. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 9 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung 2.2.1 Allgemeines zur Ermittlung der Umlagesätze Bei der Endsummenkalkulation bilden die Gesamtbeträge der Betriebsgemeinkosten, Allgemeinen Gemeinkosten und Wagnis&Gewinn zusammen die zu verrechnende Gesamtumlage. Sie wird durch Subtrahieren der Einzelkosten von der Angebotssumme berechnet. Für die Verteilung dieser Kosten unter Berücksichtigung betriebsspezifischer und auftragsbezogener Faktoren - gibt es viele verschiedene Varianten wie z.b.: Die gleichmäßige Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten Die Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagssätzen für jede Einzelkostenart Die Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn. Die letztere Variante wird in der Baubranche überwiegend praktiziert. Mittels der gewählten Umlagesätze auf die Kostenarten werden Anteile der Gesamtumlage auf die entsprechenden Einzelkostenarten umgelegt. Basis der Umlagesätze sind die jeweiligen Einzelkostensummen des Angebotes in den betreffenden Kostenarten. Dies wird im EFB- Preisblatt 1b / 222 im Abschnitt 2 in den Umlagespalten dargestellt. So füllen Sie die EFB-Preis Blätter 1b / 222 aus 1. Füllen Sie im Formular-Kopf ggf. noch fehlende Angaben wie z.b. ANGEBOT FÜR (z.b. Stützwand Autobahn ) aus. 2. Tragen Sie dann Ihren MITTELLOHN ein. Als Mittellohn gilt der Durchschnittswert der Lohnkosten je Arbeitsstunde der gewerblichen Arbeitskräfte. Er kann mit oder ohne anteilige Aufsichtskosten (Gehälter für die Angestellten-Poliere) gebildet werden. Der Mittellohn in diesem EFB-Preis-Blatt umfasst die folgenden Bestandteile: Stundendurchschnittslohn (Tariflohn) Zulagen Zuschläge Vermögensbildung Hinweis Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Mittellohn bei betrieblichen oder tariflichen Veränderungen, da ein einheitlicher Mittellohn für ein ganzes Bauunternehmen oder alle Angebote für eine längere Zeit (ggf. gesamtes Geschäftsjahr) eher ungewöhnlich oder nur für sehr kleine Bauunternehmungen möglich ist. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 10 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung 3. Tragen Sie den Prozentsatz Ihrer LOHNZUSATZKOSTEN ein. Der errechnete Betrag wird automatisch eingetragen, kann aber von Ihnen noch geändert werden. Im Falle einer Änderung des Betrages wird automatisch der Prozentsatz korrigiert. Die Lohnzusatzkosten sind ein bedeutender Anteil der Lohnkosten die die folgenden Kosten umfassen: Kosten aus gesetzlichen Regelungen und tariflichen Vereinbarungen (wie z.b. Bezahlung von Ausfalltagen für Schlechtwetter, wegen Kurzarbeit, Krankheit, Feiertagen, Urlaub.) Kosten aus Arbeitgeberanteilen für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungen Kosten aus Umlagen für die Sozialkassen der Bauwirtschaft, Winterbauumlage, Insolvenzgeld, Schwerbehindertenausgleich, Arbeitsmedizinischer Dienst, Arbeitsschutz und Sicherheit, Beiträge zu Berufsverbänden Kosten aus freiwilligen Verpflichtungen wie z. B. zusätzliche Altersversorgung, Weihnachtsgeld, Zuwendungen für die Betriebszugehörigkeit. Hinweis Mindestens zu Beginn eines Geschäftsjahres und ggf. jeweils bei lohntariflichen Veränderungen sollten Sie die Prozentsätze überprüfen und wenn nötig korrigieren. Als Grundlage für diese Überprüfung können Sie das Berechnungsschema des Bauindustrieverbandes verwenden. 4. Füllen Sie jetzt das Feld LOHNNEBENKOSTEN und geben Sie den Zuschlags- Prozentsatz oder Betrag ein. Die fehlende Angabe wird vom Programm automatisch errechnet und eingetragen. Die Lohnnebenkosten ergeben sich aus den im 7 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe festgelegten Entgelten wie z. B.: Fahrkostenabgeltung Verpflegungszuschuss Auslösung Tarifliche Wochenendheimfahrten Der in Klammern angezeigte Wert ist der Kalkulationslohn aus der Kostenzusammenstellung des Angebots. 5. Bestätigen Sie Ihre Eintragungen im Feld EINGABEN OK. Nach den Angaben zum Lohn werden auf der folgenden Bildschirmseite zunächst die Baustellengemeinkosten ermittelt. Diese Kosten können dann im Bereich Ermittlung der Angebotssumme über Einzelkosten der Teilleistungen verteilt werden. 6. Tragen Sie hier die Anzahl der Stunden bezogen auf die Baustellengemeinkosten für das Projekt ein. Als KALKULATIONSLOHN wird der Verrechnungslohn vom vorigen Bildschirm vorgeschlagen. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 11 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung Hinweis Kontrollieren Sie bitte, ob besondere Ermittlungsansätze für die Ermittlung der Baustellengemeinkosten im LV vorgegeben sind! 7. In den folgenden Feldern geben Sie die Summen für die folgenden Kosten ein: Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw. Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Die Summe dieser Beträge wird in dem grau unterlegten Feld in der nächsten Spalte ausgewiesen 8. Ergänzen Sie nun noch Ihre Beträge für die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSKOSTEN sowie WAGNIS UND GEWINN In der Angebotssumme ohne Umsatzsteuer ist bei der ersten Bearbeitung im Angebot nur die Summe der Baustellengemeinkosten enthalten, da die weiteren Angaben zur Ermittlung der Angebotssumme erst auf der nächsten Bildschirmseite erfasst werden. Im folgenden Fenster ermitteln Sie Ihre Angebotssumme (Einzelkosten der Teilleistungen). Bildschirm: Angaben zu Preisermittlung: Kalkulation ü. Endsumme (EFB 1b / 222) Ermittlung der Angebotssumme (Einzelkosten der Teilleistungen). Die hier ersichtlichen Werte stammen aus den folgenden Quellen: Die Gesamtstunden werden aus der Kalkulation vorgeschlagen Der Kalkulationslohn wird aus dem Feld Verrechnungslohn aus dem Bildschirm Angaben über den Verrechnungslohn herangezogen. Die weiteren Kosten kommen aus dem Angebot: Kosten für Stoffe: Summe Netto Material Kosten für Geräte: Summe Netto Gerät Nachunternehmerleistungen: Summe Netto Sonstiges (ggf. Korrektur erforderlich. Siehe Punkt 9.) Hinweis Diese Summen enthalten keine Zuschlagspositionen. Die Herkunft der Kosten wird über die Taste [Info Kosten] kurz erläutert. 9. In der Zeile SONSTIGE KOSTEN können Sie zusätzliche Kosten eintragen. Ggf. ist eine manuelle Korrektur der Nachunternehmerleistungen erforderlich. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 12 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung 10. Im Feld NOCH ZU VERTEILEN wird Ihnen ggf. die Summe der noch zu verteilenden Gemeinkosten angezeigt. Sie haben nun die Möglichkeit, diesen Betrag entweder über die Eingabe der Prozentzahl oder des direkten Betrages auf die einzelnen Kostenbereiche in der Spalte Umlage auf Einzelkosten zu verteilen. Die einzelne Eingabezeile bezieht sich immer auf das vorn stehende Kosteneingabefeld. Die jeweils fehlende Angabe (Prozent oder Betrag) wird für jede Zeile automatisch errechnet und eingetragen. Zur Orientierung wird mit jedem Eintrag das Feld NOCH ZU VERTEILEN aktualisiert und der bereits verteilte Gemeinkostenanteil in der Zeile darüber angezeigt. In der Version EFB 222 werden die Umlagesummen zusätzlich nach Kostengruppen und Gemeinkosten-Bestandteilen differenziert. Dazu öffnet sich nach Eingabe einer Umlage eine separates Fenster, indem die Werte für BGK (Baustellengemeinkosten) AKG (Allgemeine Geschäftskosten) und W+G (Wagnis + Gewinn) erfasst werden. Bestätigen Sie Ihre Eingaben im Feld EINGABEN OK, gelangen Sie in ein Eingabefenster für eventuelle Erläuterungen des Bieters. Ergänzen Sie Ihre EFB-Preis Blätter an dieser Stelle ggf. um Erläuterungen. Bestätigen Sie Ihre Angaben im Feld EINGABEN OK. 11. Drucken Sie Ihre EFB-Preis Blätter auf dem gewünschten Drucker. 2.3 EFB-Preis-Blatt 2 / 223 Aufgliederung der Einheitspreise Das Formblatt EFB-Preis Blätter 2 / 223 enthält die Aufgliederung bzw. die Zusammensetzung wichtiger Einheitspreise nach den Kostenartensummen einschließlich der darauf berechneten Zuschläge. Dabei ist es ohne Bedeutung, nach welchem Kalkulationsverfahren die Angebotskalkulation erfolgt und die EFB-Preis Blätter 1a / 221 oder 1b / 222 gewählt wurden. Bedarfs- und Wahlpositionen entfallen mit dem Stand 04.01.07, da die von den Bietern im EFB Preis 2 / 223 aufgeschlüsselten Preisbestandteile eine sichere Grundlage für die Überprüfung zusätzlicher oder geänderter Leistungen bieten. So ist ein Vorhalten von Bedarfspositionen nicht mehr erforderlich. So erstellen Sie die EFB-Preis Blätter 2 / 223 1. Um die EFB-Preis Blätter 2 / 223 auszugeben, wählen Sie im Bereich EFB-Blätter das Menü EFB-Preis2 Positionen markieren / demarkieren aus. 2. Sie gelangen in eine Übersicht aller Positionen, deren Zusammensetzung Ihnen (im Falle einer Zus.Pos.) im unteren Bildschirmbereich aufgeschlüsselt wird. 3. Markieren Sie nun über die angebotenen Tasten [EFB Ja] oder [EFB Nein] die einzelnen Positionen entsprechend der gewünschten Ausgabe. Die mit EFB Ja markierten Positionen werden ausgedruckt Evtl. durchgeführte Einzelpreisänderungen gelten auch für die Angebotspositionen. Nachdem Sie die Markierung und ggf. Bearbeitung der einzelnen Positionen für das EFB- Preis 2 / 223 abgeschlossen haben, wählen Sie die Funktion EFB Preis 2 / 223 Positionen drucken. In der Version 223 wurden zusätzliche Spalten für Menge und Sonstiges aufgenommen DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 13 von 18

2 EFB-Preis-Blätter in der Angebotsbearbeitung 2.4 Aktualisierung der Angebotsdaten in den EFB-Preis Blättern Wenn Sie ihre Angebotsdaten überarbeitet haben und die geänderten Daten auch in Ihre EFB-Preis Blätter übernehmen wollen, steht Ihnen der Menüpunkt Aktualisierung der Angebotsdaten in den EFB-Preis Blättern zur Verfügung. Diesen Menüpunkt finden Sie, nachdem Sie im PDS Angebotswesen bereits das relevante Angebot ausgewählt haben und in den Bereich EFB-Blätter verzweigt sind. Im Bereich EFB-Blätter müssen Sie die zunächst die zutreffende Formularversion auswählen und gelangen dann in das Funktions-Menü in dem Sie den Punkt Aktualisierung der Angebotsdaten in den EFB-Preis Blättern anwählen. Durch die Anwahl dieses Menüpunktes wird die Übernahme sofort gestartet und Sie erhalten eine Bestätigungsmeldung nach erfolgter Übernahme. 2.5 Bereits erfasste EFB-Blätter löschen Wollen Sie die Werte in Ihren bereits erfassten EFB-Blättern löschen, steht Ihnen hierzu der Menüpunkt Bereits erfasste EFB-Blätter (1a / 221 + 1b / 222) Werte löschen zur Verfügung. Diesen Menüpunkt finden Sie, nachdem Sie im PDS Angebotswesen bereits das relevante Angebot ausgewählt haben und in den Bereich EFB-Blätter verzweigt sind. Im Bereich EFB-Blätter müssen Sie die zunächst die zutreffende Formularversion auswählen und gelangen dann in das Funktions-Menü in dem Sie den Punkt Bereits erfasste EFB- Blätter (1a / 222 + 1b / 222) Werte löschen anwählen. Erst nachdem Sie die Sicherheitsabfrage, ob Sie die Werte wirklich löschen wollen mit Ja bestätigt haben, werden Ihre Daten in den EFB-Blättern 1a und /oder 1b für dieses Angebot gelöscht. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 14 von 18

3 Ausgleichsberechnung von Nachträgen 3. Ausgleichsberechnung von Nachträgen Bei der Abrechnung von Bauleistungen kann es zu einer Unterdeckung der Gemeinkosten kommen, wenn sich bei der Bauausführung z. B. die Mengen verringert haben. In diesem Fall entsteht für den Auftragnehmer ein Vergütungsanspruch. Dies kann durch eine Anpassung der Einheitspreise geschehen. Voraussetzung ist die Offenlegung der Urkalkulation. Da in diesem Zusammenhang aber auch eventuelle Mehrleistungen / Nachträge mit einbezogen werden müssen, die den Anspruch wieder verringern, wird eine Ausgleichsberechnung durchgeführt. Ergebnis ist dann die Über- oder Unterdeckung. Aus dem Betrag der Unterdeckung ergibt sich mit dem Prozentsatz für BGK + AGK + G* der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers. *BGK = Baustellengemeinkosten, AGK = Allgemeine Geschäftskosten, G = Gewinn. Rechtliche Grundlage hierfür ist die VOB Teil B 2006 2 Dort sind folgende Nachtragsarten definiert: Überschreitung von Mengenansätzen (hier werden nur die Mengen berücksichtigt, die 110% der Auftragsposition überschreiten). Unterschreitung von Mengenansätzen Wegfall von Bauleistungen Leistungen aus Änderung der Baupläne Leistungen aus Anordnungen des Auftraggebers Zusätzliche Leistungen DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 15 von 18

3 Ausgleichsberechnung von Nachträgen 3.1 Ausgleichsberechnung mit PDS So führen Sie die Ausgleichsberechnung von Nachträgen aus 4. Zunächst wählen Sie im Angebotswesen in der Angebotsbearbeitung das Angebot aus, für das Sie eine Ausgleichsberechnung durchführen wollen. 5. In der Angebotsbearbeitung klicken Sie den Punkt EFB-Blätter an und wählen die Ausgabe 2008. Dort finden Sie den Punkt Ausgleichsberechnung von Nachträgen. Sobald Sie diesen Punkt bestätigt haben, werden die Positionen eingelesen. 6. Gehen Sie nun bitte auf Positionen bearbeiten. Es werden alle Angebotspositionen angezeigt, deren Aufmaßmenge von der Angebotsmenge abweicht. Die Anzeige erfolgt mit Mengen und Beträgen, sortiert nach den Nachtragsarten. Hinweis Eine Sortierung nach Positionsnummer erhalten Sie per Mausklick auf das Überschriftenfeld Pos.-Nr. 7. Im unteren Bildschirmbereich finden Sie eine Zusammenfassung nach Leistungsminderung und Leistungsmehrung. Daraus ergibt sich der Saldo der Unterbzw. Überdeckung des Auftrages. 8. Nachdem Sie im Feld VERGÜTUNGSANSPRUCH % den zutreffenden Prozentsatz eingetragen haben, erhalten Sie den Betrag für den Vergütungsanspruch. Hinweise Die IST-Menge ist veränderbar. Markieren Sie hierzu die gewünschte Position und gehen Sie dann entweder über die Taste [IST-Menge ändern] oder direkt per Mausklick auf das Feld IST-MENGE und nehmen Sie Ihre Korrektur vor. Ihre Änderung wird für die Ausgleichsberechnung gespeichert, die Menge im Aufmaß bleibt aber unverändert. Für eine erneute Sortierung nach Nachtragsarten steht Ihnen im unteren Bildschirmbereich die Taste [Sort] zur Verfügung. Nachdem Sie Ihre Korrekturen vorgenommen und den Prozentsatz eingetragen haben, können Sie diese Tabelle entweder als Excel-Datei ausgeben = Taste [Exel] oder Drucken = Taste [Druck] Hinweis Beim Druck der Ausgleichsberechnung haben wir uns an die Beispiele der Broschüre EFB-Preise und Ausgleichsberechnung von Nachträgen im Detail erklärt DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 16 von 18

3 Ausgleichsberechnung von Nachträgen Ausgabe 2008 von Dr. Klaus Schiller orientiert. Hier finden Sie auch weitere Erläuterungen zum Thema. 3.2 Besonderheiten bei den Nachtragsarten Für bestimmte Mengenabweichungen können Sie verschiedene Nachtragsarten verwenden. (Taste [Nachtragsart ändern] bei EINGABE OK.) Bei Mehrmengen über 10% wird gemäß VOB jeweils nur die Menge als Mehrmenge berücksichtigt, die 110% der Sollmenge überschreitet. Nachtragspositionen (Positionen mit Positionsart Nachtrag) werden mit Sollmenge 0 übernommen, so dass die gesamte Ist-Menge als Mehrmenge berücksichtigt wird. 3.3 Positionen aktualisieren Die Ausgleichsberechnung wird separat im Angebot gespeichert und kann nach Änderung im Angebot oder Aufmaß automatisch aktualisiert werden: Mit der Taste [Pos.Aktualisieren] werden die Soll/Ist-Mengen und Preise aus dem Angebot / Aufmaß für die markierte Position neu übernommen. Eine Aktualisierung aller Positionen ist über den Punkt Positionsdaten aktualisieren im Untermenü EFB-Blätter, Ausgleichsberechnung möglich. Dabei werden auch neue Positionen berücksichtigt. 3.4 Ausgleichsberechnung löschen Wollen Sie alle Ausgleichsberechnungen löschen, wählen Sie im Menü EFB-Blätter, Ausgleichsberechnung den Punkt Alle Ausgleichsberechnungen löschen. DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 17 von 18

Index Index Allgemeines... 4 Auftragssumme... 4 Ausgleichsberechnung löschen... 16 Ausgleichsberechnung mit PDS... 15 Ausgleichsberechnung löschen... 16 Positionen aktualisieren... 16 Ausgleichsberechnung von Nachträgen 14 Besonderheiten bei Nachtragsarten... 16 EFB-Preis Blätter Angebotsdaten aktualisieren... 13 Aufgliederung Einheitspreise... 12 Kalkulation über Angebotssumme... 8 Werte löschen... 13 Zuschlagskalkulation... 5 Kalkulationsverfahren... 4 Umlagesätze ermitteln... 9 DIS-X Angebotswesen: EFB-Preis Blätter Seite 18 von 18