BBZN Sursee Fachbereich Gärtner Prorektor: Franz Häfliger Information BBZN Sursee neue berufliche Grundbildung Gärtner/-in EFZ Gärtner/-in EBA Herzlich willkommen! 1
Reform der beruflichen Grundbildung Glossar der neuen Begriffen Bisher Lehrling/Lehrtochter Lehrmeister/-in Berufsverband Neu Lernende/-r (lernende Person) Berufsbildner Organisation der Arbeitswelt (OdA) Einführungskurs Lehrabschlussprüfung LAP... Überbetrieblicher Kurs ük Qualifikationsverfahren QV Berufsbildungsverantwortliche Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Eidgenössisches Berufsattest EBA 2
Reform der beruflichen Grundbildung Wichtige Dokumente Bisher Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Neu Verordnung über die berufliche Grundbildung (BiVo) Modelllehrgang Bildungsplan (BiPlan) 3 Standardlehrpläne für Betrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule 3
Vergleich: bisherige berufl. Grundbildung zukünftige berufl. Grundbildung Berufsbezeichnungen Bisher Gelernte/r Gärtner/-in mit 4 Fachrichtungen GaLa, B, S, Z (3 Jahre) Kantonale Anlehren Neu Gärtner / Gärtnerin EFZ mit 4 Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Baumschule, Stauden, Zierpflanzen (3 Jahre) Gärtner / Gärtnerin EBA mit 2 Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Pflanzenproduktion (2 Jahre) 4
Vergleich: bisherige berufl. Grundbildung zukünftige berufl. Grundbildung Berufsfachschule Gärtner/-in EFZ Bisher Aufteilung der Lektionen 1. Lehrjahr 390 Lektionen 2. Lehrjahr 390 Lektionen 3. Lehrjahr 360-420 Lektionen Neu Aufteilung der Lektionen 1. Lehrjahr 390 Lektionen 2. Lehrjahr 390 Lektionen 3. Lehrjahr 390 Lektionen Total 1140-1200 Lektionen = Mittelwert 1170 Lektionen (inkl. 3 Blockwochen à 30 Lektionen) Total 1170 Lektionen (inkl. 3 Blockwochen à 30 Lektionen) 9 Lektionen pro Schultag 9 Lektionen pro Schultag 5
Vergleich: bisherige berufl. Grundbildung zukünftige berufl. Grundbildung Berufsfachschule Gärtner/-in EBA Bisher Neu - Aufteilung der Lektionen 1. Lehrjahr 350 Lektionen 2. Lehrjahr 350 Lektionen Total 700 Lektionen (inkl. 2 Blockwochen à 30 Lektionen) - 8 Lektionen pro Schultag 6
Gärtner EBA GaLa Gärtner EBA Pflanzenprod. Gärtner EFZ GaLa Gärtner EFZ Baumschule Gärtner EFZ Stauden Gärtner EFZ Zierpflanzen Vergleich: bisherige berufl. Grundbildung zukünftige berufl. Grundbildung Berufsfachschule EFZ und EBA: Klassenführung/-aufteilung 3. LJ 2. LJ 1. LJ Gärtner EFZ alle 4 Fachrichtungen 7
Neuer Beruf EBA Gärtner/-in EBA Herausforderung Schulen: Separate Klassen Nachqualifikation LP Höherer Betreuungsaufwand Kosten: admin. und pers. Mehraufwand z. T. Neuland Chance! 8
Neuer Beruf EBA Gärtner/-in EBA Vorteile: Vollwertige praktische Mitarbeitende für Jugendliche, die vor allem praktisch begabt sind Eidgenössische Anerkennung Die Attestausbildung ist eidgenössisch anerkannt, sie löst die früheren kantonalen Anlehren ab, verlangt jedoch mehr. Individuelle Nachwuchsförderung (Durchlässigkeit nach «oben» und «unten») 9
Neuer Beruf EBA Gärtner/-in EBA Vorteile: Neue Ausbildungsbetriebe Chance für Betriebe, die bisher noch keine Lernenden ausbilden konnten Integration in bestehende Ausbildungsbetriebe Gezielte Integration in grössere Teams zur Unterstützung der Gärnter/-innen EFZ 10
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lehrabschluss (wer eignet sich für welche Ausbildung?) EFZ Voraussetzungen Handwerkliches Geschick Fähigkeit, in der Gruppe zu arbeiten Selbständiges Denken und Handeln, situationsgerecht Eigenverantwortung Vernetztes Denken und Handeln Lernbereitschaft > Pflanzen, naturwissenschaftliche Grundlagen, ökologische Zusammenhänge etc. Freude an einer vielseitigen, kreativen und anstrengenden Arbeit Mit Einführung der EBA-Lehre wird das Niveau steigen! EBA Voraussetzungen Handwerkliches Geschick Fähigkeit, in der Gruppe zu arbeiten Anweisungen Folge leisten Eigenverantwortung Konsequenzen aus Handeln abschätzen, stufengerecht Fähigkeit, sich schulen zu lassen Freude an der Arbeit draussen und in der Gruppe Keine Anlehre! Die QV-Hürde muss genommen werden! 11
EFZ 12
EBA 13
Bildungsverordnung - Beispiel EFZ 14
Bildungsverordnung - Beispiel EFZ 15
Bildungsverordnung - Beispiel EFZ 16
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! das BBZN Team www.beruf.lu.ch/bbzn franz.haefliger@edulu.ch 17